Mandari Insight

BV10/112/2025

Prüfung von verkehrstechnischen Maßnahmen in der Jakob-Kneip-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/005/2025 vom 28.01.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 27.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.05.2025, TOP 8.7

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

4271 Zeichen

BV10/112/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Prüfung von verkehrstechnischen Maßnahmen in der Jakob-Kneip-Straße - 
Informationsvorlage zum Beschluss BV10/005/2025 vom 28.01.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 10 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 27.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 28.01.2025 folgenden 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Prüfung, 
 
1. ob kurzfristig geeignete Maßnahmen umgesetzt werden können, die den 
Parkdruck für Anwohner*innen im Bereich dieser Straße vermindern (z.B. 
temporäre Ausnahmen der derzeitigen Halteverbotszeiten, Freigabe weiterer 
Flächen für ein Parken) 
 
2. ob nach Abschluss der Baumaßnahmen durch die Rheinwohnungsbau GmbH 
diese Straße zu einer Spielstraße umgewidmet werden kann. 
 
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: 
 
1. Die Bereiche, die durch Beschilderung mit einem Parkverbot versehen sind, 
können aus Sicht der Verkehrsplanung und der Verkehrsregelung nicht weiter 
reduziert werden. Die Halteverbote dienen der Freihaltung von 
Sichtbeziehungen an abgesenkten Borden und Querungen und gewährleisten 
die Anfahrbarkeit von Grundstücks- und Feuerwehrzufahren. Daher wird leider 
keine kurzfristige Lösung gesehen, um den Parkdruck auf der öffentlichen 
Verkehrsfläche reduzieren zu können. 
Baustellenbedingte Halteverbote werden zu gegebener Zeit wieder entfernt. 
 
2. Bei einer Ausweisung als „Spielstraße“ ist eine Beschilderung mit 
Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen 1010-
10 (Kinderspiele erlaubt) erforderlich. Hier ist das Befahren der Straße für Kfz 
und Fahrradfahrer komplett verboten.

Seite 2 
 
 
Was von Seiten der Bezirksvertretung vermutlich gemeint ist, ist die 
Ausweisung eines „verkehrsberuhigten Bereiches“. Dieser erfordert eine 
Beschilderung mit Verkehrszeichen 325.  
 
Zudem sind einige grundlegende Aspekte zu beachten, die im konkreten Fall 
zwar möglich, allerdings mit sehr hohem baulichen sowie finanziellen Aufwand 
verbunden sind.  
 
Verkehrsberuhigte Bereiche, die mit dem Verkehrszeichen 325 beschildert 
werden, sollen eine gewisse Aufenthaltsfunktion aufweisen, dürfen nur von 
sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sollen den Eindruck 
vermitteln, dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. 
Zudem darf der Straßenraum über die gesamte Breite von Fußgängern und 
spielenden Kindern genutzt werden. Um diesem Charakter gerecht zu werden, 
müssen gem. StVO entsprechende Bereiche in der Regel niveaugleich 
ausgebildet sein. Das bedeutet, dass der vorhandene Straßenquerschnitt im 
Trennprofil mit zur Fahrbahn baulich abgegrenzten Gehwegen in eine 
Mischverkehrsfläche umgebaut werden müsste. Dies bedingt einen 
niveaugleichen Ausbau der gesamten Verkehrsfläche inkl. Seitenraum und 
Fahrbahn.  
 
Eine Ausweisung wird seitens der Verwaltung dementsprechend nur im 
Zusammenhang mit einer grundhaften Erneuerung empfohlen. Üblicherweise 
kann ein solcher Komplettumbau im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen 
vorgenommen werden, welche zurzeit allerdings aufgrund des aktuellen 
Straßenzustanden in der Jakob-Kneip-Straße nicht vorgesehen sind. 
 
In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken lediglich in dafür vorgesehen 
Flächen gestattet. Daher wird eine Neusortierung sowie Neumarkierung der 
Parkflächen notwendig. Die Ausweisung gekennzeichneter Flächen erfolgt 
unter Berücksichtigung von Zufahrten, Hauseingängen, der Aufenthaltsqualität 
und benötigter Flächen für die AWISTA und die Feuerwehr. Anzusetzende 
Maße ergeben sich aus den geltenden Richtlinien für die Anlage von 
Stadtstraßen (RASt 06). Dies führt häufig zu einer Reduzierung des 
vorhandenen Parkraums, wobei im Falle der Jakob-Kneip-Straße ein recht 
breiter Straßenquerschnitt das beidseitige Parken ermöglichen würde. 
 
Eine exakte Aufstellung und Einteilung des Querschnitts könnten erst im 
Rahmen einer vertieften Planung erfolgen. 
 
Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird für eine 
Abschnittslänge von ca. 150m empfohlen. Die Jakob-Kneip-Straße ist mit 
einer Gesamtlänge von ca. 450m deutlich zu lang.

Seite 3

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 8.7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/112/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
27.05.2025
Erstellt
27.05.2025 16:09