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Trägervielfalt bei der Kinderbetreuung sichern – kleine Kita-Träger in Köln unterstützen!

SPD Anfrage nach § 4 AN/0048/2021 vom 11.01.2021

Stand: Am 09.03.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.01.2021 AN/0048/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Trägervielfalt bei der Kinderbetreuung sichern – kleine Kita-Träger in Köln unterstützen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, seit Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren haben in Köln in gemeinsamer Anstrengung nicht nur die Stadt Köln, sondern auch die Kir- chen und weitere große Träger der Wohlfahrtspflege viele neue Kitas gegründet. Daneben gibt es auch etliche kleine, sog. sozial-ökonomisch tätige Kita-Träger. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Trägervielfalt in unserer Stadt und zum Kitaplatzausbau (nach eigenen Angaben rd. 2.000 Plätze in den letzten Jahren). Dies macht etwa 4% der Betreu- ungsplätze in Köln aus. Besonders die kleinen Kita-Träger leiden darunter, dass in Köln nach wie vor den Trägern ein Eigenanteil an der Finanzierung der Betreuungsplätze abverlangt wird. Das Land hat in seiner letzten Anpassung des Kinderbildungsgesetzes zwar die Eigenanteile für die Träger geringfügig reduziert, aber noch immer müssen diese Träger 7,8 Prozent Eigenmittel auf- bringen. Da aus Sicht der SPD-Fraktion eine Beteiligung der Eltern an der Kita-Finanzierung in Form von Kita-Beiträgen grundsätzlich ungerecht ist, lehnen wir auch bei den sozial-ökonomischen Kitas einen zusätzlichen Elternbeitrag zum Ausgleich des Trägeranteils ab. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit, dass auf Landesebene endlich eine auskömmliche Finanzierung der Kinderbetreuung geregelt wird. Nur dadurch lässt sich dauerhaft die Trä- gervielfalt in der Betreuungslandschaft sicherstellen. Die SPD-Fraktion fragt daher: 1. Welche Auswirkung hat das aktuelle Gerichtsurteil im Klageverfahren einer sozial- ökonomischen Kita auf das städtische Verwaltungshandeln? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussichten auf eine Neuausrichtung der Finanzierungs- struktur in der Kindertagesbetreuung auf Landesebene, nachdem die KiBiz-Novelle im - 2 - August 2020 die Regelungen zu den Trägeranteilen lediglich leicht angepasst, aber nicht grundlegend neugestaltet hat? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung auf dem perspektivischen Weg zu einer Ab- schaffung der Träger-Eigenanteile als ersten Schritt den kleinen Kita-Trägern diesen Trägeranteil zu reduzieren bzw. erlassen? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 6.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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