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Anfrage von Frau Pöttgen (FDP), betr.: Halteverbot-Zeitraum am Karnevalsdienstag
Anfrage nach § 4 BV4 (FDP) AN/0570/2019 vom 30.04.2019
Stand: Am 13.05.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (FDP BV4)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0570/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 Halteverbot-Zeitraum am Karnevalsdienstag Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Der Ehrenfelder Dienstagszug ist ein wichtiger Bestandteil des Ehrenfelder Karnevals. Der Aufstellbe- reich ist in den Straßen rund um den Lenauplatz in Neuehrenfeld. Der Zug startet um 13:45 in der Landmannstraße am Lenauplatz. Damit der Zug ungehindert durch die Straßen gehen kann und zur Sicherheit der Besucher, besteht immer am Karnevalsdienstag ein Halteverbot auf den betroffenen Straßen.In den Vorjahren begann dies nach 08.00 Uhr. Dies ist auch akzeptiert. Dieses Jahr begann das Halteverbot bereits ab 06:00 Uhr und wurde auch vom Ordnungsamt ab 06:00 kontrolliert. Halter die nicht sofort die Straße räumten, wurden mit Abschleppung „gedroht“. Daher frage ich: 1. Warum wurde der Beginn des Halteverbots auf den Straßen in Neuehrenfeld/Ehrenfeld z.B. in der Landmannstraße die vom Ehrenfelder Karnevalszug betroffen waren mit 06:00 festgesetzt? 2. Warum startete der Ordnungsdienst die Kontrollen dann bereits um 06:00 und versuchte in den Einzelfällen wo noch Fahrzeuge auf den Straßen geparkt waren und vor dem Abschleppen die Halten zu erreichen und ihnen eine Chance zu geben ihre Autos wegzufahren? Mit freundlichen Grüßen gez. Marlis Pöttgen Venloer Straße 409 - 411 50825 Köln Fon 0221. 530 32 44 Marlis.Poettgen@t-online.de 30. April 2019 FDP in der Bezirksvertretung Ehre nfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln
Beratungsverlauf
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