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2022/0026

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von 3 Bäumen im Rahmen der Sanierung NKK 'Neue Künstlerkolonie' Rosenhöhe', hier: Haus Edschmidweg 23

Magistratsvorlage 02.02.2022

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2022/0026

6882 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.02.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0026 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  55-01011-15 Investitionsnummer:  INV00362 
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von 3 Bäumen im Rahmen der Sanierung 
NKK "Neue Künstlerkolonie" Rosenhöhe", hier: Haus Edschmidweg 23  
 
Vorlage vom: 0 2.02.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung von 3 Bäumen (siehe Anlage) zu und erteilt gleichzeitig die 
Genehmigung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung.  
 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan vom 01.02.2022  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  02.02.2022  
 
Zusammenhang: 
 
 
Im Zuge der Gesamtsanierung der NKK „Neuen Künstlerkolonie“ auf der Rosenhöhe,  
bestehend aus 9 Künstlerhäusern: 
 
Ludwig Engel Weg 1/3/5 -   Typ B 
Ludwig Engel Weg 9 -   Typ C,  
Ludwig Engel Weg 11/13/15  - Typ A,  
Edschmidweg 23 -   Haus Edschmid und  
Edschmidweg 25 -    Haus Sellner  
 
wird IDA zunächst das freistehende Haus Edschmid sanieren. 
 
Alle diese Häuser stehen mit ihren Gärten unter Einzeldenkmalschutz & liegen in der 
Pufferzone des 
Weltkulturerbes.

- 4 - 
Herbst 2020 – Parkpflegewerk grün³   
 
Das Büro grün³ aus Frankfurt wurde mit der Untersuchung aller Gärten im Sinne der 
Gartendenkmalpflege im Herbst 2020 von IDA beauftragt. Aus diesem Auftrag erfolgten die 
beigefügten Pläne und Empfehlungen, welche eine grundlegende Wiederherstellung des in den 
Jahrzehnten teils verwilderten Grundstücks vorsieht.    
 
06.01.22 Begehung mit dem Grünflächenamt 
 
Das Grünflächenamt ( Besprechung am 06.01.22 vor Ort ) möchte der Gesamtplanung des in 
Arbeit befindliche Parkpflegewerks der ‚Neuen Künstlerkolonie‘ und deren Einbindung in den 
Park nicht vorgreifen, und begrenzt  daher die Anzahl der zu fällenden Bäume zunächst auf 3 
Stück ( GELB ). 
 
Baum  X AP     Acer platanoides ( Spitz-Ahorn ) Nähe Stützmauer 
Baum   2 TB  Taxus baccata ( Europäische Eibe )  Nähe Stützmauer 
Baum 11 TB  Taxus baccata ( Europäische Eibe ) Nähe Gebäude 
 
Zwei dieser Bäume beeinträchtigen eine denkmalgeschützte Stützmauer ( ROT ) für ein 
Hochbeet, perspektivisch werden sie zu einer Zerstörung der Mauer führen. Ein weiterer Baum 
steht sehr dicht der aufgehenden Wand des Wohngebäudes und wird ebenfalls zu irreversiblen 
Schäden führen.

- 5 - 
 
 
Begründung für die kurzfristig in der Ruheperiode 2021/22 erforderlichen Baumfällungen:  
Baum X und Baum 2 stehen mit 1 m Abstand bzw. 30 cm Abstand so dicht vor bzw. hinter der 
niedrigen historischen Naturstein-Stützmauer, dass Schäden an der Trockenmauer bereits 
jetzt, wo die Bäume noch nicht ausgewachsen sind, d. h. noch nicht ihr Optimum erreicht 
haben, zu sehen sind. Teile der Mauer sind disloziert und bauchen aus. Ohne Entfernung der 
Bäume kann ein denkmalgerechter Erhalt der Stützmauer nicht nachhaltig realisiert werden.  
 
Begründung und Alternativen-Prüfung zur Baumfällung:  
1. Eine Kroneneinkürzung würde die vom Wurzelwachstum ausgehende Problematik nicht 
lösen. Im Gegenteil: kräftige Rückschnitte würden das Wurzelwachstum fördern.  
2. Eine Baumverpflanzung ist hier nicht möglich, da die Bäume bereits so alt sind, dass ein 
Wiederanwachsen zweifelhaft wäre. Eine Baumverpflanzmaschine kann wegen anderer  
Bestandsbäume und wegen der notwendigen Schonung der Natursteinmauer nicht 
eingesetzt werden. 
3. Ein Schutzgraben zwischen den beiden Bäumen und der Mauer mit dem Einbau einer 
Wurzelsperre ist hier räumlich nicht möglich, da beide Bäume zu dicht an der Ma uer stehen  
und der Bau eines Grabens zu viele der Baumwurzeln direkt schädigen würden. Es wäre 
sogar so, dass Wurzeln, die für die Standsicherheit der Bäume erforderlich wären, gekappt 
werden müssten.  
 
Im Wesentlichen greifen diese Argumente auch für den dritten Baum, der unter die 
Baumschutzsatzung fällt, nämlich Baum Nr. 11 TB. Diese Eibe verhindert im Kontext mit 
weiteren benachbarten Eiben (unter 90 cm Stammumfang) eine Grundsanierung des 
denkmalgeschützten Wohngebäudes in Bezug auf deren Fundamente. Eine Abdichtung der 
Fundamente gegen Feuchtigkeit wäre somit nicht möglich und eine nachhaltige Sanierung und 
denkmalrechtlich geforderte Erhaltung des Gebäudes nicht realisierbar.  
 
Ersatzpflanzungen und langfristige Zielsetzung: 
Ersatzpflanzungen sind im Zuge dieses 2. Schrittes vorerst nicht möglich. Im Zusammenhang 
mit der Gesamtplanung zur Wiederherstellung des denkmalgeschützten Gartens sind nach 
Abschluss des gartenhistorischen Gutachtens (Parkpflegewerk) Strauchpflanzungen im 
Eingangsbereich neben der Treppe sowie oberhalb und unterhalb der Naturstein-Stützmauer 
einzubringen. Es wäre zu prüfen, ob diese Strauchpflanzungen als Ersatz angerechnet werden 
könnten. Dies würde hier empfohlen, weil aus den oben genannten Gründen in räumlicher Nähe 
der beiden Mauern eine 1:1-Ausgleich mit drei Bäumen 1. Ordnung nicht möglich ist. Eine 
Pflanzung solch großer Ersatzbäume auf dem kleinen Grundstück würde einer 
denkmalgerechten Erhaltung des Gartens entgegenstehen. Im Sinne des Gartendenkmals ist 
jedoch die Anpflanzung von Großsträuchern am Rand des Grundstücks notwendig. Diese 
schlagen wir als Ersatz der zu entnehmenden Gehölze vor. 
 
Stellungnahme Umweltamt 
Das Umweltamt schließt sich der Einschätzung des Grünflächenamtes aufgrund vorhandener 
Ortskenntnisse an und kann der Fällung der drei vorgesehenen Bäume zustimmen. 
Am 08.11.21 fand hierzu eine Begehung mit dem Umweltamt und IDA statt.

- 6 - 
 
Zusammenfassung: 
Obwohl eine konsequentere Lichtung des Grundstücks für den Projektfortschritt besser wäre, 
sollen,  gemäß den Bedenken des Grünflächenamtes, zunächst diese 3 Bäume gefällt werden:   
 
Baum  X AP     Acer platanoides ( Spitz-Ahorn ) Nähe Stützmauer 
Baum   2 TB  Taxus baccata ( Europäische Eibe )  Nähe Stützmauer 
Baum 11 TB  Taxus baccata ( Europäische Eibe ) Nähe Gebäude 
 
Somit könnte IDA ab Frühjahr 2022 mit der sinnhaften Sanierung der denkmalgeschützten 
Immobilie beginnen. 
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister                           Stadtrat

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2518 Zeichen

G6 S2G5G4 G3G8
S5 SNS4S3
S6 SNZ5Z3Z4
Z2Z1
G2
G7
S7 PLS10S9 PCOS12S15
S11 RT
S16S17G12 Z9
S1
G1
G2
G11
Z8S13 CMA
S14 SVU3017 Konifere
Efeu
Farne
27 MS
24 CL
2c PM
13 BP14 BP82 PCN
84 TC85 CB
76 AP75 AP74 AP73 AP72 AP
83 TP
71 BP
5 JN
7 HM8 MS9 BPA
13 CAT
3003 PCN3004 PCN
7 Bp
3013 CSA24 TB23 BP
3005 TB
3006 PCN27 AP3015 IA
3021 WS
22 AP3007 Laubbaum9 TB
3022 TB
5 AC
12 TCA
3001 AP69 AP68 AP67 TC
77 QR78 QR80 PM79 PM
3002 PC
1a TB6a TPL6 TPL
8 TB9 TB10 TB17 TB15 TB16 TB14 TB13 TB12 TB
20 AP21 TB3019 TB3018 TB19 TB29 TPL30 PAB3010 TB3012 TB3009 TB32 TB34 TB
3014 AP'Schwedleri'
3008 TB31 MG3011 TB26 AP
33 TB35 TB
4 TC3 TC
22 PME28 PME3016 PME
18 AS
Wacholdervertrocknet
ManholeMetallfahrradständer
Polygonalplatten
3 MetallpfostenWäscheleine
Schachtdeckelmit Blumenkübel
Schild mitHausnummer
KompostKompost
Polygonalplatten
Schlitzgräben
NatursteinmauerPergola
Pergola
Maschendrahtzaun grünH ~1,20meinflügeliges Holztor"Jägerzaun", H ~1,20mSchacht-abdeckung
NaturstufeStacheldrahtzaunMetallgeländerNatursteintreppe,5 StufenMaschendrahtzaun grünmit Tor H ~1,80mNatursteinmauernach Süden auslaufend
Natursteintreppe,3 Stufen
GebäudehoheMauerGartenabfälleund Asche
Maschendrahtzaun grünH ~1,20mMaschendrahtzaungrün, H ~1,20mFundort historischer Beetkantenstein (Sandstein)
Abstellraum
Wende-möglichkeit
Transparenz
ehemaliger Fußweg von 1915
ehemaliger Kutschwegum 18984 Stk. EE3 Stk.PC3 Stk.CM
ACAM
FreistellunghistorischeSchwarznuss
FreistellungRasenfläche
PP
AL FreistellunghistorischerSilber-Ahorn
2 TBX. AP11 TB
Projekt:Neue Künstlerkolonie Rosenhöhe: GärtenParkpflegewerkPlanart: LPH 4 Fällantrag Plannr:Maßnahmenplan // Edschmidweg 23  2.2Planungsbüro:albrecht schaalfreischaffender landschaftsarchitekt bdlawestendstraße 94    telefon 069 | 707 26 1760325 frankfurt am main    mobil 0176 | 29 99-58 96schaal@gruenhochdrei.deMaßstab:1:200Datum:01.02.2022Bearbeitet von:Albrecht Schaal, Barbara VogtM. eng. Caroline Viereck, M. eng. Laura Sémon
Auftraggeber:Eigenbetrieb Immobilienmanagement IDA _ Fachbereich HochbauMina-Rees-Straße 1264295 Darmstadt0 20m10m5mN
Neue Künstlerkolonie Rosenhöhe: Gärten Edschmidweg 23 // Maßnahmenplan  M 1:200LegendePlanungA) FällungFällung gemäß Baumschutzsatzung Darmstadt vom 05.April 2004Nadelbäume > 90 cm(1.)   Baum Nr. 2 Taxus baccata (Europäische Eibe)(2.)   Baum Nr. 11 Taxus baccata (Europäische Eibe)Laubbäume > 60 cm(3.) Baum X Acer platanoides (Spitz-Ahorn)Luftbild, Park um 1930
Neubauten 1954
Ca. 1970
Französicher Ahorn
Feld-AhornKupfer-Felsenbirne
Kornelkirsche

Beratungsverlauf (1)

TOP 62

Orte (2)

  • Edschmidweg 23
  • Ludwig-Engel-Weg 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0026
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.02.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00