V/0524/2015
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Liste Zuschuesse
2922 Zeichen
Anträge von Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen für die Gewährung von Zuschüssen in 2015
lfd.
Nr.
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener
Wirkungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt,
b) Einzelveranstaltung,
c) besondere Aktivität,
d) Jubiläum
Bemerkungen
Projekt Einzel-
veran-
staltung
besondere
Aktivität
Jubiläum Grund in 2014 (Euro) vorgeschlagen
in 2015 (Euro)
1.
Freunde und Förderer des
Vokalkreises Münster
Herrn
Tobias Lambrecht
Horstmarer Landweg 107,
48149 Münster
Gievenbeck
Gievenbeck
X
Aufführung des Oratoriums
„Auferstehung und Himmelfahrt
Jesu“, 26.04.2015 St. Michael
Kirche
./.
Der Fehlbetrag beläuft
sich nach aktueller
Information der Vereins
auf einen Betrag in Höhe
von 5.319,50 €.
2.
Heimatverein Nienberge (HVN) e.V.
Herrn
Josef Rölver
Am Rüschhaus 41,
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
X
Umfeldgestaltung (Stele, Bank)
der Skulptur „Ja zum Leben“
zum 13.09.2015 (Tag des
offenen Denkmals)
./.
voraussichtlicher
Fehlbetrag 2.000 €
3.
DJK Wacker Mecklenbeck e.V.
Herrn Ulrich Beckschulte
Egelshove 1
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
X
Bezuschussung einer
Beschallungsanlage für die
Tribüne auf dem Hauptplatz
./.
Am Tag der offenen Tür
konnten 468 € für die
Anlage eingeworben
werden. Die Anlage zum
Preis von 4.508,91 €
wurde bereits
angeschafft. Mittel der
Sportförderung wurden
nicht beantragt.
4.
Jagdhornbläsergruppe Münster-
Rüschhaus
Herrn Hans-Georg Fröhlich
Hohe Geist 71
48163 Münster
Nienberge
West und
Mitte
X
50. Jubiläum des Vereins,
Bläsertag auf dem Mühlenhof
am 02.08.2015
./.
Voraussichtlicher
Fehlbetrag 1.200 €
5.
Mozart-Orchester Münster von 1882
e.V.
Herrn
Dr. Burkhardt Spannhorst
Holzschuhmacherweg 11
48161 Münster
Roxel
Albachten
und
Gievenbeck
X
Orchestersinfoniekonzerte im
Juni
./.
Voraussichtlicher
Fehlbetrag 3.100 €
Anträge von Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen für die Gewährung von Zuschüssen in 2015
6.
Männergesangsverein 68 e.V.
Albachten
Herrn Jürgen Holtstiege
Möselerhook 128
48163 Münster
Albachten
Albachten
X
Reinigung, Schleifen und
Neuanstrich von Ruhebänken
in Albachten (Sachkosten)
Arbeiten selbst werden
ehrenamtlich erbracht
./.
Voraussichtliche
Materialkosten 300 €
7.
Katholische Kirchengemeinde
St. Anna
-Bücherei-
Frau Beate Frankrone
Dingbängerweg 61
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
Investition für die
Neueinrichtung der
katholischen öffentlichen
Bücherei im umgebauten
Gemeindezentrum
./.
Der Kostenvoranschlag
für die Einrichtung beläuft
sich auf 19.560 €. Hinzu
kommen Kosten der
Architektin in Höhe von
10.200 €.
Anlage1_Richtlinien
3115 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
2043 Zeichen
V/0524/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: 1) …… 2) …… 3) …… 4) …… 5) …… 6) …… 7) …… II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015 Zeile 15 Transferaufwendungen … Vorlagen-Nr.: V/0524/2015 Auskunft erteilt: Frau Remmers Ruf: 492-1650 oder 02534/5885410 E-Mail: Remmers@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0524/2015 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Die in der Anlage 2 aufgeführte n Institutionen haben einen Zuschussantrag gestellt. Alle Vereine haben im letzten Jahr keinen Zuschuss erhalten bzw. beantragt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und der geltend gemachten Bedarfe wurden entsprechende Empfeh lungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West ausgesprochen. Diese sollen nun durch die Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1 - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 – Zuschussliste 2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Horstmarer Landweg 107
- Holzschuhmacherweg 11
- Dingbängerweg 61
- Am Rüschhaus 41
- Möselerhook 128
- Egelshove 1
- Hohe Geist 71
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0524/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37