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V/0105/2024

Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden

Vorlagen 08.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 23.04.2024, TOP 7.23

Beschlussvorlage

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Ansehen

A-R-0051-2023-CDU-Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5389 Zeichen

V/0105/2024 
V/0105/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden 
Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0051/2023 an den Rat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den öffentlichen Gebäuden der Stadt Münster werden über die bestehende gesetzliche 
Verpflichtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus keine weiteren Energieausweise 
erstellt und angebracht. 
 
2. Eine Ergänzung der Energieausweise durch ein kontinuierliches Verbrauchsmonitoring wird 
nicht verfolgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung dies durch ein Energiema-
nagement bereits vollumfänglich umsetzt. 
 
3. Der Ratsantrag der CDU -Fraktion Nr. A-R/0051/2023, der am 08.11.2023 an d en AWLFW 
verwiesen wurde, ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Sachentscheidung entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: Aushang von Energieausweisen in sämtlichen städtischen Immobilien  
Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr besteht gem. Vorgabe des Gebäudeenergie-
gesetzes (GEG) bei einer Nutzfläche von mehr als 250 m² eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung und 
zum Aushang von Energieausweisen. Das Amt für Immobilienmanagement, das sich neben dem An- 
und Verkauf, der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden auch um die Pla-
nung und Projektsteuerung von Bauvorhaben, die Gebäudebewirtschaftung und die Koordinierung 
von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zum dauerhaften Erhalt der stä dtischen Gebäude 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
16.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Beer 
Telefon: 492-2370 
BeerA@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0105/2024 
kümmert, kommt dieser Aufgabe bereits seit dem Jahr 2010 nach. Mittlerweile wurden den Nutzern 
von rund 120 Standorten die Energieausweise zum Aushang zur Verfügung gestellt. Zudem finden 
Stichprobenkontrollen der Aushangpflicht bei Begehungen statt. Die Stadt kommt somit bereits der 
rechtlichen Verpflichtung vollumfänglich nach. Eine Möglichkeit die Energieausweise niederschwellig 
online abzurufen ist in Vorbereitung. 
Eine Ausweitung dieser Praxis über die rechtliche Verpflichtung hinaus a uf sämtliche Immobilien ist 
auf Grund des bürokratischen Aufwands, der zusätzlichen Kosten sowie des geringen Nutzens nicht 
zielführend. 
 
Zu 2: Ergänzung der Energieausweisen durch ein kontinuierliches Verbrauchsmonitoring  
Mit der Überarbeitung der Gebäudeleitlinien hat der Rat gem. V/0388/2020 „Überarbeitung der Ge-
bäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität“ beschlossen, dass der Energieverbrauch der 
städtischen Gebäude bezogen auf das Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 % sowie die 
CO2-Emisionen um mindestens 70 % zu reduzieren sind. Für die Erarbeitung einer effektiven Strate-
gie zur Erreichung des Ziels hat die Verwaltung die Methodik der Portfolioanalyse angewandt. Hierbei 
werden unter möglichst geringem Personaleinsatz aus den rund 500  städtischen Standorten die 
Maßnahmen identifiziert, die bis 2030 umgesetzt werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität für 
städtische Gebäude zu erreichen. Der Rat hat am 06.04.2022 die Umsetzung dieser Strategie mit 
V/0676/2021 „Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude“ beschlos-
sen. Der energetische Zustand der Standorte, Sanierungsmaßnahmen sowie die hieraus resultieren-
den Kosten wurden in Form von Gebäudesteckbriefen umfangreich bewertet und der Vorlage beige-
fügt. 
 
Grundlage für die Bewertung der Verbräuche ist ein Energiemanagementsystem, das bereits seit 
1995 zur Erfassung der Wärme-, Strom- und Wasserverbräuche eingesetzt wird. Mit diesem System 
werden rund 80 % des Verbrauches der städtischen Gebäude erfasst. Bei den restlichen 20 % han-
delt es sich in der Regel um Standorte, die z.B. nur kurzfristig angemietet werden. 
 
Datengrundlage hierzu sind Lastgangmessungen, bei denen die Strom-, Wärme- und Wasserbezü-
ge automatisch alle 15 Minuten gespeichert werden. Pro Zähler und Jahr werden somit etwa 35.000 
Messwerte verarbeitet. Die Lastgänge werden mit einer entsprechenden Software als Diagramme 
dargestellt. Mithilfe dieser Diagramme lassen sich die Energiebezüge exakt analysieren und 
dadurch letztendlich auch optimieren. Die Optimierung im Rahmen des hier eingesetzten Energie-
monitorings erfolgt durch automatische Warnmeldungen bei außergewöhnlichen Verbrauchsmen-
gen, um technische Defekte schnell zu erkennen und frühzeitig beheben zu können. Mittlerweile 
sind bereits mehr als 120 Standorte aufgeschaltet und im Internet jederzeit öffentlich einsehbar 
(https://www.stadt-muenster.de/immobilien/umwelt-und-energie/lastganganalyse). Fortlaufend wer-
den weitere Standorte ergänzt und das Energiemanagementsystem weiterentwickelt. 
 
Die vorhandenen Instrumente (Lastganganalysen und Gebäudesteckbriefe) gehen deutlich über die 
Anforderungen des Ratsantrages hinaus. Zudem handelt es sich bei Energieausweisen um ein 
standardisiertes Verfahren gem. Gebäudeenergiegesetz, das nicht indivi duell angepasst werden 
kann. 
 
 
i.V.  
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Antrag der CDU Fraktion A-R/0051/2023

A-R-0051-2023-CDU-Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden

3178 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2023 
     
Münster, 31. Oktober 2023 
 
Ratsantrag 
 
Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. in sämtlichen städtischen Immobilien im Eingangsbereich werden Energieausweise für die jeweiligen 
Gebäude ausgehängt, bzw. online zur Verfügung gestellt werden. Soweit noch notwendig, sind 
Energieausweise zu erstellen.  
 
2. Die hinterlegten Daten in Energieausweisen werden standardisiert und durch ein kontinuierliches 
Verbrauchs-Monitoring ergänzt. Dazu zählt die vollständige Erfassung aller Gebäudeinformationen und 
die Ergänzung der bereits durchgeführten sowie geplanten Sanierungsmaßnahmen. Die Effizienzskalen 
müssen entsprechend der Klimakompatibilität ausgerichtet sein. 
 
Begründung: 
 
Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief für Gebäude. Der Ausweis gibt nicht nur Auskunft über den 
Zustand der Immobilie. Es finden sich dort auch Hinweise, wie die Energiebilanz des Gebäudes zu vertretbaren 
Kosten verbessert werden kann. 
Die öffentliche Anbringung von Energieausweisen im Eingangsbereich jedes städtischen Gebäudes dient 
insofern dazu, den (Nicht-)Fortschritt bei der energetischen Sanierung transparent zu machen und erhöht den 
Druck auf die Verantwortlichen, energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen. Die Münsteraner Schulen, 
Verwaltungsgebäude, Schwimmbäder und Co. sollen in einem mit den Klimazielen kompatiblen Zustand sein. 
Neben den Energiebedarfsausweisen sollten auch Sanierungsfahrpläne vorliegen müssen, die öffentlich 
einsehbar sind und aus denen transparent hervorgeht, welche Sanierungsschritte geplant sind, um 
schnellstmöglich mit den öffentlichen Gebäuden Klimaneutralität zu erreichen. 
 
Die Stadt Münster steht in der Verpflichtung, ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu gehört auch, eigene 
Immobilien auf energetische Effizienz zu überprüfen. Ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen und 35 Prozent 
des Endenergieverbrauchs in Deutschland stammen allein aus dem Gebäudebereich (Daten: 
Bundesumweltamt 2022). Hier liegen viele Potentiale, die ausgeschöpft werden müssen. Ein transparentes 
Vorgehen der Verwaltung in Sachen Klimaschutz bei ihrem eigenen Gebäudebestand hat darüber hinaus eine 
Vorbildfunktion, denn sie motiviert und unterstützt persönliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die 
in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten möchten. Es ist wichtig zu 
vermitteln, dass diese Herausforderung eine gemeinsame Aufgabe ist, die von allen anpackt werden muss.  
 
Nur wenn Maßnahmen identifiziert werden, die eine möglichst große CO2 Einsparung je eingesetzten Euro 
ermöglichen, können wir das uns selbst gesetzte Ziel, die Klimaneutralität möglichst zum Jahr 2030, erreichen. 
Wirklich können wir nur an den von der Kommunalpolitik beeinflussbaren Faktoren des Klimaschutzes 
ansetzen und tatsächlich handeln. Im Interesse der öffentlichen Hand ist es, für die Qualität die eigenen 
Gebäude zu sorgen. Deswegen sollen auch die Daten über den Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen 
standardmäßig offengelegt werden. 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Anlage A

2154 Zeichen

Anlage A zur V/0105/2024 
Kurzüberblick 
Für öffentliche Gebäude besteht gem. Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter be-
stimmten Bedingungen eine gesetzliche Pflicht zum Aushang von Energieausweisen. Die Stadt 
kommt der rechtlichen Verpflichtung bereits vollumfänglich nach. Die Stadt Münster betreibt be-
reits seit 1995 ein kontinuierliches Energiemanagementsystem. dass zur Erfassung der Wärme-, 
Strom- und Wasserverbräuche eingesetzt wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage verfolgt folgende Ziele: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs -, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein -
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mi t höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 
Das Teilziel lautet: 
Verstärkung der Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz 
 
Zielerreichung:  
Umsetzung der Klimaschutzziele für städtische Gebäude (kontinuierlicher Prozess) 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Mit der Entscheidung sind keine Finanziellen Auswirkungen verbunden 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Verpflichtung für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr gem. Vorgabe des Gebäu-
deenergiegesetzes (§ 80 Abastz 6 und 7 GEG) bei einer Nutzfläche von mehr als 250 m² zur Er-
stellung und zum Aushang von Energieausweisen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die dargestellten und bereits Umgesetzten Maßnahmen dienen der Erreichung der Klimaschutz-
ziele.

Beratungsverlauf (2)

16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0105/2024
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2024
Erstellt
08.02.2024 09:50