0548/2025
LSBTI-Förderprogramm 2025: Beginn der Antragsphase
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Mitteilung Ausschuss
5151 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 20.02.2025 0548/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 20.02.2025 Integrationsrat 11.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 17.03.2025 Gesundheitsausschuss 18.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 Jugendhilfeausschuss 25.03.2025 Sportausschuss 27.03.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.03.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 LSBTI-Förderprogramm 2025: Beginn der Antragsphase Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Die Stadt Köln vergibt dieses Jahr erneut Gelder an Projekte, die sich dafür einsetzen, dass Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (kurz: „LSBTI“ oder „queer“) von allen Menschen gut behandelt werden. Denn auch in Köln gibt es Menschen, die von anderen ausgeschlossen, beleidigt oder verprügelt werden, weil sie queer sind. Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen können zum Beispiel Anträge für Veranstaltun- gen, Kurse oder Fortbildungen stellen. Für diese Projekte stehen insges amt 100.000 Euro zur Verfügung. Jedes Projekt kann höchstens 10.000 Euro von der Stadtverwal- tung bekommen. Anträge können bis zum 10. April 2025 eingereicht werden. 2 LSBTI-Förderprogramm 2025: Beginn der Antragsphase Am 23.03.2023 hat der Rat die „Forts chreibung der Richtlinie zur Förderung von Pro- jekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI ab dem Haushaltsjahr 2023“ beschlossen (Vorlage 0222/2023). Ziel des Programms ist es, Projekte zu fördern, die zum Abbau von Diskriminierung und Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans - oder intergeschlechtliche Menschen (kurz: "LSBTI" oder "queer") beitragen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung sind im Jahr 2025 100.000 EUR für das LSBTI-Förderprogramm vorgesehen. Rahmenbedingungen Vom 17.03.2025 bis zum 10.04.2025 können Anträge für die Förderung von Pro- jekten im Rahmen des LSBTI-Förderprogramms 2025 eingereicht werden. Die Durchführung der Projekte, die bewilligt werden, ist in der Zeit vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2026 möglich. Im Jahr 2025 soll es einen besonderen Fokus auf Projekte geben, die Queer- feindlichkeit in Schulen adressieren. Antragsberechtigt sind eingetragene und nicht eingetragene Vereine, gGmbHs, Initiativen, Gruppen und Schulen sowie Einzelpersonen. Der Aufruf richtet sich nicht nur an die Kölner LSBTI-Communities, sondern aus- drücklich auch an alle Vereine und Gruppen der Kölner Stadtgesellschaft, die die Ziele des Förderprogramms unterstützen. Die Höhe der einzelnen Projektförderung kann zwischen mindestens 500 und maximal 10.000 Euro liegen. Es können größere Projekte, wie zum Beispiel eine Veranstaltungsreihe, eine Kampagne oder einen Fachtag als auch kleinere Projekte, wie etwa eine Sensi- bilisierungs-Schulung, ein Empowerment -Training oder einen Workshop zum Abbau von Vorurteilen gefördert werden. Die Richtlinie mit den Fördervoraussetzungen sowie weitere Informationen sind unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/72213/index.html abrufbar. Ab Mitte März 2025 wird dort auch das Antragsformular veröffentlicht sein. Die Antragsunterlagen können auch über die Fachstelle LSBTI im Amt für Integration und Vielfalt, E -Mail: lsbti@stadt- koeln.de, angefragt werden. Hintergrund Ein Leben ohne Gewalt- und Diskriminierungserfahrung ist unverzichtbares Ziel für ein sicheres und friedliches Zusammenleben der gesamten Kölner Stadtgesellschaft. Köln ist eine Stadt, in der sich mehr als zehn Prozent der Stadtbevölke rung als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich oder queer bezeichnen. Die Zahl registrierter Fälle von Hasskriminalität gegen queere Menschen steigt bundes- weit kontinuierlich an. Wie aus der Mitte Mai 2024 von Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt veröffentlichten Statistik zu politisch motivierter Kriminalität (PMK) hervorgeht, ist 2023 die Anzahl der gemeldeten Fälle im Bereich "sexuelle Orientierung" um die Hälfte und im Bereich "geschlechtsbezogene Diversität" um mehr das Doppelte gestiegen. Auch in Köln gibt es immer mehr gemeldete Fälle von queerfeindlicher Ge- walt. Im Jahr 2024 wurden bei der Staatsanwaltschaft Köln 17 Prozent mehr Ermitt- lungsverfahren geführt, die eine Straftat mit einem queerfeindlichen Motivationshinter- grund zum Gegenstand hatten als im Vorjahr (Vorlage 0448/2025). 3 Gezielte Maßnahmen sind notwendig, um queerfeindliche Vorurteile sowie Ausgren- zung und Gewalt abzubauen und queere Menschen zu stärken. Mit der Einführung des LSBTI-Förderprogramms erfolgt die Umsetzung von Maßnahme 10.12 des LSBTI-Akti- onsplans „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ (Vorlage 2314/2021). Gez. Reker
Beratungsverlauf (12)
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0548/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.02.2025
- Erstellt
- 18.02.2025 15:16