4179/2018
"Wohnungen bleiben Wohnungen - Wohnraumschutzsatzung verlängern, verschärfen und durchsetzen" - Sachstand zum Beschluss des Rates aus der 42. Sitzung (TOP 3.1.5)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 AN/1363/2018 Vorlagen-Nummer 20.12.2018 4179/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 "Wohnungen bleiben Wohnungen - Wohnraumschutzsatzung verlängern, verschärfen und durchsetzen" - Sachstand zum Beschluss des Rates aus der 42. Sitzung (TOP 3.1.5) Der Rat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 beschlossen: 1. Der Rat begrüßt ausdrücklich, dass die Verwaltung dem Willen des Rates gefolgt ist und nun zur Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung Stellenzusetzungen umsetzt. 2. Es soll dargelegt werden, wie durch eine optimierte Wohnungsaufsicht eine engere Kooperati- on mit dem Steueramt und dem Ordnungsamt hergestellt werden kann. 3. Es soll eine zeitnahe und regelmäßige Berichterstattung über Wohnraumzweckentfremdung und Maßnahmen, die zu einer Unterbindung von illegaler Nutzung führen an den Ausschuss Soziales und Senioren erfolgen. 4. Es soll noch in diesem Jahr zur Vorbereitung der Verlängerung bzw. des Neuerlasses der am 30.06.19 auslaufenden Wohnraumschutzsatzung einen Erfahrungsbericht über die bisherige Anwendung dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Dabei soll die Verwaltung darle- gen, in wie weit die Satzung optimiert werden soll, um Wohnraumzweckentfremdung besser unterbinden zu können. Hierbei soll insbesondere dargelegt werden, ob eine Optimierung dadurch erreicht werden kann, dass der zu schaffende Ersatzwohnraum im gleichen Stadtbe- zirk wie der zweckentfremdete Wohnraum liegen muss und zu vergleichbaren Mietpreisen wie der weggefallene Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Es soll rechtlich geprüft werden, inwieweit die Wohnraumschutzsatzung vorgeben kann, dass das Anbieten und Be- werben von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken auf Internetportalen wie Airbnb, vorab durch die Verfügungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigten dem Amt für Wohnungswe- sen vor einer evtl. Genehmigung angezeigt werden muss. 5. Die Verwaltung soll einen Vorschlag für eine Informationskampagne „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“ vorlegen, wie sie z.B. die Stadt München bereits durchführt. 6. Die Erfahrung anderer Großstädte, die keine Stadtstaaten sind, zum Wohnraumschutz sollen dargestellt und geprüft werden, ob weitere Stellenzusetzungen nötig sind. 7. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung NRW das Wohnaufsichtsgesetz fortsetzen will. Die Verwaltung folgt dem Auftrag aus diesem Beschluss in Form eines ersten Zwischenberichts. 1. Personelle Ausstattung Zur Umsetzung der Aufgaben aus der Wohnraumschutzsatzung waren bis zuletzt 4 Sachbe- arbeiter*Innen in dem Sachgebiet Wohnungsaufsicht in Multizuständigkeit tätig. Die Ausübung der Tätigkeit liegt in der Wahrnehmung der Wohnungsaufsicht (WAG NRW), der Bearbeitung der zweckentfremdungsrechtlichen Antrags- und Verstoßverfahren sowie der Mietpreiskontrol- le. Aufgrund der hohen Fallzahlentwicklung und des sehr hohen Aufwands in der Bearbeitung 2 komplexer Sachverhalte und den zu führenden ordnungsbehördlichen Verfahren, war der Ar- beitsaufwand mit der vorhandenen Personalausstattung nicht zu bewältigen. Um eine zeitnahe Bearbeitung und darüber hinaus eine aktive Recherchetätigkeit im Rahmen außendienstlicher Ermittlungen zu etablieren, wurden 5 zusätzliche Sachbearbeiter- und 3 zu- sätzliche Ermittlerstellen eingerichtet. Es konnte bereits unmittelbar eine Stelle durch eine aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrte Sachbearbeiterin sowie durch einen Sachbearbeiter, der über das Erreichen der Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt wird, besetzt werden. Über das stadtinterne Auswahlverfahren für die 4 weiteren zusätzlich eingerichteten Sachbe- arbeiterstellen sowie die 3 zusätzlichen Ermittlerstellen konnten inzwischen jeweils eine neue Sachbearbeiterin und eine neue Ermittlerin gewonnen werden. 3 Sachbearbeiterstellen und 2 Ermittlerstellen sind somit leider noch nicht besetzt. Zur Zeit überprüft die Verwaltung externe Initiativbewerbungen durch Bewerbergespräche und Hospitationen der Bewerber. Auch eine Besetzung durch städtische Ersteinsatzkräfte (die ihren letzten Ausbildungsabschnitt in der Dienststelle verbringen und nach der Prüfung dort bleiben) wird geprüft. Nach einer Stellenbesetzung müssen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst in die schwierige Materie eingearbeitet werden. Dies erfolgt durch die derzeit dort eingesetzten Kräf- te. Eine Ausweitung der Aktivitäten wird daher mit fortschreitender Einarbeitung sukzessive erfolgen. Zusätzlich zu diesen Stellen läuft auch das Auswahlverfahren für die zusätzlich neu geschaffene Stelle eines Amtsjuristen, der die ordnungsbehördlichen Verfahren rechtssicher begleiten soll. 2. Ämterkooperation Eine ämterübergreifende Kooperation wird in einem gemeinsamen Gespräch auf Amts- und Abteilungsleiterebene am 07.01.2019 evaluiert und die Grundlagen für eine weitere Zusam- menarbeit festgelegt. Die Verwaltung hat dazu nicht nur das Steueramt und das Amt für öf- fentliche Ordnung, sondern auch das Bauaufsichtsamt und das Rechtsamt eingeladen. Hier sollen auf der Grundlage eines gemeinsamen Austausches vom 27.04.2017 noch einmal die gemeinsamen Berührungspunkte zu den Bereichen Gewerbesteuer, Kulturförderabgabe, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Nutzungsänderung, Wohnungsrecht, Informationsfluss und Personalressourcen erörtert und vertieft werden und verbindliche Verfahrens-Standards festgelegt werden. Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden in die laufende Berichterstattung einfließen. 3. Regelmäßige Berichterstattung Die Verwaltung hat einen ersten Bericht als Start für eine zukünftige regelmäßige (quartals- weise) Berichterstattung mit einer Statistik der wesentlichen Eckdaten mit Stand 30.11.2018 erstellt, der als Anlage 1 beigefügt ist. 4. Optimierung der Wohnraumschutzsatzung Die Verwaltung hat die Wohnraumschutzsatzung bereits hinsichtlich der Maßgaben aus dem Ratsbeschluss überprüft und überarbeitet. Die neue Wohnraumschutzsatzung muss jedoch zunächst verwaltungsintern, insbesondere mit dem Rechtsamt abgestimmt werden – eine der Fachaufgaben des zukünftigen Amtsjuristen beim Amt für Wohnungswesen. 5. Informationskampagne „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“ Im Hinblick auf die von der Stadt München bereits erfolgreich durchgeführte Maßnahme, hat die Verwaltung intensive Recherchen angestellt und Kontakt mit der Stadt München aufge- nommen. Parallel hierzu wurde beim Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für 2019 eine 3 Stadtinformationskampagne zum Thema „Wohnraumzweckentfremdung“ angemeldet. Es wurde bereits ein Grafiker mit der Erstellung von Entwürfen und einem Motivaufbau beauf- tragt. Die Kampagne wird nach fachlicher Abstimmung mit dem Amt für Presse- und Öffent- lichkeitsarbeit dem Ausschuss für Soziales und Senioren und dem Stadtentwicklungsaus- schuss vorgestellt werden. 6. Erfahrungen anderer Großstädte, die keine Stadtstaaten sind Die Verwaltung hat mittels Fragebogen die Städte Bonn, Dortmund, Frankfurt am Main, Mün- chen und Münster zu den dortigen Erfahrungen befragt. Die Ergebnisse der Befragung sind in der Anlage 2 beigefügt. Gez. Dr. Rau
Anlage 1
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Anlage 1 Bericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum, 4. Quartal 2018: Der im Amt für Wohnungswesen angesiedelte Wohnraumschutz sieht sich einer stetig wachsenden Zahl von Zweckentfremdungen gegenüber und hat auch im vierten Quartal des Jahres 2018 durch die Arbeit von mittlerweile 5 Sachbearbeitern und 3 Ermittlern weitere Verstöße aufgedeckt bzw. geahndet. Durch den Anstieg wird klar, dass die Arbeit des Wohnraumschutzes im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum ein wichtiger Baustein zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist. In dem folgenden Bericht wird der Blick auf die Entwicklungen der Zahlen gerichtet. Antragsverfahren Zweckentfremdung von Wohnraum durch Abbruch Bis zum 30.11.2018 wurde in Köln der Abbruch von insgesamt 1260 Wohneinheiten seit Einführung der Wohnraumschutzsatzung am 01.07.2014 genehmigt (140 Fälle). 316 Wohneinheiten wurden vom 01.01.2018 bis zum 30.11.2018 mit Genehmigung abgebrochen, im Vorjahr waren es 104 Wohneinheiten. Somit ist eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Parallel zu dieser Tendenz stieg aber auch die Anzahl des neu errichteten Ersatzwohnraums und beläuft sich im laufenden Jahr auf 485 Wohneinheiten gegenüber 250 Wohneinheiten im Jahr 2017. Somit ist die Anzahl der Wohneinheiten des Ersatzwohnraums weiterhin deutlich höher als die Anzahl der abgebrochenen Wohneinheiten und beläuft sich inzwischen auf insgesamt 4910 Wohnungen, die seit der Einführung der Wohnraumschutzsatzung als Ersatzwohnraum errichtet wurden. Verstoßverfahren Leerstand Bisher konnten 666 leerstehende Wohneinheiten seit Einführung der Wohnraumschutzsatzung erfasst werden (292 Fälle). Von diesen Verstößen konnten inzwischen rd . 60% durch Wiederzuführungsmaßnahmen beendet werden . Diese Wohnungen wurden entweder saniert oder konnten unmittelbar dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Alle anderen noch offenen Fälle befinden sich noch in laufenden Verfahren. Hier werden noch Sachverhalte ermittelt, es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet oder die Wiederzuführung zu Wohnzwecken angeordnet. Umwandlung Die Umwandlung von Wohnraum umfasst die Nutzung als Ferienwohnung oder eine andere gewerbliche Nutzung. Seit dem 01.07.2014 bis zum 30.11. 2018 wurden 1.423 Wohneinheiten, die diesen Verstößen zugerechnet werden können, der Verwaltung bekannt (471 Fälle). Nachdem bis Ende 2017 die Zahl der illegalen Ferienwohnungen jedes Jahr nahezu konstant war (jährlich zwischen 140 und 160 Wohneinheiten), ist seit dem Jahr 2018 ein deutlicher Anstieg der Problematik zu verzeichnen. Vom 01.01.2018 bis zum 30.11.2018 wurden wegen des Verdachts auf illegale Umwandlung 902 betroffene Wohneinheiten bekannt (230 Fälle). Anlage 1 Bußgelder Insgesamt wurden vom 01.07.2014 bis zum 30.11.2018 Bußgelder in Höhe von 375.000 € festgesetzt und davon 77.500 € vereinnahmt. Hintergrund hierfür ist, dass nur in Fällen, in denen kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben wird, das Bußgeld von der Stadt Köln vereinnahmt werden kann. In allen anderen Fällen wird der jeweilige Fall nach einem Einspruch an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Ein durch die Amtsgerichts barkeit verhängtes Bußgeld wird durch die Landeskasse NRW vereinnahmt. Fazit Die Tendenzen und Zahlen zeigen deutlich, dass die Arbeit des Wohnraumschutzes zum einen bereits gesteigerte Erfolge aufzeigt, zum anderen aber auch weiter forciert werden muss. Es muss noch darauf hingewiesen werden, dass die zahlreichen Fälle, deren Beginn der Zeit vor dem 01.07.2014 zugerechnet werden muss, in diesen Fallzahlen keine Darstellung finden kann, da die Wohnraumschutzsatzung aufgrund Bestandsschutzes hier keine Anwendung findet. Zweckentfremdung von frei finanziertem Wohnraum Fälle Wohneinheiten Betrag Anzahl Anzahl Euro Antragsverfahren 608 1766 Anträge Abbruch 463 1361 Anträge Umwandlung 145 405 Genehmigungen Abbrüche 140 1260 Geschaffener Ersatzwohnraum 4910 Gewinn für den Wohnungsmarkt 3593 Genehmigungen Umwandlung 33 57 Erteilung Negativattest 344 374 Verstoßverfahren 763 2089 Verstoß Leerstand 292 666 Verstoß Umwandlung 471 1423 Bearbeitete Verfahren (gesamt) 1371 Bußgelder festgesetzt 30 76 375000 Bußgelder vereinnahmt 77500
Anlage 2
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Anlage 2 / 2 Erfahrungsaustausch mit anderen Großstädten 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 27.09.2018 unter anderem damit, andere Großstädte in Deutschland, die keine Stadtstaaten sind, zu befragen, welche Erfahrungen sie mit der Thematik Zweckentfremdung durch Ferien- vermietung gesammelt haben. Diese Erfahrungen sollen als Grundlage dienen, den Be- darf an Personal besser einschätzen zu können und so zukünftig effektiver gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können. Die Verwaltung befragte die Städte Bonn, Dortmund, Frankfurt a.M., München und Münster. 2. Im Rahmen der Befragung konnten die nachfolgend aufgeführten Erkenntnisse gesam- melt werden. Die Stadt Dortmund erklärte momentan keinen Handlungsbedarf im Be- reich Ferienvermietung zu sehen und daher keine Erfahrungen teilen zu können. Die Antwort der Stadt Münster steht noch aus. Frankfurt a.M. München Bonn Frage 1: Wie stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen der letzten Jahre dar, in Bezug auf a) die Verdachtsfälle von Zweckentfremdung rd. 600 3100, davon rd. 600 Ferien- wohnungen - b) die Anzahl der Bußgeldbesch eide keine, die Bürger sind immer direkt auf die Ahndung ei n- gegangen keine Anzahl, 188.440€ im Bereich Ferienwohnungen (seit 2016) - c) die Anzahl der Wiederzuführungsanordnungen? seit 2013: 973 2016 und 2017; rd. 550 - Frage 2: Wie viele Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Ermittlerinnen und Ermittler sind bei Ihnen zuständig für die Aufgaben im Rahmen der des Zweckentfremdungsverb o- tes insgesamt? 2 Mitarbeiter (Innen- und Außendienst) Ca. 29 Vollzeitäquivalente im Bereich Zweckentfrem- dung (davon für Ferienwoh- nungen 5 Personen). 1 Sachgruppenleiter 2 Innendienst- 2 Außendienstmitarbeiter Frage 3: Ist die derzeitige Personalausstattung ausreichend und/oder sind in Zukunft Änderungen vorgesehen? nicht ausreichend, Aufst o- ckung geplant, Umfang j e- doch unbekannt nicht ausreichend, aufgrund großer Resonanz des eing e- führten Meldeportals (100 Meldungen pro Monat) . Insbesondere im Bereich Ferienwohnungen soll au f- gestockt werden. ausreichend - 2 - Frage 4: Wie ist der Arbeitsbereich in Ihrer Stadt strukturell aufgestellt? Neustrukturierung aufgrund hoher Personalfluktuation Amt für Wohnen und Migr a- tion - Sozialreferat - Fachbereich Wohnraumer- halt - Fachbereich Ordnungswid- rigkeiten - Fachbereich Bestandssich e- rung - Zweckentfremdung Amt für Soziales und Wo h- nen - Sachgebiet Wo h- nungsaufsicht
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4179/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.12.2018
- Erstellt
- 12.12.2018 14:15