V/0105/2024
Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5389 Zeichen
V/0105/2024 V/0105/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0051/2023 an den Rat Beratungsfolge 16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den öffentlichen Gebäuden der Stadt Münster werden über die bestehende gesetzliche Verpflichtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus keine weiteren Energieausweise erstellt und angebracht. 2. Eine Ergänzung der Energieausweise durch ein kontinuierliches Verbrauchsmonitoring wird nicht verfolgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung dies durch ein Energiema- nagement bereits vollumfänglich umsetzt. 3. Der Ratsantrag der CDU -Fraktion Nr. A-R/0051/2023, der am 08.11.2023 an d en AWLFW verwiesen wurde, ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Sachentscheidung entstehen keine Kosten. Begründung: Zu 1: Aushang von Energieausweisen in sämtlichen städtischen Immobilien Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr besteht gem. Vorgabe des Gebäudeenergie- gesetzes (GEG) bei einer Nutzfläche von mehr als 250 m² eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung und zum Aushang von Energieausweisen. Das Amt für Immobilienmanagement, das sich neben dem An- und Verkauf, der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden auch um die Pla- nung und Projektsteuerung von Bauvorhaben, die Gebäudebewirtschaftung und die Koordinierung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zum dauerhaften Erhalt der stä dtischen Gebäude Amt für Immobilienmanagement 16.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Beer Telefon: 492-2370 BeerA@stadt-muenster.de - 2 - V/0105/2024 kümmert, kommt dieser Aufgabe bereits seit dem Jahr 2010 nach. Mittlerweile wurden den Nutzern von rund 120 Standorten die Energieausweise zum Aushang zur Verfügung gestellt. Zudem finden Stichprobenkontrollen der Aushangpflicht bei Begehungen statt. Die Stadt kommt somit bereits der rechtlichen Verpflichtung vollumfänglich nach. Eine Möglichkeit die Energieausweise niederschwellig online abzurufen ist in Vorbereitung. Eine Ausweitung dieser Praxis über die rechtliche Verpflichtung hinaus a uf sämtliche Immobilien ist auf Grund des bürokratischen Aufwands, der zusätzlichen Kosten sowie des geringen Nutzens nicht zielführend. Zu 2: Ergänzung der Energieausweisen durch ein kontinuierliches Verbrauchsmonitoring Mit der Überarbeitung der Gebäudeleitlinien hat der Rat gem. V/0388/2020 „Überarbeitung der Ge- bäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität“ beschlossen, dass der Energieverbrauch der städtischen Gebäude bezogen auf das Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 % sowie die CO2-Emisionen um mindestens 70 % zu reduzieren sind. Für die Erarbeitung einer effektiven Strate- gie zur Erreichung des Ziels hat die Verwaltung die Methodik der Portfolioanalyse angewandt. Hierbei werden unter möglichst geringem Personaleinsatz aus den rund 500 städtischen Standorten die Maßnahmen identifiziert, die bis 2030 umgesetzt werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität für städtische Gebäude zu erreichen. Der Rat hat am 06.04.2022 die Umsetzung dieser Strategie mit V/0676/2021 „Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude“ beschlos- sen. Der energetische Zustand der Standorte, Sanierungsmaßnahmen sowie die hieraus resultieren- den Kosten wurden in Form von Gebäudesteckbriefen umfangreich bewertet und der Vorlage beige- fügt. Grundlage für die Bewertung der Verbräuche ist ein Energiemanagementsystem, das bereits seit 1995 zur Erfassung der Wärme-, Strom- und Wasserverbräuche eingesetzt wird. Mit diesem System werden rund 80 % des Verbrauches der städtischen Gebäude erfasst. Bei den restlichen 20 % han- delt es sich in der Regel um Standorte, die z.B. nur kurzfristig angemietet werden. Datengrundlage hierzu sind Lastgangmessungen, bei denen die Strom-, Wärme- und Wasserbezü- ge automatisch alle 15 Minuten gespeichert werden. Pro Zähler und Jahr werden somit etwa 35.000 Messwerte verarbeitet. Die Lastgänge werden mit einer entsprechenden Software als Diagramme dargestellt. Mithilfe dieser Diagramme lassen sich die Energiebezüge exakt analysieren und dadurch letztendlich auch optimieren. Die Optimierung im Rahmen des hier eingesetzten Energie- monitorings erfolgt durch automatische Warnmeldungen bei außergewöhnlichen Verbrauchsmen- gen, um technische Defekte schnell zu erkennen und frühzeitig beheben zu können. Mittlerweile sind bereits mehr als 120 Standorte aufgeschaltet und im Internet jederzeit öffentlich einsehbar (https://www.stadt-muenster.de/immobilien/umwelt-und-energie/lastganganalyse). Fortlaufend wer- den weitere Standorte ergänzt und das Energiemanagementsystem weiterentwickelt. Die vorhandenen Instrumente (Lastganganalysen und Gebäudesteckbriefe) gehen deutlich über die Anforderungen des Ratsantrages hinaus. Zudem handelt es sich bei Energieausweisen um ein standardisiertes Verfahren gem. Gebäudeenergiegesetz, das nicht indivi duell angepasst werden kann. i.V. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Antrag der CDU Fraktion A-R/0051/2023
A-R-0051-2023-CDU-Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden
3178 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2023
Münster, 31. Oktober 2023
Ratsantrag
Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. in sämtlichen städtischen Immobilien im Eingangsbereich werden Energieausweise für die jeweiligen
Gebäude ausgehängt, bzw. online zur Verfügung gestellt werden. Soweit noch notwendig, sind
Energieausweise zu erstellen.
2. Die hinterlegten Daten in Energieausweisen werden standardisiert und durch ein kontinuierliches
Verbrauchs-Monitoring ergänzt. Dazu zählt die vollständige Erfassung aller Gebäudeinformationen und
die Ergänzung der bereits durchgeführten sowie geplanten Sanierungsmaßnahmen. Die Effizienzskalen
müssen entsprechend der Klimakompatibilität ausgerichtet sein.
Begründung:
Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief für Gebäude. Der Ausweis gibt nicht nur Auskunft über den
Zustand der Immobilie. Es finden sich dort auch Hinweise, wie die Energiebilanz des Gebäudes zu vertretbaren
Kosten verbessert werden kann.
Die öffentliche Anbringung von Energieausweisen im Eingangsbereich jedes städtischen Gebäudes dient
insofern dazu, den (Nicht-)Fortschritt bei der energetischen Sanierung transparent zu machen und erhöht den
Druck auf die Verantwortlichen, energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen. Die Münsteraner Schulen,
Verwaltungsgebäude, Schwimmbäder und Co. sollen in einem mit den Klimazielen kompatiblen Zustand sein.
Neben den Energiebedarfsausweisen sollten auch Sanierungsfahrpläne vorliegen müssen, die öffentlich
einsehbar sind und aus denen transparent hervorgeht, welche Sanierungsschritte geplant sind, um
schnellstmöglich mit den öffentlichen Gebäuden Klimaneutralität zu erreichen.
Die Stadt Münster steht in der Verpflichtung, ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu gehört auch, eigene
Immobilien auf energetische Effizienz zu überprüfen. Ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen und 35 Prozent
des Endenergieverbrauchs in Deutschland stammen allein aus dem Gebäudebereich (Daten:
Bundesumweltamt 2022). Hier liegen viele Potentiale, die ausgeschöpft werden müssen. Ein transparentes
Vorgehen der Verwaltung in Sachen Klimaschutz bei ihrem eigenen Gebäudebestand hat darüber hinaus eine
Vorbildfunktion, denn sie motiviert und unterstützt persönliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die
in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten möchten. Es ist wichtig zu
vermitteln, dass diese Herausforderung eine gemeinsame Aufgabe ist, die von allen anpackt werden muss.
Nur wenn Maßnahmen identifiziert werden, die eine möglichst große CO2 Einsparung je eingesetzten Euro
ermöglichen, können wir das uns selbst gesetzte Ziel, die Klimaneutralität möglichst zum Jahr 2030, erreichen.
Wirklich können wir nur an den von der Kommunalpolitik beeinflussbaren Faktoren des Klimaschutzes
ansetzen und tatsächlich handeln. Im Interesse der öffentlichen Hand ist es, für die Qualität die eigenen
Gebäude zu sorgen. Deswegen sollen auch die Daten über den Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen
standardmäßig offengelegt werden.
Gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage A
2154 Zeichen
Anlage A zur V/0105/2024 Kurzüberblick Für öffentliche Gebäude besteht gem. Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter be- stimmten Bedingungen eine gesetzliche Pflicht zum Aushang von Energieausweisen. Die Stadt kommt der rechtlichen Verpflichtung bereits vollumfänglich nach. Die Stadt Münster betreibt be- reits seit 1995 ein kontinuierliches Energiemanagementsystem. dass zur Erfassung der Wärme-, Strom- und Wasserverbräuche eingesetzt wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage verfolgt folgende Ziele: Wir werden einer der führenden Bildungs -, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein - Westfalen Wir werden Münster zu einer Stadt mi t höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Das Teilziel lautet: Verstärkung der Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz Zielerreichung: Umsetzung der Klimaschutzziele für städtische Gebäude (kontinuierlicher Prozess) Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Mit der Entscheidung sind keine Finanziellen Auswirkungen verbunden Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Verpflichtung für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr gem. Vorgabe des Gebäu- deenergiegesetzes (§ 80 Abastz 6 und 7 GEG) bei einer Nutzfläche von mehr als 250 m² zur Er- stellung und zum Aushang von Energieausweisen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die dargestellten und bereits Umgesetzten Maßnahmen dienen der Erreichung der Klimaschutz- ziele.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0105/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2024
- Erstellt
- 08.02.2024 09:50