Mandari Insight

V/0173/2006

Zukünftige Verwertung des Grundstücks ehemaliger "Lindenhof" - Promenade/Himmelreichallee

Vorlage 09.03.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 38

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

6431 Zeichen

CDU-Fraktion und FDP-Fraktion Antrag Nr. A-R/0023/2005
im Rat der Stadt Münster vom 01.06.2005

CDU

| RATSFRAKTION |

AntogeL

Ratsfraktion

01. Juni 2005 bm

Antrag

Eine Perspektive für den Lindenhof

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Immobilie „Lindenhof“ ein hochwertiges Nut-
zungskonzept zu entwickeln, das dem prominenten Standort angemessen ist. Im Erdgeschoss
sollte (mit Öffnung zur Promenade) möglichst auch eine öffentliche Nutzung (z.B. Gastrono-
mie/kulturelle Einrichtung) vorgesehen werden. Dabei soll die Chance ergriffen werden, die Pro-
menade wieder in Gänze sichtbar und damit erlebbar zu machen.

Das Nutzungskonzept soll bis Ende 2005 vorgelegt werden.

Begründung:
Das Areal des Lindenhofs zählt zu den prominentesten Adressen in Münster. Durch die Nähe zum

Schloss, dem geplanten Kulturforum, dem Aasee, der Nähe zur Innenstadt und aufgrund seiner
unmittelbaren Lage an der Promenade bietet sich dieser Standort für eine herausragende Nutzung
an, die höchste Qualität aufweist, sich in die sensible städtebauliche, historisch und durch Frei-
raumfunktionen geprägte Situation einfügt und einen hohen strukturellen Nutzen für das Gemein-
wohl dieser Stadt schafft.

Diverse Versuche der Vergangenheit, das abgängige Gebäude, das sich mit einem vertretbaren
Kostenaufwand nicht sanieren lässt und seit Jahren als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, durch
eine dem Standort angemessene Nutzung zu ersetzen, sind fehlgeschlagen. Auch unter haus-
haltswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es nicht länger vertretbar, dem Verfall dieser Immobilie
tatenlos zuzusehen, ohne eine angemessene Nutzungsmöglichkeit zu entwickeln und auf diesem
Gelände dann auch zeitnah umzusetzen.

Die Koalitionsparteien von CDU und FDP haben daher in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich
festgehalten, dass das Gelände des Lindenhofes in Richtung einer sehr hochwertigen Planung und
Bebauung zu entwickeln ist.

Angesichts der sich häufenden Investorenanfragen, die Beleg für die Attraktivität dieses Standor-
tes sind, sollte dem Rat bis spätestens Ende des Jahres ein Nutzungskonzept unterbreitet werden,
das der oben beschriebenen sensiblen Lage des Standortes gerecht wird und der gleichzeitig her-
ausragenden Lage angemessen ist.

gez. H.-Dieter Sellenriek gez.'C. Möllemann-Appelhoff
CDU-Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktionsvorsitzende

EWIGE

SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0032/2005
im Rat der Stadt Münster vom 20.06.2005

SPD-Fraktion

im Rat der Stadt Münster

Antrag bei he

20.06.2005 t

Münzstr. 15

48143 Münster

Telefon: 0251/45 314

Fax: 0251/ 511 750

mail: spdfrak@muenster.de
Internet: www.spd-muenster.de

Frische Ideen für den „Lindenhof“

Das im städtischen Eigentum liegende Areal des ehemaligen „Lindenhofes“ ist seit
vielen Jahren von zunehmendem Zerfall gekennzeichnet. Dieser Zustand sollte -
auch unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten - beendet werden mit dem Ziel
einer deutlichen städtebaulichen Aufwertung in Verbindung mit einer angemessenen
Nutzung. Angesichts des zu unterstellenden großen öffentlichen Interesses an
diesen Fragen ist eine breite und frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft
sicherzustellen.

Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Planungs-
Forums (Workshop) verbindliche städtebauliche Rahmenbedingungen für die
Neubebauung des Areals „Lindenhof“ zu entwickeln. Im Zuge des Planungs-
Forums, bei dem die interessierte Bürgerschaft ihre Anregungen und Ideen
einbringen kann, sollen einzuladende Fachleute aus den Bereichen
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Architektur etc. Vorstellungen
entwickeln und zur Diskussion stellen. Als mögliche Nutzungen sollten die
Bereiche Wohnen, Dienstleistung, Gastronomie und kulturelle Angebote
berücksichtigt werden.

2. Auf Grundlage des Workshop-Verfahrens und nachfolgender politischer
Beschlüsse soll die Verwaltung die weiteren Planungen und Verhandlungen
mit möglichen Investoren vorantreiben.

Begründung:

Seitdem im Jahre 1991 der seinerzeitige Bebauungsplanentwurf für das Lindenhof-
Areal, der ein Kongresshotel der gehobenen Kategorie vorsah, mit einer Stimme
Mehrheit im Rat der Stadt abgelehnt worden war, ist auf dem Gelände lediglich eine
provisorische Nutzung zu verzeichnen. Aufgrund des immer schlechter werdenden
Bauzustandes des Lindenhofes und der attraktiven Lage in der Promenade sollte die
andauernde Tatenlosigkeit beendet und das Areal nunmehr entwickelt werden.

Wegen der Sensibilität und hervorgehobenen Bedeutung des Standortes müssen
dabei durch die angestrebte standortgerechte Neubebauung das städtebauliche
Gesicht und die Maßstäblichkeit (mit Blick auf die Einfügung in die Promenade)
besondere Beachtung finden. Das Umfeld und die dort teilweise geplanten
Nutzungen bzw. Veränderungen - u.a. mit der direkt benachbarten Westfälischen
Schule für Musik, der in Planung befindlichen Neugestaltung der sog. Aasee-
Terrassen sowie des Hindenburgplatzes („Kulturforum Westfalen“) - sind in diesem
Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen. Zudem muss angesichts der
prominenten Lage mitten in der Promenade ein starkes Augenmerk auf die
Erschließungs- und Stellplatzproblematik geworfen werden.

Die künftige Entwicklung des Lindenhofareals kann demnach nicht losgelöst
betrachtet werden, sondern muss in eine überzeugende städtebauliche
Gesamtkonzeption eingebettet werden. Die fußläufige Verbindung zwischen Schloss
(mit Hindenburgplatz) und Aasee mit ihren wichtigen Freiraumfunktionen sollte auf
diese Weise hervorgehoben und hochwertig gestaltet werden. Die Neubebauung
sollte ein in das vorhandene Grün eingebetteter „Glanzpunkt“ dieser
Verbindungsachse werden, der die Nutzungsmöglichkeiten der Promenade an dieser
Stelle für die Bürgerschaft unserer Stadt vergrößert.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem öffentlichen Planungsforum bei den
aktuellen Planungen für die Stubengasse und der großen Bedeutung des im
vorliegenden Antrages angesprochenen Standortes sollte dieses Instrument auch bei
den weiteren Verfahrensschritten für das Lindenhof-Areal eingesetzt werden.

Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter

Alexander Bercht Michael Jung Moritz von Schmeling
Anika Bergner Marianne Koch Anne Schulze Wintzler
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn

Beanka Ganser Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson
Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger

Marianne Hopmann

Beschlussvorlage

15937 Zeichen

...  
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat III 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
 
Zukünftige Verwertung des Grundstücks ehemaliger "Lindenhof" - Promenade/Himmelreichallee 
 
Antrag der CDU/FDP-Fraktion vom 01.06.2005 – Eine Perspektive für den Lindenhof – (A-R/0023/2005)  
Antrag der SPD-Fraktion vom 20.06.2005 – Frische Ideen für den „Lindenhof“ – (A-R/0032/2005) 
Schreiben des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes vom 24.02.2006 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
  
21.03.2006 
22.03.2006 
23.03.2006 
29.03.2006 
05.04.2006 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr u. Wirtschaft 
Hauptausschuss 
Rat 
 
Anhörung 
Vorberatung 
Vorberatung 
Vorberatung 
Entscheidung 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Sachentscheidung 
 
1. Das Interesse des Westfälisch-Lippischen Sparkas sen- und Giroverbandes (WLSGV) am Er- 
werb des städtischen Grundstücks „Lindenhof“ wird zur Kenntnis genommen und dessen Ab- 
sichten, an dieser Stelle für seine Verbandszentrale ein repräsentatives Gebäude zu errichten, 
ausdrücklich begrüßt.  
 
2. Der Rat sieht in den Bauabsichten des WLSGV, der  einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für 
die Stadt Münster, die Region Westfalen-Lippe und d en Finanzplatz NRW darstellt, sowohl ei- 
ne nachhaltige Stärkung der oberzentralen Funktionen der Stadt als auch stadtstrukturelle und 
städtebauliche Chancen für eine Aufwertung des „Lindenhof-Geländes“. 
 
3. Aufgrund der attraktiven - gleichzeitig aber auc h sensiblen - Lage unmittelbar am Rande der 
Promenade und der prominenten Adresse zwischen Schl oss und Aasee legt der Rat auf die 
Einhaltung folgender Rahmenbedingungen Wert: 
 
 Das Projekt muss höchsten städtebaulichen  und arc hitektonischen Qualitäten gerecht 
werden. Das „städtebauliche Gesicht“ und die Maßstä blichkeit des Projektes müssen be- 
sondere Beachtung finden. 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/ 0173/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Schultheiß 
Ruf: 
492-7070 
E-Mail: 
Schultheiss@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 -  
 ...  
 
 Zur Erreichung einer hohen und dem historischen un d städtebaulichen Kontext gerecht 
werdenden Entwurfsqualität ist für das Projekt ein Wettbewerbsverfahren (Architekten- 
wettbewerb) nach GRW / RAW durchzuführen. 
 
 Im Rahmen der Bebauung des Areals muss die Chance ergriffen werden, die Promenade -
als am stärksten frequentierte innerstädtische Grün fläche - in diesem Bereich in ihrer ur- 
sprünglichen Breite und Ausgestaltung in Gänze wieder sichtbar und erlebbar zu machen. 
 
 Bei der Projektentwicklung ist darauf hinzuwirken,  dass zur Promenade orientiert in Teilbe- 
reichen des Gebäudes kulturelle und ggf. kleinere g astronomische Nutzungen mit öffentli- 
cher Zugänglichkeit angeboten werden. Hierdurch sol l sowohl die Attraktivität des histori- 
schen Standortes als auch die Bedeutung der fußläuf igen Verbindungsachse zwischen 
Schloss und Aasee maßgeblich gestärkt und für die Bürger erlebbar gemacht werden. 
 
 Die Kfz-Erschließung erfolgt ausschließlich über d ie Stichstraße von der „Himmelreichal- 
lee“; die für das Projekt erforderlichen Stellplätz e sind weitestgehend in einer Tiefgarage 
unterzubringen. 
 
 Das zu veräußernde Grundstück muss in die im Norde n, Westen und Süden angrenzen- 
den öffentlichen Grünflächen mit ihren vorhandenen Fußwegeverbindungen, Spielplatzan- 
geboten und Wasserflächen eingebettet sein; angemes sene Abstände zum „Kanonengra- 
ben“ bzw. zu den Bodendenkmälern westlich des Grund stücks sind einzuhalten (vorge- 
schlagener Grundstückszuschnitt vgl. Anlage 1 – stä dtische Immobilie „Lindenhof“ mit ca. 
8.300 m² Grundstücksfläche). 
 
 Als Maß der baulichen Nutzung sollte eine Geschoss flächenzahl (GFZ) von ca. 1,6 nicht 
überschritten werden. 
 
 Die vergaberechtlichen Erfordernisse für die Verga be des städtischen Grundstücks müs- 
sen beachtet werden. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
4.1 auf der Basis eines aktuellen Wertgutachtens ei nes unabhängigen Sachverständigen einen 
Optionsvertrag mit dem WLSGV mit dem Ziel eines Ver kaufes der städtischen Immobilie ab- 
zuschließen; 
 
4.2 den WLSGV bei der Weiterentwicklung des Projekt es (Architektenwettbewerb) zu unterstützen 
bzw. bei der Profilierung des Projektes mitzuwirken; 
 
4.3 die heutige Interimsnutzung der Immobilie (Unte rbringung von jüdischen Kontingentflüchtlin- 
gen aus der ehemaligen Sowjetunion) rechtzeitig vor  Inanspruchnahme durch den WLSGV 
aufzugeben und für diese Personengruppe eine angeme ssene Ersatzunterkunft im Benehmen 
mit der Jüdischen Kultusgemeinde bereitzustellen; 
 
4.4 die zuständigen Gremien über die konkreten Rahm enbedingungen für das Wettbewerbsver- 
fahren zu informieren und die für den Projektfortsc hritt erforderlichen Beschlüsse herbeizufüh- 
ren. 
 
5. Die Anträge der CDU/FDP-Koalition vom 01.06.2005  bzw. der SPD-Ratsfraktion vom 
20.06.2005 (Anlage 2) finden mit der Veräußerung de r städtischen Immobilie an den WLSGV 
und der entsprechenden Projektentscheidung ihre Erledigung.

- 3 -  
 ...  
Begründung 
 
Zu 1. und 2. 
Lage bzw. Umfeld des Grundstücks „Lindenhof“ birgt ein Potenzial für ein hochwertiges, aber ein- 
geschränktes Nutzungsspektrum, dem die heutige Inte rimsnutzung in keiner Weise gerecht wird. 
Die Geschichte der Stadt zeigt, dass dieses Areal s eit jeher den Charakter eines „prominenten 
Vorfeldes“ der Stadt hatte. Dies wird in der Entwic klung der Raumnutzungen wie im Wechsel der 
dort ansässigen Einrichtungen (Teile der ehemaligen  Befestigungsanlage; Zoologischer Garten, 
„Lindenhof“-Gaststätte; öffentlicher Grünraum mit E rholungs-, Wasser- und Spielplatzflächen) 
sichtbar. 
 
Der Bereich zwischen Promenade und Himmelreichallee  war Anfang der 90er Jahre Gegenstand 
eines Bebauungsplanverfahrens. In einem Teilbereich – „Lindenhof-Areal“, angrenzende Stellplatz- 
fläche sowie Teile des heutigen Kinderspielplatzes – war ein „Kongress-Hotel“ projektiert. Der an- 
gestrebte Satzungsbeschluss (BPlan 366 – SO-Hotel; GRZ 0,6; GFZ 1,8; II – V Geschosse) wurde 
vom Rat (18.12.1991) nicht gefasst. Die Umsetzung des Hotelprojektes wurde nicht weiter verfolgt. 
 
Im Juni 2005 haben CDU/FDP-Koalition und SPD-Frakti on Anträge mit dem Ziel gestellt, ein hoch- 
wertiges, dem prominenten Standort angemessenes Nut zungskonzept bzw. verbindliche städte- 
bauliche Rahmenbedingungen zu entwickeln. Mit einer  Neubebauung bzw. Verwertung der städti- 
schen Immobilie sollte auch unter „haushaltspolitis chen Gesichtspunkten“ ihrem zunehmenden 
Verfall entgegengewirkt werden. Die Anträge wurden am 29.06.2005 im Rat eingebracht und an 
den Hautpausschuss verwiesen. 
 
Im Nachgang zu den o.a. Anträgen meldeten einige In vestoren ihr Interesse am Erwerb der städti- 
schen Immobilie an – vorzugsweise zur Errichtung vo n „Seniorenresidenzen“. Nach Auffassung 
der Verwaltung würde eine solche Nutzung dem attrak tiven aber auch sensiblen Standort, der zu 
den prominentesten Adressen in Münster zählt, nicht  gerecht. Nutzungsüberlegungen sollten vor- 
rangig – aufgrund der Einmaligkeit der Lage – auch eine nachhaltige Stärkung der oberzentralen 
Funktionen der Stadt bewirken. 
 
Parallel zur Aufbereitung der Antragsinhalte durch die Planungsverwaltung hat sich die Verwal- 
tungsspitze mit dem Präsidenten des WLSGV über mögl iche Nutzungspotenziale des Areals „Lin- 
denhof“ ausgetauscht.  
 
Mit Schreiben vom 24.02.2006 (Eingang am 28.02.2006 ) hat der WLSGV formell sein Interesse an 
einem Erwerb und einer entsprechenden Nutzung des G rundstücks „Lindenhof“ bekundet. Der 
WLSGV führt hierbei aus, dass der Verband grundsätz lich einen Standortwechsel der WLSGV-
Zentrale innerhalb Münsters erwägt. Der „Lindenhof“ wäre bezogen auf die Adressenbildung durch 
den erstklassigen Standort und durch die unmittelba re Nähe zur LBS eine herausragende Gele- 
genheit, die vor knapp dreißig Jahren getroffene En tscheidung zu revidieren, von der Piusallee 
(heute Sitz des Verwaltungsgerichts) an den Stadtrand („Regina-Protmann-Straße“) zu wechseln. 
 
Der WLSGV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mitglieder sind 76 Sparkassen in Westfalen-
Lippe. Der WLSGV ist gesetzlicher Prüfungsverband d er Sparkassen, ihr Berater und Dienstleister 
in anspruchsvollen Fachfragen sowie ihr politischer  Interessenvertreter. In seinem Schreiben hebt 
der Präsident hervor, dass sich der Verband der „ebenso prominenten wie sensiblen Liegenschaft“ 
bewusst ist und bei der angestrebten Bebauung „höchste Architekturqualität auf der Grundlage ei- 
nes Wettbewerbsverfahrens selbstverständlich“ ist. 
 
Die Verwaltung wertet die Absicht des WLSGV, den Standort seiner Verbandszentrale vom Stadt- 
rand an diese prominente Innenstadtadresse zu verlegen, äußerst positiv. Mit diesem Engagement 
ist standortpolitisch eine Stärkung des regionalen Finanzplatzes Münster zu erwarten. Ferner wäre 
mit der Realisierung dieses Vorhabens die Chance verbunden, die attraktive Achse zwischen 
Schloss und Aasee erheblich aufzuwerten.

- 4 -  
 ...  
Zu 3. 
Die Prominenz des Standortes zwischen Schloss und A asee muss sich bei der Projektentwicklung 
in städtebaulicher und architektonischer Qualität s owie in Maßstäblichkeit widerspiegeln. Daher 
sollen über einen Architekturwettbewerb für den Sta ndort und die Funktion des Gebäudes geeig- 
nete Baulösungen ermittelt werden. Dimensionen und Gestalt des Baukörpers sollten durch den 
angrenzenden Park mit seinem teilweise alten Baumbestand mitbestimmt werden. Die heutige Ein- 
engung der Promenade durch das noch vorhandene Gebä ude und dessen Vorfläche muss bei der 
Projektplanung aufgehoben werden, d.h., die Promena de sollte auch an dieser Stelle künftig in ih- 
rem historischen Profil verlaufen. Der Parkplatz westlich des Lindenhofs sollte entfallen. 
 
Die Absicht des WLSGV, neben der Nutzung als repräs entatives Verbandsgebäude mit Tiefgara- 
ge, ein Cafe und eine Ausstellungsfläche für zeitge nössische Fotokunst – beides zur Promenade 
orientiert - zu etablieren als auch die Bereitschaf t, in einem Veranstaltungsraum (400 Personen) 
punktuell auch externe Nutzungen zu ermöglichen, wi rd – im Einklang mit den Intentionen der 
Ratsanträge – nachdrücklich hervorgehoben. Hierdurc h kann an der fußläufigen Verbindungsach- 
se zwischen den „besucherstarken „Kristallisationspunkten“ Schloss und Aasee ein attraktiver Ort 
des zurückhaltenden Freizeit- und Kulturgenusses fü r eine interessierte Öffentlichkeit entstehen. 
Die Möglichkeit der Mitbenutzung des Veranstaltungsraumes in Einzelfällen durch die Bürgerschaft 
würde an zurückliegende Zeiten und Traditionen (ehe maliger Saal des Lindenhofes) anknüpfen – 
insgesamt ein „Mehrwert für die Bürger“. 
 
Die Rahmenbedingung einer ausnahmslosen Kfz-Erschli eßung des Grundstücks über die Stich- 
straße von der „Himmelreichallee“ muss strikt und v erbindlich eingehalten werden. In Rückkopp- 
lung zum südlichen Grundstücksnachbarn (LBS) sollte  in Abhängigkeit von der Projektentwicklung 
der östliche Teil der Stichstraße („Wendemöglichkei t“) ggf. neu ausgeformt und gestaltet werden 
(„Platzraum“). Die Freiflächen auf dem Grundstück dürfen nicht durch großflächige Stellplatzanla- 
gen unterbrochen werden. Abweichend von den Projekt überlegungen Anfang der 90er Jahre („Ho- 
tel“) sollte nicht der vorhandene Kinderspielplatz,  auch nicht teilweise, in Anspruch genommen 
werden. Insofern ist das zu veräußernde Baugrundstü ck gegenüber früheren Überlegungen im 
Westen zu reduzieren (Grundstücksgröße ehemaliges „Hotel-Projekt“ 9.730 m²; Option Grundstück   
WLSGV ca. 8.300 m²). Der angedachte Grundstückszusc hnitt tangiert nicht die vorhandenen Fuß- 
wegeverbindungen, Spielplatzangebote und Wasserfläc hen, angemessene Abstände zum „Kano- 
nengraben“ bzw. zu den Bodendenkmälern westl. des L indenhof-Areals werden eingehalten (vgl. 
Anlage 1). 
 
Nicht nur die Grundstücksgröße, sondern auch das Ma ß der baulichen Nutzung (GFZ) sollte ge- 
genüber den Projektplanungen Anfang der 90er Jahre von 1,8 auf ca. 1,6 reduziert werden. Dieses 
reduzierte Maß erleichtert die Einbindung in das charakteristische Umfeld, es entspricht im Übrigen 
dem Maß der baulichen Nutzung der Wohngebäude südli ch der Hüfferstraße; zum Vergleich: der 
Bebauungsplan Nr. 125 für den südlich angrenzenden Gebäudekomplex der LBS erlaubt eine 
Ausnutzung von 2,0 (GFZ). 
 
Aufgrund von EU-Richtlinien ist die Stadt gehalten,  den Marktwert ihrer Immobilie im bedingungs- 
freien Bieterverfahren, d.h. Ausschreibungsverfahre n, zu ermitteln. Sofern kein Ausschreibungs- 
verfahren gewählt wird, ist alternativ der Marktwer t vor Beginn der Verkaufsverhandlungen durch 
einen unabhängigen Sachverständigen festzustellen. 
 
Zu 4. 
Die Verwaltung hat zu Beginn des Jahres einen öffen tlich bestellten und vereidigten Sachverstän- 
digen mit der Wertermittlung des Grundstücks unter Zugrundelegung der von der Stadt aufgezeig- 
ten Rahmenbedingungen (vgl. Pkt. 3) beauftragt. Das  Gutachten liegt zwischenzeitlich vor, auf 
seiner Grundlage wird die Verwaltung die Verkaufsverhandlungen mit dem WLSGV aufnehmen. 
 
Die Immobilie wird derzeit übergangsweise zur Unterbringung von jüdischen Kontingentflüchtlingen 
aus der ehemaligen Sowjetunion genutzt. Das Gebäude  ist inzwischen sanierungsbedürftig und 
eine alternative Unterbringung müsste kurz- bis mit telfristig bereitgestellt werden. Seit Jahren 
wünscht die Fachverwaltung eine angemessene Alterna tive zur Unterbringung dieses Personen-

- 5 -  
 
kreises. Die aktuelle Situation soll nunmehr zum An lass genommen werden, in Abstimmung mit 
der jüdischen Kultusgemeinde, dieses Bemühen umzusetzen. 
 
Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates wird der WLSGV einen Architektenwettbewerb vorberei- 
ten und ausloben. Hierzu wird die Verwaltung als ei ne Vorgabe für den Wettbewerb die städtebau- 
lichen Rahmenbedingungen konkretisieren und über de ren Inhalte vor Auslobung in der BV-Mitte 
und im ASSVW berichten. Der AFBL wird über das vorl iegende Wertgutachten sowie über den 
Stand der Kaufverhandlungen informiert. 
 
Das Wettbewerbsergebnis wird in der Öffentlichkeit sowie in den politischen Gremien vorgestellt. 
Auf der Grundlage und in Abhängigkeit des Wettbewerbsergebnisses wird der ASSVW nach Anhö- 
rung der BV-Mitte entscheiden, ob die Verwirklichun g des Projektes einer Bauleitplanung bedarf 
oder ob eine Genehmigung nach § 34 BauGB ggf. in Ve rbindung mit einem städtebaulichen Ver- 
trag möglich ist. 
 
Zu 5. 
Im Grundsatz folgen das Ansinnen des WLSGV und das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung 
der Intention der Anträge der CDU/FDP-Koalition vom  01.06.2005 und der SPD-Fraktion vom 
20.06.2005. 
 
Aufgrund der dargelegten strukturellen Zielsetzung und Bedeutung des beabsichtigten Projektes 
und dem ausdrücklichen Angebot des WLSGV, höchste A rchitekturqualität auf der Grundlage ei- 
nes Wettbewerbsverfahrens zu erreichen, wird nach A uffassung der Verwaltung auch dem Vor- 
schlag der SPD-Ratsfraktion – eine breite und frühz eitige Beteiligung der Bürgerschaft sicherzu- 
stellen – Rechnung getragen. Denn die unter Ziffer 3 beschriebenen und in der Wettbewerbsauf- 
gabe weiter zu konkretisierenden städtebaulichen Ra hmenbedingungen stellen auch die Einbet- 
tung in einem städtebaulichen Gesamtzusammenhang si cher. Diese Rahmenbedingungen stellen 
zugleich einen hinreichend großen Spielraum für die  Entwicklung von Architekturentwürfen sicher. 
Eine  breite Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt  auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses 
und der nachfolgenden Konkretisierung der Planung.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1:  Möglicher Grundstückszuschnitt 
Anlage 2: Antrag der CDU/FDP-Fraktion vom 01.06.2005 (A-R/0023/2005) 
 Antrag der SPD-Fraktion vom 20.06.2005 (A-R/0032/2 005) 
Anlage 3:  Schreiben des WLSGV vom 24.02.2006

Anlage 1

89 Zeichen

Anlage 1

städtisches Grundstück "LINDENHOF"
- ca. 8.300 qm Grundstücksfläche - M 1: 1000

Anlage 3

4415 Zeichen

»
WESTFÄLISCH-LIPPISCHER

SPARKASSEN- UND GIROVERBAND
Präsident

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Berthold Tillmann
Stadt Münster

Stadthaus |
Klemensstraße 10
48127 Münster

24.02.2006

„Lindenhof“

Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann,

im Sommer vergangenen Jahres tauchten Medienberichte auf, die sich mit
der zukünftigen Nutzung des „Lindenhof“ befassten. Ich habe dies mit
großem Interesse aufgegriffen, da der Westfälisch-Lippische Sparkassen-
und Giroverband grundsätzlich einen Standortwechsel innerhalb Münsters
erwägt.

Gerne möchte ich einige Sachverhalte zum Hintergrund vortragen:

Der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband ist eine Körper-
schaft öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die 76 Sparkassen in Westfa-
Ian-Lipne, die mit cr. 30.900 Beschäftigten in ca. 1 5N0 Geschäftsstellen
eine Bilanzsumme von etwa 106 Mrd. € verwalten, für ca. 4,5 Mio. der ca.
8 Mio. Menschen in Westfalen-Lippe die Hauptbankverbindung sind und
fast 16 Mio. Konten und Depots führen. Der Westfälisch-Lippische Spar-
kassen- und Giroverband ist gesetzlicher Prüfungsverband der Sparkas-
sen, ihr Berater und Dienstleister in anspruchsvollen Fachfragen sowie ihr
politischer Interessenvertreter. In den letzten Jahren hat sich vor allem die
Arbeit im Beteiligungsmanagement deutlich intensiviert: Der Westfälisch-
Lippische Sparkassen- und Giroverband hält für die Sparkassen 25,2 %
der WestLB AG (Düsseldorf/Münster), 40 % Anteil an der Provinzial
NordWest (Münster), 50 % der LBS (Münster) und zahlreiche weitere Be- N$4naProtmann-Str. 1
teiligungen im Sparkassenverbund. Der Marktwert dieser Engagements

Telefon: 02 51/2104-600
Telefax: 02 51/2104-603

I

liegt z. z. bei 3,3 Mrd. €. Damit ist der Westfälisch-Lippische Sparkassen-
und Giroverband, der selbst rund 340 Menschen beschäftigt und ein Jah-
resbudget von ca. 140 Mio. € hat, ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für
die Stadt Münster, die Region Westfalen-Lippe und den Finanzplatz Nord-
rhein-Westfalen.

Der „Lindenhof“ wäre bezogen auf die Adressenbildung durch den erst-
klassigen Standort und durch die unmittelbare Nähe zur LBS eine heraus-
ragende Gelegenheit, die vor knapp dreißig Jahren getroffene Entschei-
dung, von der Piusallee (heute Sitz des Verwaltungsgerichts) an den
Stadtrand zu wechseln, zu revidieren.

Ich bin vom Vorstand des Verbands beauftragt worden, die Planung für
eine Verlagerung der WLSGV-Zentrale (Geschäfts- und Prüfungsstelle des
Verbands) in ein neu zu errichtendes Gebäude auf dem „Lindenhof“-
Gelände zu vertiefen. Ferner hat mich der Vorstand beauftragt, eine alter-
native Planung zu erstellen, die darauf abzielt, zusätzlich zu der Ver-
bandszentrale auch die sog. Akademie zu verlagern. Für die nächste Sit-
zung des Verbandsvorstands am 10. Mai 2006 habe ich einen erneuten
Bericht zu erstellen. Ich beabsichtige, ein entsprechendes Konzept unter
Einschaltung eines Fachbüros zu erarbeiten und bis zur Mai-Sitzung ein
Konzept vorzulegen.

Dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband ist bewusst,
dass sich seine Planungen auf eine ebenso prominente wie sensible Lie-
genschaft beziehen. Wir denken nicht nur an den Neubau eines repräsen-
tativen Verbandsgebäudes. Im Erdgeschoss soll zur Stadtseite hin ein Ca-
fe und eine Fläche für eine Ausstellung zeitgenössischer Fotokunst vorge-
sehen werden. Gedacht ist an eine „Außenstelle“ des Graphikmuseum
Pablo Picasso Münster. Neben den notwendigen Sitzungsräumen ist auch
ein Veranstaltungsraum für ca. 400 Personen in der Planung, der ggf.
auch punktuell extern/öffentlich genutzt werden könnte. Außenanlagen
und Zuwegungen sollen so gestaltet werden, dass ausgehend vom Hin-
denburg-Parkplatz eine auch für Fußgänger interessante Strecke hin zum
Aasee entsteht, der Erhalt der Promenade ist ebenso wie höchste Archi-
tekturqualität auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens selbst-
verständlich.

Ich möchte Ihnen hiermit formell unser großes Interesse an einem Erwerb
und einer entsprechenden Nutzung des Lindenhof-Geländes übermitteln.

„Bi

Zur Methodik der Preisfindung würde der Westfälisch-Lippische Sparkas-
sen- und Giroverband selbstverständlich die vergaberechtlichen Erforder-
nisse akzeptieren. Sehr würde ich mich freuen, wenn unsere Interessen-

bekundung eine breite Unterstützung seitens der Stadt und ihrer Gremien
finden würde. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

AL TEL

Dr. Rolf Gerlach

Beratungsverlauf (5)

21.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Klemensstraße 10
  • Piusallee
  • Regina-Protmann-Straße
  • Himmelreichallee
  • Hüfferstraße
  • Münzstraße 15
  • Stubengasse
  • Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0173/2006
Typ
Vorlage
Datum
09.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37