AN/0797/2020
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)
3152 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Fraktion-Die Linke im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2020 AN/0797/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.06.2020 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu TOP 6.4.1 mit aufzu- nehmen. Beschluss: Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung mit folgenden Änderun- gen: 1. Zugangsfrist Bezirksvertretungen, § 38 Abs. 1 a) lautet: (1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung ein- zureichen. Für den Zugang gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 wird abweichend der 9. Arbeitstag vor der Sitzung vorgesehen, für die Aufgabe zur Post gem. § 1 Abs. 2 Satz 5 der 8. Arbeitstag. 2. Anhörung der Bezirksvertretungen § 38 Abs. 9 lautet: (9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sit- zung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die Bera- tungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeiste- rin/des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Ver- fahren gilt nicht für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanbe- - 2 - ratungen. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW. Aktualisierung des Verweises in § 38 Abs. 10: (10) Die Anhörungsfrist ruht während der Ratsferien gemäß § 43 dieser Geschäftsordnung. Über den Antrag einer Bezirksbürgermeisterin/eines Bezirksbürgermeisters auf Verlängerung der Sechs-Wochen-Frist entscheidet die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister. Die Neufassung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer Die Linke-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0797/2020
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG)
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 09.06.2020 10:24