BV10/112/2025
Prüfung von verkehrstechnischen Maßnahmen in der Jakob-Kneip-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/005/2025 vom 28.01.2025 -
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Informationsvorlage BV
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BV10/112/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Prüfung von verkehrstechnischen Maßnahmen in der Jakob-Kneip-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/005/2025 vom 28.01.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 27.05.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 28.01.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Prüfung, 1. ob kurzfristig geeignete Maßnahmen umgesetzt werden können, die den Parkdruck für Anwohner*innen im Bereich dieser Straße vermindern (z.B. temporäre Ausnahmen der derzeitigen Halteverbotszeiten, Freigabe weiterer Flächen für ein Parken) 2. ob nach Abschluss der Baumaßnahmen durch die Rheinwohnungsbau GmbH diese Straße zu einer Spielstraße umgewidmet werden kann. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: 1. Die Bereiche, die durch Beschilderung mit einem Parkverbot versehen sind, können aus Sicht der Verkehrsplanung und der Verkehrsregelung nicht weiter reduziert werden. Die Halteverbote dienen der Freihaltung von Sichtbeziehungen an abgesenkten Borden und Querungen und gewährleisten die Anfahrbarkeit von Grundstücks- und Feuerwehrzufahren. Daher wird leider keine kurzfristige Lösung gesehen, um den Parkdruck auf der öffentlichen Verkehrsfläche reduzieren zu können. Baustellenbedingte Halteverbote werden zu gegebener Zeit wieder entfernt. 2. Bei einer Ausweisung als „Spielstraße“ ist eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen 1010- 10 (Kinderspiele erlaubt) erforderlich. Hier ist das Befahren der Straße für Kfz und Fahrradfahrer komplett verboten. Seite 2 Was von Seiten der Bezirksvertretung vermutlich gemeint ist, ist die Ausweisung eines „verkehrsberuhigten Bereiches“. Dieser erfordert eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 325. Zudem sind einige grundlegende Aspekte zu beachten, die im konkreten Fall zwar möglich, allerdings mit sehr hohem baulichen sowie finanziellen Aufwand verbunden sind. Verkehrsberuhigte Bereiche, die mit dem Verkehrszeichen 325 beschildert werden, sollen eine gewisse Aufenthaltsfunktion aufweisen, dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sollen den Eindruck vermitteln, dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Zudem darf der Straßenraum über die gesamte Breite von Fußgängern und spielenden Kindern genutzt werden. Um diesem Charakter gerecht zu werden, müssen gem. StVO entsprechende Bereiche in der Regel niveaugleich ausgebildet sein. Das bedeutet, dass der vorhandene Straßenquerschnitt im Trennprofil mit zur Fahrbahn baulich abgegrenzten Gehwegen in eine Mischverkehrsfläche umgebaut werden müsste. Dies bedingt einen niveaugleichen Ausbau der gesamten Verkehrsfläche inkl. Seitenraum und Fahrbahn. Eine Ausweisung wird seitens der Verwaltung dementsprechend nur im Zusammenhang mit einer grundhaften Erneuerung empfohlen. Üblicherweise kann ein solcher Komplettumbau im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen werden, welche zurzeit allerdings aufgrund des aktuellen Straßenzustanden in der Jakob-Kneip-Straße nicht vorgesehen sind. In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken lediglich in dafür vorgesehen Flächen gestattet. Daher wird eine Neusortierung sowie Neumarkierung der Parkflächen notwendig. Die Ausweisung gekennzeichneter Flächen erfolgt unter Berücksichtigung von Zufahrten, Hauseingängen, der Aufenthaltsqualität und benötigter Flächen für die AWISTA und die Feuerwehr. Anzusetzende Maße ergeben sich aus den geltenden Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Dies führt häufig zu einer Reduzierung des vorhandenen Parkraums, wobei im Falle der Jakob-Kneip-Straße ein recht breiter Straßenquerschnitt das beidseitige Parken ermöglichen würde. Eine exakte Aufstellung und Einteilung des Querschnitts könnten erst im Rahmen einer vertieften Planung erfolgen. Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird für eine Abschnittslänge von ca. 150m empfohlen. Die Jakob-Kneip-Straße ist mit einer Gesamtlänge von ca. 450m deutlich zu lang. Seite 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/112/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 16:09