Verbesserung der Barrierefreiheit; Bürgersteigabsenkung im Stadtbezirk Rodenkirchen
Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/1875/2022 vom 24.10.2022
Stand: Am 07.11.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Sachstand 2023
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1875/2022 Stand: 14.08.2023 Sachstandsbericht Verbesserung der Barrierefreiheit; Bürgersteigabsenkung im Stadtbezirk Rodenkirchen Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2022 8.1.6 Verbesserung der Barrierefreiheit; Bürgersteigabsenkung im Stadtbezirk Rodenkirchen, Antrag der CDU-Fraktion AN/1875/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Straßenverkehr im Stadtbezirk Rodenkirchen an den folgenden Stellen den Bordstein abzusenken und eine vorhandene Querungshilfe einzuebnen. 1. Stadtteil Bayenthal (PLZ 50968), Querungshilfe Matthiaskirchplatz vor Haus Nr. 16; Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Querungshilfe auf der Hausseite sa- niert werden kann, da die dortigen Fugen eine Stolperfalle darstellen. Zur Er- läuterung siehe Foto „Matthiaskirchplatz_1“ 2. Stadtteil Rondorf (PLZ 50997); Straßenkreuzung Giesdorfer Straße 1/ Rondorfer Hauptstraße 51. Zur Erläuterung siehe Fotos „GiesdorferStraße_1“ und „GiesdorferStraße_2“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der SPD-Fraktion zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: zu 1.) Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Planungsabteilung weitergeleitet, da für die Sanierung des Bereichs eine Planung erforderlich ist. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der genannten Stelle um eine Fahrbahneinengung und nicht wie angenom- men um eine Querungshilfe handelt. 2 zu 2.) In den beiden genannten Bereichen sollen die Bordsteine abgesenkt werden. Die Be- auftragung ist erfolgt. Die Ausführung wird in Kürze erfolgen. Nächste Schritte: zu 1.) Prüfung und Erstellung der Planung zu 2.) Ausführung der Arbeiten Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 15.11.2023 -
Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1875/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Verbesserung der Barrierefreiheit; Bürgersteigabsenkung im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks- vertretung Rodenkirchen am 7. November 2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Straßenverkehr im Stadtbezirk Rodenkirchen an den folgenden Stellen den Bordstein abzusenken und eine vorhandene Querungshilfe einzuebnen. 1. Stadtteil Bayenthal (PLZ 50968),Querungshilfe Matthiaskirchplatz vor Haus Nr. 16; Darüber hinaus ist zu prüfen ob die Querungshilfe auf der Hausseite saniert werden kann, da die dortigen Fugen eine Stolperfalle darstellen. Zur Erläuterung siehe Foto „Matthiaskirchplatz_1“ 2. Stadtteil Rondorf (PLZ 50997); Straßenkreuzung Giesdorfer Straße 1/ Rondorfer Hauptstraße 51. Zur Erläuterung siehe Fotos „GiesdorferStraße_1“ und „Gies- dorferStraße_2“. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Begründung: zu 1.: Der Bürgersteig auf der Hausseite ist abgesenkt, der Bürgersteig auf der Park - /Spielplatzseite nicht. Die Querungshilfe befindet sich auf dem direkten Weg zwischen dem St. Antonius Krankenhaus und dem Senioren -Wohnheim Hermine-Vorster-Haus und ist der einzige geschützte Straßenübergang. zu 2.: Der Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist abgesenkt, der Bürgersteig an der angegebenen Stelle nicht. Die Straßenkreuzung wird von Besuchern des Friedhofs Rondorf am anderen Ende der Giesdorfer Straße stark frequentiert. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Hennemann -
Matthiaskirchplatz
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Giesdorfer Straße 1
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GiesdorferStraße 2
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Beratungsverlauf
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07.11.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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