V/0413/2010
Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes
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Berichtsvorlage
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V/0413/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes Beratungsfolge 28.06.2010 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 29.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 29.06.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 07.07.2010 Hauptausschuss Bericht 16.09.2010 Integrationsrat Bericht Bericht: Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen Dienstleis- tungen des Sozialamtes. Erstmalig folgt die Gliederung der Systematik des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“. Das bedeutet, dass die Produktstruktur des Haushaltsplans sich in dem Geschäftsbericht wiederfindet. Darüber hinaus zeigt der Geschäftsbericht die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe auf. Im Anhang wird die pflegerische Infrastruktur in Münster dargestellt und zwar erstmalig auch um- fassend grafisch. Der Geschäftsbericht ist sowohl in gedruckter Form als auch im Internet barrierearm gestaltet und berücksichtigt die verpflichtenden Vorgaben der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen“. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes Vorlagen-Nr.: V/0413/2010 Auskunft erteilt: Barbara Hamisch Ruf: 492 50 29 E-Mail: HamischB@stadt-muenster.de Datum: 27.05.2010 Öffentliche Berichtsvorlage
geschaeftsbericht_sozialamt2009
203676 Zeichen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
1
2009
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Mai 2010
2
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon zum siebten Mal legt das Sozialamt seinen Geschäftsbericht vor, der die interes-
sierten Leserinnen und Leser über Leistungen und Leistungsberechtigte, über Aufgaben
und Aufwendungen, sowie über Erfolge und Erträge des Amtes umfassend informiert.
Er stellt in seinen Anlagen darüber hinaus große Teile der sozialen Infrastruktur dar und
erfüllt damit auch die Funktion eines aktuellen Nachschlagewerkes für die Fachöffent-
lichkeit.
In diesem Jahr übernimmt der Bericht erstmalig die Gliederung des NKF-Haushalts-
planes, stellt die Ziele des Amtes dar und gibt Hinweise über die Zielerreichung. Erfreu-
lich ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes insbesondere die
Ziele, die die Dienstleistungsqualität und die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen
betreffen zum weitaus überwiegenden Teil erreicht und teilweise sogar übererfüllt ha-
ben. Interessant wird sicherlich im laufenden Jahr zu beobachten sein, ob diese guten
Ergebnisse wiederholt werden können.
Die Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ist leider weiter stei-
gend. Das betrifft insbesondere die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsmin-
derung; hier ist auffallend die Zahl der unter 65-jährigen Erwerbsgeminderten gestiegen
– sicherlich indirekt eine Auswirkung der wirtschaftlichen Krise.
Die Steigerung der Leistungsberechtigten im Bereich der pflegerischen Hilfen kommt
angesichts der demographischen Entwicklung nicht überraschend; gleichwohl ist es
ausgesprochen schwer die Entwicklung der Aufwendungen zu kalkulieren. Steue-
rungsmöglichkeiten hat das Sozialamt nur in Bezug auf die Form der Sicherstellung der
Hilfe. In einem zweijährigen Modellprojekt erproben wir in der Fachstelle Senioren und
Pflege durch den Einsatz einer Pflegefachkraft neue Verfahren und Absprachen, mit
denen der Übergang von älteren Menschen vom Krankenhaus zurück in die eigene
Wohnung sichergestellt werden soll; immer wieder stellen wir fest, dass nicht allen Be-
teiligten die Möglichkeiten zur Sicherstellung der Pflege in der eigenen Wohnung be-
kannt sind.
Im vergangenen Jahr führten wir die ersten Gespräche mit den Pflege- und Kranken-
kassen über die Errichtung gemeinsamer Pflegestützpunkte. Zum 1.3.2010 konnte das
örtliche Beratungsangebot um den Pflegestützpunkt in den Räumen der AOK an der
Königsstraße ergänzt werden. Auch das Informationsbüro Pflege an der Gasselstiege
ist nun als gemeinsame Einrichtung als Pflegestützpunkt anerkannt.
3
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Das Land NW hat zum 1.6.2009 seine Ausführungsverordnung zum SGB XII geändert.
Einerseits wurde die Zuständigkeit für die Hilfen zum selbständigen Wohnen von Men-
schen mit Behinderungen für weitere 5 Jahre auf die Landschaftsverbände übertragen
und andererseits sind die überörtlichen Sozialhilfeträger nun auch für die Hilfen zum
selbständigen Wohnen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zustän-
dig. Die Verordnung sieht jetzt auch explizit vor, dass die überörtlichen Träger koopera-
tiv ihre Sozialplanung mit den örtlichen Trägern durchführen. Über die weitere Entwick-
lung werden wir berichten.
Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes für
ihren Einsatz für die Leistungsberechtigten, ihre Offenheit gegenüber Veränderungen
und Neuerungen und ihre Freundlichkeit gegenüber den Leistungsberechtigten und un-
tereinander herzlich danken.
Im Mai 2010
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamtes
4
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung ..............................................................................................................8
2. Produktplan des Sozialamtes................................................................................9
3. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................10
4. Produkte des Sozialamtes ..................................................................................13
4.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII ..............................................................................................13
4.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................13
4.1.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................15
4.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................15
4.1.4 Finanztableau ..................................................................................................... 16
4.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.......................17
4.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................17
4.2.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................18
4.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen.......................................................19
4.2.4 Finanztableau ..................................................................................................... 20
4.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz .............23
4.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................23
4.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung...........................................................24
4.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................25
4.3.4 Finanztableau ..................................................................................................... 26
4.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick............................................................................26
4.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung ..................................................27
4.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................27
4.4.2 Weitere Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler ......................28
4.5 Produkt 050301 – Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ..................28
4.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................29
4.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................31
4.5.3 Pflegekonferenz ..................................................................................................34
4.5.4 Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege ...........................................................35
4.5.5 Heimaufsicht .......................................................................................................39
4.5.6 Hilfe zur Pflege....................................................................................................40
4.5.7 Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen ..........................................42
4.5.8 Pflegestützpunkte ...............................................................................................45
4.6 Produkt 050302 – Beratung und Leistungen bei Behinderung............................47
4.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................48
4.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen........................................................50
4.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.....51
5
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................52
4.6.5 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen ................................52
4.6.6 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
/Schwerbehindertenausweise .............................................................................53
4.6.7 Eingliederungshilfe..............................................................................................53
4.7 Produkt 050303 - Hilfen zur Gesundheit .............................................................56
4.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................56
4.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit................................................. 56
4.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII .......59
4.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................59
4.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit...................................62
4.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................62
4.9.2. Weitere Informationen zu Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit ......................64
4.10 Produkt 050306 – Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte ...............65
4.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................65
4.10.2 Schuldnerberatung..............................................................................................66
4.10.3 Mieterberatung....................................................................................................68
5. Angebote und Leistungen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ...............70
5.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .70
5.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................70
5.3 Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte ...71
5.4 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen..................................................71
5.5 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ...73
6. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten.............................................................74
7. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................75
7.1 Einrichtung einer neuen Fachstelle „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“.75
7.2 Auflösung der Fachstelle „BAföG, Unterhaltssicherungsgesetz“.........................76
7.3 Personalsituation ................................................................................................76
7.4 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................76
7.5 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................78
7.6 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII ............................................80
8. Kundenzentrum Soziales ....................................................................................80
9. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung ................................80
10. Aktuelle sozialpolitische Themen ........................................................................82
10.1 Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu den Regelleistungen ....................82
10.2 Kinderarmut ........................................................................................................82
10.3 Künftige Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II ................82
11. Statistische Auswertungen.................................................................................. 83
11.1 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen ...................83
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
12. Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste ..............................................................................................84
12.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege,
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................84
12.2 Ambulante Dienste..............................................................................................87
12.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ...........................................88
12.4 Grafik zur pflegerischen Infrastruktur in Münster ................................................91
13. Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .......92
13.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Staatsangehörigkeit....................92
13.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen............................. 94
13.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht .................................96
13.4 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach
Rechtskreisen .....................................................................................................98
13.5 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht..............................100
14. Anhang SGB II ..................................................................................................102
14.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SGB II.....................................102
14.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II .................................................................103
7
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen
Dienstleistungen des Sozialamtes. Erstmalig werden die Aufgaben des Sozialamtes
unter Zugrundelegung der Systematik des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements"
gegliedert, das zum 01.01.2008 im Sozialamt eingeführt wurde. Konkret bedeutet das,
dass die Produktstruktur des Haushaltsplans sich in diesem Geschäftsbericht wieder-
findet. Darüber hinaus werden unter dem Stichwort Finanzdaten alle wesentlichen Ein-
nahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusammenfassend dargestellt. Ergänzend
zeigt der Geschäftsbericht die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation
auf und informiert zu weiteren Themen.
2009 ist das fünfte Jahr nach der grundlegenden Reform der sozialen Sicherungssys-
teme zum 01.01.2005. Mittlerweile können daher auch für die zu diesem Zeitpunkt neu
konzipierten Leistungen Tendenzen und Entwicklungen aufgezeigt werden.
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach
Geschlecht differenziert. Soweit die Angaben auf externen statistischen Auswertungen
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifischen Darstellung nicht immer gege-
ben.
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem
Träger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten
nachrichtlich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den Finanzstatistiken
nur die Ausgaben und Einnahmen zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die
Ausgaben zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städtischen
Haushalt.
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt im Anhang auch einen kurzen Überblick
über die wesentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt
die Ausgaben und Einnahmen auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des
SGB II entstehen. Die Produktgruppe 0501 „Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II (Kommunaler Anteil)“ wird durch das Sozialamt verwaltet; die Aufgaben-
wahrnehmung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Münster. Die Produktgruppe 0501
bildet einen Budgetverbund (Deckungsring) mit den Produktgruppen des Sozialamtes
0502 „Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II)“ und 0503 „Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe“.
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierearme Fassung des Geschäftsbe-
richts unter
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/pdf/geschaeftsbericht_sozialamt2009.pdf
8
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
2. Produktplan des Sozialamtes
Der gesetzlich vorgeschriebene Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ umfasst in
Münster die Produktgruppen
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil)
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II)
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
• 0504 Wohngeld
• 0505 Lastenausgleich
Tabelle 1
Produktplan des Sozialamtes
Produktgruppe Produkt
Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung
0502 Sicherung des Lebensunter-
halts (ohne SGB II) 050201
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem
SGB XII
050202 Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem SGB XII
050203 Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
050204 BAföG, Unterhaltssicherung
0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe 050301 Beratung und Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit
050302 Beratung und Leistungen bei
Behinderung
050303 Hilfen zur Gesundheit
050304 Leistungen in anderen
Lebenslagen nach dem SGB XII
050305 Hilfen bei (drohender)
Obdachlosigkeit
050306 Soziale Beratungsangebote,
Programme, Projekte 9
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
3. Finanzdaten des Sozialamtes
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2009 ergeben
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II),
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe und
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil);
die Produktgruppe 0501 wird durch das Sozialamt verwaltet; die Aufgabenwahr-
nehmung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Münster.
Tabelle 2
Teilergebnisplan für das Jahr 2009
in Euro
Produkt-
gruppe
05.01
Produkt-
gruppe
05.02
Produkt-
gruppe
05.03
Summe
Ordentliche
Erträge 18.550.616 3.423.631 4.641.255 26.615.502
abzüglich Ordentliche
Aufwendungen 53.183.591 26.357.783 32.410.287 111.951.661
ergibt
Ergebnis der
laufenden Verwal-
tungstätigkeit
minus
34.632.975
minus
22.934.152
minus
27.769.032
minus
85.336.159
weitere
Aufwendungen aus
internen Leistungs-
beziehungen
729.326 159.684 1.846.404 2.735.414
ergibt Ergebnis minus
35.362.301
minus
23.093.836
minus
29.615.436
minus
88.071.573
Es handelt sich um vorläufige Werte, weil die bilanziellen Abschreibungen und ein Teil
der Personalaufwendungen noch nicht gebucht werden konnten.
Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapiteln.
Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellenartig
dargestellt die wesentlichen
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2009
• Einnahmen der Stadt Münste r als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2009
Die Tabellen 3 und 4 enthalten nur leistungsrechtliche Transferaufwendungen (ohne
Personalaufwendungen etc.). Sie weisen daher nur eine Teilmenge der im Teilergeb-
nisplan aufgeführten Beträge auf.
10
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
11
Tabelle 3
Auszug der wesentlichen Bruttoausgaben der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2009 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Ausgaben insgesamt davon
a. v. E.1
davon
i. E.2
Insgesamt 37.796.943 25.142.858 12.654.085
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.821.979 3.500.053 1.321.926
davon
laufende Leistungen 4.582.743 3.398.592 1.184.151
einmalige Leistungen 239.236 101.461 137.775
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung 15.523.899 14.418.206 1.105.693
davon
laufende Leistungen 15.428.488 14.322.795 1.105.693
einmalige Leistungen 95.411 95.411 0
Hilfe zur Pflege 10.329.286 2.731.629 7.597.657
davon
in Form von Pflegegeld 190.179 190.179 0
in Form von anderen Leistungen 2.541.450 2.541.450 0
teilstationär 146.734 0 146.734
vollstationär 7.450.923 0 7.450.923
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen 1.922.661 1.373.348 549.313
davon
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2.090 0 2.090
Heilpädagogische Leistungen für Kinder 203.299 203.299 0
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 1.015.848 1.015.848 0
sonstige Eingliederungshilfe 701.424 154.201 547.223
Hilfen zur Gesundheit 3.981.512 1.995.037 1.986.475
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.217.606 1.124.585 93.021
davon
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 2.478 2.478 0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 888.556 830.269 58.287
Bestattungskosten 326.572 291.838 34.734
1 außerhalb von Einrichtungen
2 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
12
Tabelle 4
Auszug der wesentlichen Einnahmen der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2009 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Einnahmen insgesamt davon
a. v. E.3
davon
i. E.4
Insgesamt 2.310.164 1.069.166 1.240.998
davon
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz;
Kostenersatz 411.846 50.820 361.026
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 45.962 45.745 217
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1.351 1.051 300
Hilfen zur Gesundheit 6.994 2.167 4.827
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 105.022 0 105.022
Hilfe zur Pflege 252.517 1.857 250.660
Übergeleitete Unterhaltsansprüche
gegen Unterhaltspflichtige 475.958 250.275 225.683
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 240.467 240.467 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 434 434 0
Hilfe zur Pflege 235.057 9.374 225.683
Leistungen von Sozialleistungsträgern 457.044 298.479 158.565
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 165.971 164.459 1.512
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 94.198 93.999 199
Hilfen zur Gesundheit 9.705 9.705 0
Hilfe zur Pflege 187.170 30.316 156.854
Sonstige Ersatzleistungen 117.661 53.227 64.434
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 2.013 2.008 5
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 7.508 7.260 248
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 31.613 31.613 0
Hilfe zur Pflege 76.527 12.346 64.181
Rückzahlung gewährter Hilfen
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 847.655 416.365 431.290
Davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 345.774 336.238 9.536
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 76.821 66.449 10.372
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2.242 2.242 0
Hilfe zur Pflege 419.014 7.632 411.382
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten 3.804 3.804 0
3 außerhalb von Einrichtungen
4 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4. Produkte des Sozialamtes
4.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe.
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die auf-
grund der demografischen Entwicklung und der steigenden Zahl erwerbsgeminderter
Menschen eine immer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung im Jahr 2003 rund 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren
2007 und 2008 waren es bereits knapp 3,6 beziehungsweise knapp 3,8 Milliarden Euro.
Diese bundesweite Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten.
Die Zahlen für das Jahr 2009 sind noch nicht veröffentlicht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
wird ausschließlich zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht.
4.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen zur Grundsicherung mit Rechtsanspruch für Personen,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsge-
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
13
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
14
- Ziele
1. Über Anträge auf laufende Leistungen der Grundsicherung wird nach Vorliegen der
vollständigen Unterlagen unter Beachtung der erwarteten Steigerung der Antrags-
zahlen entsprechend den Zielkennzahlen durchschnittlich in maximal 20 bis 28 Ar-
beitstagen entschieden.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
22 11
Zum 2. Ziel:
Anteil der Widersprüche an der Gesamtzahl laufender Fälle
(in Prozent)
11 6,6
Zum 2. Ziel:
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise erfolgrei-
chen Widersprüche (in Prozent)
90 80
Zum 2. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise erfolgreicher
Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
62 100
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im
Leistungsbezug (Stichtag 31.12.)
5
2.600 2.612
Zahl der leistungsberechtigten Personen (Stichtag
31.12)
6 3.310 2.795
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 14.545.000 15.523.899
5 Kumulierte Zahl der Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen zu Las-
ten des örtlichen Trägers
6 Kumulierte Personenzahl außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen zu Lasten des örtlichen
Trägers
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
15
4.1.2 Entwicklung in Münster
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.552 Menschen in 2.369 Haushal-
ten. Die Zahl der Leistungsberechtigten ist damit gegenüber dem Vorjahr um 105 Per-
sonen gestiegen.
Während bei den Leistungsberechtigten über 65 Jahre aufgrund der demographischen
Entwicklung eine Steigerung um lediglich 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu ver-
zeichnen ist, hat sich die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren,
die dauerhaft erwerbsgemindert sind, um 7,8 Prozent erhöht. Zwischenzeitlich sind
mehr als 43 Prozent aller Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung unter 65 Jahre. Die Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Men-
schen dauerhaft auf die Leistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind,
hält an.
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt
zwischen 25 und 65 Jahre (Produkt 050202), so ist festzustellen, dass zurzeit knapp 52
Prozent der Leistungsberechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind. Die
Leistungen zur Existenzsicherung nach dem SGB XII sind immer öfter für jüngere, dau-
erhaft oder vorübergehend Erwerbsgeminderte und nicht mehr vorrangig für ältere
Menschen erforderlich.
4.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Von den 2.552 Menschen, die am 31.12.2009 Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1.109 (43,5 %) männlich und 1.443 weiblich (56,5 %).
Tabelle 5
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Stichtag Gesamtzahl der
Personen7
davon
Personen
über 65 Jahre
davon
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.173 1.298 875
31.12.2007 2.344 1.373 971
31.12.2008 2.447 1.424 1.023
31.12.2009 2.552 1.449 1.103
7 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
16
Zusätzlich erhielten am 31.12.2009 314 Personen Grundsicherung im Alter und bei
dauerhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 243 zu Lasten der Stadt Münster
und 71 zu Lasten des Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Tabelle 6
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Stichtag
Gesamtzahl
der Perso-
nen8
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.173 1.778 395
31.12.2007 2.344 1.934 410
31.12.2008 2.447 2.018 429
31.12.2009 2.552 2.114 438
4.1.4 Finanztableau
rung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2008
und 2009:
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen der
Grundsiche
Tabelle 7
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter
2008 2009
a. v. E.9 i. E.10 a. v. E. i. E.
Personen
über 65 Jahre 6.853.783 946.317 7.139.668 985.877
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert 6.574.822 118.010
7.278.538 119.816
Summe Ausgaben 13.428.605 1.064.327 14.418.206 1.105.693
8 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
9 außerhalb von Einrichtungen
10 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Tabelle 8
Einnahmen in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2008 2009
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Erstattung vom Bund 2.000.329 1.757.143
Sonstige Ersatzleistungen 174.304 5.383 168.759 11.119
Summe Einnahmen 2.174.633 5.383 1.925.902 11.119
Tabelle 9
Summe der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro
2008 2009
Nettoausgaben 12.312.916 13.586.878
4.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebe nsunterhalt nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem
SGB II.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht
hat. Danach betrugen die Bruttoausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt bundesweit im
Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2008 rund 1,1 Milliarden Euro.
Die Zahlen für das Jahr 2009 sind noch nicht veröffentlicht.
4.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit Rechtsanspruch für
Personen bis zum 65. Lebensjahr, die vorübergehend erwerbsgemindert sind und ihren
Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
17
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
18
- Ziele
1. Über Anträge auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt wird durchschnittlich
maximal zwanzig Arbeitstage nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschie-
den.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
20 7
Zum 2. Ziel:
Anteil der Widersprüche
an der Gesamtzahl laufender Fälle (in Prozent)
15 19
Zum 2. Ziel:
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise
erfolgreichen Widersprüche (in Prozent)
90 77
Zum 2. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise
erfolgreicher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
62 92
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im
Leistungsbezug (Stichtag 31.12.)
11 400 469
Zahl der leistungsberechtigten Personen
(Stichtag 31.12)
12 460 516
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 4.668.000 4.754.592
4.2.2 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2009 erhielten in Münster 464 Menschen in 417 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.
11 Kumulierte Zahl der Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen zu Las-
ten des örtlichen Trägers
12 Kumulierte Zahl der Personen außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
In dieser Zahl nicht enthalten sind 95 Personen in 94 Haushalten, die diese Leistung
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen.
Zum ersten Mal seit dem Jahr 2006 ist die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber
dem Vorjahr gesunken. Ursache hierfür sind die erhöhten Wohngeldleistungen seit dem
01.01.2009. Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit geringen Ansprüchen
auf Hilfe zum Lebensunterhalt wurden durch die Wohngeldgewährung hilfeunabhängig.
Es handelt sich um einen einmaligen Effekt, der in den Folgejahren nicht anhalten wird.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an
die sich häufig Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbs-
minderung anschließen; die Wiedererlangung der vollen Erwerbsfähigkeit ist dagegen
eher selten.
4.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen
Von den 464 Menschen, die am 31.12.2009 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 259 (55,8 Prozent) männlich und 205 weiblich (44,2 Prozent).
Tabelle 10
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Stichtag Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
15 Jahre
Davon 15
bis unter
25 Jahre
Davon 25
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
31.12.2009 464 50 14 396 4
Grundsätzlich erhalten leistungsberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet
haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung. Abweichend hiervon kommt aber die Zahlung von Hil-
fe zum Lebensunterhalt in Betracht, wenn die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder das Einkommen der Unterhaltspflichtigen doch die
Grenze von 100.000 Euro im Jahr überschreitet. 19
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
20
Tabelle 11
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Stichtag Gesamtzahl der
Personen
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
31.12.2009 464 408 56
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2009 95 Personen Hilfe
zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.
4.2.4 Finanztableau
Tabelle 12
Hilfe zum Lebensunterhalt
Ausgaben in Euro
2008 2009
a. v. E.13 i. E.14 a. v. E. i. E.
Laufende Leistungen 3.290.543 1.387.014 3.398.592 1.184.151
Einmalige Leistungen 68.078 101.365 101.461 137.775
Summe Ausgaben 3.358.621 1.488.379 3.500.053 1.321.926
Tabelle 13
Hilfe zum Lebensunterhalt
Einnahmen in Euro
2008 2009
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Einnahmen 873.659 11.561 788.917 11.270
13 außerhalb von Einrichtungen
14 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
21
Tabelle 14
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen
Summe der Nettoausgaben
in Euro
2008 2009
Nettoausgaben 3.961.780 4.021.792
Zu 4.1 und 4.2 Zusammenfassende Informationen zur Sozialhilfe zur Existenzsi-
cherung
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst Leistungen zur Existenzsicherung, dazu ge-
hören die Hilfe zum Lebensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen
und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen.
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen.
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich in den Jahren 2005 bis 2009 in Münster
wie folgt dar:
Tabelle 15
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung)
Stichtag Personen insgesamt15 davon a. v. E.16 davon i. E.17
31.12.2005 2.684 2.398 286
31.12.2006 2.817 2.527 287
31.12.2007 3.060 2.759 301
31.12.2008 3.235 2.926 309
31.12.2009 3.311 3.016 295
Von den 295 Personen, die im Jahr 2009 Leistungen in Einrichtungen erhielten, beka-
men 52 nur existenzsichernde Leistungen und 243 existenzsichernde Leistungen und
Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe.
15 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
16 außerhalb von Einrichtungen
17 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2009
95 Personen existenzsichernde Leistungen außerhalb von Einrichtungen und weitere
71 Personen existenzsichernde Leistungen in Einrichtungen zu Lasten des überörtli-
chen Trägers.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung in Einrichtungen
Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung werden auch an Leistungsberechtigte er-
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Die Leistungen für den Lebensunterhalt
sind dabei in der Regel ergänzend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zah-
len.
Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in Einrichtungen erhielten in Münster
lediglich 52 Personen. Es handelt sich im Wesentlichen um Personen, die bislang keine
eigene Wohnung hatten.
Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur Existenzsicherung
Trotz der Erhöhung der Wohngeldleistungen sind die Zahl der Leistungsberechtigten
und die Höhe der Ausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller
Erwerbsminderung erneut gestiegen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und
der Tatsache, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen
nach dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, werden die Fallzahlen und damit
die Ausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminde-
rung auch künftig steigen.
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist zwar im Jahr 2009 keine Steigerung bei
der Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher festzustellen. Diese Ent-
wicklung wird aber aller Voraussicht nach einmalig sein und ist auf die Erhöhung der
Wohngeldleistungen zurückzuführen. Nach wie vor ist zu beobachten, dass Personen,
die aus dem SGB II ausscheiden, häufig nur kurzfristig Leistungen nach dem Dritten
Kapitel des SGB XII erhalten und dann nach der Feststellung einer dauerhaft vollen Er-
werbsminderung Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII greifen. Eine Rück-
führung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII in das SGB II gestaltet sich we-
gen der gesundheitlichen Einschränkungen sehr schwierig.
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person von der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter und dem Sozialamt unterschiedlich beurteilt wird, entscheidet die gemeinsame Eini-
gungsstelle der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit. Die gemeinsame Einigungs-
stelle tagte im Jahr 2009 zwei Mal. Im Jahr 2009 wurden fünf strittige Fälle bei der Eini-
gungsstelle angemeldet. Vier Verfahren wurden abschließend durch die Einigungsstelle
entschieden; ein Verfahren ist zurzeit noch anhängig.
22
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 01.12.1993
in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz ein eigenes Leistungsgesetz geschaf-
fen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in den ersten Jahren des Aufenthaltes das
Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
Das AsylbLG wurde inzwischen mehrfach geändert, zuletzt im September 2008. Die
Höhe der Leistungen ist jedoch seit dem Jahr 1993 unverändert.
4.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Rechtsan-
spruch für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und andere Flüchtlinge sowie deren Fami-
lienangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Die Leistungen umfassen u. a. auch Leistungen bei
• Krankheit, Schwangerschaft,
• Pflege,
• Behinderung,
• Bestattungen,
• Arbeitsgelegenheiten.
- Ziele
1. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal 15 Arbeitstage nach Vor-
liegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
23
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach
Vorliegen der vollständigen Unterlagen
(in Arbeitstagen)
15 13
Zum 2. Ziel:
Anzahl der Widersprüche in Relation zur Ge-
samtzahl aller laufenden Fälle (in Prozent)
11 28
Zum 2. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise
erfolgreicher Widerspruchsverfahren (in Prozent)
95 95
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Stichtag 31.12.) 503 324
Zahl der leistungsberechtigten Personen
(Stichtag 31.12) 1.057 596
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 4.700.000 3.667.153
Gesamteinnahmen (Kostenerstattungen Land)
(in Euro) 673.030 438.401
4.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung
Zum Jahresende 2008 erhielten in Deutschland rund 128.000 Personen Regelleistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um 16,6 Prozent zurückgegangen. Das
ist der niedrigste Stand in der Asylbewerberleistungsstatistik des Statistischen Bundes-
amtes Deutschland. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490.000 Perso-
nen verzeichnet; seitdem ist die Zahl der Leistungsberechtigten rückläufig.
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen im
Jahr 2008 bundesweit bei insgesamt 842,48 Millionen Euro, dies entspricht einem
Rückgang um 18,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Seit Bestehen der Asylbe-
werberleistungsstatistik (1994) lagen die Ausgaben damit erstmals unter der Milliarden-
grenze.
Die Zahlen für das Jahr 2009 sind noch nicht veröffentlicht.
24
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte, in denen Leistungen nach dem
AsylbLG gezahlt wurden, am 31.12.2009 auf 324 und lag damit im Vergleich zum glei-
chen Zeitpunkt des Vorjahres um rund 12 Prozent niedriger. Die Anzahl der Personen
ist um 144 auf 596 gesunken.
In 53 von diesen Fällen wurden für 87 Personen (2008: 24 Haushalte mit 34 Personen)
aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen analog zum SGB XII gewährt.
Die deutliche Erhöhung dieser Fälle ergibt sich dadurch, dass durch das Urteil des
Bundessozialgerichtes vom 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R - Personen, die die freiwillige
Ausreise verweigern, ihren Aufenthalt nicht mehr rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 2
Absatz 1 AsylbLG verlängern. Dadurch hat nun eine größere Personenzahl Anspruch
auf analoge SGB XII-Leistungen.
Tabelle 16
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht
Stichtag Haushalte
insgesamt
Personen
insgesamt
davon
weiblich
davon
männlich
31.12.2005 667 1.530 731 799
31.12.2006 636 1.413 657 756
31.12.2007 491 1.035 480 555
31.12.2008 367 740 329 411
31.12.2009 324 596 251 345
Tabelle 17
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Personen nach Altersgruppen
Personen
insgesamt
davon
0 bis
unter 10
davon
10 bis
unter 18
davon
18 bis
unter 25
davon
25 bis
unter 45
davon
45 bis
unter 65
ab
65
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
31.12.2009 596 142 114 74 186 64 16
25
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.3.4 Finanztableau
Tabelle 18
Asylbewerberleistungsgesetz
Ausgaben nach Jahren in Euro
2007 2008 2009
Leistungen analog SGB XII 395.974 255.394 532.158
Grundleistungen 4.117.824 2.709.029 2.041.963
Leistungen bei Krankheit 1.595.404 1.046.714 948.800
Arbeitsgelegenheiten 32.303 29.307 28.575
Sonstige Leistungen 80.987 71.683 104.703
Summe Ausgaben 6.222.492 4.112.127 3.656.199
Tabelle 19
Asylbewerberleistungsgesetz
Einnahmen nach Jahren in Euro
2007 2008 2009
Erstattung vom Land 813.789 673.040 438.401
Sonstige Einnahmen 101.948 159.117 94.708
Summe Einnahmen 915.737 832.157 533.109
Tabelle 20
Asylbewerberleistungsgesetz
Nettoausgaben nach Jahren in Euro
2007 2008 2009
Nettoausgaben 5.306.755 3.279.970 3.123.090
Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Ausgaben im AsylbLG weiter zurückgegan-
gen. Allerdings wurden parallel auch die Erstattungen des Landes NRW reduziert, so
dass die Nettoentlastung geringer ausfällt als der Ausgabenrückgang.
4.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Die im Jahre 2007 geschaffene Bleiberechts- beziehungsweise Altfallregelung, wonach
langjährig geduldete Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaub-
nis erhalten, hatte große Auswirkungen für den Personenkreis. Viele ausländische
Menschen erfüllten die Voraussetzungen, so dass dadurch die Fallzahl der Leistungs-
berechtigten nach dem AsylbLG auch im Jahr 2009 reduziert wurde.
26
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Ein Teil der Fallzahlreduzierung wurde jedoch dadurch egalisiert, dass der Stadt Müns-
ter neue Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen und außerdem bei be-
stimmten Fallkonstellationen (beispielsweise Entzug der Aufenthaltserlaubnis mit an-
schließender Duldung) die Zahlungen nach dem AsylbLG für bereits länger hier lebende
Personen wieder aufgenommen wurden.
4.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung
4.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst die
• finanzielle Förderung für Schüler außerhalb einer Hochschule oder Universität
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
• Unterhaltssicherung von Wehr-/Zivi ldienstleistenden und Wehrübenden bezie-
hungsweise deren Angehörigen und unterhaltsberechtigten Kindern nach dem Un-
terhaltssicherungsgesetz.
- Ziele
1. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal zehn Arbeitstage nach
Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
10 10
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der leistungsberech tigten Personen BAföG
(Stichtag 31.12.) 1.190 1.250
Zahl der leistungsberechtigten Personen USG
(Stichtag 31.12.) 100 62
27
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.4.2 Weitere Informationen zum BA föG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren,
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils
für volle Monate.
Im Jahr 2009 haben 1.277 Schülerinnen und Schüler eine Förderung erhalten (die Zahl
bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl hat sich gegenüber
den Vorjahren erhöht (2008: 1.078; 2007: 1.122).
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 4,58 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen
werden vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Ge-
bietsrechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt, sie
belasten den städtischen Haushalt nicht.
Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die Statistik des Gebietsrechenzentrums
nicht vor.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal-
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung.
4.5 Produkt 050301 – Beratung und Le istungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Jahr 2015 voraussichtlich nahezu
konstant, die Gruppe der 60- bis 80- jährigen wächst in diesem Zeitraum moderat, die
absolute Zahl der 80- jährigen und Älteren verzeichnet dagegen einen deutlichen An-
stieg. Der Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerkrankten an der Gesamtbe-
völkerung nimmt kontinuierlich zu, ebenso die Singularisierungstendenzen mit nachlas-
sender beziehungsweise nicht vorhandener familiärer Unterstützung.
Vorrangige Leistungen bei Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegeversicherungen
erbracht. Die Sozialhilfe leistet für Personen, die keine Versicherungsansprüche haben
beziehungsweise bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung den tatsächlichen
Unterstützungsbedarf nicht decken.
Mit der Zielvorgabe der häuslichen Versorgung sowie dem Verbleib im Wohnquartier
wird das Instrument des Case Managements als Angebot für hilfe- und pflegebedürftige
Menschen im Stadtteil durchgeführt und weiter ausgebaut werden.
28
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle „Sozialer Fachdienst Senioren und
Pflege“ beraten, ermitteln Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne, stimmen Hilfen ab und
überprüfen die Qualität. Zielvorgabe ist ein flexibler und ressourcenorientierter ambulan-
ter Hilfe- und Pflegemix, der mit Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen, Anbietern von
haushaltsnahen Dienstleistungen und ambulanter Pflege abgestimmt und vereinbart
wird.
Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernetzung und Kooperation mit
den beteiligten Hilfeerbringern und Diensten im Stadtteil voraus. Es erkennt auch recht-
zeitig die Grenzen, an die eine an der Häuslichkeit orientierte Unterstützung und Pflege
im Einzelfall stoßen kann. In solchen Situationen ist dann eine gut organisierte Überlei-
tung in eine angemessene ambulante Wohnform oder vollstationäre Versorgung zu ge-
währleisten.
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Informationsbüros Pflege über die Leistungen des
Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimauf-
sicht.
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften
für Menschen mit Demenz sowie Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft zur pflegerischen Infrastruktur in Müns-
ter.
4.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen übernehmen wichtige Teilaufgaben im Rahmen der pflegerischen Ver-
sorgung. Ihre Aufgaben umfassen Leistungen nach dem SGB XII, dem Landespflege-
gesetz sowie dem Heimgesetz (neu: Wohn- und Teilhabegesetz; WTG).
Leistungen nach dem SGB XII sind:
• Finanzielle Leistungen an Menschen, die di e Kosten der ambulanten, teilstationären
und stationären Pflege nicht aus Einkommen, Vermögen und Leistungen Dritter,
insbesondere der Pflegekasse, tragen können.
Leistungen nach dem Landespflegegesetz sind:
• Beratung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen,
• Förderung der Investitionskosten der ambul anten Pflegedienste und der stationären
Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld),
• Entwicklung von bedarfsger echten und innovativen Konzepten in der Pflege und
Altenhilfe sowie Pflegeplanung.
29
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
30
Leistungen nach dem Heimgesetz sind:
• Beratung aller Heimbewohnerin nen, Heimbewohner und aller örtlichen Anbieter von
Heimplätzen sowie Prüfung aller Alten- Behinderten- und Pflegeeinrichtungen
- Ziele
1. Die Umsetzung des gesetzlichen Vorrangs der ambulanten vor der stationären
Pflege erfolgt durch eine maximale Steigerung der Transferaufwendungen für die
ambulante Pflege um 2 Prozent pro Jahr bei gleichzeitiger Senkung der Transfer-
aufwendungen für die stationäre Pflege um mindestens 0,5 Prozent pro Jahr.
2. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 40 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden.
3. Jede Alten- und Pflegeeinr ichtung, die in dem betreffenden Jahr nicht vom medizi-
nischen Dienst der Krankenkassen begangen wird, wird mindestens einmal jährlich
von der Heimaufsicht begangen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Transferaufwendungen für ambulante
Pflegeleistungen (ohne institutionelle Förderung)
(brutto) (in Euro)
18
2.271.250 2.731.629
Zum 1. Ziel:
Transferaufwendungen für stationäre
Pflegeleistungen (ohne institutionelle
Förderung/Pflegewohngeld) (brutto) (in Euro)
7.262.000 7.597.658
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
40 26
Zum 3. Ziel:
Begangene Einrichtungen (in Prozent) 100 100
18 Die Transferaufwendungen für die ambulanten Pflegeleistungen müssen ab dem Jahr 2009 um
120.000 Euro erhöht werden, weil die hauswirtschaftlichen Hilfen aufgrund der Rechtsprechung vom Pro-
dukt 050202 (Hilfe zum Lebensunterhalt) zum Produkt 050301 (Beratung und Leistung bei Pflegebedürf-
tigkeit) zu verlagern sind.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der leistungsberechtigten Personen ambulant 420 530
Zahl der leistungsberechtigten Personen stationär 620 673
Zahl der Beratungen (Infobüro) 4.250 2.927
Zahl der Heimbegehungen in Behinderten- und
Pflegeeinrichtungen 80 97
4.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegeplanung
zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstützung der
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksichtigt die gegebenen finan-
ziellen Möglichkeiten der Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpflegerischer und pflege-
ergänzender Angebote die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualitativ und
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot.
Durch ein intensives Zusammenwirken der Altenhilfe- und Pflegeplanung, der Pflege-
konferenz, der stadtteilorientierten Netzwerke „Älter werden in…“ und dem Informati-
onsbüro Pflege werden die pflegerischen Angebotsqualitäten gesichert und weiterent-
wickelt.
Die kontinuierlich fortgeführte Pflegeberichterstattung des Sozialamtes vermittelt einen
detaillierten Überblick über die vorpflegerischen, ambulanten, teil- und vollstationären
Angebote und Leistungen in Münster. Der Pflegebericht (Vorlage Nr. V/0199/2010) stellt
die aktuelle pflegerische Versorgungssituation dar und gibt einen Ausblick in die Pla-
nungsvorhaben und weiteren Entwicklungen.
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege bilden ambulante Pflege-
dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemein-
schaften sowie vollstationäre Pflegeheime einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung. Die Auslastung der Pflegeheime bewegte sich im Jahr 2009 zwi-
schen 92 und 95 Prozent. Die Bereitschaft, insbesondere der Wohnungswirtschaft, in
überschaubare und infrastrukturell gut platzierte Wohn- und Betreuungsangebote zu
investieren, nimmt zu. Ebenso ist der Bedarf nach wohnbegleitenden hauswirtschaftli-
chen und serviceorientierten Dienstleistungen deutlich gestiegen. Anbieter von kombi-
nierten und komplexen Betreuungs- und Versorgungsangeboten orientieren sich an
dieser Nachfrageentwicklung und kommen damit dem Wunsch vieler Älteren entgegen,
auch im Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eigenen Häuslichkeit, im Wohn-
quartier zu verbleiben.
Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambulant betreuten
Wohnformen fort. Ambulante betreute Wohngemeinschaften für somatisch hilfe- und
pflegebedürftige Menschen werden als Planungsvorhaben verstärkt im Zusammenspiel
zwischen Wohnungswirtschaft und sozialer und pflegerischer Dienstleistung kommuni-
ziert.
31
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Quartiersangebote – Wohnen mit Versorgungssicherheit
Ein Programmpunkt der Woche „Wohnen im Alter“ vom 20. – 24. 10.2008 der Wohnbe-
ratung und der Hilfen beim Umzug des Amtes für Wohnungswesen war der Veranstal-
tungstag „Markt- und Zukunftsorientierung im Wohnquartier“. Hier wurden die Chancen
der Zusammenarbeit zwischen Wohnungswirtschaft auf der einen und Service- und
Dienstleistungsangeboten auf der anderen Seite durch Modellvorstellungen wie
„Selbstbestimmtes Wohnen mit Versorgungssicherheit“ und „Betreutes Wohnen ohne
Umzug“ vorgestellt. Informiert wurde über aufsuchende Beratung und Betreuung, haus-
haltsnahe Dienstleistungen, soziale Hilfestellungen für hilfe- und pflegebedürftige Men-
schen, die vernetzt dazu beitragen, Vereinsamung und Verwahrlosung entgegenzuwir-
ken und damit eine stabile Wohn- und Lebenssituation zu erhalten und nachhaltig zu
sichern.
Die Wohn- und Stadtbau GmbH plant als erstes Wohnungsunternehmen in Münster
diese kombinierten Angebotsqualitäten aufzugreifen. Die durch die enge Zusammenar-
beit zwischen Wohnungswirtschaft und Dienstleistern entstehenden Synergien bedeu-
ten einen deutlichen Zugewinn im Sinne von Versorgungssicherheit für die eigenen Mie-
terinnen und Mieter und das gesamte Wohnquartier. Für Wohnungsunternehmen tritt
nachweislich eine geringere Fluktuationsquote auf, wenn trotz Hilfe- und Pflegebedarf
von Mieterinnen und Mietern der Verbleib in der eigenen Wohnung gewährleistet ist.
Der Paradigmenwechsel, weg von der Schaffung reiner Versorgungsstrukturen hin zur
Stärkung des ‚normalen Wohnens' und zur Stärkung von Mitwirkung und Teilhabe, ist
das wesentliche Element einer quartiersbezogenen Altenhilfe- und Pflegeplanung, die
den Wünschen und Bedürfnissen der meisten Bürgerinnen und Bürgern entspricht und
perspektivisch die Kommunen, Kranken- und Pflegekassen als Kostenträger entlastet.
Pflegemarktbeobachtung
Im Jahr 2009 wuchs die Anzahl der professionellen pflegerischen Dienstleister insbe-
sondere bei den ambulanten Diensten/Sozialstationen. Die Platzzahl bei den Tages-
pflegeangeboten blieb konstant. Kurzzeitpflegeplätze sind im Jahr 2009 angemessen
und bedarfsgerecht gestiegen, hauptsächlich bei den eingestreuten Plätzen. Die Aus-
lastung in der vollstationären Pflege lag am Stichtag 31.10.2009 bei 94,3 Prozent (Quel-
le: eigene Erhebung) und bedeutet nahezu eine Vollbelegung der Einrichtungen.
Erkennbar ist darüber hinaus ein deutlicher Zuwachs bei den komplementären Anbie-
tern. Dienstleister, die Schwerpunkte in den Versorgungskombinationen Kommunikati-
on, Betreuung und Hauswirtschaft setzen, positionieren sich verstärkt am Markt. Initiati-
ven wie ehrenamtliche Betreuungsgruppen für Demenzkranke (Abrechnung nach § 45 b
SGB XI), organisierte und geförderte stadtteilorientierte bürgerschaftliche Unterstützung
wie das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ der Stiftung Magdalenenhospital, Mehrgene-
rationenwohnangebote, Wohnen mit Versorgungssicherheit in verstärktem Zusammen-
spiel mit der Wohnungswirtschaft, platzieren sich verstärkt in der kommunalen Altenhil-
fe- und Pflegelandschaft in Münster.
32
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil“
Die Altenhilfe- und Pflegeplanung gestaltet sowohl die pflegerische Landschaft als auch
die Angebote der offenen Altenhilfe wesentlich mit. Dabei orientiert sie sich am Bedarf
im Quartier. Durch die Vernetzung der ehrenamtlichen und professionellen Angebots-
strukturen sowie der Einrichtungen und Träger vor Ort soll die Hilfe- und Pflegebedürf-
tigkeit älterer Menschen verzögert beziehungsweise vermieden werden. Seniorinnen
und Senioren erhalten die Möglichkeit in ihren Wohnungen und damit im vertrauten Um-
feld zu leben.
Die offenen Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil/Stadtbezirk“, bestehend aus den
Bürgerinnen und Bürgern des Quartiers sowie den Einrichtungen und Trägern, verfas-
sen Informationsbroschüren, führen gemeinsame Projekte und Aktionstage durch. Mit
der kommunalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert die Altenhilfe- und
Pflegeplanung in der Regel die zweimal jährlich tagenden Gremien auf der Ebene von
Stadtteilen oder Stadtbezirken.
Die Arbeitskreise orientieren sich in ihrer Arbeit an dem Grundsatz „ambulant vor statio-
när“. Sie binden alle Träger vor Ort gleichberechtigt ein. Durch die Vernetzung der
Dienste im Bereich der Altenhilfe und Pflege innerhalb eines Quartiers ist es möglich
Schnittstellenprobleme und Versorgungslücken ausfindig zu machen. In diesem Kontext
ist die Etablierung neuer Beteiligungs-, Mitgestaltungs- und Selbstverwaltungsformen
ein wesentlicher Baustein gelingender Quartiersarbeit. Die Beteiligung von Seniorinnen
und Senioren als Stadtteilexperten ist von großer Bedeutung, weil nur die Betroffenen
selbst beurteilen können, ob Angebote ausreichend sind und wie diese verbessert wer-
den können. Es ist erklärtes Ziel, ältere Menschen aktiv in der Gremienarbeit in den
Quartieren zu beteiligen. Hier stehen sie im direkten Kontakt zu den sozialen Diensten.
Die Stadtteilarbeitskreise
• nördliche Innenstadt (Kreuzviertel, Buddenturm, Aegidii, Martin i, Überwasser, Dom)
• Stadtbezirk Hiltrup (Hiltrup, Amelsbüren, Berg Fidel)
• Stadtbezirk Südost (Gremmendorf, Angelmodde, Wolbeck) und
• Stadtteil Coerde
haben sich fest etabliert. Für das zweite Quartal 2010 ist die Initiierung eines Arbeits-
kreises „Älter werden in der östlichen Innenstadt“ mit den Stadtteilen Bahnhof, Hansa-
platz, Mauritz-West, Schlachthof, Hafen, Herz Jesu und Mauritz Mitte vorgesehen.
33
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Niederschwellige Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI
Eine besondere Form der Betreuung bieten die niedrigschwelligen Hilfe- und Betreu-
ungsleistungen. Pflegebedürftige Personen (gilt auch für Betroffene der sogenannten
Pflegestufe 0), bei denen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz mit demenz-
bedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankun-
gen anerkannt ist, haben seit dem 01. Juli 2008 Anspruch auf jährlich bis zu 1.200 Euro
(Grundbetrag) beziehungsweise 2.400 Euro (erhöhter Betrag). Die Beträge können
zweckgebunden für Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich und zur Unterstützung
der pflegenden Angehörigen, für Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege einge-
setzt werden.
In den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten übernehmen geschulte Ehrenamtliche
unter fachlicher Anleitung die Betreuung der hauptsächlich demenziell veränderten
Menschen. Die Betreuungsgruppen finden einmal wöchentlich für drei bis vier Stunden
statt. Dabei werden die Ehrenamtlichen von einer Fachkraft begleitet. Die Kosten für
einen Betreuungsnachmittag betragen in der Regel 20 Euro und werden über den vor-
genannten Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse abgerechnet. Zur Vorberei-
tung auf die Betreuungsaufgabe durchlaufen die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter eine Zertifikatsschulung, die von der Gerontopsychiatrischen Beratung der
Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH durchgeführt wird. Einige dieser Gruppen sind
aus dem Stadtteilprojekt „Von Mensch zur Mensch“ entstanden.
Perspektivisch wird auch hier der sozialräumliche und quartiersbezogene Ansatz, im
Zusammenwirken mit den bürgerschaftlich Engagierten, den Einrichtungen und Trä-
gern, der Stiftungsverwaltung und der Stadt Münster, sicherlich dazu führen, für alle
Stadtbezirke niedrigschwellige Bertreuungsgruppen anzubieten.
4.5.3 Pflegekonferenz
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel,
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und
komplementäre Angebotsstruktur für alle pflegebedürftigen Menschen in Münster zu
gewährleisten.
Wie in den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonferenz“ festgeschrieben,
haben in 2009 zwei Sitzungen, eine im Frühjahr und eine im Herbst, stattgefunden. Im
Schwerpunkt wurde die Entwicklung der Pflegestützpunkte in Münster dargestellt, be-
gleitet und erörtert. Neue Pflegeeinrichtungen sowie die Evaluation des Projektes „Von
Mensch zu Mensch“ wurden vorgestellt. In der gemeinsamen Sitzung mit der Gesund-
heitskonferenz Münster am 04.11.2009 informierte Herr Prof. Dr. Osterbrink von der
Paracelsus Medizinischen Privatuniversität über das Aktionsbündnis Schmerz in Müns-
ter. Das Bündnis besteht aus einer Projektgruppe von ärztlichen Experten der Schmerz-
therapie und Palliativmedizin sowie pflegewissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern. Gegründet wurde das Aktionsbündnis um eine Untersuchung zum Schmerz-
management in Münster von 2009 bis 2012 in Krankenhäusern, vollstationären Pflege-
einrichtungen, Schmerzpraxen, Hospizen und ambulanten Pflegediensten durchzufüh-
ren. Die Stadt Münster ist Projektförderer und Kooperationspartner.
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz können auf den Internetseiten des
Sozialamtes eingesehen werden unter
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/pflege-konferenz.html
34
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.5.4 Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege
Im Sozialamt wurden zum 01.10.2009 die Aufgaben zur Beratung und Unterstützung
von Seniorinnen und Senioren und Pflegebedürftigen neu organisiert und zu der Fach-
stelle „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ zusammengefasst, die aus dem
gleichnamigen Projekt gebildet wurde.
Die Fachstelle umfasst die Pflege- und Wohnberatung des Informationsbüros Pflege,
den stadtteilorientierten Fachdienst sowie ab 01.01.2010 eine Pflegefachkraft.
Zielgruppen der Pflegeberatung sind Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedroh-
te jeden Alters und ihre Angehörigen, Menschen mit Behinderungen, ehrenamtliche und
professionelle Helferinnen und Helfer, Träger, Institutionen im gesamten Pflegebereich
und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Pflegeberatung
• bietet die trägerunabhängige persönliche od er telefonische Information und Bera-
tung,
• koordiniert Hilfs-, Betreuungs - und Entlastungsangebote,
• bündelt freie Betreuungs- und Pflegekapazität en im häuslichen, teilstationären und
stationären Bereich,
• hält aktuelles Informationsmaterial und eine aktuelle Homepage vor,
• bietet Vorträge, Schulungen und Veranstaltungen an,
• kooperiert mit allen Anbietern un d Einrichtungen im Pflegebereich und
• vernetzt Angebote und Dienste.
Die Pflegeberatung arbeitet seit dem 01.05.2009 mit 1,5 Stellen (2 Beratungskräften)
und einer 12-Stunden-Sekretariatskraft.
Im Jahr 2009 gab es 2.927 Klientenkontakte (davon 2.010 weibliche Personen, 896
männliche Personen, der Rest wurde nicht erfasst). Dabei zeigt sich im Vergleich zum
Vorjahr ein leichtes Plus bei den Erstkontakten (neue Ratsuchende), während Wieder-
holungskontakte weiter sinken.
Der Trend zu länger dauernden komplexen Beratungen setzt sich fort. Ein Klientenkon-
takt kann eine Beratung, eine Kapazitätenabfrage, ein Kapazitätenangebot und die
Ausgabe von Informationsmaterial sein.
Freie (Pflege)-Kapazitäten in allen Bereichen sind ganzjährig verfügbar.
Die Klientenstruktur zeigt weiterhin einen hohen Anteil an Beratung Betroffener sowie
dem nahen Umfeld und einen Rückgang bei Beratungsstellen.
Die Anzahl der persönlichen Kontakte liegt bei 591; Kurzkontakte nehmen weiter ab.
35
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Trotz weniger Kontakte steigen dennoch weiterhin die Fragen zur häuslichen Versor-
gung. Dies gilt sowohl vorpflegerisch als auch pflegeergänzend. Nochmals steigend
sind auch Fragen zur Finanzierung bei vorliegenden Behinderungen und Überlastung
der Pflegeperson. Ein Mehr ist jedoch auch bei vorsorglichen Informationen zu ver-
zeichnen.
Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Informationsbüro Pflege Schulungen
durch, hält Vorträge und stellt auf Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsange-
bot vor. Es wird ein regelmäßiger Austausch mit Einrichtungen und Diensten sowie Be-
ratungsstellen gepflegt.
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche, Informationsmaterial
sowie im Rahmen von Angeboten für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträ-
ge mit Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie informiert über Ein-
zelaspekte des Wohnens, Hausnotrufsysteme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung
von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenfliesen im Bad, über Hilfs-
und Pflegehilfsmittel vom Handgriff in der richtigen Höhe, über den Badewannenlift bis
zur bodengleichen Dusche.
Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus schwerpunktmäßig die Analyse
der persönlichen Ausgangssituation und der persönlichen Bedarfslage, die Beratung zu
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entwicklung individueller Lösungs-
möglichkeiten zur Optimierung der Wohnsituation insbesondere von Menschen mit ein-
geschränkter Alltagskompetenz im Blick. Für diesen Personenkreis wurden im Jahr
2009 Beratungen und weitergehende Begleitungen bei Umbau- und Anpassungsmaß-
nahmen in insgesamt 25 Fällen durchgeführt.
Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Diagnoseangeboten für Betroffene und
Angehörige aus dieser Personengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Ko-
operationsabsprachen mit den existierenden Institutionen und Beratungsstellen in den
betreffenden Fällen regelmäßig durchgeführt und weiter ausgebaut.
Das Beratungsangebot wird abgerundet durch Informationen und Unterstützung zur
Klärung von Finanzierungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpassungsmaß-
nahmen im Wohnungsbestand. Hier gewannen neben der Frage nach Zuschüssen im-
mer mehr auch die Informationen zu Darlehnsprogrammen des Landes NRW (NRW
Bank) und des Bundes (Mittel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau) an Gewicht.
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2009 auf hohem Niveau nachgefragt. Die tele-
fonischen Anfragen und Informationsgespräche im Rahmen der Sprechzeiten im Büro
sind von 1.862 im Jahr 2008 auf 1.920 angestiegen. Zu konkreten Wohnungsanpas-
sungsmaßnahmen (Hausbesuche und nachfolgende Bearbeitung) wurden 158 Bera-
tungen und Begleitungen (2008: 160) durchgeführt.
Dabei wurden in 92 Beratungs- und Begleitungssituationen die Leistungen der Wohnbe-
ratung für Frauen und in 66 Fällen für Männer in Anspruch genommen.
36
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Tabelle 21
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung
Alter in Jahren Anzahl der Personen
bis 10 3
11 bis 20 1
21 bis 40 6
41 bis 64 20
65 bis 70 12
71 bis 74 23
75 bis 80 39
81 und älter 54
Die insgesamt 158 Beratungen zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen betref-
fen in 72 Fällen Einpersonenhaushalte, in 75 Fällen Zweipersonenhaushalte, in 8 Fällen
Dreipersonenhaushalte und lediglich in drei Fällen lebten in den betreffenden Haushal-
ten mehr als drei Personen.
Die 72 allein lebenden Personen waren in 53 Fällen weiblich und in 19 Fällen männlich.
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vorstellung des Angebotes der Wohn-
beratung und zur Darstellung der Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt
14 Veranstaltungen von durchschnittlich zwei Stunden Dauer vor unterschiedlichen
Personenkreisen durchgeführt.
Das Amt für Wohnungswesen bietet als Kooperationspartner des Informationsbüros
Pflege Hilfen beim Umzug an; ein Beratungsangebot für Menschen, die wissen möch-
ten, wie ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen
sich anbieten und welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei
der Suche nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen Angelegenheiten rund um
das Thema „Mietwohnung“, bei der Erledigung von An- und Ummeldungen und bei der
Vorbereitung des Umzuges können die Betroffenen beim Amt für Wohnungswesen Un-
terstützung bekommen.
Im stadtteilorientierten Fachdienst waren bis zum 01.05.2009 fünf Sozialarbeiterin-
nen und Sozialarbeiter tätig. Dieser Dienst wurde danach durch den Personalwechsel
vom Informationsbüro Pflege in den Fachdienst um eine Mitarbeiterin verstärkt, so dass
ab dem 01.05.2009 sechs Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter das Fallmanagement
in den Stadtteilen durchführen. Das Angebot richtet sich an alle über 65-jährigen Men-
schen in Münster, ebenso an alle pflegebedürftigen Menschen und bei diesen beiden
Gruppen insbesondere an Menschen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten oder
erhalten werden.
Im Rahmen eines Fallmanagements berät der Fachdienst vor Ort und dort überwiegend
in der eigenen Häuslichkeit, aber ebenso im Krankenhaus, in der Kurzzeitpflege, in sta-
tionären Pflege- und Behinderteneinrichtungen oder anderen pflegerischen Einrichtun-
gen.
37
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager ermitteln Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne
und stimmen diesen Hilfe- und Pflegemix mit den Angehörigen, Pflegediensten, Anbie-
tern von hauswirtschaftlichen Leistungen sowie mit im Stadtteil ehrenamtlich Tätigen
ab.
Im Jahr 2009 hat der stadtteilorientierte Fachdienst 824 Haushalte mit 518 Frauen und
306 Männern betreut. Rund 80 Prozent der betreuten Personen leben in Einpersonen-
haushalten. Bei den Hilfen nach SGB XII begutachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter die
• pflegerischen Hilfen / Sachleistungen nach Leistungskomplexen,
• pflegerischen Hilfen / Geldleistungen,
• hauswirtschaftliche Hilfen,
• Hausnotruf,
• Mahlzeitendienst,
• teilstationäre Hilfen,
• vollstationäre Hilfen,
• Wohngemeinschaften mit Demenz
• und sonstiges.
Die Stellungnahmen des Fachdienstes sind die Grundlage für die sozialhilferechtliche
Entscheidung.
Der Fachdienst trifft bei seiner täglichen Arbeit auf multiple Problemlagen, bei denen die
Zusammenarbeit mit anderen Diensten wie dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Ge-
sundheitsamtes, der städtischen Betreuungsstelle des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien, der Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle der Alexianer-Krankenhaus
GmbH, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, den Krankenhaussozialdiensten,
dem Sozialdienst Wohnungsnotfälle der Wohlfahrtsverbände und weiteren Diensten
zielführend ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachdienst kennen „ihren“ Stadtteil mit den pro-
fessionellen und ehrenamtlichen Strukturen. Von daher arbeitet der Fachdienst mit den
pflegerischen Diensten, den Ärzten, den Akteuren von „Von Mensch zu Mensch“, den
Senioren- und Sozialbüros, den Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen zu-
sammen. Die Zuständigkeiten beziehen sich auf die Stadtbezirke und Stadtteile in
Münsters Norden, Westen, Süden und Osten sowie in der Mitte. So wirken die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter auch aktiv in den bestehenden Arbeitskreisen „Älter werden im
Stadtteil“ mit.
38
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.5.5 Heimaufsicht
Im Jahre 2009 war die Heimaufsicht der Stadt Münster für 122 Einrichtungen bezie-
hungsweise Einrichtungsteile mit insgesamt 3.930 Plätzen zuständig.
Die Dezentralisierungstendenz im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behinde-
rungen hat sich weiter fortgesetzt, so dass hier die Zahl größer geworden ist. Allerdings
entfiel aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes
(WTG) die Zuständigkeit der Heimaufsicht für die Einrichtungen der Tagespflege.
Zum Stichtag 31.12.2009 existierten in Münster 31 vollstationäre Pflegeeinrichtungen
sowie 5 solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen. 2481 Menschen konnten in den vollstatio-
nären Pflegeeinrichtungen betreut werden.
Die Kurzzeitpflegeeinrichtungen verfügten zum Stichtag 31.12.2009 über 96 Plätze.
Durch den Um- und Anbau eines der beiden Hospize in Münster sind zwei Plätze zu-
sätzlich entstanden, so dass hier seit Ende 2009 18 Gäste versorgt werden können.
Der Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes wird sich auch auf weitere Ein-
richtungen beziehen, die bisher nicht unter das Heimgesetz gefallen sind. Diese haben
die Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes erst ab Dezember 2010 zu erfül-
len, so dass ab diesem Zeitpunkt die Überprüfung dieser „neuen“ Einrichtungen durch
die Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht erfolgen wird.
Anfang 2009 erfolgten die ersten Aufnahmen von Bewohnerinnen und Bewohnern in
einer neuen vollstationären Pflegeeinrichtung.
Im Bau befand sich im Berichtszeitraum eine weitere Altenpflegeeinrichtung. Umgebaut
wurden 3 Häuser. Ziel der Umbauten ist, die Zahl der häufig schwierig zu vermietenden
Doppelzimmer zugunsten von Einzelzimmern zu reduzieren. Außerdem sollte der bauli-
che Standard verbessert werden mit dem Ziel der besseren Konkurrenzfähigkeit.
In der Stadt Münster besteht weiterhin das Angebot von zwölf Wohngemeinschaften für
Menschen, die an einer Form von Demenz erkrankt sind. Hier erfolgte die Begleitung
durch die Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht aufgrund von Leistungs-, Vergütungs- und
Qualitätsvereinbarungen.
Im Jahr 2009 wurden 97 Prüfbesuche und 5 Beratungsbesuche durchgeführt. Entspre-
chend den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes fanden sämtliche Prüfun-
gen unangekündigt statt. Trotz gelegentlich vorgefundener Mängel hatten die Mitarbei-
terinnen der Heimaufsicht den Eindruck, dass die Menschen in den Einrichtungen der
Stadt Münster überwiegend gut betreut werden.
Das Wohn- und Teilhabegesetz sieht vor, dass Daten nicht mehr turnusgemäß, sondern
lediglich anlässlich von Prüfungen beziehungsweise aus besonderem Grund erhoben
werden.
Die ermittelte Mindestfachkraftquote von 50 Prozent wurde in jeder geprüften Einrich-
tung eingehalten beziehungsweise häufig deutlich überschritten. Auch entsprach das
tatsächlich vorgehaltene Personal mindestens dem, was durch die Pflegesätze refinan-
ziert wurde. Diese lediglich stichprobenartig ermittelten Werte haben zur Folge, dass
detailliertes Zahlenmaterial nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.
39
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Wie auch in den vergangenen Jahren bestand ein nicht unerheblicher Teil der Tätigkeit
der Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht in der Beratung von Bewohnerinnen und Bewoh-
nern, Angehörigen, Beiratsmitgliedern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ein-
richtungen.
Um Änderungen zu erläutern, die sich durch das Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabe-
gesetzes im Dezember 2008 ergeben haben, wurden Schulungen und Informationsver-
anstaltungen für verschiedene Personengruppen durchgeführt.
Mit Wirkung vom 01.10.2009 trat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz als Bun-
desgesetz in Kraft. Es ist ein reines Verbraucherschutzgesetz. Auch diese neuen Vor-
gaben hatten zur Folge, dass auf den Einzelfall bezogene Beratungen erforderlich wa-
ren.
Vorgetragene Beschwerden betrafen im Jahr 2009 unter anderem die Bereiche Hygiene
und Medikamentengabe, aber auch Mängel in der pflegerischen Versorgung.
Ende 2009 erhielten die Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht einen Rahmenprüfkatalog,
der bei nun folgenden Begehungen der Einrichtungen zugrunde gelegt wird. Die An-
wendung dieses Instrumentariums soll zu einer besseren Vergleichbarkeit der verschie-
denen Einrichtungen führen. Derzeit erfolgt noch keine Veröffentlichung der Ergebnisse,
weil das Land Nordrhein-Westfalen die dazu erforderliche Rechtsverordnung noch nicht
erlassen hat.
4.5.6 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können.
1.353 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2009 in Münster Hilfe zur Pflege, davon
565 häusliche Pflege und 788 Pflege in stationären Einrichtungen.
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1.203 Personen von der Stadt Münster finanziert, wäh-
rend der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 150 Personen Kostenträger ist.
Sowohl im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster wie im Bereich
der stationären Pflege zu Lasten der Stadt Münster ist die Zahl der Leistungsberechtig-
ten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Steigerung bei der ambulanten Pflege be-
trug 14,5 Prozent und bei der stationären Pflege 8,9 Prozent. Diese Steigerungsraten
entsprechen der demographischen Entwicklung, weil mit zunehmendem Alter auch der
Bedarf an Pflege einsetzt beziehungsweise zunimmt.
Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer Pflege wurde im Jahr 2009 zu-
gunsten der ambulanten Pflege verbessert; gleichwohl wird das im Haushalt genannte
Finanzziel nicht erreicht. Die Aufteilung (absolut und prozentual) kann der nachfolgen-
den Tabelle entnommen werden.
40
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
41
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, sofern Leistungsansprüche gegen-
über einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind.
Tabelle 22
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster
(ohne Tagespflege)
Anzahl der Personen und
Verteilung ambulant / stationär
Stichtag Personen
insgesamt
davon
a. v. E.19
(ambulant)
davon
i. E.20
(stationär)
absolut in Prozent absolut in Prozent
31.12.2006 953 333 35 620 65
31.12.2007 996 366 37 630 63
31.12.2008 1.081 463 43 618 57
31.12.2009 1.203 530 44 673 56
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2009 150 Personen Hilfe zur Pflege zu
Lasten des überörtlichen Trägers. Ferner erhielten am 31.12.2009 26 Personen Leis-
tungen für die Tagespflege zu Lasten des örtlichen Trägers.
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
19 außerhalb von Einrichtungen
20 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
42
Tabelle 23
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege)
örtlicher und überörtlicher Träger
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen
insgesamt
davon
a. v. E. 21
weiblich
davon
a. v. E.
männlich
davon
i. E.22
weiblich
davon
i. E.
männlich
31.12.2006 1.085 225 130 518 212
31.12.2007 1.127 252 138 529 208
31.12.2008 1.232 307 186 520 219
31.12.2009 1.353 347 218 559 229
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger stellen sich
wie folgt dar:
Tabelle 24
Ausgaben und Einnahmen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren
in Euro
Ausgaben
2007
Ein-
nahmen
2007
Ausgaben
2008
Ein-
nahmen
2008
Ausgaben
2009
Ein-
nahmen
2009
i. E. 7.128.820 1.010.887 7.054.054 676.663 7.597.657 1.108.760
a. v. E. 2.341.684 29.561 2.473.048 39.762 2.731.629 61.525
Summe 9.470.504 1.040.448 9.527.102 716.425 10.329.286 1.170.285
Netto-
ausgaben 8.430.056 8.810.677 9.159.001
4.5.7 Investitionskostenförder ung für Pflegeeinrichtungen
Nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhil-
fe verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaß-
nahmen für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationä-
ren Dauerpflegeeinrichtungen.
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld).
21 außerhalb von Einrichtungen
22 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden.
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind.
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt die folgende Tabelle für die Jahre
2001 bis 2009:
Tabelle 25
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld
insgesamt und nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
01.12.2001 1.039
01.12.2002 1.057
01.12.2003 780
01.12.2004 766 608 158
01.12.2005 790 629 161
01.12.2006 749 592 157
01.12.2007 781 627 154
01.12.2008 750 595 155
01.12.2009 850 667 183
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestie-
gen. Ursache hierfür sind zum einen die gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur
Pflege wie auch die Entwicklung der Rechtsprechung, die den Personenkreis der An-
spruchsberechtigten deutlich erweitert hat durch letztinstanzliche Urteile zum Vermö-
genseinsatz.
43
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in den Jahren 2001 bis 2009 folgender-
maßen dar:
Tabelle 26
Ausgaben für Pflegewohngeld in den Jahren 2001 bis 2008
in Euro
Jahr Ausgaben
2001 5.030.096
2002 5.191.786
2003 4.356.038
2004 3.968.249
2005 4.246.554
2006 4.214.220
2007 4.459.161
2008 4.440.649
2009 4.887.338
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2009 gegenüber
dem Vorjahr nicht geändert. Die Fördersumme ist moderat gestiegen.
Tabelle 27
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 27 28 25 25 26 26
Fördersumme
ambulante Dienste 635.870 608.965 620.033 622.056 646.717
666.161
44
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Tabelle 28
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Anzahl geförderter
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7 7
Anzahl geförderter
Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen / -plätze
4 4 7 15 17
22
Fördersumme
Tagespflege- und Kurz-
zeitpflegeeinrichtungen
197.250 216.015 255.265 358.130 354.218
433.412
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze
gewährt.
4.5.8 Pflegestützpunkte
Zum 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten,
das die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2009 vorsieht. Nach §
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern
die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie müssen hierbei eng mit den Kommunen
kooperieren.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht
und am 28.04.2009 eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem festgelegt,
dass auf Kassenseite der jeweils federführende Landesverband der Pflegekassen die
Verhandlungen zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes führt. Beauftragte Kasse für
die Stadt Münster ist die AOK Westfalen-Lippe.
Mit Vorlage V/0772/2009 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, Verträ-
ge mit den Pflegekassen über die Einrichtung und den Betrieb zweier Pflegestützpunkte
zu schließen. Im Rahmen der Erprobungsphase soll die Verwaltung die Einrichtung ei-
nes weiteren Pflegestützpunktes vorantreiben. Hierbei ist eine sozialräumliche Orientie-
rung vorzunehmen und die Idee der Initiierung eines mobilen Stützpunktes in den Ge-
samtplanungsprozess einzubeziehen.
45
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
erteilte mit Schreiben vom 19.02.2010 die Akkreditierung der Pflegestützpunkte in
Münster. Die Stützpunkte haben am 01.03.2010 die Arbeit aufgenommen
• bei der AOK Westfalen-Lippe, Königsstr. 18/20, 48143 Münster und
• im Informationsbüro Pflege, Sozialamt der Stadt Münster, Gasselstiege 13, 48159
Münster.
Dort erhalten alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Auskunft und Be-
ratung zu allen pflegerelevanten Themen. Umfassende Informationen zur gesetzlichen
Pflegeversicherung, zur Krankenversicherung sowie zur Sozialhilfe, Auskünfte über
Leistungen und Entlastungsangebote für Pflegende und die Klärung von Kostenfragen
gehören ebenso zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte wie der Aufbau einer wohnort-
nahen, trägerübergreifenden Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Teilhabe von
Menschen mit Pflegebedarf an der Gesellschaft zu stärken und neues bürgerschaftli-
ches Engagement zu ermöglichen.
In der Start- und Erprobungsphase, die zunächst bis Ende 2010 befristet ist – eine Ver-
längerung bis 2011 ist möglich - sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen ge-
sammelt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegeberatung
in der Stadt Münster erforderlich sind.
Die Aufgaben der Pflegestützpunkte umfassen folgende Punkte:
• Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen u nd pflegerischen Versorgungs-, Betreu-
ungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbst-
hilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestütz-
punktes und Erstellen von entsprechenden Informationsunterlagen,
• Vernetzung aufeinander abges timmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-,
Betreuungs- und Beratungsangebote,
• Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung
in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitati-
ven und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Un-
terstützungsangebote,
• Information und Ausku nft für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches;
Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl
und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleis-
tungen und sonstigen Hilfsangebote,
• Selbsthilfe und bürgerscha ftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten ein-
gebunden und begleitet; in den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement
von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert und damit die gesamt-
gesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont,
• Einbindung von kirchlichen und gesellsc haftlichen Trägern und Organisationen, die
ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Men-
schen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen.
46
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Die Pflegestützpunkte der Stadt Münster und der AOK unterstützen sich gegenseitig
durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Tagen in der Woche jeweils zu den Kern-
zeiten für drei Stunden (insgesamt jeweils neun Stunden).
Bei komplexen Pflegesituationen mit einer hohen Leistungsdichte aus dem Sozialge-
setzbuch, insbesondere bei Leistungsansprüchen aus dem SGB XII, werden in Ab-
stimmung gemeinsame Fallkonferenzen durchgeführt. Hierbei sollten in Einzelfallkons-
tellationen die jeweils zuständigen Kranken-/Pflegekassen beteiligt werden.
In der Start- und Erprobungsphase sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen
gesammelt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegebera-
tung in der Stadt Münster erforderlich sind.
In der Vereinbarung zwischen den Kranken- und Pflegekassen und der Stadt Münster
zur Errichtung von Pflegestützpunkten ist eine enge Zusammenarbeit mit den in § 92 c
Abs. 2 SGB XI genannten Personen, Einrichtungen, Stellen und Organisationen sowie
der Pflegekonferenz nach § 5 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Ebenso
werden die Pflegestützpunkte mit Selbsthilfegruppen, ehrenamtlichen und sonstigen
zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen, kirchli-
chen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen kooperieren.
Hierzu haben bereits erste Kooperationskontakte mit den Einrichtungen und Trägern
der AOK Westfalen-Lippe und der Stadt Münster stattgefunden. Vorgesehen ist das
Bereitstellen allgemeiner Informationen der Leistungen, die Vermittlung situationsspezi-
fischer Schwerpunktberatung der Ratsuchenden sowie die Durchführung von gemein-
samen Informationsveranstaltungen beispielsweise bei der Reha- und Pflegemesse in
Münster (Fokus Mensch) sowie zu weiteren Schwerpunktthemen nach Vereinbarung
mit der AOK Westfalen-Lippe und der Stadt Münster als Träger der Pflegestützpunkte.
Eine enge Anbindung an vorhandene Gremien und Arbeitskreise des Pflegestützpunk-
tes Informationsbüro Pflege ist vorgesehen. Parallelstrukturen werden hierbei vermie-
den.
4.6 Produkt 050302 – Beratung u nd Leistungen bei Behinderung
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf (ehemalige Fürsorgestelle) sind beim Sozialamt in einer Organisations-
einheit gebündelt.
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen von hier betreut.
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes.
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
eine wichtige finanzielle Leistung der Sozialhilfe.
47
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen tragen die örtliche Verantwortung für die Schaffung, Umsetzung und
Weiterentwicklung von Integrationsmöglichkeiten für behinderte Menschen. Sie erfüllen
dabei Aufgaben nach dem SGB IX und SGB XII sowie dem Behindertengleichstellungs-
gesetz NRW.
Leistungen nach dem SGB IX:
Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise führt das Feststellungsverfahren über das
Vorliegen einer Behinderung sowie den Grad der Behinderung durch und stellt die ent-
sprechenden Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus.
Die Fürsorgestelle fördert die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen so-
wie die Erleichterung von Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Menschen in tech-
nischer, rechtlicher und sonstiger Hinsicht durch finanzielle Unterstützung, Beratung
und Schaffung von Interessenausgleichen.
Es erfolgt die Förderung eines Fahrdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Men-
schen.
Weitere Leistungen nach dem SGB XII sind:
• Beratung von behinderten und von Behi nderung bedrohten Menschen sowie ihren
Angehörigen,
• finanzielle Leistungen an Menschen, di e Eingliederungsmaßnahmen (insbesondere
schulische und vorschulische Maßnahmen sowie Wohnraumanpassung) benötigen.
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sichert die Behindertenbeauftrag-
te/Behindertenkoordination die Berücksichtigung der Interessen von behinderten Men-
schen und ihren Angehörigen in Münster sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung
von Integrationsangeboten sowie einer barrierefreien Infrastruktur. Dabei werden Be-
troffene und Selbstorganisationen sowie die vom Rat eingesetzte Kommission beteiligt.
- Ziele
1. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe soll en jährlich mindestens 100 Arbeitsplätze
für Schwerbehinderte gefördert und erhalten werden.
2. Im Rahmen des Fahrdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen wird
sichergestellt, dass in 95 Prozent der Fahrten dem Terminwunsch entsprochen wird.
48
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
3. Über entscheidungsreif e Anträge auf ambulante Eingliederungsleistungen wird
durchschnittlich nach maximal 14 Arbeitstagen entschieden.
4. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer de r erledigten Erst-, Änderungs-, Nachprü-
fungs- und Verlängerungsanträge auf Schwerbehindertenausweise überschreitet im
Jahresdurchschnitt nicht dreieinhalb Monate.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Anzahl der geförderten Arbeitsplätze für
Schwerbehinderte
100 112
Zum 2. Ziel:
Anteil der Fahrten entsprechend Terminwunsch
an Gesamtzahl der Fahrten (in Prozent)
95 95
Zum 3. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
(in Arbeitstagen)
14 17
Zum 4. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Antrags-
arten auf Schwerbehindertenausweise
(in Monaten)
3,5 2,9
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Anzahl der erledigten Anträge Schwerbehinder-
tenausweise (durchschnittlich pro Monat) 800 995
Anzahl der Betriebsbesuche 120 105
Anzahl der geförderten Anträge auf
Ausgleichsabgabe 100 138
Anzahl durchgeführte Fahrten des Fahrdienstes 15.000 14.574
Transferaufwendungen Fahrtendienst
(netto) (in Euro) 267.780 237.204
Transferaufwendungen SGB XII
(ohne institutionelle Förderung) (brutto) (in Euro) 1.199.000 1.992.661
49
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben im
Themenfeld:
• Koordinierung der Maßnahm en und Planungen, die die Anliegen von Menschen mit
Behinderungen betreffen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und
andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen,
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Information sarbeit, Erstellen von Broschüren und
Faltblättern; Initiierung von und Beteiligung an Veranstaltungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten.
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat auch 2009 darauf hingewirkt, dass
die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
umgesetzt werden. Dazu gehörte unter anderem die Mitwirkung an der barrierefreien
Gestaltung von Schwimmbädern in Münster sowie an der barrierefreien Gestaltung von
Veranstaltungen (unter anderem Tag des offenen Denkmals). Diese und weitere The-
men wurden gemeinsam mit den Arbeitsgruppen der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie Behindertenvereinen bearbei-
tet.
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurden 2009 mehrere Broschü-
ren der Koordinierungsstelle aktualisiert und als barrierearme Dokumente ins Internet
gestellt. Die Broschüre „Freizeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“ wurde
konzeptionell überarbeitet und bietet einen Überblick über spezielle Angebote für Kinder
mit Behinderungen sowie inklusive Angebote für Kinder mit und ohne Behinderungen.
Ferner wurde in Kooperation mit der Evangelischen Familienbildungsstätte die Broschü-
re „Freizeitangebote für erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster“
herausgegeben. Die Grundlagen für die Broschüre haben Studierende der Katholischen
Hochschule NRW, Abteilung Münster, im Rahmen eines Studieneingangsprojektes er-
arbeitet. Die Broschüren finden Sie im Internet unter
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/sa_liste50.cfm
In Kooperation mit dem Gesundheitsamt (Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im
Kindes- und Jugendalter, Gesundheitshaus) wurde am 13.09.2009 erstmalig ein Infor-
mationsnachmittag für Familien mit behinderten Kindern im Gesundheitshaus durchge-
führt. Vorträge sowie Stände der beteiligten Organisationen boten die Möglichkeit sich
umfassend über Themen wie Schwerbehindertenausweis, Pflegeversicherung und Be-
ratungsmöglichkeiten zu informieren und mit Fachleuten sowie anderen Eltern ins Ge-
spräch zu kommen. Die Veranstaltung stieß auf eine positive Resonanz. Daher ist auch
für 2010 ein Informationsnachmittag geplant.
50
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
KOMM Münster wurde 2009 mit finanzieller Unterstützung der Hüfferstiftung aktualisiert.
KOMM Münster ist ein Informationsportal für Menschen mit Behinderungen im Internet,
das als Kernstück eine Datenbank mit Informationen über die Zugänglichkeit von Ein-
richtungen enthält (http://komm.muenster.org). Die Koordinierungsstelle hat an der Ak-
tualisierung mitgewirkt und unter anderem die Inhalte für einige Rubriken von KOMM
bereitgestellt.
In Kooperation mit der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster wurden mehrere Themen aus den
„Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster“ (Beschlussvorlage an den Rat
V/0900/2008) bearbeitet (unter anderem Wohn- und Unterstützungsangebote für behin-
derte Menschen mit besonderen Bedarfen, Angebote der Tagesstrukturierung, Unter-
stützungsangebote für Familien mit behinderten Kindern).
4.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB –
Bezeichnung bis zur Kommunalwahl 2009: Kommission zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderungen) hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu bera-
ten, die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfas-
sung in den Fachausschüssen beziehungsweise im Hauptausschuss Stellungnahmen
und Empfehlungen ab. Ferner initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Lebenssituation behinderter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen
und Empfehlungen an die Fachausschüsse beziehungsweise die Verwaltung.
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet:
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen,
• Wohnen, Pflege, Betreuung,
• Integration in das Erwerbsleben,
• Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterbildung und
• Stadtplanung und Verkehr.
Im Jahr 2009 hat die KIB bis zur Kommunalwahl viermal getagt. Ferner haben die Ar-
beitsgruppen jeweils zwischen einer und zehn Sitzungen durchgeführt. Die KIB und ihre
Arbeitsgruppen haben sich im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen so-
wie darüber hinaus mit Schwerpunktthemen all ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und
dazu Anregungen für die weitere Umsetzung gegeben.
Die KIB hat unter anderem Anregungen gegeben, wie die Erreichbarkeit von Kranken-
häusern durch eine bessere Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr ver-
bessert werden kann. Dazu hat die Arbeitsgruppe „Wohnen, Pflege, Betreuung“ der KIB
sich in mehreren Sitzungen in Krankenhäusern über die Situation informiert und festge-
stellt, wo noch Handlungsbedarf besteht. Die Anregungen der Arbeitsgruppe beziehen
sich auch auf die barrierefreie Ausstattung von Stationen in den Krankenhäusern und
die Versorgung demenziell erkrankter Menschen im Fall einer somatischen Erkrankung.
51
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Die KIB hat ferner angeregt, bei den Baumaßnahmen im Zuge der Umsetzung des Kon-
junkturpaketes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auf eine umfassende barrie-
refreie Gestaltung hinzuwirken. Ferner hat die KIB sich mit der Frage der barrierefreien
Gestaltung von Straßen in Münsters Altstadt beschäftigt und dazu Anregungen an das
Tiefbauamt gerichtet.
Der Rat hat auch nach der Kommunalwahl wieder eine KIB gebildet. Das Gremium
heißt nun „Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“.
Der neue Name verdeutlicht, dass es ein zentrales Anliegen der KIB ist, sich für das in
der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Ziel der Inklusion einzusetzen. Am
10.12.2009 haben die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenvereine und Selbst-
hilfegruppen auf Einladung des Sozialamtes in einer öffentlichen Sitzung die Spreche-
rinnen und Sprecher für die Gruppen von Menschen mit Behinderungen und die Ar-
beitsgruppen in der KIB benannt. Erstmalig werden auch die Gruppe der Menschen mit
einer geistigen Behinderung beziehungsweise einer Lernbehinderung sowie die Gruppe
der psychisch kranken Menschen durch behinderte Menschen vertreten. Die KIB wurde
um ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht erweitert. Dieses Mitglied unterstützt die
Vertreterin der Menschen mit geistiger Behinderung beziehungsweise Lernbehinderung
bei der Mitarbeit in der KIB.
Die konstituierende Sitzung der KIB fand am 19.01.2010 statt.
4.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.
2009 hat die Fachstelle 105 Betriebsbesuche durchgeführt (102 im Jahr 2008). Die kon-
tinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Infoständen in der Stadtbücherei und einem
Workshop im Sozialamt fortgesetzt. Der Workshop bot interessierten Arbeitgebervertre-
terinnen und Arbeitgebervertretern sowie Vertrauensleuten der schwerbehinderten
Menschen die Möglichkeit, am Beispiel eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes die
Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Beschäftigte kennenzulernen.
Die Zahl der Kündigungen (97, darunter 43 Kündigungen von schwerbehinderten Frau-
en) ist im Vergleich zum Vorjahr (127) gesunken. Die Zahl der geförderten Maßnahmen
im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei 138 (darunter 59 Förderun-
gen für Frauen) und liegt damit etwas über dem Niveau des Vorjahres (129). Ausführli-
chere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf im Jahr 2009 (Öffentliche Berichtsvorlage V/112/2010).
4.6.5 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden.
Diese werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, den Fahrdienst
kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungs-
anbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertre-
ten. Der Fahrdienstbeirat hat 2009 einmal getagt.
52
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Zum 01.04.2009 wurde die Eigenbeteiligung im Fahrdienst von 5 Euro auf 2,50 Euro
pro Fahrt gesenkt (Öffentliche Beschlussvorlage V 0130/2009).
Am 31.12.2009 waren 429 Menschen mit Behinderungen (darunter 303 Frauen) be-
rechtigt, das Angebot zu nutzen. Ungefähr 54 Prozent der Berechtigten zahlen die Ei-
genbeteiligung. Es wurden 14.574 Fahrten durchgeführt (14.236 in 2008), darunter
5.921 Fahrten (41 Prozent), für die eine Eigenbeteiligung zu zahlen war.
Die Zahl der Fahrten liegt zirka 24 Prozent unter der durchschnittlichen jährlichen Fahr-
tenzahl vor Einführung der Eigenbeteiligung im Jahr 2006.
4.6.6 Feststellungsverfahren na ch dem Schwerbehindertenrecht
/Schwerbehindertenausweise
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt.
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.
Im Jahr 2009 gingen in Münster 2.369 Erstanträge (2008: 2.298 Anträge) auf einen
Schwerbehindertenausweis und 3.470 Änderungsanträge ein. Hinzu kam die Bearbeitung
von 1.637 Nachprüfungen, 1.218 Widersprüchen und 4.463 Verlängerungsanträgen.
Die Bearbeitungsdauer für Erst- und Änderungsanträge konnte weiter gesenkt werden.
Das bedeutet, dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis oder ein geänder-
ter Ausweis in der Regel nach zirka 2,5 Monaten ausgestellt werden kann.
4.6.7 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr.
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe
an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen
oder zu sichern. Durch die Änderung der Ausführungsverordnung zum SGB XII ist diese
Zuständigkeit bis zum Jahr 2013 beim Landschaftsverband verblieben.
53
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
54
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungs-
hilfe. Allerdings gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung
des 65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für
die stationäre Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr voll-
endet und vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaftsverbandes bekom-
men haben.
Am 31.12.2009 bezogen insgesamt 193 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von
Einrichtungen und 11 Menschen erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Bei der
ambulanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber dem
Vorjahr erneut gestiegen und zwar um rund 15 Prozent. Die Entwicklung der ambulan-
ten Eingliederungshilfe in den letzten vier Jahren zeigt die stetige Zunahme dieser Leis-
tung.
Tabelle 29
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen
Personen insgesamt davon a. v. E.23 davon i. E.24
31.12.2006 104 91 13
31.12.2007 140 126 14
31.12.2008 182 168 14
31.12.2009 204 193 11
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen und umfassen unter ande-
rem Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädagogisches Reiten, Musiktherapie,
Autismusambulanz und heilpädagogische Familienhilfe.
Ab 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Leis-
tungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17 SGB
IX in Verbindung mit der Budgetverordnung.
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB
XII); dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln.
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der
Leistungsgewährung und Leistungserbringung.
23 außerhalb von Einrichtungen
24 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
55
Zurzeit erhalten acht Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Es ist immer noch eine geringe Zahl von Leistungsberechtigten, aber
gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der persönlichen Budgets von drei auf acht gestie-
gen. Ursächlich für die geringe Zahl der Leistungsberechtigten, die diese Form der Leis-
tung wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der Leistungsberechtigten von
Eingliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und deren Leistungen sich oft nicht
für ein Budget eignen und zum anderen, dass diese Form der Leistung noch weitge-
hend unbekannt ist.
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 30
Ausgaben der Eingliederungshilfe
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Leistungsarten und Jahren
in Euro
2007 2008 2009
a. v. E. 25
i. E. 26
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Medizinische
Rehabilitation,
orthopädische und
andere Hilfsmittel
0 2.426 0 2.051
0 2.090
Heilpädagogische
Maßnahmen für
Kinder
105.757 0 249.384 0
203.299 0
Hilfe zu einer
angemessenen
Schulausbildung
389.763 0 486.820 0
1.015.848 0
Sonstige
Eingliederungshilfe 36.241 33.886 62.221 36.562
154.201 75.651
Andere Leistungen
zur Teilhabe am
Leben in der
Gemeinschaft
0 486.227 63 472.899
0 471.572
Summe 531.761 522.539 798.488 511.512 1.373.348 549.313
Summe
a. v. E. und i. E.
1.054.300
1.310.000
1.922.661
25 außerhalb von Einrichtungen
26 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.7 Produkt 050303 - H ilfen zur Gesundheit
4.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen zur ambulanten und stationären medizinischen Ver-
sorgung und Vorsorge von Personen, die keinen ausreichenden Krankenschutz besit-
zen und die Versorgung nicht mit eigenen Mitteln bezahlen können. Die Leistung ent-
spricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird durch gesetzli-
che Krankenkassen im Auftrag und auf Rechnung des Sozialamtes oder ausnahmswei-
se durch das Sozialamt erbracht.
- Ziele
1. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 20 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
20 20
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Leistungsberechtigten (Personen)
(Stichtag 31.12.) 510 460
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 3.901.400 3.981.513
4.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die
• vorbeugende Gesundheitshilfe,
• Hilfe bei Krankheit,
• Hilfe zur Familienplanung,
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
56
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
• Hilfe bei Sterilisation.
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“).
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert.
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte,
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur
Gesundheit) bezogen, haben ab 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen
oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich.
Die Zahl der Leistungsberechtigten mit 460 Personen gegenüber dem Vorjahr mit 476
Personen nimmt kontinuierlich ab. Neuzugänge sind bei dieser Hilfeart auf Grund der
gesetzlichen Vorgaben kaum zu registrieren.
Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen des SGB XII zu
Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren
2006 bis 2009 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. In den Ausgaben sind auch
die Abrechnungen mit den Krankenkassen für die Personen enthalten, die von den
Krankenkassen betreut werden.
57
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
58
Tabelle 31
Bruttoausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
für die Hilfe bei Krankheit
nach Jahren in Euro
2006 2007 2008 2009
Hilfe bei Krankheit a. v. E.27
1.424.000 1.903.000 2.120.000 1.992.000
Hilfe bei Krankheit i. E.28 3.355.000 2.333.000 2.294.000 1.986.000
Summe 4.779.000 4.236.000 4.414.000 3.978.000
Veränderungen zum Vorjahr
in Prozent + 7,4 - 11,4 + 4,2 - 9,9
Der deutliche Rückgang der Ausgaben im Jahr 2009 ist auf die Rechtsprechung des
BSG und LSG zur Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Teilberei-
che der Hilfen bei Gesundheit zurückzuführen.
Die Ausgaben und Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
bei den Hilfen zur Gesundheit (darin enthalten sind die Hilfe bei Krankheit sowie die
vorbeugende Gesundheitshilfe) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle 32
Ausgaben und Einnahmen der Hilfen zur Gesundheit
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Jahren in Euro
Ausgaben
2007
Ein-
nahmen
2007
Ausgaben
2008
Ein-
nahmen
2008
Ausgaben
2009
Ein-
nahmen
2009
i. E. 29
2.332.634 2.185 2.293.848 8.712 1.986.475 4.827
a. v. E. 30 1.905.079 34.972 2.121.829 16.207 1.995.037 11.872
Summe 4.237.713 37.157 4.415.677 24.919 3.981.512 16.699
Netto-
ausgaben 4.200.556 4.390.758 3.964.813
27 außerhalb von Einrichtungen
28 in Einrichtungen
29 in Einrichtungen
30 außerhalb von Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
4.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst gesetzliche Leistungen
• zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
• zur Weiterführung des Haushaltes,
• bei Alter,
• bei Blindheit,
• in sonstigen Lebenslagen,
• für Bestattungen.
- Ziele
1. Über Anträge auf Übernahme von Besta ttungskosten wird durchschnittlich maximal
60 Arbeitstage, über alle anderen Anträge durchschnittlich maximal 20 Arbeitstage
nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Zieles wird beispielhaft am Anteil der Widersprüche an der Gesamtzahl der laufen-
den Fälle gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
bei Anträgen auf Übernahme der
Bestattungskosten (in Arbeitstagen)
60 11
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei allen
übrigen Anträgen (in Arbeitstagen)
20 16
Zum 2. Ziel:
Anteil der Widersprüche an der Gesamtzahl der
laufenden Fälle (in Prozent)
10 9
59
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Transferaufwendungen „Leistungen zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“
(in Euro)
870.000 870.635
Transferaufwendungen
„Leistungen für Bestattungen“ (in Euro) 300.000 326.572
Zu 4.5, 4.6, 4.7 und 4.8
Zusammenfassende Informationen zu nicht existenzsichernden Leistungen nach
dem SGB XII
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen,
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.
Entwicklung in Münster
Am 31.12.2009 erhielten insgesamt 1.292 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.
Von diesen 1.292 Menschen erhielten 35,6 Prozent Hilfe zur Gesundheit nach dem
Fünften Kapitel, 41,0 Prozent Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 14,9 Pro-
zent Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 8,5 Prozent
verteilten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII.
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr leicht verschoben.
Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von ambulanter Hilfe zur
Pflege ist um 67 Personen gestiegen, dies entspricht einem Prozentsatz von 14,5 Pro-
zent, ebenfalls ist die Zahl der Leistungsberechtigten von ambulanter Eingliederungshil-
fe um 14 Prozent gestiegen.
60
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
61
Tabelle 33
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe
außerhalb von Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
Personen
insgesamt
davon
Hilfe zur
Pflege
davon
Eingliederungs-
hilfe für behinderte
Menschen
davon
Hilfen zur
Gesundheit
davon
Hilfen in
anderen
Lebenslagen
31.12.2005 979 334 89 347 209
31.12.2006 1.180 333 91 579 177
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
31.12.2009 1.292 530 193 460 109
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2009 35 Personen Hilfe zur
Pflege und 19 Personen sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden,
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten.
Tabelle 34
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
Personen
insge-
samt
davon
Leistungen zur Exis-
tenzsicherung
(Hilfe zum Lebensun-
terhalt und Grundsi-
cherung im Alter und
bei Erwerbsminderung)
davon
Eingliede-
rungshilfe
für behinder-
te Menschen
davon
Hilfe
zur
Pflege
davon
sonstige
Hilfen31
31.12.2005 844 78 18 748
31.12.2006 705 60 13 620 12
31.12.2007 730 69 14 630 17
31.12.2008 711 58 14 618 21
31.12.2009 745 52 11 673 9
Von den insgesamt 693 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 243 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
31 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2009 115 Personen Hilfe zur
Pflege in Einrichtungen zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 115 Personen
erhielten 71 Personen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Tabelle 35
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2005 844 556 288
31.12.2006 705 501 204
31.12.2007 730 516 214
31.12.2008 711 497 214
31.12.2009 745 522 223
4.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit
4.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen mit Rechtsanspruch nach dem Ordnungsbehördenge-
setz (OBG), SGB II, SGB XII für Personen, die wohnungslos oder von Wohnungslosig-
keit bedroht sind. Die Hilfen umfassen die Versorgung mit Wohnraum, präventive Bera-
tung, Gewährung wirtschaftlicher Leistungen und sonstige individuelle Hilfestellungen
zur Verhinderung von Obdachlosigkeit.
Zu diesem Produkt gehören auch die Bereitstellung und der Betrieb von Einrichtungen
zur Erstversorgung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW und
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Landesaufnahmegesetz NW.
- Ziele
1. Bedrohte Mietverhältnisse werden er halten, indem bekannt gewordene Räumungs-
klagen und Räumungstermine, bei denen die Betroffenen mitgewirkt haben, zu
mindestens 80 Prozent abgewehrt werden.
2. Bei mindestens 10 Prozent der ordnungsbehördlich eingewie senen Haushalte er-
folgt eine Reintegration in den allgemeinen Wohnungsmarkt durch Abschluss eines
Mietvertrages.
62
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
3. Bei drohender Obdachlosigkeit von Fa milien (Räumungsklagen, Räumungstermine)
erfolgt in 70 Prozent eine Kontaktaufnahme bezüglich weiterer Hilfestellung zwi-
schen den betroffenen Familien und der Fachstelle.
4. Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten für Spätaussiedler und Flüchtlinge
sind zu mindestens 75 Prozent ausgelastet.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Anteil der abgewehrten Räumungsklagen und
Räumungstermine (in Prozent)
80 90
Zum 2. Ziel:
Anteil der eingewiesenen Haushalte, die durch
Mietabschluss in den Wohnungsmarkt reintegriert
werden (in Prozent)
10 18
Zum 3. Ziel:
Anteil der von Obdachlosigkeit bedrohten
Familien, die fachliche Unterstützung des
Sozialamtes aufsuchen (in Prozent)
70 39
Zum 4. Ziel:
Auslastungsgrad der Unterkünfte für Spätaus-
siedler und Flüchtlinge*
(Stichtag: 30.06) (in Prozent)
80 55
*Die geringe Auslastung wird zu einer deutlichen Platzzahlreduzierung im Jahr 2010
führen.
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der eingewiesenen Personen 560 534
Zahl der Fälle, in denen wirtschaftliche Leistungen
gewährt werden 80 143
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine
für Alleinstehende 205 377
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine
für Familien 110 160
Zahl der Einrichtungen für Flüchtlinge 13 13
Vorhandene Plätze in Einrichtungen für Flüchtlinge 764 764
Zahl der Einrichtungen für Aussiedler 1 0
Vorhandene Plätze in Einrichtungen für Aussiedler 108 0
63
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
4.9.2. Weitere Informationen zu Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die
Kommunen sind verpflichtet unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungswei-
se zu beheben.
Im Jahr 2009 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 320 Räumungsklagen informiert.
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 217 Räumungstermine festgesetzt;
hiervon betroffen waren 59 Familien mit Kindern und 158 Haushalte ohne Kinder. Im
Vergleich zum Berichtszeitraum 2008 beträgt der Zuwachs bei den Räumungsklagen 86
(rund 37 Prozent) und bei den Räumungsterminen 58 (rund 36 Prozent).
Im Berichtszeitraum wurde in 143 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der
Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB XII wur-
den in Höhe von 188.829 Euro als Darlehen gezahlt um die Unterkunft zu sichern oder
eine vergleichbare Notlage zu beheben.
49 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz wurden
ausgesprochen; davon 13 in stadteigene Übergangswohnungen. In weiteren 36 Fällen
wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf auf der Grundlage des Ordnungsbehördenge-
setzes in Anspruch genommen. Durch kontinuierliche Gespräche – insbesondere mit
den Wohnungsbaugesellschaften und den eingewiesenen Haushalten – konnten im
Jahr 2009 in insgesamt 44 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen
durch Auszüge, Räumungen oder Abschluss von Mietverträgen beendet werden.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2009 auf 194 (2008:
185; 2007: 198; 2006: 216). Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen
534 (262 Erwachsene; 272 Kinder und Jugendliche).
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern
können, ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahlen bei den Räumungsklagen und
Räumungsterminen besondere Bedeutung beizumessen.
In 2009 wurde der präventive Arbeitsansatz der Fachstelle erweitert. Nach Gesprächen
mit unterschiedlichsten Wohnungsgesellschaften und dem Amt für Wohnungswesen
erfolgt jetzt bereits im vorgerichtlichen Verfahren - bei Kenntnis durch das Sozialamt
über eine fristlose Kündigung - eine Kontaktaufnahme zum betroffenen Haushalt.
Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II beziehungsweise dem SGB XII wird zeit-
gleich sichergestellt, dass Mietzahlungen ab diesem Zeitpunkt unmittelbar an den Ver-
mieter erfolgen. Weitergehende Mietrückstände sind dadurch zu vermeiden und die
rechtmäßige Verwendung der Transferleistungen wird sichergestellt.
In Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten
Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und den evangeli-
schen Beratungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundla-
ge von abgestimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungs-
bedarfe ein Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steue-
rung und Finanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt.
64
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
In der Zeit vom 01.10.2008 bis 30.09.2009 wurden auf der Grundlage der vertraglichen
Vereinbarungen insgesamt 225 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf
belief sich auf zirka 162.700 Euro.
Der bestehende Vertrag mit den Anbietern war bis zum 31.12.2009 befristet. Mit weni-
gen inhaltlichen Veränderungen erfolgte die Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2012.
Die existenzsichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden in
der Außenstelle des Sozialamtes / der Arbeitsgemeinschaft Münster im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2009 haben dort insgesamt 3.349 Personen
nach Sozialleistungen nachgesucht; davon waren 1.880 Personen leistungsberechtigt.
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug zirka 537.100 Euro.
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte – und die sich daraus ergebende Proble-
matik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen,
wird als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kom-
menden Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen
Wohnungslosenhilfe betreffen die Themen „ Migranten in der Wohnungslosenhilfe –
Wirtschaftliche Hilfeleistungen und Unterbringungsverpflichtungen“ sowie „alte und pfle-
gebedürftige Wohnungslose / Schaffung von Unterbringungs- und Betreuungskonzep-
ten“.
4.10 Produkt 050306 – Soziale Beratu ngsangebote, Programme, Projekte
4.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen sind als Träger sozialer Leistungen verpflichtet, für eine nach Menge
und Qualität bedarfs- wie nachfragegerechte soziale Infrastruktur zu sorgen (§ 17 Abs.
1 SGB I, Einzelnormen des SGB XII). Die Aufgaben umfassen
• zielgruppen- und/oder gebiet sspezifische Sozialplanung,
• Förderung und fachliche Begleitung sozial er Beratungs-, Betreuungs- und Unter-
stützungsangebote (Dienstleistungen) freier Träger /Anbieter sozialer Dienste,
• Bereitstellung eigener zielgrup penspezifischer Beratungsangebote.
Dieses Produkt umfasst die eigenen sozialen Angebote beziehungsweise Förderungen
Dritter, die nicht den gebildeten spezifischen Produkten zugeordnet werden können.
65
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
- Ziele
1. Die Vielfalt laufender sozialer Be ratungsangebote wird beibehalten, ohne dass die
damit verbundene institutionelle Förderung erhöht wird.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2009
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Zahl der geförderten Angebote 87 93
Zum 1. Ziel:
Höhe der institutionellen Förderung laufender
sozialer Beratungsangebote (in Euro)
2.735.460 2.580.005
- Leistungsdaten
2009
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Angebote für Migrantinnen und Migranten 25 24
Angebote für Frauen 5 5
Angebote für Seniorinnen und Senioren 14 14
Angebote für überschuldete Haushalte 5 5
4.10.2 Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte
Stelle “ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im
Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Im Jahr 2009 nahmen 649 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. Dies entspricht einer Steigerung von 20 Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Während die Firma Creditreform im „Schuldner Atlas Münsterland 2009“ darauf
hinweist, dass von der Überschuldungsproblematik zu 2/3 Männer und zu 1/3 Frauen
betroffen sind, fällt das Verhältnis zwischen den Geschlechtern in der städtischen
Schuldnerberatungsstelle weniger deutlich aus. Rund 54 Prozent der Ratsuchenden
sind männlich, 46 Prozent weiblich.
66
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Tabelle 36
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle
Jahr Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
2005 513 171 342
2006 491 222 269
2007 496 204 292
2008 541 232 309
2009 649 297 352
Die Überschuldungsursachen sind vielfältig. Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster
das Thema: „Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede
dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster statistisch gesehen jede zweite. Unterhalts-
zahlungen, zusätzliche Wohnungskosten sowie die Tilgung bestehender Verbindlichkei-
ten treiben die Betroffenen häufig in den finanziellen Ruin.
Weitere Risikofaktoren sind Arbeitslosigkeit sowie Beschäftigungsverhältnisse, die nicht
geeignet sind, den Lebensunterhalt einer Person dauerhaft sicherzustellen. Laut Statis-
tischem Bundesamt liegt das monatliche Nettoeinkommen bei 55 Prozent der über-
schuldeten Personen unter 900 Euro und somit unterhalb der Pfändungsfreigrenze
(989,99 Euro). Ein erhöhtes Überschuldungsrisiko tragen Singles, so das Statistische
Bundesamt. Bundesweit sind 44 Prozent der überschuldeten Haushalte Einpersonen-
haushalte. Diese spezielle Problematik kommt auch in Münster zum Tragen. Hier sind
50,5 Prozent aller Haushalte (146.489) Einpersonenhaushalte.
Die Ursachen chronischer Finanzprobleme sind allerdings auch im persönlichen Be-
reich der Schuldner auszumachen. Unwirtschaftliche Verhaltensweisen, aber auch feh-
lende Kompetenz im Umgang mit den eigenen Finanzen, führen die Betroffenen nicht
selten in ausweglose Situationen.
In 1.220 Beratungsgesprächen, Telefonaten und E-Mail-Kontakten (2008: 1.053; 2007:
1.135; 2006: 1.164; 2005: 850) wurden Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend -
auch gefunden. Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto „Hil-
fe zur Selbsthilfe“.
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch die wöchentliche Außensprech-
stunde im Jugendinformations- und -beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind
hier Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Der drastische Konjunktureinbruch hat, wie bereits 2008 prognostiziert, zu einer rasch
wachsenden Nachfrage in den Beratungseinrichtungen geführt. Dies nicht zuletzt auf-
grund steigender Verbraucherinsolvenzen. Der Landesbetrieb Information und Technik
NRW registrierte bei den Privatinsolvenzen in den ersten neun Monaten des Jahres
2009 eine Steigerung um 7,1 Prozent.
67
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
In der städtischen Schuldnerberatungsstelle betrug die gesamte Nachfragesteigerung
nahezu 20 Prozent; trotz Verringerung der lokalen Überschuldungsquote von 8,94 Pro-
zent auf 8,26 Prozent. In Münster sind nahezu 19.000 Personen überschuldet. In die-
sem Zusammenhang weisen die einzelnen Stadtteile erhebliche Unterschiede auf. Laut
„Schuldner Altlas Münsterland 2009“ war die Schuldnerquote in den Stadtteilen Coerde,
Gelmer, Handorf mit 13,35 Prozent und Kinderhaus, Sprakel mit 13,18 Prozent am
höchsten.
Als Ansprechpartner stehen dem betroffenen Personenkreis die vor Ort tätigen Schuld-
nerberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, der Verbraucherzentrale und der Stadt
Münster zur Verfügung.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Beratungsstellen:
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt,
• Caritasverband Münster,
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGmbH,
• Verbraucherzentrale Münster und
• Schuldnerberatungsstelle, So zialamt der Stadt Münster.
Diese fünf Stellen (der SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e. V. ,
stellte 2009 sein Angebot ein), arbeiten, im Gegensatz zu den gewerblichen Schulden-
regulierern und Rechtsanwälten, kostenlos. Außerdem sind sie als „anerkannte Stellen“
im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen.
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen sind unterschiedlich und hän-
gen maßgeblich von deren Personalausstattung ab.
Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten sind nicht zu verzeichnen. Je nach
Beratungsstelle ist in der Regel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen auszu-
gehen. In den Sommerferien geht die Nachfrage häufig zurück; besonderer Andrang
herrscht dagegen stets zum Jahreswechsel.
4.10.3 Mieterberatung
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen,
wenn es Probleme gibt vor allem wegen
• Mieterhöhungen,
• Nebenkostenabrechnungen,
• gravierender Wohnungsmängel,
• inakzeptabler Kündigungen sowie
68
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
• zurückzufordernder Kautionen.
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder der Arbeitsgemein-
schaft Münster einen Mieter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjährige Mit-
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation eingehen können; der Jahresbeitrag
in Höhe von zurzeit 52 Euro wird vom Sozialamt übernommen.
In den Jahren 1999 bis 2009 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden:
Tabelle 37
Ausgaben für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro
Jahr Ausgaben
1999 2.045
2000 4.653
2001 5.011
2002 5.880
2003 4.499
2004 3.170
2005 3.453
2006 3.584
2007 6.136
2008 7.332
2009 10.036
Im Jahr 2009 sind die bislang höchsten Ausgaben für Mieterberatungsscheine zu ver-
zeichnen. Die erhöhte Nachfrage ist auch auf die Kostensteigerungen im Bereich der
Heizkosten zurückzuführen.
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.
Um die Akzeptanz der Mieterberatungsscheine durch einen niedrigschwelligen Zugang
weiter zu erhöhen, werden die Mieterberatungssscheine im Wohnquartier Kinderhaus-
Brüningheide auch durch zwei ortsansässige eingetragene Vereine in einem abgespro-
chenen Verfahren ausgegeben.
69
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
5. Angebote und Leistungen für Mensch en mit Migrationsvorgeschichte
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.
5.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten rund 46 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration und
Integration sowie einige Betroffenengruppen zusammen.
Im Jahr 2009 hat das Netzwerk jeweils zwei Sitzungen des Plenums und der Arbeits-
gruppen Soziale Integration und drei Sitzungen der Arbeitsgruppe Sprache/Bildung
durchgeführt.
Schwerpunkte der Arbeit im Berichtsjahr waren die Mitwirkung bei der Umsetzung des
Migrationsleitbildes, der Austausch von Arbeitsinhalten der einzelnen Akteure im Netz-
werk und die Information über aktuell anstehende Projekte. Die Arbeitsgruppe Soziale
Integration beschäftigte sich darüber hinaus mit den Themen „Menschen mit Behinde-
rung und Migrationsvorgeschichte“ und „Menschen mit Migrationshintergrund und ohne
festen Wohnsitz“.
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die
Koordination aller Schnittstellen.
5.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten
für Ausländer und Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr.
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind.
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster und deren Aktivitäten sich überwie-
gend auf das Stadtgebiet Münster richten.
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
70
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Die Zuschüsse können für projektbezogene Honorarkosten, für Miet- und Betriebskos-
ten sowie für einmalige Kosten, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen ste-
hen, bewilligt werden. Im Jahr 2009 wurden 24 Angebote im Feld Migration / Integration
gefördert.
Die Vergabe der Fördermittel ist mit dem Vorsitzenden des Ausländerbeirates abge-
stimmt worden. Dem Ausländerbeirat, der im Februar 2010 durch den Integrationsrat
abgelöst wurde, wird jährlich ein Bericht über die Förderinhalte und das Fördervolumen
vorgelegt.
5.3 Integrationshilfen für arbeitsuchen de Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te
Menschen mit Migrationsvorgeschichte erhalten seit Juli 2009 in unterschiedlichen
Stadtteilen Münsters eine individuelle psychosoziale Beratung, Unterstützung und Be-
gleitung bei ihrer Integration in Arbeit. Das Angebot von vier Wohlfahrtsträgern umfasst
beispielsweise die Unterstützung, Bewerbungsunterlagen zu erstellen oder die Aner-
kennung eines im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlusses zu beantra-
gen. Die Integrationsfachdienste werden vom Sozialamt gefördert und arbeiten in Ko-
operation mit der Arbeitsgemeinschaft Münster.
5.4 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen
Im Jahr 2009 hat die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland deutlich zugenommen
(2008: 22.085; 2009: 27.649). Dies ist auch ein Grund, warum die Stadt Münster wieder
in der Aufnahmeverpflichtung ist.
Insgesamt wurden im Jahr 2009 in Münster 135 Personen aufgenommen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen
ist zu einem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies
gilt auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG.
Jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen GUS wurden im Berichtsjahr
nicht aufgenommen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahr 2009 verpflichtet, im Rahmen eines
international vereinbarten Kontingents schutzbedürftige Personen aus dem Irak aufzu-
nehmen, die sofort über ein Bleiberecht verfügen. In die Stadt Münster kamen aus die-
sem Personenkreis 18 Personen, die untergebracht wurden.
71
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Tabelle 38
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster
in den Jahren 1998 bis 2009
Jahr Anzahl der Flüchtlinge
1998 535
2000 749
2002 264
2003 198
2004 285
2005 130
2006 85
2007 76
2008 104
2009 135
Wegen der großen Zahl der Personen, die aufgrund der Bleiberechts- beziehungsweise
Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, ging die Zahl der Unterbrin-
gungen in den Übergangsheimen trotz steigender Aufnahmezahl auf 420 Personen zu-
rück.
Tabelle 39
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen
nach Jahren
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen
1998 998 998
2000 1.335 1.128
2002 1.186 960
2003 984 715
2004 967 729
2005 1.002 668
2006 830 594
2007 758 518
2008 763 461
2009 764 420
Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig.
72
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Auch die allgemeine Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird si-
chergestellt. Neu ankommende Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden an die
zuständigen Betreuerverbände in den Einrichtungen vermittelt. Auch nach dem Umzug
in eine Privatwohnung bedarf dieser Personenkreis in der Regel einer weiteren Betreu-
ung.
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen:
• Beratung bei Alltagsproblemen und Kriseninterventionen,
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen,
• Gemeinwesenarbeit,
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders).
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländer noch länger in den Übergangsheimen, weil
sie keine passenden Wohnungen finden. Dann werden sie weiterhin vom Sozialdienst
für Flüchtlinge und Spätaussiedler betreut. Neben der Wohnungssuche ist die Haupt-
aufgabe die Hilfe bei der Beantragung diverser Leistungsansprüche (SGB II, SGB XII,
Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld).
Weitere Angebote als Bestandteil des Betreuungsangebotes sind
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung,
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen.
Im Jahr 2009 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen
20.658 Euro erstattet (2008: 31.714 Euro; 2007: 36.760 Euro).
5.5 Betreuung und Unterbringung von Sp ätaussiedlerinnen und Spätaussied-
lern
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedlern ist eine kommunale Aufgabe.
Wurden der Stadt Münster im Jahr 1998 noch insgesamt 507 Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler zugewiesen, hat sich der seit einigen Jahren andauernde Trend der
rückläufigen Zuweisungen auch im Jahr 2009 fortgesetzt. Im Jahr 2007 wurden 29 Per-
sonen zugewiesen, im Jahr 2008 2 Personen und im Jahr 2009 14 Personen.
Als Konsequenz aus dieser Entwicklung wurde die letzte der Übergangseinrichtungen
für diese Zielgruppe im Jahr 2009 aufgegeben.
73
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Die Personen werden direkt in freie Wohnungsbestände von Wohnungsgesellschaften
vermittelt.
6. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz ge-
hört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für den
Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wenn
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt vom Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien geltend gemacht.
Im Jahr 2009 waren die Unterhaltsansprüche von 3.959 Bedarfsgemeinschaften (2008:
3.938 Bedarfsgemeinschaften) zu realisieren. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten
Personen belief sich am 31.12.2009 auf 5.199 (2008: 5.256 Personen).
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einnahmen aus Unterhaltsbeiträgen wie
folgt dar:
Tabelle 40
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro
2006 2007 2008 2009
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II (ohne den Anteil der
Bundesagentur für Arbeit)
308.503 515.920 453.701
404.419
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß
SGB XII sowie Altfälle nach BSHG 289.967 327.753 282.741
239.762
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb
von Einrichtungen sowie
Eingliederungshilfe
291.762 282.758 251.496
235.491
Unterhaltsvorschussgesetz 507.203 630.878 629.283 641.819
Summe 1.397.435 1.757.309 1.617.221 1.521.491
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamteinnahmen belie-
fen sich im Jahr 2009 auf 731.732 Euro (2008: 854.899 Euro).
Die für die Jahre 2007, 2008 und 2009 aufgeführten Einnahmen bezüglich des Unter-
haltsvorschussgesetzes enthalten auch die von den Beiständen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien realisierten Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Auswei-
sung technisch nicht möglich ist.
74
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII auch im
Jahr 2009 Minderausgaben verzeichnet werden.
Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.2006 für den Bereich der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende keine Auswertung der angerechneten Beträge mehr mög-
lich. Ab dem Jahr 2008 können wieder Angaben gemacht werden.
Hinsichtlich der angerechneten Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar:
Tabelle 41
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro
2006 2007 2008 2009
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II (2006: bis 31.07). 1.045.005 Keine
Angaben 2.089.740 2.000.000
Hilfe zum Lebensunterhalt
gemäß SGB XII 397.372 352.357 373.722
420.267
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 71 Titel (2008: 78 Titel; 2007: 118 Titel) erstritten. Der
Rückgang im Jahr 2008 im Vergleich zu den Zahlen vom Jahr 2007 ist darauf zurückzu-
führen, dass zuvor in einer Vielzahl von reinen UVG – Fällen, die seit dem 01.03.2008
nicht mehr von der Fachstelle bearbeitet werden, eine Titulierung erfolgte.
7. Strukturinformationen zum Sozialamt
7.1 Einrichtung einer neuen Fachstelle „Sozialer Fachdienst Senioren und
Pflege“
Das zum 01.09.2008 eingerichtete Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“
konnte wie erwartet positive Ansätze erzielen bei der Beratung und Begleitung von (al-
lein lebenden) Seniorinnen und Senioren sowie pflegebedürftigen Menschen in komple-
xen Pflegesituationen, vor allem durch spürbare Optimierungen an der Schnittstelle zur
Leistungsgewährung nach dem SGB XII. Es bestand daher ein großes Interesse, inner-
halb des Sozialamtes die Rahmenbedingungen zu schaffen für eine dauerhafte Anbin-
dung der mit dem Projekt geschaffenen Strukturen. Innerhalb der Abteilung „Hilfen nach
dem SGB XII, Pflegewohngeld, Heimaufsicht“ wurde dies mit der Einrichtung einer fes-
ten Organisationseinheit Fachstelle „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ zum
01.10.2009 umgesetzt. Hier soll nun diese Form der Unterstützung mit Blick auf konkret
bestehende Leistungsangebote und in enger Kooperation mit der Leistungsgewährung
etabliert und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
75
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
76
7.2 Auflösung der Fachstelle „BAf öG, Unterhaltssicherungsgesetz“
Reguläre Veränderungen in der Personalstruktur (Ruhestand) führten zu einer Neu-
strukturierung der Aufgaben der ehemaligen Fachstelle „BAföG, Unterhaltssicherungs-
gesetz“ mit dem Ziel den Aufgabenzuschnitt zu optimieren. Angesichts der verbleiben-
den Leitungsspanne wurde die Fachstelle zum 31.12.2009 aufgelöst und als Sachge-
biet in die Fachstelle „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG, Un-
terhaltssicherungsgesetz“ integriert.
7.3 Personalsituation
Der Personalbestand blieb mit 113,85 Stellen (Stellenplan 2009) gegenüber dem Vor-
jahr mit 114,09 Stellen trotz der dargestellten organisatorischen Veränderungen im We-
sentlichen konstant.
Somit konnte insbesondere die Einrichtung der Fachstelle „Sozialer Fachdienst Senio-
ren und Pflege“ ohne echte Stellenvermehrungen vorgenommen werden. Dies gelang
zum einen durch Verlagerung von 3,75 Stellen mit den entsprechenden Aufgabenantei-
len aus dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Famili-
en. Darüber hinaus trug die Integration des Informationsbüros Pflege zur qualitativen
und quantitativen Verstärkung der Fachstelle bei. Weitere Stellenkontingente konnten
durch Einsparungen in anderen Bereichen rekrutiert werden.
Stellenressourcen konnten im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz gewonnen werden, wo der stetige Fallzahlenrückgang mit einer Reduzie-
rung von 2,0 Stellen in der Sachbearbeitung sowie bei den Hausmeisterdiensten perso-
nell umgesetzt wurde; ebenso im Rahmen der oben genannten Neustrukturierung der
Aufgaben nach dem BAföG und dem Unterhaltssicherungsgesetz.
7.4 Organigramm des Sozialamtes
Das Organigramm des Sozialamtes ist auf der folgenden Seite abgebildet.
77
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
78
7.5 Öffentlichkeitsarbeit
In der Öffentlichkeit wurde im vergangenen Jahr intensiv die Einrichtung der Pflegestütz-
punkte diskutiert. Daneben wurde im Laufe des Jahres 2009 immer wieder über das vom
Sozialamt federführend betreute Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ sowie
die Arbeitskreise „Älterwerden im Stadtteil“, die das Sozialamt gemeinsam mit der kom-
munalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert, berichtet.
Im Bereich der Informationen für behinderte Menschen und deren Umfeld wurde durch
verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkeiten sowie durch Zei-
tungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke hingewiesen.
Auch über ein für das Sozialamt nicht alltägliches Projekt wurde in der Presse berichtet:
Für mehrere Wochen präsentierte das Sozialamt in den Fluren des Gebäude an der Ha-
fenstraße 8 eine Auswahl von Arbeiten von 19 Künstlerinnen und Künstlern verschiedener
Nationalitäten. Die Ausstellung mit dem Titel „Kunstbrücke über Grenzen hinweg“ war in
Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat, dem Kulturamt, der Kunstatelier - Galerie Kon-
traste von José S. Ocón und Radio Kaktus Münster e. V. möglich geworden.
Veröffentlichungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert.
Im Jahr 2009 waren folgende Informationsschriften erhältlich, die auch im Internet zu fin-
den sind unter http://www5.stadt-muenster.de/schriften/sa_liste50.cfm
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz
• Arbeit und Behinderung
• Barrierefreie Praxen in Münster
• Barrierefreie Toiletten in Münster
• Bauen für alle! -barrierefrei-
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster
• Behindert und berufstätig
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum
• Die Heimaufsicht
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
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• Frauenspezifische Sozialarbeit in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Münster
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster
• Informationsbüro Pflege
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung
• Mobil mit Behinderung
• Mütter mit Behinderungen in Münster
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige
Menschen in Münster
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes
• Selbstbestimmt leben mit Behinderung
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung
• Service-Wohnen in Münster
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
• Tätigkeitsbericht der Heimauf sicht der Stadt Münster 2005-2007
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und
betreute Wohnformen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
80
7.6 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag Sprech-
stunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leis-
tungspalette des SGB XII abdeckt werden. Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in
der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.
Tabelle 42
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII
Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord
01.03. bis 31.12.2006 3.754 254 182
01.01. bis 31.12.2007 4.515 344 128
01.01. bis 31.12.2008 5.171 477 180
01.01. bis 31.12.2009 4.674 336 157
8. Kundenzentrum Soziales
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden.
Rund 20.000 Besucherinnen und Besucher haben im Jahr 2009 das Kundenzentrum So-
ziales aufgesucht. Seit der Eröffnung am 15.02.2008 hat es bis zum Jahresende 2009
rund 38.500 Kundenkontakte im Kundenzentrum gegeben. Die Anliegen beziehen sich vor
allem auf den Leistungsbereich des SGB XII und das Schwerbehindertenrecht, aber auch
auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Daneben sind allgemeine Informationen zu sozialen
Angelegenheiten und Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen gefragt.
9. Ausschuss für Soziales, G esundheit und Arbeitsförderung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert.
Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen folgende Felder:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
81
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik
• Arbeitsförderung
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnisse:
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit)
In seinen fünf öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpolitischen
Beratungsschwerpunkte des ASGAf folgende Themen:
• Förderung von Maßnahmen und Projek ten gegen Jugendarbeitslosigkeit
• Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte
• Referat der Geschäftsführung der Arbeitsage ntur Münster: Beschäftigung sichern -
Chancen in der Krise
• Berichte über kommunale Maßnahm en und Angebote zur Beschäftigungsförderung
und Qualifizierung (STÄRKEN vor Ort)
• Informationen an den Ausschuss über recht liche Fragen im Rechtskreis SGB II
• Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
• Etatberatungen 2009
• Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen
mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung
• Fortführung des Projektes "Von Mensch zu Mensch" der Stiftung Magdalenenhospital
• Förderprogramm "Wohnen im Alter" der Stiftung Magdalenenhospital
• Hilfe zur Pflege: Einrichtung des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege im Sozi-
alamt
• Pflegestützpunkte in Münster
• Forschungsprojekt "Selbständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfen
aus einer Hand", Abschlussbericht des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer
Dienste der Universität Siegen
• Handlungsempfehlungen zur Förderung eine r gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
82
• Soziale Stadt Kinderhaus-Br üningheide; Jahresbericht 2008
• Anmietung eines Geschäftslokales in M ünster-Kinderhaus, Sprickmannplatz 1 zur
Fortführung des Interkulturellen Zentrums "ATRIUM"
• Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen
Lebens"; hier: Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2007 und
2008
10. Aktuelle sozialpolitische Themen
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Bundesverfassungs-
gerichtsentscheidung zu den Regelleistungen, die Diskussion über Kinderarmut und die
künftige Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu nennen.
10.1 Bundesverfassungsgerichtsentsc heidung zu den Regelleistungen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften
des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfas-
sungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmini-
mums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Bis zum 31. De-
zember 2010 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen.
10.2 Kinderarmut
Aufgrund eines Ratsantrages und eines Ratsbeschlusses vom 09.12.2009 findet in Müns-
ter am 09.07.2010 ein Hearing zum Thema ‘Kinderarmut in Münster – eine drängende
Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik’ für die Ausschüsse Kinder, Jugendliche
und Familie, Soziales und Gesundheit sowie Schule und Weiterbildung statt. Außerdem
arbeitet die Verwaltung zurzeit an einem ersten Handlungskonzept mit dem Ziel einer
nachhaltigen und wirksamen Armutsprävention beziehungsweise -bekämpfung unter Dar-
stellung des dafür erforderlichen Finanzierungsbedarfs, soweit dieser zu ermitteln ist.
10.3 Künftige Organisation der Au fgabenwahrnehmung nach dem SGB II
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum 01.01.2005 von den Leistungsträgern
Stadt Münster und Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufgaben der Grund-
sicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II wahrzunehmen.
Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Münster erfolgt mit dem Ziel, den Leis-
tungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hilfen aus einer Hand anzubieten.
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 20.12.2007 die einheitliche Wahrneh-
mung der Aufgaben nach dem SGB II durch die kommunalen Träger und die Bundesagen-
tur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt
und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Frist eingeräumt, die Umsetzung des SGB
II neu zu regeln. In der Stadt Münster wird der Rat voraussichtlich in der Sitzung am
07.07.2010 eine Entscheidung über die gewünschte künftige Organisationsform treffen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
83
11. Statistische Auswertungen
11.1 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen 32
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2009. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.990 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberechtigt.
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus:
Tabelle 43
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Leistungskreisen
Stand Dezember 2009
Rechtskreise Anzahl der Personen
SGB II 6.680
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 54
Asylbewerberleistungsgesetz 256
Summe 6.990
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten
Leistungsbereiche folgende Klassifikation:
Tabelle 44
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Altersgruppen und Geschlecht
Stand Dezember 2009
Altergruppen Anzahl Personen davon weiblich davon männlich
0 bis unter 3 Jahre 1.456 736 720
3 bis unter 7 Jahre 1.734 828 906
7 bis unter 15 Jahre 2.852 1.372 1.480
15 bis unter 18 Jahre 948 483 465
Summe 6.990 3.419 3.571
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes
32 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen. Die entspre-
chende Angabe im Geschäftsbericht 2008 bezog sich auf die Altersgruppe von 0 bis unter 15 Jahren und ist
daher mit dieser Zahl nicht vergleichbar.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
84
12. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste
12.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize
Tabelle 45
Einrichtungen der vollstationären Pflege
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii
Altenheim
St. Elisabeth 115 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Friederike-Fliedner-
Haus 76 4 Tannenbergstr. 1 -
11 48147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf
LWL Pflegezentrum
Münster 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn -
Hiltrup 51 6 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit
52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 5 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel
Haus Wilkinghege 65 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West
Kardinal-von-Galen-
Stift 72 6 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde
Altenzentrum
Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str.
70 48145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim
St. Lamberti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 123 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup
Mathildenstift33 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddenturm
Evangelisches
Altenzentrum
Meckmannshof
171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim
Michaelweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof
33 Schließung des Mathildenstiftes zum 30.04.2010; Rückgabe des Versorgungsvertrages zum 15.05.2010.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
85
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm
Achatius-Haus Wol-
beck 66 4 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck
Haus v. Guten Hirten 16 Mauritz-Lindenweg
61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Seniorenzentrum
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten
Papst Johannes Paul
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde
Johanniter-Stift
Münster 80 5 Weißenburgstr. 48 48151 Mitte Geist
Residenz Aaseehof 80 Pottkamp 25 48149 Mitte Schloss
Summe 2.561 87
Ausgewiesene Sonderformen
1. Stationäre Hausgemeinschafts angebote für an Demenz Erkrankte:
Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz
2. Angebot für Wachkomapatienten, 11 Plätze im Klarastift, Erweiterung auf 22 Plätze
geplant
3. Angebote für junge Pfl egebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck
Tabelle 46
Einrichtungen der Kurzzeitpflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbüren
Kurzzeitpflege
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Gesamtplatzzahl 96
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
86
Tabelle 47
Einrichtungen der Tagespflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 15 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Wohnstift
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Gesamtplatzzahl 113
Tabelle 48
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Villa Hittorf 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Irmgard-
Buschmann-
Haus
19 Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck
Kirmstraße –
Gartenstiege 14 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge
Josef-
Beckmann-
Straße
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus
Villa Kahmann 11 Gremmendorfer Weg 44 48167 Südost Gremmendorf
Haus Genius
DKV Residenz 8 Tibusplatz 1-7 48143 Mitte Buddenturm
Gesamtplatzzahl 118
Tabelle 49
Hospize
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil
Lebenshaus 10 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu
Gesamtplatzzahl 18
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
87
12.2 Ambulante Dienste
Tabelle 50
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Acticom Münsterstr. 25 48167
Aktive-Pflege Münster Hohenzollernring 30 48145
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147
Ambulante Dienste e.V.
Quartier Gievenbeck Diekmannstr. 130 48161
Ambulanter Krankenpflegedienst
Julia GmbH Diekmannstr. 6-10 48161
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Duesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst Hindenburgplatz 68 48143
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147
DRK-Hiltrup Patronatsstr. 22 48165
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145
Humanitas Grevener Str. 105 48159
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Mathildenstift – Alten- und Krankenpflege Münzstraße 38 48143
Meinert Münsterstr. 26 48727 Billerbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe e.V. Augustastraße 28 48153
Pensler Handorfer Straße 23 48157
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Pro Tuto Pflegedienst Münsterland Grevener Str. 171 48159
Raphaelsklinik – Ambulante Krankenpflege Klosterstr. 75 48143
Soziale Dienste Laer, Beratungsbüro Münster Warendorfer Str. 97 48145
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Krögerweg 14 48155
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
88
12.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Tabelle 51
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Alexianer-
Wohnbereiche
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung
Wohngruppe Bern-
hard-Poether-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Felix Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Georg Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und seelische Behinde-
rung (Senioren)
Wohngruppe Haus
Ida
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Pater-Kolbe-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Sebastian Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Lucia Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Bonifatius Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Lioba Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Markus Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Wohnverbund
Philipp-Neri
Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Rilke Haus Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Alexianer Service
Wohnen
Ambulant
Betreutes Wohnen
Geistige Behinderung,
erworbene Hirnschädigung
Alexianer
Krankenhaus
Münster
GmbH
BEWO der
Alexianer
Ambulant
Betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Arbeitskreis
Jugend- und
Drogenbera-
tung e.V.
Ambulant
Betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
Sozial-
therapeutische
Wohneinrichtung
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Dezentrales
stationäres Angebot
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Bischof-
Hermann-
Stiftung
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
von Bodel-
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel
Ambulant
unterstütztes
Wohnen
Geistige Behinderung, Epilepsie,
autistische Störung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
89
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Haus vom
Guten Hirten
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung, leichte
geistige Behinderung und psychi-
sche Störung
Deutsche
Provinz der
Schwestern
vom Guten
Hirten
Ambulant
betreutes Wohnen
geistige oder psychische
Behinderungen
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Wohngemeinschaft Essstörungen
Psycho-Soziales
Zentrum gGmbH
Münster
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Wohnstätte Coerde Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Förderkreis
Sozialpsychi-
atrie e.V., Di-
akonisches
Werk Münster Wohnstätte
Friedrich-Ebert-
Straße
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Indro e. V. ProBeWo Betreutes Wohnen Suchtstoffabhängigkeit
Landschafts-
verband
Westfalen-
Lippe
Westfälischer.
Wohnverbund
Münster
Verschiedene
Wohnformen
Geistige und psychische
Behinderung, Suchterkrankung
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Dachsleite
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe Zum-
sandestraße
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohnstätte Haus
Edelbach
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige Behinderung
Wohnnest – Kurz-
zeitwohnheim für
Kinder und
Jugendliche mit
Behinderung
Kurzzeitwohn-
angebot
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Lebenshilfe
Münster
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung
Stationäre Wohnein-
richtung
Geistige u. mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Netzwerk
Suchthilfe
gGmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Suchterkrankung
Pro domicil Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Erkrankung
Sozialdienst
Kath. Frauen
e.V.
Anna-Katharinenstift
Karthaus
- Klaragruppe -
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
(nur Frauen)
Start e.V. Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
90
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Ludgerushaus Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Nikolai Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Matthäus Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Daniel Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Stift Tilbeck
GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Geistige oder mehrfache
Behinderung
St. Rochus-
Hospital Telg-
te GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Verbund so-
zialtherapeu-
tischer Ein-
richtungen
e.V.
Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Seelische Behinderung,
Suchtstoffabhängigkeit
Verein der
Angehörigen
psychisch
Kranker
BEWO Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Erkrankung
Haus
Gremmendorf
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohnstätte
Gut Kinderhaus
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Haus Wolbeck Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Albersloher Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Am Oedingteich
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
An der Meerwiese
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in
Wolbeck
Stationäres
Einzelwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in
Gremmendorf und
Angelmodde
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Westfalenfleiß
GmbH
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
wohnAssis-
tenz
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Zentrum Mo-
biler Dienste
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
91
12.4 Grafik zur pflegerische n Infrastruktur in Münster
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
92
13. Auswertungen in Statistischen Bezir ken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken
13.1 Bevölkerung am Ort der Haupt wohnung nach Staatsangehörigkeit
Tabelle 52
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2009
nach Staatsangehörigkeit
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
insgesamt darunter Ausländer
darunter Deutsche
mit zweiter ausländi-
scher Staatsangehö-
rigkeit
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1.261 90 7,1 43 3,4
12 Überwasser 1.122 121 10,8 41 3,7
13 Dom 1.981 159 8,0 74 3,7
14 Buddenturm 2.067 131 6,3 73 3,5
15 Martini 1.157 95 8,2 47 4,1
21 Pluggendorf 3.653 245 6,7 153 4,2
22 Josef 7.310 495 6,8 243 3,3
23 Bahnhof 917 71 7,7 43 4,7
24 Hansaplatz 6.025 425 7,1 225 3,7
25 Mauritz - West 5.428 280 5,2 171 3,2
26 Schlachthof 4.633 248 5,4 320 6,9
27 Kreuz 10.992 476 4,3 297 2,7
28 Neutor 3.318 388 11,7 204 6,1
29 Schloss 1.777 166 9,3 55 3,1
31 Aaseestadt 5.155 507 9,8 302 5,9
32 Geist 8.371 547 6,5 429 5,1
33 Schützenhof 6.603 712 10,8 431 6,5
34 Düesberg 6.590 287 4,4 262 4,0
43 Hafen 926 116 12,5 27 2,9
44 Herz - Jesu 4.854 301 6,2 174 3,6
45 Mauritz - Mitte 9.582 402 4,2 336 3,5
46 Rumphorst 7.624 400 5,2 423 5,5
47 Uppenberg 7.609 674 8,9 614 8,1
Stadtbezirk Mitte 108.955 7.336 6,7 4.987 4,6
51 Gievenbeck 17.725 2.353 13,3 2.155 12,2
52 Sentrup 5.514 502 9,1 274 5,0
54 Mecklenbeck 9.006 642 7,1 636 7,1
56 Albachten 5.641 327 5,8 496 8,8
57 Roxel 8.105 586 7,2 468 5,8
58 Nienberge 6.278 254 4,0 267 4,3
Stadtbezirk West 52.269 4.664 8,9 4.296 8,2
61 Coerde 9.856 1.452 14,7 1.905 19,3
62 Kinderhaus -
Ost 4.792 351 7,3 473 9,9
63 Kinderhaus - 10.151 1.262 12,4 1.600 15,8
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
93
West
68 Sprakel 2.933 113 3,9 150 5,1
Stadtbezirk Nord 27.732 3.178 11,5 4.128 14,9
71 Mauritz - Ost 9.606 468 4,9 325 3,4
76 Gelmer -
Dyckburg 3.378 141 4,2 113 3,3
77 Handorf 7.510 299 4,0 362 4,8
Stadtbezirk Ost 20.494 908 4,4 800 3,9
81 Gremmendorf-
West
4.682 293 6,3 427 9,1
82 Gremmendorf-
Ost
6.261 252 4,0 325 5,2
86 Angelmodde 7.274 644 8,9 738 10,1
87 Wolbeck 8.480 386 4,6 360 4,2
Stadtbezirk
Südost 26.697 1.575 5,9 1.850 6,9
91 Berg Fidel 5.543 876 15,8 941 17,0
95 Hiltrup - Ost 6.523 288 4,4 372 5,7
96 Hiltrup - Mitte 9.630 680 7,1 643 6,7
97 Hiltrup - West 8.844 677 7,7 870 9,8
98 Amelsbüren 5.938 283 4,8 399 6,7
Stadtbezirk
Hiltrup 36.478 2.804 7,7 3.225 8,8
Stadt Münster 272.625 20.465 7,5 19.286 7,1
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur
für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Haupt-
wohnsitz insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
94
13.2 Bevölkerung am Ort der Ha uptwohnung nach Altersgruppen
Tabelle 53
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2009
nach Altersgruppen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Perso-
nen
insge-
samt
davon
0 – 14
Jahre
davon
15 – 17
Jahre
davon
18 – 24
Jahre
davon
25 – 29
Jahre
davon
30 – 64
Jahre
davon
65 – 79
Jahre
davon
80
Jahre
und
älter
11 Aegidii 1.261 77 14 152 183 533 190 112
12 Überwasser 1.122 50 9 194 202 479 127 61
13 Dom 1.981 88 16 301 308 847 291 130
14 Buddenturm 2.067 108 19 294 329 780 216 321
15 Martini 1.157 61 12 173 190 505 150 66
21 Pluggendorf 3.653 169 22 503 630 1.503 433 393
22 Josef 7.310 461 85 906 1.301 3.453 746 358
23 Bahnhof 917 34 4 221 221 336 60 41
24 Hansaplatz 6.025 382 62 790 1.207 2.945 441 198
25 Mauritz - West 5.428 500 63 567 825 2.801 487 185
26 Schlachthof 4.633 575 111 393 441 2.337 544 232
27 Kreuz 10.992 1.057 170 1.104 1.276 5.673 1.169 543
28 Neutor 3.318 221 28 705 700 1.296 245 123
29 Schloss 1.777 168 23 159 218 840 235 134
31 Aaseestadt 5.155 545 111 408 437 2.336 910 408
32 Geist 8.371 1.010 162 793 885 4.093 1.003 425
33 Schützenhof 6.603 548 86 772 1.116 3.172 640 269
34 Düesberg 6.590 864 182 517 436 3.087 1.040 464
43 Hafen 926 48 9 134 202 419 82 32
44 Herz - Jesu 4.854 441 93 411 585 2.071 713 540
45 Mauritz - Mitte 9.582 1.007 219 756 874 4.749 1.360 617
46 Rumphorst 7.624 1.107 277 663 567 3.524 1.008 478
47 Uppenberg 7.609 975 157 780 914 3.673 792 318
Stadtbezirk Mitte 108.955 10.496 1.934 11.696 14.047 51.452 12.882 6.448
51 Gievenbeck 17.725 3.242 546 2.364 2.043 7.633 1.316 581
52 Sentrup 5.514 691 128 1.026 720 2.126 500 323
54 Mecklenbeck 9.006 1.243 287 1.081 592 4.229 1.163 411
56 Albachten 5.641 1.038 207 448 251 2.745 730 222
57 Roxel 8.105 1.302 238 663 512 3.939 1.151 300
58 Nienberge 6.278 804 186 563 386 2.963 1.110 266
Stadtbezirk West 52.269 8.320 1.592 6.145 4.504 23.635 5.970 2.103
61 Coerde 9.856 1.786 349 934 648 4.376 1.356 407
62 Kinderhaus -
Ost 4.792 610 153 449 345 2.294 723 218
63 Kinderhaus -
West
10.151 1.631 381 969 632 4.647 1.488 403
68 Sprakel 2.933 482 86 223 124 1.389 492 137
Stadtbezirk Nord 27.732 4.509 969 2.575 1.749 12.706 4.059 1.165
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
95
71 Mauritz - Ost 9.606 1.271 283 622 523 4.697 1.579 631
76 Gelmer -
Dyckburg 3.378 535 104 244 127 1.709 524 135
77 Handorf 7.510 1.230 276 558 318 3.435 1.307 386
Stadtbezirk Ost 20.494 3.036 663 1.424 968 9.841 3.410 1.152
81 Gremmendorf-
West
4.682 796 162 379 252 2.332 570 191
82 Gremmendorf-
Ost
6.261 1.050 233 470 320 3.091 789 308
86 Angelmodde 7.274 1.070 239 630 378 3.442 1.130 385
87 Wolbeck 8.480 1.225 288 694 382 4.088 1.442 361
Stadtbezirk
Südost 26.697 4.141 922 2.173 1.332 12.953 3.931 1.245
91 Berg Fidel 5.543 878 194 433 412 2.445 857 324
95 Hiltrup - Ost 6.523 822 222 508 286 3.166 1.260 259
96 Hiltrup - Mitte 9.630 1.236 268 714 620 4.500 1.666 626
97 Hiltrup - West 8.844 1.447 368 812 493 4.500 1.038 186
98 Amelsbüren 5.938 1.094 174 375 301 2.878 881 235
Stadtbezirk
Hiltrup 36.478 5.477 1.226 2.842 2.112 17.489 5.702 1.630
Stadt Münster 272.625 35.979 7.306 26.855 24.712 128.076 35.954 13.743
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
96
13.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht
Tabelle 54
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2009
nach Geschlecht
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Personen
insgesamt davon männlich davon weiblich Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1.261 587 46,6 674 53,4
12 Überwasser 1.122 496 44,2 626 55,8
13 Dom 1.981 910 45,9 1.071 54,1
14 Buddenturm 2.067 904 43,7 1.163 56,3
15 Martini 1.157 496 42,9 661 57,1
21 Pluggendorf 3.653 1.551 42,5 2.102 57,5
22 Josef 7.310 3.291 45,0 4.019 55,0
23 Bahnhof 917 462 50,4 455 49,6
24 Hansaplatz 6.025 2.883 47,9 3.142 52,1
25 Mauritz - West 5.428 2.446 45,1 2.982 54,9
26 Schlachthof 4.633 2.079 44,9 2.554 55,1
27 Kreuz 10.992 5.075 46,2 5.917 53,8
28 Neutor 3.318 1.612 48,6 1.706 51,4
29 Schloss 1.777 826 46,5 951 53,5
31 Aaseestadt 5.155 2.391 46,4 2.764 53,6
32 Geist 8.371 3.940 47,1 4.431 52,9
33 Schützenhof 6.603 3.112 47,1 3.491 52,9
34 Düesberg 6.590 3.153 47,8 3.437 52,2
43 Hafen 926 492 53,1 434 46,9
44 Herz - Jesu 4.854 2.075 42,7 2.779 57,3
45 Mauritz - Mitte 9.582 4.330 45,2 5.252 54,8
46 Rumphorst 7.624 3.573 46,9 4.051 53,1
47 Uppenberg 7.609 3.699 48,6 3.910 51,4
Stadtbezirk Mitte 108.955 50.383 46,2 58.572 53,8
51 Gievenbeck 17.725 8.556 48,3 9.169 51,7
52 Sentrup 5.514 2.647 48,0 2.867 52,0
54 Mecklenbeck 9.006 4.419 49,1 4.587 50,9
56 Albachten 5.641 2.732 48,4 2.909 51,6
57 Roxel 8.105 3.999 49,3 4.106 50,7
58 Nienberge 6.278 3.134 49,9 3.144 50,1
Stadtbezirk West 52.269 25.487 48,8 26.782 51,2
61 Coerde 9.856 4.747 48,2 5.109 51,8
62 Kinderhaus - Ost 4.792 2.248 46,9 2.544 53,1
63 Kinderhaus - West 10.151 4.900 48,3 5.251 51,7
68 Sprakel 2.933 1.463 49,9 1.470 50,1
Stadtbezirk Nord 27.732 13.358 48,2 14.374 51,8
71 Mauritz - Ost 9.606 4.554 47,4 5.052 52,6
76 Gelmer - Dyckburg 3.378 1.614 47,8 1.764 52,2
77 Handorf 7.510 3.654 48,7 3.856 51,3
Stadtbezirk Ost 20.494 9.822 47,9 10.672 52,1
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
97
81 Gremmendorf-
West 4.682 2.330 49,8 2.352 50,2
82 Gremmendorf-Ost 6.261 3.052 48,7 3.209 51,3
86 Angelmodde 7.274 3.500 48,1 3.774 51,9
87 Wolbeck 8.480 4.120 48,6 4.360 51,4
Stadtbezirk Südost 26.697 13.002 48,7 13.695 51,3
91 Berg Fidel 5.543 2.633 47,5 2.910 52,5
95 Hiltrup - Ost 6.523 3.135 48,1 3.388 51,9
96 Hiltrup - Mitte 9.630 4.382 45,5 5.248 54,5
97 Hiltrup - West 8.844 4.309 48,7 4.535 51,3
98 Amelsbüren 5.938 2.985 50,3 2.953 49,7
Stadtbezirk Hiltrup 36.478 17.444 47,8 19.034 52,2
Stadt Münster 272.625 129.496 47,5 143.129 52,5
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
98
13.4 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach Rechts-
kreisen
Tabelle 55
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2009
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung
am Ort der
Hauptwoh-
nung
Arbeitslose
insgesamt
davon
SGB III
Berechtigte
davon
SGB II
Berechtigte
Anzahl Anzahl Anzahl
In
Pro-
zent
Anzahl
In
Pro-
zent
11 Aegidii 1.261 28 15 1,2 13 1,0
12 Überwasser 1.122 20 9 0,8 11 1,0
13 Dom 1.981 44 26 1,3 18 0,9
14 Buddenturm 2.067 31 16 0,8 15 0,7
15 Martini 1.157 17 5 0,4 12 1,0
21 Pluggendorf 3.653 78 32 0,9 46 1,3
22 Josef 7.310 307 88 1,2 219 3,0
23 Bahnhof 917 25 8 0,9 17 1,9
24 Hansaplatz 6.025 208 74 1,2 134 2,2
25 Mauritz - West 5.428 104 44 0,8 60 1,1
26 Schlachthof 4.633 145 60 1,3 85 1,8
27 Kreuz 10.992 215 93 0,8 122 1,1
28 Neutor 3.318 67 26 0,8 41 1,2
29 Schloss 1.777 34 16 0,9 18 1,0
31 Aaseestadt 5.155 135 42 0,8 93 1,8
32 Geist 8.371 290 86 1,0 204 2,4
33 Schützenhof 6.603 249 78 1,2 171 2,6
34 Düesberg 6.590 159 47 0,7 112 1,7
43 Hafen 926 36 15 1,6 21 2,3
44 Herz - Jesu 4.854 132 33 0,7 99 2,0
45 Mauritz - Mitte 9.582 214 89 0,9 125 1,3
46 Rumphorst 7.624 175 68 0,9 107 1,4
47 Uppenberg 7.609 312 71 0,9 241 3,2
Stadtbezirk Mitte 108.955 3.025 1.041 1,0 1.984 1,8
51 Gievenbeck 17.725 484 146 0,8 338 1,9
52 Sentrup 5.514 88 32 0,6 56 1,0
54 Mecklenbeck 9.006 184 71 0,8 113 1,3
56 Albachten 5.641 132 56 1,0 76 1,3
57 Roxel 8.105 218 72 0,9 146 1,8
58 Nienberge 6.278 152 45 0,7 107 1,7
Stadtbezirk West 52.269 1.258 422 0,8 836 1,6
61 Coerde 9.856 676 121 1,2 555 5,6
62 Kinderhaus - Ost 4.792 196 50 1,0 146 3,0
63 Kinderhaus - West 10.151 616 90 0,9 526 5,2
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
99
68 Sprakel 2.933 65 26 0,9 39 1,3
Stadtbezirk Nord 27.732 1.553 287 1,0 1.266 4,6
71 Mauritz - Ost 9.606 194 70 0,7 124 1,3
76 Gelmer - Dyckburg 3.378 52 24 0,7 28 0,8
77 Handorf 7.510 185 66 0,9 119 1,6
Stadtbezirk Ost 20.494 431 160 0,8 271 1,3
81 Gremmendorf-West 4.682 153 47 1,0 106 2,3
82 Gremmendorf-Ost 6.261 160 57 0,9 103 1,6
86 Angelmodde 7.274 347 80 1,1 267 3,7
87 Wolbeck 8.480 211 86 1,0 125 1,5
Stadtbezirk Südost 26.697 871 270 1,0 601 2,3
91 Berg Fidel 5.543 300 57 1,0 243 4,4
95 Hiltrup - Ost 6.523 133 49 0,8 84 1,3
96 Hiltrup - Mitte 9.630 387 89 0,9 298 3,1
97 Hiltrup - West 8.844 315 81 0,9 234 2,6
98 Amelsbüren 5.938 116 43 0,7 73 1,2
Stadtbezirk Hiltrup 36.478 1.251 319 0,9 932 2,6
nicht zuzuordnen X 35 20 x 15 x
Stadt Münster 272.625 8.424 2.519 0,9 5.905 2,2
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur
für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Haupt-
wohnsitz insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
100
13.5 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht
Tabelle 56
Arbeitslose Personen im Dezember 2009
nach Rechtskreisen und Geschlecht
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Arbeits
lose
ins-
gesamt
davon
SGB III
ins-
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
davon
SGB II
ins
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
11 Aegidii 28 15 8 7 13 10 3
12 Überwasser 20 9 . . 11 . .
13 Dom 44 26 12 14 18 15 3
14 Buddenturm 31 16 10 6 15 9 6
15 Martini 17 5 . . 12 . .
21 Pluggendorf 78 32 20 12 46 32 14
22 Josef 307 88 43 45 219 175 44
23 Bahnhof 25 8 . . 17 . .
24 Hansaplatz 208 74 40 34 134 87 47
25 Mauritz - West 104 44 21 23 60 46 14
26 Schlachthof 145 60 33 27 85 40 45
27 Kreuz 215 93 46 47 122 68 54
28 Neutor 67 26 12 14 41 26 15
29 Schloss 34 16 . . 18 . .
31 Aaseestadt 135 42 22 20 93 58 35
32 Geist 290 86 48 38 204 113 91
33 Schützenhof 249 78 53 25 171 97 74
34 Düesberg 159 47 34 13 112 80 32
43 Hafen 36 15 . . 21 . .
44 Herz - Jesu 132 33 . . 99 . .
45 Mauritz - Mitte 214 89 42 47 125 74 51
46 Rumphorst 175 68 36 32 107 55 52
47 Uppenberg 312 71 41 30 241 131 110
Stadtbezirk Mitte 3.025 1 041 576 465 1 984 1 233 751
51 Gievenbeck 484 146 68 78 338 160 178
52 Sentrup 88 32 23 9 56 34 22
54 Mecklenbeck 184 71 40 31 113 60 53
56 Albachten 132 56 33 23 76 39 37
57 Roxel 218 72 45 27 146 89 57
58 Nienberge 152 45 28 17 107 69 38
Stadtbezirk West 1.258 422 237 185 836 451 385
61 Coerde 676 121 76 45 555 291 264
62 Kinderhaus-Ost 196 50 31 19 146 79 67
63 Kinderhaus-West 616 90 61 29 526 287 239
68 Sprakel 65 26 15 11 39 25 14
Stadtbezirk Nord 1.553 287 183 104 1 266 682 584
71 Mauritz - Ost 194 70 40 30 124 76 48
76 Gelmer - Dyckburg 52 24 13 11 28 14 14
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
101
77 Handorf 185 66 29 37 119 62 57
Stadtbezirk Ost 431 160 82 78 271 152 119
81 Gremmendorf-
West 153 47 31 16 106 54 52
82 Gremmendorf-Ost 160 57 29 28 103 59 44
86 Angelmodde 347 80 50 30 267 144 123
87 Wolbeck 211 86 55 31 125 68 57
Stadtbezirk
Südost 871 270 165 105 601 325 276
91 Berg Fidel 300 57 40 17 243 121 122
95 Hiltrup - Ost 133 49 21 28 84 44 40
96 Hiltrup - Mitte 387 89 52 37 298 160 138
97 Hiltrup - West 315 81 51 30 234 135 99
98 Amelsbüren 116 43 25 18 73 39 34
Stadtbezirk Hiltrup 1.251 319 189 130 932 499 433
nicht zuzuordnen 35 20 11 9 15 8 7
Stadt Münster 8.424 2 519 1 443 1 076 5 905 3 350 2 555
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur
für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
102
14. Anhang SGB II
14.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2006 durch die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende die nachfolgend aufgeführten Ausgaben und Einnahmen. Es handelt sich dabei
um den kommunalen Teil der Ausgaben und Einnahmen, die für Leistungen nach dem
SGB II anfallen, nicht um die Gesamtausgaben.
Tabelle 57
Ausgaben und Einnahmen der Stadt Münster
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
in Euro
2006 2007 2008 2009
Ausgaben 47.100.159 46.840.498 45.696.024 47.428.916
davon
laufende Leistungen für
Unterkunft und Heizung 45.787.180 45.447.288 44.332.624 45.658.058
sonstige Leistungen für
Unterkunft und Heizung 523.803 607.068 538.480
600.530
einmalige Leistungen
(Bekleidung, Hausrat,
Klassenfahrten)
783.654 754.286 786.300
1.112.991
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern
5.522 31.856 38.620
57.337
Einnahmen 18.156.405 16.518.573 13.708.980 12.242.318
davon
Bundeserstattung
(zu den Kosten für Unter-
kunft und Heizung)
13.008.252 13.868.390 12.524.375
11.498.063
Landeserstattung
(aus eingespartem
Wohngeld)
3.888.849 1.333.003 301.992
0
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern
205.391 273.145 283.382
272.623
Sonstige Einnahmen
(Unterhalt, sonstige
Forderungen)
1.053.913 1.044.035 5
99.23134 471.632
Nettoausgaben 28.943.754 30.321.925 31.987.044 35.186.598
34 Seit Anfang des Jahres 2008 werden Rückforderungen von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die
entsprechenden Einnahmen der Stadt Münster werden mit den Ausgaben verrechnet, so dass die Beträge
hier nicht als Einnahmen erscheinen. Dadurch ist der Einnahmerückgang zu erklären.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
103
14.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2009 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 429 gestiegen. Auch die
Zahl der anspruchsberechtigten Personen hat sich erhöht.
Tabelle 58
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften
Personen Bedarfsgemeinschaften
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300
Dezember 2006 21.034 10.731
Dezember 2007 20.829 10.316
Dezember 2008 19.860 9.975
Dezember 2009 20.112 10.404
Tabelle 59
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
Dezember 2005 ca. 19.600
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389
Dezember 2008 19.860 10.109 9.751
Dezember 2009 20.112 10.058 10.054
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007,
2008 und 2009.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (77)
- Königsstraße 18
- Krumme Straße 39
- Tannenbergstraße 1
- Offenbergstraße 19
- Kinderhauser Straße 92
- Westfalenstraße 490
- Scharnhorststraße 4
- Fliednerstraße 17
- Münzstraße 38a
- Wienburgstraße 60
- Clevornstraße 5
- Münsterstraße 24b
- Handorfer Straße 24
- Marktallee 42
- Culmer Straße 16
- Weißenburgstraße 48
- Klosterstraße 75
- Josefstraße 4
- Hittorfstraße 10
- Taubenstraße 8
- Andreas-Hofer-Straße 86
- Kirmstraße 18
- Josef-Beckmann-Straße 5
- Dorbaumstraße 215
- Augustastraße 28
- Hofstraße 17
- Sprickmannplatz 1
- Südlohnweg 1
- Düesbergweg 143
- Meckmannweg 74
- Michaelweg 41
- Bohlweg 5
- Tibusplatz 1
- Rottkamp 49
- Pottkamp 25
- Alexianerweg 10
- Kortumweg 56
- Prozessionsweg 54
- Kaiser-Wilhelm-Ring 34
- Stratmannweg 21
- Gremmendorfer Weg 44
- Hohenzollernring 66
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Höltenweg 116
- Krögerweg 14
- Albersloher Weg
- Zwi-Schulmann-Weg
- Hansaplatz 6
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- Am Küchenbusch 15
- Am Oedingteich
- An der Meerwiese
- Clemens-August-Platz 8a
- Mauritz-Lindenweg 61
- An den Loddenbüschen 77
- Grevener Straße 105
- Geringhoffstraße 45
- Wolbecker Straße 140b
- Warendorfer Straße 97
- Friedrich-Ebert-Straße
- Wichernstraße 22
- Patronatsstraße 22
- Zumsandestraße 25
- Sophienstraße 1
- Gasselstiege 13
- Brüningheide
- Wilkinghege 65
- Gartenbreie 1
- Gartenstiege 14
- Kanalstraße 30
- Letterhausweg 103
- Kinderhaus 10
- Pluggendorf 3
- Edelbach
- Düesberg 6
- Neutor 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0413/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37