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V/0524/2015

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 02.07.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.08.2015, TOP 6.1

Anlage 2 Liste Zuschuesse

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Anlage1_Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Liste Zuschuesse

2922 Zeichen

Anträge von Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen für die Gewährung von Zuschüssen in 2015 
lfd. 
Nr. 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener 
Wirkungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
a) Projekt,  
b) Einzelveranstaltung,   
c) besondere Aktivität, 
d) Jubiläum 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Projekt Einzel-
veran- 
staltung 
besondere 
Aktivität 
Jubiläum Grund in 2014 (Euro) vorgeschlagen 
in 2015 (Euro) 
 
1.   
Freunde und Förderer des 
Vokalkreises Münster 
Herrn  
Tobias Lambrecht  
Horstmarer Landweg 107,  
48149 Münster  
 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
  
X 
 
 
  
Aufführung des Oratoriums 
„Auferstehung und Himmelfahrt 
Jesu“, 26.04.2015 St. Michael 
Kirche 
 
 
./. 
 
 
 
 
Der Fehlbetrag beläuft 
sich nach aktueller 
Information der Vereins 
auf einen Betrag in Höhe 
von 5.319,50 €. 
2.   
Heimatverein Nienberge (HVN) e.V. 
Herrn  
Josef Rölver 
Am Rüschhaus 41, 
 48161 Münster  
 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
 
X 
    
Umfeldgestaltung (Stele, Bank) 
der Skulptur „Ja zum Leben“ 
zum 13.09.2015 (Tag des 
offenen Denkmals) 
 
 
./. 
 
 
 
 
voraussichtlicher 
Fehlbetrag 2.000 € 
3.   
DJK Wacker Mecklenbeck e.V. 
Herrn Ulrich Beckschulte 
Egelshove 1 
48163 Münster  
 
 
Mecklenbeck  
 
Mecklenbeck 
 
X 
  
X 
  
Bezuschussung einer 
Beschallungsanlage für die 
Tribüne auf dem Hauptplatz 
 
 
./. 
  
Am Tag der offenen Tür 
konnten 468 € für die 
Anlage eingeworben 
werden.  Die Anlage zum 
Preis von 4.508,91 € 
wurde bereits 
angeschafft. Mittel der 
Sportförderung wurden 
nicht beantragt.  
 
4.   
Jagdhornbläsergruppe Münster-
Rüschhaus 
Herrn Hans-Georg Fröhlich 
Hohe Geist 71 
48163 Münster  
 
Nienberge 
 
West und 
Mitte 
 
 
 
   
X 
 
50. Jubiläum des Vereins, 
Bläsertag auf dem Mühlenhof 
am 02.08.2015 
 
 
./. 
  
Voraussichtlicher 
Fehlbetrag 1.200 € 
5.   
Mozart-Orchester Münster von 1882 
e.V. 
Herrn 
Dr. Burkhardt Spannhorst 
Holzschuhmacherweg 11 
48161 Münster  
 
Roxel 
 
Albachten 
und 
Gievenbeck  
  
X 
   
Orchestersinfoniekonzerte im 
Juni 
 
 
./. 
 
 
 
 
Voraussichtlicher 
Fehlbetrag 3.100 €

Anträge von Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen für die Gewährung von Zuschüssen in 2015 
6.   
Männergesangsverein 68 e.V. 
Albachten 
Herrn Jürgen Holtstiege 
Möselerhook 128 
48163 Münster  
 
Albachten 
 
Albachten 
   
X 
  
Reinigung, Schleifen und 
Neuanstrich von Ruhebänken 
in Albachten (Sachkosten) 
Arbeiten selbst werden 
ehrenamtlich erbracht 
 
 
./. 
 
 
  
 
Voraussichtliche 
Materialkosten 300 € 
7.   
Katholische Kirchengemeinde 
St. Anna 
-Bücherei- 
Frau Beate Frankrone 
Dingbängerweg 61 
48163 Münster  
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
   
X 
  
Investition für die 
Neueinrichtung der  
katholischen öffentlichen 
Bücherei im umgebauten 
Gemeindezentrum 
 
./. 
  
Der Kostenvoranschlag 
für die Einrichtung beläuft 
sich auf 19.560 €. Hinzu 
kommen Kosten der 
Architektin in Höhe von 
10.200 €.

Anlage1_Richtlinien

3115 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beschlussvorlage

2043 Zeichen

V/0524/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen.  
 
2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten 
Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: 
 
1) …… 
2) …… 
3) …… 
4) …… 
5) …… 
6) …… 
7) …… 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015   
Zeile 15 Transferaufwendungen  …  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0524/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-1650 oder 02534/5885410 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0524/2015 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführte n Institutionen haben einen Zuschussantrag gestellt. Alle Vereine 
haben im letzten Jahr keinen Zuschuss erhalten bzw. beantragt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und der geltend gemachten 
Bedarfe wurden entsprechende Empfeh lungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung 
des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West ausgesprochen. Diese sollen nun durch die 
Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 1 - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen  
Anlage 2 – Zuschussliste 2015

Beratungsverlauf (1)

20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Horstmarer Landweg 107
  • Holzschuhmacherweg 11
  • Dingbängerweg 61
  • Am Rüschhaus 41
  • Möselerhook 128
  • Egelshove 1
  • Hohe Geist 71

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Details

Aktenzeichen
V/0524/2015
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37