V/0173/2006
Zukünftige Verwertung des Grundstücks ehemaliger "Lindenhof" - Promenade/Himmelreichallee
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Anlage 2
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CDU-Fraktion und FDP-Fraktion Antrag Nr. A-R/0023/2005 im Rat der Stadt Münster vom 01.06.2005 CDU | RATSFRAKTION | AntogeL Ratsfraktion 01. Juni 2005 bm Antrag Eine Perspektive für den Lindenhof Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Immobilie „Lindenhof“ ein hochwertiges Nut- zungskonzept zu entwickeln, das dem prominenten Standort angemessen ist. Im Erdgeschoss sollte (mit Öffnung zur Promenade) möglichst auch eine öffentliche Nutzung (z.B. Gastrono- mie/kulturelle Einrichtung) vorgesehen werden. Dabei soll die Chance ergriffen werden, die Pro- menade wieder in Gänze sichtbar und damit erlebbar zu machen. Das Nutzungskonzept soll bis Ende 2005 vorgelegt werden. Begründung: Das Areal des Lindenhofs zählt zu den prominentesten Adressen in Münster. Durch die Nähe zum Schloss, dem geplanten Kulturforum, dem Aasee, der Nähe zur Innenstadt und aufgrund seiner unmittelbaren Lage an der Promenade bietet sich dieser Standort für eine herausragende Nutzung an, die höchste Qualität aufweist, sich in die sensible städtebauliche, historisch und durch Frei- raumfunktionen geprägte Situation einfügt und einen hohen strukturellen Nutzen für das Gemein- wohl dieser Stadt schafft. Diverse Versuche der Vergangenheit, das abgängige Gebäude, das sich mit einem vertretbaren Kostenaufwand nicht sanieren lässt und seit Jahren als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, durch eine dem Standort angemessene Nutzung zu ersetzen, sind fehlgeschlagen. Auch unter haus- haltswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es nicht länger vertretbar, dem Verfall dieser Immobilie tatenlos zuzusehen, ohne eine angemessene Nutzungsmöglichkeit zu entwickeln und auf diesem Gelände dann auch zeitnah umzusetzen. Die Koalitionsparteien von CDU und FDP haben daher in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten, dass das Gelände des Lindenhofes in Richtung einer sehr hochwertigen Planung und Bebauung zu entwickeln ist. Angesichts der sich häufenden Investorenanfragen, die Beleg für die Attraktivität dieses Standor- tes sind, sollte dem Rat bis spätestens Ende des Jahres ein Nutzungskonzept unterbreitet werden, das der oben beschriebenen sensiblen Lage des Standortes gerecht wird und der gleichzeitig her- ausragenden Lage angemessen ist. gez. H.-Dieter Sellenriek gez.'C. Möllemann-Appelhoff CDU-Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktionsvorsitzende EWIGE SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0032/2005 im Rat der Stadt Münster vom 20.06.2005 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag bei he 20.06.2005 t Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Frische Ideen für den „Lindenhof“ Das im städtischen Eigentum liegende Areal des ehemaligen „Lindenhofes“ ist seit vielen Jahren von zunehmendem Zerfall gekennzeichnet. Dieser Zustand sollte - auch unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten - beendet werden mit dem Ziel einer deutlichen städtebaulichen Aufwertung in Verbindung mit einer angemessenen Nutzung. Angesichts des zu unterstellenden großen öffentlichen Interesses an diesen Fragen ist eine breite und frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft sicherzustellen. Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Planungs- Forums (Workshop) verbindliche städtebauliche Rahmenbedingungen für die Neubebauung des Areals „Lindenhof“ zu entwickeln. Im Zuge des Planungs- Forums, bei dem die interessierte Bürgerschaft ihre Anregungen und Ideen einbringen kann, sollen einzuladende Fachleute aus den Bereichen Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Architektur etc. Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Als mögliche Nutzungen sollten die Bereiche Wohnen, Dienstleistung, Gastronomie und kulturelle Angebote berücksichtigt werden. 2. Auf Grundlage des Workshop-Verfahrens und nachfolgender politischer Beschlüsse soll die Verwaltung die weiteren Planungen und Verhandlungen mit möglichen Investoren vorantreiben. Begründung: Seitdem im Jahre 1991 der seinerzeitige Bebauungsplanentwurf für das Lindenhof- Areal, der ein Kongresshotel der gehobenen Kategorie vorsah, mit einer Stimme Mehrheit im Rat der Stadt abgelehnt worden war, ist auf dem Gelände lediglich eine provisorische Nutzung zu verzeichnen. Aufgrund des immer schlechter werdenden Bauzustandes des Lindenhofes und der attraktiven Lage in der Promenade sollte die andauernde Tatenlosigkeit beendet und das Areal nunmehr entwickelt werden. Wegen der Sensibilität und hervorgehobenen Bedeutung des Standortes müssen dabei durch die angestrebte standortgerechte Neubebauung das städtebauliche Gesicht und die Maßstäblichkeit (mit Blick auf die Einfügung in die Promenade) besondere Beachtung finden. Das Umfeld und die dort teilweise geplanten Nutzungen bzw. Veränderungen - u.a. mit der direkt benachbarten Westfälischen Schule für Musik, der in Planung befindlichen Neugestaltung der sog. Aasee- Terrassen sowie des Hindenburgplatzes („Kulturforum Westfalen“) - sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen. Zudem muss angesichts der prominenten Lage mitten in der Promenade ein starkes Augenmerk auf die Erschließungs- und Stellplatzproblematik geworfen werden. Die künftige Entwicklung des Lindenhofareals kann demnach nicht losgelöst betrachtet werden, sondern muss in eine überzeugende städtebauliche Gesamtkonzeption eingebettet werden. Die fußläufige Verbindung zwischen Schloss (mit Hindenburgplatz) und Aasee mit ihren wichtigen Freiraumfunktionen sollte auf diese Weise hervorgehoben und hochwertig gestaltet werden. Die Neubebauung sollte ein in das vorhandene Grün eingebetteter „Glanzpunkt“ dieser Verbindungsachse werden, der die Nutzungsmöglichkeiten der Promenade an dieser Stelle für die Bürgerschaft unserer Stadt vergrößert. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem öffentlichen Planungsforum bei den aktuellen Planungen für die Stubengasse und der großen Bedeutung des im vorliegenden Antrages angesprochenen Standortes sollte dieses Instrument auch bei den weiteren Verfahrensschritten für das Lindenhof-Areal eingesetzt werden. Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter Alexander Bercht Michael Jung Moritz von Schmeling Anika Bergner Marianne Koch Anne Schulze Wintzler Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Beanka Ganser Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger Marianne Hopmann
Beschlussvorlage
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... DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat III Betrifft Zukünftige Verwertung des Grundstücks ehemaliger "Lindenhof" - Promenade/Himmelreichallee Antrag der CDU/FDP-Fraktion vom 01.06.2005 – Eine Perspektive für den Lindenhof – (A-R/0023/2005) Antrag der SPD-Fraktion vom 20.06.2005 – Frische Ideen für den „Lindenhof“ – (A-R/0032/2005) Schreiben des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes vom 24.02.2006 Beratungsfolge 21.03.2006 22.03.2006 23.03.2006 29.03.2006 05.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr u. Wirtschaft Hauptausschuss Rat Anhörung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentscheidung 1. Das Interesse des Westfälisch-Lippischen Sparkas sen- und Giroverbandes (WLSGV) am Er- werb des städtischen Grundstücks „Lindenhof“ wird zur Kenntnis genommen und dessen Ab- sichten, an dieser Stelle für seine Verbandszentrale ein repräsentatives Gebäude zu errichten, ausdrücklich begrüßt. 2. Der Rat sieht in den Bauabsichten des WLSGV, der einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die Stadt Münster, die Region Westfalen-Lippe und d en Finanzplatz NRW darstellt, sowohl ei- ne nachhaltige Stärkung der oberzentralen Funktionen der Stadt als auch stadtstrukturelle und städtebauliche Chancen für eine Aufwertung des „Lindenhof-Geländes“. 3. Aufgrund der attraktiven - gleichzeitig aber auc h sensiblen - Lage unmittelbar am Rande der Promenade und der prominenten Adresse zwischen Schl oss und Aasee legt der Rat auf die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen Wert: Das Projekt muss höchsten städtebaulichen und arc hitektonischen Qualitäten gerecht werden. Das „städtebauliche Gesicht“ und die Maßstä blichkeit des Projektes müssen be- sondere Beachtung finden. Vorlagen-Nr.: V/ 0173/2006 Auskunft erteilt: Herr Schultheiß Ruf: 492-7070 E-Mail: Schultheiss@stadt-muenster.de Datum: 07.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - ... Zur Erreichung einer hohen und dem historischen un d städtebaulichen Kontext gerecht werdenden Entwurfsqualität ist für das Projekt ein Wettbewerbsverfahren (Architekten- wettbewerb) nach GRW / RAW durchzuführen. Im Rahmen der Bebauung des Areals muss die Chance ergriffen werden, die Promenade - als am stärksten frequentierte innerstädtische Grün fläche - in diesem Bereich in ihrer ur- sprünglichen Breite und Ausgestaltung in Gänze wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Bei der Projektentwicklung ist darauf hinzuwirken, dass zur Promenade orientiert in Teilbe- reichen des Gebäudes kulturelle und ggf. kleinere g astronomische Nutzungen mit öffentli- cher Zugänglichkeit angeboten werden. Hierdurch sol l sowohl die Attraktivität des histori- schen Standortes als auch die Bedeutung der fußläuf igen Verbindungsachse zwischen Schloss und Aasee maßgeblich gestärkt und für die Bürger erlebbar gemacht werden. Die Kfz-Erschließung erfolgt ausschließlich über d ie Stichstraße von der „Himmelreichal- lee“; die für das Projekt erforderlichen Stellplätz e sind weitestgehend in einer Tiefgarage unterzubringen. Das zu veräußernde Grundstück muss in die im Norde n, Westen und Süden angrenzen- den öffentlichen Grünflächen mit ihren vorhandenen Fußwegeverbindungen, Spielplatzan- geboten und Wasserflächen eingebettet sein; angemes sene Abstände zum „Kanonengra- ben“ bzw. zu den Bodendenkmälern westlich des Grund stücks sind einzuhalten (vorge- schlagener Grundstückszuschnitt vgl. Anlage 1 – stä dtische Immobilie „Lindenhof“ mit ca. 8.300 m² Grundstücksfläche). Als Maß der baulichen Nutzung sollte eine Geschoss flächenzahl (GFZ) von ca. 1,6 nicht überschritten werden. Die vergaberechtlichen Erfordernisse für die Verga be des städtischen Grundstücks müs- sen beachtet werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, 4.1 auf der Basis eines aktuellen Wertgutachtens ei nes unabhängigen Sachverständigen einen Optionsvertrag mit dem WLSGV mit dem Ziel eines Ver kaufes der städtischen Immobilie ab- zuschließen; 4.2 den WLSGV bei der Weiterentwicklung des Projekt es (Architektenwettbewerb) zu unterstützen bzw. bei der Profilierung des Projektes mitzuwirken; 4.3 die heutige Interimsnutzung der Immobilie (Unte rbringung von jüdischen Kontingentflüchtlin- gen aus der ehemaligen Sowjetunion) rechtzeitig vor Inanspruchnahme durch den WLSGV aufzugeben und für diese Personengruppe eine angeme ssene Ersatzunterkunft im Benehmen mit der Jüdischen Kultusgemeinde bereitzustellen; 4.4 die zuständigen Gremien über die konkreten Rahm enbedingungen für das Wettbewerbsver- fahren zu informieren und die für den Projektfortsc hritt erforderlichen Beschlüsse herbeizufüh- ren. 5. Die Anträge der CDU/FDP-Koalition vom 01.06.2005 bzw. der SPD-Ratsfraktion vom 20.06.2005 (Anlage 2) finden mit der Veräußerung de r städtischen Immobilie an den WLSGV und der entsprechenden Projektentscheidung ihre Erledigung. - 3 - ... Begründung Zu 1. und 2. Lage bzw. Umfeld des Grundstücks „Lindenhof“ birgt ein Potenzial für ein hochwertiges, aber ein- geschränktes Nutzungsspektrum, dem die heutige Inte rimsnutzung in keiner Weise gerecht wird. Die Geschichte der Stadt zeigt, dass dieses Areal s eit jeher den Charakter eines „prominenten Vorfeldes“ der Stadt hatte. Dies wird in der Entwic klung der Raumnutzungen wie im Wechsel der dort ansässigen Einrichtungen (Teile der ehemaligen Befestigungsanlage; Zoologischer Garten, „Lindenhof“-Gaststätte; öffentlicher Grünraum mit E rholungs-, Wasser- und Spielplatzflächen) sichtbar. Der Bereich zwischen Promenade und Himmelreichallee war Anfang der 90er Jahre Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. In einem Teilbereich – „Lindenhof-Areal“, angrenzende Stellplatz- fläche sowie Teile des heutigen Kinderspielplatzes – war ein „Kongress-Hotel“ projektiert. Der an- gestrebte Satzungsbeschluss (BPlan 366 – SO-Hotel; GRZ 0,6; GFZ 1,8; II – V Geschosse) wurde vom Rat (18.12.1991) nicht gefasst. Die Umsetzung des Hotelprojektes wurde nicht weiter verfolgt. Im Juni 2005 haben CDU/FDP-Koalition und SPD-Frakti on Anträge mit dem Ziel gestellt, ein hoch- wertiges, dem prominenten Standort angemessenes Nut zungskonzept bzw. verbindliche städte- bauliche Rahmenbedingungen zu entwickeln. Mit einer Neubebauung bzw. Verwertung der städti- schen Immobilie sollte auch unter „haushaltspolitis chen Gesichtspunkten“ ihrem zunehmenden Verfall entgegengewirkt werden. Die Anträge wurden am 29.06.2005 im Rat eingebracht und an den Hautpausschuss verwiesen. Im Nachgang zu den o.a. Anträgen meldeten einige In vestoren ihr Interesse am Erwerb der städti- schen Immobilie an – vorzugsweise zur Errichtung vo n „Seniorenresidenzen“. Nach Auffassung der Verwaltung würde eine solche Nutzung dem attrak tiven aber auch sensiblen Standort, der zu den prominentesten Adressen in Münster zählt, nicht gerecht. Nutzungsüberlegungen sollten vor- rangig – aufgrund der Einmaligkeit der Lage – auch eine nachhaltige Stärkung der oberzentralen Funktionen der Stadt bewirken. Parallel zur Aufbereitung der Antragsinhalte durch die Planungsverwaltung hat sich die Verwal- tungsspitze mit dem Präsidenten des WLSGV über mögl iche Nutzungspotenziale des Areals „Lin- denhof“ ausgetauscht. Mit Schreiben vom 24.02.2006 (Eingang am 28.02.2006 ) hat der WLSGV formell sein Interesse an einem Erwerb und einer entsprechenden Nutzung des G rundstücks „Lindenhof“ bekundet. Der WLSGV führt hierbei aus, dass der Verband grundsätz lich einen Standortwechsel der WLSGV- Zentrale innerhalb Münsters erwägt. Der „Lindenhof“ wäre bezogen auf die Adressenbildung durch den erstklassigen Standort und durch die unmittelba re Nähe zur LBS eine herausragende Gele- genheit, die vor knapp dreißig Jahren getroffene En tscheidung zu revidieren, von der Piusallee (heute Sitz des Verwaltungsgerichts) an den Stadtrand („Regina-Protmann-Straße“) zu wechseln. Der WLSGV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mitglieder sind 76 Sparkassen in Westfalen- Lippe. Der WLSGV ist gesetzlicher Prüfungsverband d er Sparkassen, ihr Berater und Dienstleister in anspruchsvollen Fachfragen sowie ihr politischer Interessenvertreter. In seinem Schreiben hebt der Präsident hervor, dass sich der Verband der „ebenso prominenten wie sensiblen Liegenschaft“ bewusst ist und bei der angestrebten Bebauung „höchste Architekturqualität auf der Grundlage ei- nes Wettbewerbsverfahrens selbstverständlich“ ist. Die Verwaltung wertet die Absicht des WLSGV, den Standort seiner Verbandszentrale vom Stadt- rand an diese prominente Innenstadtadresse zu verlegen, äußerst positiv. Mit diesem Engagement ist standortpolitisch eine Stärkung des regionalen Finanzplatzes Münster zu erwarten. Ferner wäre mit der Realisierung dieses Vorhabens die Chance verbunden, die attraktive Achse zwischen Schloss und Aasee erheblich aufzuwerten. - 4 - ... Zu 3. Die Prominenz des Standortes zwischen Schloss und A asee muss sich bei der Projektentwicklung in städtebaulicher und architektonischer Qualität s owie in Maßstäblichkeit widerspiegeln. Daher sollen über einen Architekturwettbewerb für den Sta ndort und die Funktion des Gebäudes geeig- nete Baulösungen ermittelt werden. Dimensionen und Gestalt des Baukörpers sollten durch den angrenzenden Park mit seinem teilweise alten Baumbestand mitbestimmt werden. Die heutige Ein- engung der Promenade durch das noch vorhandene Gebä ude und dessen Vorfläche muss bei der Projektplanung aufgehoben werden, d.h., die Promena de sollte auch an dieser Stelle künftig in ih- rem historischen Profil verlaufen. Der Parkplatz westlich des Lindenhofs sollte entfallen. Die Absicht des WLSGV, neben der Nutzung als repräs entatives Verbandsgebäude mit Tiefgara- ge, ein Cafe und eine Ausstellungsfläche für zeitge nössische Fotokunst – beides zur Promenade orientiert - zu etablieren als auch die Bereitschaf t, in einem Veranstaltungsraum (400 Personen) punktuell auch externe Nutzungen zu ermöglichen, wi rd – im Einklang mit den Intentionen der Ratsanträge – nachdrücklich hervorgehoben. Hierdurc h kann an der fußläufigen Verbindungsach- se zwischen den „besucherstarken „Kristallisationspunkten“ Schloss und Aasee ein attraktiver Ort des zurückhaltenden Freizeit- und Kulturgenusses fü r eine interessierte Öffentlichkeit entstehen. Die Möglichkeit der Mitbenutzung des Veranstaltungsraumes in Einzelfällen durch die Bürgerschaft würde an zurückliegende Zeiten und Traditionen (ehe maliger Saal des Lindenhofes) anknüpfen – insgesamt ein „Mehrwert für die Bürger“. Die Rahmenbedingung einer ausnahmslosen Kfz-Erschli eßung des Grundstücks über die Stich- straße von der „Himmelreichallee“ muss strikt und v erbindlich eingehalten werden. In Rückkopp- lung zum südlichen Grundstücksnachbarn (LBS) sollte in Abhängigkeit von der Projektentwicklung der östliche Teil der Stichstraße („Wendemöglichkei t“) ggf. neu ausgeformt und gestaltet werden („Platzraum“). Die Freiflächen auf dem Grundstück dürfen nicht durch großflächige Stellplatzanla- gen unterbrochen werden. Abweichend von den Projekt überlegungen Anfang der 90er Jahre („Ho- tel“) sollte nicht der vorhandene Kinderspielplatz, auch nicht teilweise, in Anspruch genommen werden. Insofern ist das zu veräußernde Baugrundstü ck gegenüber früheren Überlegungen im Westen zu reduzieren (Grundstücksgröße ehemaliges „Hotel-Projekt“ 9.730 m²; Option Grundstück WLSGV ca. 8.300 m²). Der angedachte Grundstückszusc hnitt tangiert nicht die vorhandenen Fuß- wegeverbindungen, Spielplatzangebote und Wasserfläc hen, angemessene Abstände zum „Kano- nengraben“ bzw. zu den Bodendenkmälern westl. des L indenhof-Areals werden eingehalten (vgl. Anlage 1). Nicht nur die Grundstücksgröße, sondern auch das Ma ß der baulichen Nutzung (GFZ) sollte ge- genüber den Projektplanungen Anfang der 90er Jahre von 1,8 auf ca. 1,6 reduziert werden. Dieses reduzierte Maß erleichtert die Einbindung in das charakteristische Umfeld, es entspricht im Übrigen dem Maß der baulichen Nutzung der Wohngebäude südli ch der Hüfferstraße; zum Vergleich: der Bebauungsplan Nr. 125 für den südlich angrenzenden Gebäudekomplex der LBS erlaubt eine Ausnutzung von 2,0 (GFZ). Aufgrund von EU-Richtlinien ist die Stadt gehalten, den Marktwert ihrer Immobilie im bedingungs- freien Bieterverfahren, d.h. Ausschreibungsverfahre n, zu ermitteln. Sofern kein Ausschreibungs- verfahren gewählt wird, ist alternativ der Marktwer t vor Beginn der Verkaufsverhandlungen durch einen unabhängigen Sachverständigen festzustellen. Zu 4. Die Verwaltung hat zu Beginn des Jahres einen öffen tlich bestellten und vereidigten Sachverstän- digen mit der Wertermittlung des Grundstücks unter Zugrundelegung der von der Stadt aufgezeig- ten Rahmenbedingungen (vgl. Pkt. 3) beauftragt. Das Gutachten liegt zwischenzeitlich vor, auf seiner Grundlage wird die Verwaltung die Verkaufsverhandlungen mit dem WLSGV aufnehmen. Die Immobilie wird derzeit übergangsweise zur Unterbringung von jüdischen Kontingentflüchtlingen aus der ehemaligen Sowjetunion genutzt. Das Gebäude ist inzwischen sanierungsbedürftig und eine alternative Unterbringung müsste kurz- bis mit telfristig bereitgestellt werden. Seit Jahren wünscht die Fachverwaltung eine angemessene Alterna tive zur Unterbringung dieses Personen- - 5 - kreises. Die aktuelle Situation soll nunmehr zum An lass genommen werden, in Abstimmung mit der jüdischen Kultusgemeinde, dieses Bemühen umzusetzen. Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates wird der WLSGV einen Architektenwettbewerb vorberei- ten und ausloben. Hierzu wird die Verwaltung als ei ne Vorgabe für den Wettbewerb die städtebau- lichen Rahmenbedingungen konkretisieren und über de ren Inhalte vor Auslobung in der BV-Mitte und im ASSVW berichten. Der AFBL wird über das vorl iegende Wertgutachten sowie über den Stand der Kaufverhandlungen informiert. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Öffentlichkeit sowie in den politischen Gremien vorgestellt. Auf der Grundlage und in Abhängigkeit des Wettbewerbsergebnisses wird der ASSVW nach Anhö- rung der BV-Mitte entscheiden, ob die Verwirklichun g des Projektes einer Bauleitplanung bedarf oder ob eine Genehmigung nach § 34 BauGB ggf. in Ve rbindung mit einem städtebaulichen Ver- trag möglich ist. Zu 5. Im Grundsatz folgen das Ansinnen des WLSGV und das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung der Intention der Anträge der CDU/FDP-Koalition vom 01.06.2005 und der SPD-Fraktion vom 20.06.2005. Aufgrund der dargelegten strukturellen Zielsetzung und Bedeutung des beabsichtigten Projektes und dem ausdrücklichen Angebot des WLSGV, höchste A rchitekturqualität auf der Grundlage ei- nes Wettbewerbsverfahrens zu erreichen, wird nach A uffassung der Verwaltung auch dem Vor- schlag der SPD-Ratsfraktion – eine breite und frühz eitige Beteiligung der Bürgerschaft sicherzu- stellen – Rechnung getragen. Denn die unter Ziffer 3 beschriebenen und in der Wettbewerbsauf- gabe weiter zu konkretisierenden städtebaulichen Ra hmenbedingungen stellen auch die Einbet- tung in einem städtebaulichen Gesamtzusammenhang si cher. Diese Rahmenbedingungen stellen zugleich einen hinreichend großen Spielraum für die Entwicklung von Architekturentwürfen sicher. Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und der nachfolgenden Konkretisierung der Planung. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen Anlage 1: Möglicher Grundstückszuschnitt Anlage 2: Antrag der CDU/FDP-Fraktion vom 01.06.2005 (A-R/0023/2005) Antrag der SPD-Fraktion vom 20.06.2005 (A-R/0032/2 005) Anlage 3: Schreiben des WLSGV vom 24.02.2006
Anlage 1
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Anlage 1 städtisches Grundstück "LINDENHOF" - ca. 8.300 qm Grundstücksfläche - M 1: 1000
Anlage 3
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» WESTFÄLISCH-LIPPISCHER SPARKASSEN- UND GIROVERBAND Präsident Herrn Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann Stadt Münster Stadthaus | Klemensstraße 10 48127 Münster 24.02.2006 „Lindenhof“ Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann, im Sommer vergangenen Jahres tauchten Medienberichte auf, die sich mit der zukünftigen Nutzung des „Lindenhof“ befassten. Ich habe dies mit großem Interesse aufgegriffen, da der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband grundsätzlich einen Standortwechsel innerhalb Münsters erwägt. Gerne möchte ich einige Sachverhalte zum Hintergrund vortragen: Der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband ist eine Körper- schaft öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die 76 Sparkassen in Westfa- Ian-Lipne, die mit cr. 30.900 Beschäftigten in ca. 1 5N0 Geschäftsstellen eine Bilanzsumme von etwa 106 Mrd. € verwalten, für ca. 4,5 Mio. der ca. 8 Mio. Menschen in Westfalen-Lippe die Hauptbankverbindung sind und fast 16 Mio. Konten und Depots führen. Der Westfälisch-Lippische Spar- kassen- und Giroverband ist gesetzlicher Prüfungsverband der Sparkas- sen, ihr Berater und Dienstleister in anspruchsvollen Fachfragen sowie ihr politischer Interessenvertreter. In den letzten Jahren hat sich vor allem die Arbeit im Beteiligungsmanagement deutlich intensiviert: Der Westfälisch- Lippische Sparkassen- und Giroverband hält für die Sparkassen 25,2 % der WestLB AG (Düsseldorf/Münster), 40 % Anteil an der Provinzial NordWest (Münster), 50 % der LBS (Münster) und zahlreiche weitere Be- N$4naProtmann-Str. 1 teiligungen im Sparkassenverbund. Der Marktwert dieser Engagements Telefon: 02 51/2104-600 Telefax: 02 51/2104-603 I liegt z. z. bei 3,3 Mrd. €. Damit ist der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband, der selbst rund 340 Menschen beschäftigt und ein Jah- resbudget von ca. 140 Mio. € hat, ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Stadt Münster, die Region Westfalen-Lippe und den Finanzplatz Nord- rhein-Westfalen. Der „Lindenhof“ wäre bezogen auf die Adressenbildung durch den erst- klassigen Standort und durch die unmittelbare Nähe zur LBS eine heraus- ragende Gelegenheit, die vor knapp dreißig Jahren getroffene Entschei- dung, von der Piusallee (heute Sitz des Verwaltungsgerichts) an den Stadtrand zu wechseln, zu revidieren. Ich bin vom Vorstand des Verbands beauftragt worden, die Planung für eine Verlagerung der WLSGV-Zentrale (Geschäfts- und Prüfungsstelle des Verbands) in ein neu zu errichtendes Gebäude auf dem „Lindenhof“- Gelände zu vertiefen. Ferner hat mich der Vorstand beauftragt, eine alter- native Planung zu erstellen, die darauf abzielt, zusätzlich zu der Ver- bandszentrale auch die sog. Akademie zu verlagern. Für die nächste Sit- zung des Verbandsvorstands am 10. Mai 2006 habe ich einen erneuten Bericht zu erstellen. Ich beabsichtige, ein entsprechendes Konzept unter Einschaltung eines Fachbüros zu erarbeiten und bis zur Mai-Sitzung ein Konzept vorzulegen. Dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband ist bewusst, dass sich seine Planungen auf eine ebenso prominente wie sensible Lie- genschaft beziehen. Wir denken nicht nur an den Neubau eines repräsen- tativen Verbandsgebäudes. Im Erdgeschoss soll zur Stadtseite hin ein Ca- fe und eine Fläche für eine Ausstellung zeitgenössischer Fotokunst vorge- sehen werden. Gedacht ist an eine „Außenstelle“ des Graphikmuseum Pablo Picasso Münster. Neben den notwendigen Sitzungsräumen ist auch ein Veranstaltungsraum für ca. 400 Personen in der Planung, der ggf. auch punktuell extern/öffentlich genutzt werden könnte. Außenanlagen und Zuwegungen sollen so gestaltet werden, dass ausgehend vom Hin- denburg-Parkplatz eine auch für Fußgänger interessante Strecke hin zum Aasee entsteht, der Erhalt der Promenade ist ebenso wie höchste Archi- tekturqualität auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens selbst- verständlich. Ich möchte Ihnen hiermit formell unser großes Interesse an einem Erwerb und einer entsprechenden Nutzung des Lindenhof-Geländes übermitteln. „Bi Zur Methodik der Preisfindung würde der Westfälisch-Lippische Sparkas- sen- und Giroverband selbstverständlich die vergaberechtlichen Erforder- nisse akzeptieren. Sehr würde ich mich freuen, wenn unsere Interessen- bekundung eine breite Unterstützung seitens der Stadt und ihrer Gremien finden würde. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen AL TEL Dr. Rolf Gerlach
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Klemensstraße 10
- Piusallee
- Regina-Protmann-Straße
- Himmelreichallee
- Hüfferstraße
- Münzstraße 15
- Stubengasse
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0173/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37