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AN/0797/2020

Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG) 17.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)

3152 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion-Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2020 
 
AN/0797/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.06.2020 
 
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu TOP 6.4.1 mit aufzu-
nehmen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre-
tungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung mit folgenden Änderun-
gen:  
 
1. Zugangsfrist Bezirksvertretungen, § 38 Abs. 1 a) lautet:  
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 
10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung ein-
zureichen. Für den Zugang gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 wird abweichend der 9. Arbeitstag vor 
der Sitzung vorgesehen, für die Aufgabe zur Post gem. § 1 Abs. 2 Satz 5 der 8. Arbeitstag. 
 
2. Anhörung der Bezirksvertretungen § 38 Abs. 9 lautet:  
(9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage 
im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sit-
zung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt 
eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies 
als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die Bera-
tungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten Fällen kann mit 
Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeiste-
rin/des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Ver-
fahren gilt nicht für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanbe-

- 2 - 
 
ratungen. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als 
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.  
 
Aktualisierung des Verweises in § 38 Abs. 10:  
(10) Die Anhörungsfrist ruht während der Ratsferien gemäß § 43 dieser Geschäftsordnung. 
Über den Antrag einer Bezirksbürgermeisterin/eines Bezirksbürgermeisters auf Verlängerung 
der Sechs-Wochen-Frist entscheidet die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister. 
 
Die Neufassung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Rafael Struwe  gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer  gez. Michael Weisenstein   
GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer  Die Linke-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0797/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG)
Datum
17.06.2020
Erstellt
09.06.2020 10:24