2013/0019
Magistratskommission Mathildenhöhe
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2013/0019
5745 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.02.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Dezernat I Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: I III 41 Vorlage-Nr. 2013/0019 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Magistratskommission Mathildenhöhe Vorlage vom: 12.02.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat beschließt die Einrichtung einer Magistratskommission Mathildenhöhe nebst Geschäftsordnung. 2. Der Magistrat wählt die 5 Kommissionsmitglieder aus seiner Mitte. 3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von 7 Mitgliedern aus ihrer Mitte und zur Wahl von 6 Mitgliedern als sachkundige Einwohner gem. § 72 Abs. 1 und 2. der HGO zuzuleiten. Vorschläge für die sachkundigen Einwohner ergehen von den Institutionen gem. Geschäftsordnung zeitgerecht vor der Stadtverordnetenversammlung. Anlagen: Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.02.2013: Die Darmstädter Künstlerkolonie Mathildenhöhe gilt als bedeutendes Ensemble künstlerisch- experimentellen Schaffens der internationalen Reformbewegung am Beginn des 20. Jahrhunderts. Erhaltung, Pflege und ansprechenden Präsentation dieses kulturellen Erbes ist eine wichtige Aufgabe der Stadtgesellschaft. Im Sommer 2012 wurde der Antrag auf Aufnahme der Mathildenhöhe auf die Tentativliste zum Weltkulturerbe beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht. Auch unabhängig vom Ausgang des Auswahlverfahrens für die Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes ist die Förderung des Ensembles Mathildenhöhe für die Wissenschaftsstadt Darmstadt von erheblicher Bedeutung. In einem kunsthistorischen Gutachten hat Prof. Dr. Werner Oechslin der Mathildenhöhe einen außergewöhnlichen universellen Wert bescheinigt. Diesen gilt es nicht nur zu erhalten, sondern vielmehr unter Wahrung der historischen Substanz weiterzuentwickeln. Mit der begonnenen energetischen Sanierung des Ausstellungsgebäudes des Instituts Mathildenhöhe wurden die großen Sanierungsnotwendigkeiten bereits in Angriff genommen. Weitere anstehende Aufgaben sind die Entwicklung des Osthangs und die Neuordnung der Institutslandschaft. Dem Magistrat ist es hierbei wichtig alle Akteure auf der Mathildenhöhe ebenso einzubinden wie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner um eine zukunftstaugliche Wertesicherung zu erreichen. Plurale Bürgerakzeptanz ist nicht nur auf dem Weg zum Weltkulturerbe ein zentrales Anliegen des Magistrates. Je vielfältiger die Verantwortungsgemeinschaft ist, desto höher ist der Wert der kulturellen Fortschrittsmodelle einzuschätzen. Die großen Herausforderungen zur zukünftigen Entwicklung der Mathildenhöhe sind daher: 1. die Erhaltung und Pflege des baulichen und künstlerischen Bestandes sowie der Parkanlagen auf der Grundlage einer bereits begonnenen und fortzuführenden wissenschaftlichen Bearbeitung sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs 2. die inhaltliche, städtebauliche, architektonische und verkehrliche Weiterentwicklung der Mathildenhöhe im Einklang mit ihrer kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung, insbesondere die Bebauung der Freiflächen auf dem Osthang nach Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs im Rahmen einer noch zu erstellenden inhaltlichen Gesamtkonzeption für die Mathildenhöhe. Zielsetzung ist es, die vorhandenen Entwicklungspotenziale der Mathildenhöhe herauszuarbeiten und für die Zukunftsperspektiven der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Bürgerschaft nutzbar zu machen. Durch die Einrichtung einer „Magistratskommission Mathildenhöhe“ soll der weitere Weg im Rahmen des Antragsverfahrens begleitet werden. Der Magistrat verfolgt mit der Einrichtung der Kommission das Ziel, die Partizipation der Stadtgesellschaft an der Weiterentwicklung der Mathildenhöhe zu erhöhen. Mit der Antragstellung auf Aufnahme in die Tentativliste zum Weltkulturerbe hat ein spannender Prozess begonnen, dessen politische, denkmalpflegerische und städtebauliche Dimension von einer Bedeutung ist, die die Beratung des Magistrats durch eine Kommission geboten erscheinen lässt. Die durch die Kommission gegebene Nutzung vorhandener Ressourcen gewährleistet eine kontinuierliche und transparente Begleitung des weiteren Weges im Antragsverfahren. Auch unabhängig vom Ausgang des Auswahlverfahrens für die Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes ist die Förderung des Ensembles Mathildenhöhe für die Wissenschaftsstadt Darmstadt von erheblicher Bedeutung, so dass sich bereits aus diesem Grund die Einrichtung der Kommission empfiehlt. Die Kommission soll insbesondere Vorschläge zu folgenden Aufgaben unterbreiten: a) Durchführung von baulichen Maßnahmen von zentraler Bedeutung b) Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit c) Verwendung der eingeworbenen Spendenmittel. - 4 - Die Zusammensetzung der Kommission erfolgt nach § 72 Absatz 2 HGO. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe. Darmstadt, den 12.02.2013 Jochen Partsch Oberbürgermeister
anlage 1
19159 Zeichen
ÐÏࡱá>þÿ WYþÿÿÿVÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥Áq` ð¿_ bjbjqPqP.>::!#ÿÿÿÿÿÿ¤>>>
HªªªdD+D+D+8|+<¸+4|
ÑE2ø+ø+,,,!-!-!-PERERERERERERE$GhkIÚvEª!--!-!-!-vEªª,,E...!-.ª,ª,PE.!-PE..âB¤ªªD,ì+pÀÎ7 ÎD+O-8CPE¡E0ÑENC6EJe-úEJ,DEJªDÌ!-!-.!-!-!-!-!-vEvE_."!-!-!-ÑE!-!-!-!-|
|
|
$ ¤
|
|
|
¾4ò"T4"ªªªªÿÿÿÿGeschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe Nr. XX
Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe
vom XX.XX.XXXX
Gemäß § 72 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat der Magistrat am XX.XX.XXXX folgende Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe beschlossen:
§ 1
Aufgabenstellung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bildet nach § 72 HGO eine Magistratskommission Mathildenhöhe. Die Kommission hat die Aufgabe, den Magistrat in Angelegenheiten zur Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung der Mathildenhöhe als kulturelles Erbe der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beraten. Hierzu gehört insbesondere, Vorschläge zur
Verwendung der eingeworbenen Spendenmittel
Durchführung von baulichen Maßnahmen von zentraler Bedeutung
Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit
zu unterbreiten.
Weitere Aufgaben können durch den Magistrat jederzeit definiert werden.
§ 2
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission besteht aus dem Oberbürgermeister/ der Oberbürgermeisterin, der Bau- und Planungsdezernentin / dem Bau- und Planungsdezernenten, fünf weiteren vom Magistrat gewählten Magistratsmitgliedern, sieben von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Mitgliedern und sechs sachkundigen Personen nach der Maßgabe des § 72 Absatz 2 HGO.
Folgende Institutionen und Körperschaften sind berechtigt, je 1 Vertreter / Vertreterinnen sowie Stellvertreter / Stellvertreterinnen als sachkundige Personen vorzuschlagen:
Hochschule Darmstadt
TU Darmstadt
Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
Deutsches Poleninstitut
Bürgerstiftung Darmstadt
Forum Welterbe Mathildenhöhe
Die sachkundigen Personen müssen Einwohner / Einwohnerinnen in der Stadt sein. Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Für jede sachkundige Person ist ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin vorzuschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Der Stellvertreter / die Stellvertreterin üben ihre Tätigkeit nur dann aus, wenn das entsprechende Kommissionsmitglied verhindert ist. Scheidet ein Kommissionsmitglied vor Ablauf der Amtszeit endgültig aus der Kommission aus, so ist für den Rest der Zeit eine Ersatzperson gemäß § 72 Absatz 2 HGO zu wählen.
§ 3
Vorsitz
Den Vorsitz der Kommission führt der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin oder ein von ihm oder ihr generell oder im Einzelfall bestimmtes Mitglied des Magistrats.
§ 4
Tagesordnung und Einberufung
Die Kommission tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern.
Die Kommission wird durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende einberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn es mindestens 7 Mitglieder unter Angabe der zur Verhandlung zu stellenden Gegenstände verlangen, und die Verhandlungsgegenstände zur Zuständigkeit der Kommission gehören. Die Kommissionsmitglieder haben eigenhändig zu unterzeichnen.
Die Tagesordnung wird von dem / von der Vorsitzenden festgesetzt. Der oder die Vorsitzende lädt die Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens 7 Tage liegen. Der oder die Vorsitzende kann in eiligen Fällen die Ladungsfrist abkürzen, jedoch muss die Ladung den Kommissionsmitgliedern spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen. Auf die verkürzte Ladungsfrist muss in der Einladung ausdrücklich hingewiesen werden.
§ 5
Geschäftsstelle
Für die Kommission wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Diese übernimmt die Abwicklung der laufenden Verwaltungsgeschäfte der Kommission. Sie erstellt insbesondere die Ladungen zu den Sitzungen und fertigt die Sitzungsniederschriften.
§ 6
Hinzuziehung von Personen
Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen Gegenständen durch Beschluss der Kommission weitere sachkundige Dritte hinzugezogen werden. Diese Personen sind nicht Mitglieder der Kommission und haben beratende Aufgaben ohne Stimmrecht.
Die Direktorin/der Direktor des Instituts Mathildenhöhe ist ständiges Mitglied mit beratenden Aufgaben ohne Stimmrecht.
Vertreter / Vertreterinnen der an den Verhandlungsgegenständen beteiligten Ämter, Eigenbetrieben, Verwaltungsstellen, Dezernate und Stabsstellen können an den Sitzungen mit Rede- und Vorschlagsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, teilnehmen.
§ 7
Beschlussfassung
Die Kommission ist beschlussfähig, sofern mindestens 11 ihrer Mitglieder anwesend sind.
Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Abstimmung erfolgt durch Handaufheben. Geheime Abstimmung ist unzulässig. Für den Fall der Stimmengleichheit gibt die Stimme des / der Vorsitzenden den Ausschlag.
§ 8
Niederschrift
Über die Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die inhaltlich auf das Notwendigste zu beschränken ist. Sie muss enthalten: Tag, Ort, Beginn und Ende, Vorsitz der Sitzung, Anwesenheitsliste, Tagesordnung und gefasste Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis.
Die Niederschrift ist von dem oder der Vorsitzenden und dem Schriftführer oder der Schriftführerin zu unterzeichnen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin wird von der Geschäftsstelle gem. § 4 Nr. 4 gestellt.
§ 9
Rechtsstellung der Kommissionsmitglieder
Die Mitglieder der Kommission sind, soweit sie als Stadtverordnete, ehrenamtliche Magistratsmitglieder oder sachkundige Personen berufen werden, ehrenamtlich tätig. Zu ihren Pflichten gehören die Verschwiegenheitspflicht (§ 24 HGO) und die Treuepflicht (§ 26 HGO).
Der oder die Vorsitzende hat in der ersten Sitzung der Kommission die Mitglieder auf die Beachtung der Verschwiegenheitspflicht und der Treuepflicht hinzuweisen. In der Niederschrift der Sitzung ist zu vermerken, dass dieser Hinweis erfolgte.
§ 10
Amtszeit
Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung berufen. Unabhängig hiervon nehmen die Mitglieder der Kommission ihre Aufgaben in sinngemäßer Anwendung von § 41 HGO so lange wahr, bis ihre Nachfolger / Nachfolgerinnen das Amt antreten.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung des Magistrats in Kraft.
Darmstadt, 12.02.2013
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
In Kraft getreten am xx.xx.xxxx
PAGE 3
@BCEg¦µáì ? U Ò Ó Ö ×
i
ñåо¬ñ嬬åñå¬åñååñå{å{å{åo`å{h)ahÁ+CJOJQJaJhÁ+CJOJQJaJh<$CJOJQJaJ/jhæò0J5B*CJOJQJUaJphÿhé5CJOJQJaJ"hé5B*CJOJQJaJphÿ"h7ç5B*CJOJQJaJphÿ(héhé5B*CJOJQJaJphÿhéCJOJQJaJhéhéCJOJQJaJ CDE> ? C T U
¡
Ì
45FG³÷÷÷òòêêòòêêêåòÝÝÝØØåååÐÐ$a$gd8gd<$
&Fgdégd8$a$gdégdé$a$gdé! D ^ ýýý
4F³ÓäêûDHÆËD
J
¹
Î
Ï
Û
Ü
78UVpªßôèÜèôÏôÀôÀô´ô´ô¥ôôô{ll´¥è`èh2+&CJOJQJaJhÆP(h<$CJOJQJaJhÆP(h@.=CJOJQJaJhÆP(hV7ÿCJOJQJaJh@.=CJOJQJaJhñjLhñjLCJOJQJaJhñjLCJOJQJaJh8h8CJOJQJaJh85CJOJQJaJhéCJOJQJaJh<$CJOJQJaJh8CJOJQJaJ!³´
¹
Ï
Ü
8VWßàlm¡¢¦®¯ZúòúòááááááÜÓÓÓÓËÆ¾¾¾¹gd8$a$gd8gdY_Q
&Fgd@.=h^hgd@.=gd@.=
&F
Æ8hÐ^Ðgd@.=
&Fgd8gd8ßàªû ¡¢¯YZ[}HI$Í%&'<)*ñåÙÍÙåÁ´Ù¨Ù¨¨¨t¨tg[LhGXóhGXóCJOJQJaJhGXóCJOJQJaJhGXó5CJOJQJaJhPfSCJOJQJaJhgZ4CJOJQJaJhú÷hú÷CJOJQJaJh®)5CJOJQJaJh®)CJOJQJaJh85CJOJQJaJhY_QCJOJQJaJh<$CJOJQJaJh8CJOJQJaJh@.=CJOJQJaJh<$56CJOJQJaJZ[_|}¿À#$&'+;<*+/IJ[\ÔúòòòêåêåêàØØØÓàËËúþ¶
&FgdV7ÿgdV7ÿ
&Fgdû$a$gdPfSgdGXó$a$gdGXógdPfSgd®)
&Fgd®)$a$gd®)gd8*+-.IJÉÐ-1OZ[\lÔ'67Keñä×äȼ°¼¤°¼}n¼_SD5hcQhûCJOJQJaJhcQhô'8CJOJQJaJhcQCJOJQJaJhcQhcQCJOJQJaJhÆP(hV7ÿCJOJQJaJhÆP(hNãCJOJQJaJhV7ÿCJOJQJaJh8CJOJQJaJhÆP(CJOJQJaJh<$CJOJQJaJhûCJOJQJaJh8h®)CJOJQJaJhGXó5CJOJQJaJhPfS5CJOJQJaJh®)hPfSCJOJQJaJÔÕÁÂÆ×Ø01()*+/=>BCúòíåååÝíÕÐÈÈÈÈíÀ»À»³$a$gdX,gdX,
&FgdX,$a$gd¾<gdcQ
&FgdcQ
&Fgdô'8$a$gdô'8gdô'8
&FgdûgdûefmÀÁÂÅØ
Z^')+.=>¬¯°ABñåñÙÍÙÀ³Ù§ÙÙÀufZNZNZÙZÀhcQCJOJQJaJhX,CJOJQJaJhô'8hô'8CJOJQJaJh¾<5CJOJQJaJhuÖ5CJOJQJaJhæòCJOJQJaJhuÖCJOJQJaJh·%©CJOJQJaJhô'85CJOJQJaJhGXó5CJOJQJaJhûCJOJQJaJhô'8CJOJQJaJh<$CJOJQJaJhcQhô'8CJOJQJaJGHQREFKTUrsxßàá÷øùúûüý ÷÷ïêâêÚÚÚêêÚÚÚêêêêêêêêêêê$a$gdÚ#ã
&FgdÚ#ãgdÚ#ã
&FgdX,$a$gdX,H®/PQÞßFJUrswáìñö÷øúüý òæÚæÎæÎÚÎÁ´Î¨Á´Î~n´aUFhÚ#ãhÚ#ãCJOJQJaJhY_QCJOJQJaJhY_Q5CJOJQJaJhæòhÚ#ã5CJOJQJaJhY_QhY_QCJOJQJaJh'cTCJOJQJaJhY_QhÚ#ãCJOJQJaJhðh§CJOJQJaJhÚ#ã5CJOJQJaJhGXó5CJOJQJaJhÚ#ãCJOJQJaJhuÖCJOJQJaJhX,CJOJQJaJhX,5CJOJQJaJ ! C D F G I J L M O P [ \ ] ^ _ úúúõóñññññññññéäññõgdY_Q$a$gdnKgdX,gdÚ#ã ! " % 8 B C D E G H J K M N P Q W X Y Z [ \ ] ^ _ ñâ;²¢uouduo`\âhÆþhY_QhuÖ0JmHnHu
hNã0JjhNã0JUhNãjhNãUhæò%hæòhæòB*CJOJQJaJphÿhæòB*CJOJQJaJphÿhæòCJOJQJaJhæòhæòCJOJQJaJ)jhæòhæò0JCJOJQJUaJhX,hX,CJOJQJaJhX,hÚ#ãCJOJQJaJ,1h°. °ÆA!°"°#$n%°°Ä°ÄÄD@ñÿDStandardCJ_HaJmHsHtHJA@òÿ¡JAbsatz-StandardschriftartXióÿ³XNormale Tabelleö4Ö
l4Öaö0kôÿÁ0Keine Liste:@ò:nK Kopfzeile
Ƹp#8 @8nKFußzeile
Ƹp#,)@¢,nK
Seitenzahl<@"<æòFußnotentextCJaJ:&@¢1:æòFußnotenzeichenH*bYBbæòDokumentstruktur-D MÆ
ÿCJOJQJ^JaJ_"%ÿÿÿÿÿÿ""%_>ÿÿÿÿ!ÿÿ"&£ ÿÿ"&£ ÿÿ"&£¢+_
CDE>?CTU ¡Ì 45FG³´
¹ÏÜ8VWßàlm¡¢¦®¯Z [ _ | } ¿ À #$&
'
+
;
<
*+/IJ[\ÔÕÁÂÆ×Ø01()*+/=>BCGHQREFKTUrsxßàá÷øùúûüý !P[`p#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#ÅWp#Ñßp#¬p#¬CDE>?CTU ¡Ì 45FG³´
¹ÏÜ8VWßàlm¡¢¦®¯Z [ _ | } ¿ À #$&
'
+
;
<
*+/IJ[\ÔÕÁÂÆ×Ø01()*+/=>BCGHQREFKTUrsxßàá÷øùúûüý !CDFGIJLMOP[\]`00000@0@0@0@0@0@0@00@0 0 0 0@0@0@000@0@0@0 0@0 0 0 0 0 0 0 0@00@0@0@0 0@0@0@0@0@0@0@0@0@0 0@0 0@0 0@00000@00@0@0 0@0 0@0 000@0@0 0@0 0@0000@0@0 0@0 0@00@0@0 0@0 0@00@0@0@0@00@0@000@000@0@0@0@0@0000000I00Ô§0I00§0I00§0I00§0I00§00@0MwXCDE>?CTU ¡Ì 45FG³´
¹ÏÜ8VWßàlm¡¢¦®¯Z [ _ | } ¿ À #$&
'
*+/IJ[\ÔÕÁÆ×Ø01()/=>BCGHQREFKTUrsxßàá÷øùúûüý `00000000000000 0 0 000000000 00 0 0 0 0 0 0 000000 0000000000 00 00 00 00000 00 00 0000 0000000 00 00000 00 0000000000000000000000000
ß*e _ ³ZÔ _ ^ !ÿðlðð,Rð$ŵuw40¸Ûmí@8"ÿ£æÿÿÿÿ@ñÿÿÿ÷ððð0ð( ð
ððB
ðSð¿Ëÿ ?ð_Úæ!8BD`!D`E?TuÌ G³¹ÜW¢¦[ | '
<
+JÂØ+>HFTsá !D`Úæ!D`IS«¶ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ7n%&DVÿÿÿÿÿÿÿÿÿ;ui3¸ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ±ÑPÂûvÿÿÿÿÿÿÿÿÿÆ6ÈT`Æÿÿÿÿÿÿÿÿÿ¿hȪJÿÿÿÿÿÿÿÿÿu/m¢¹`ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÕNlv¨ ìÿÿÿÿÿÿÿÿÿh
hþÆh^h`þhH.h
8þÆ8^8`þhH.h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.h
hþÆh^h`þhH.h
8þÆ8^8`þhH.h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.h
hþÆh^h`þhH.h
8þÆ8^8`þhH.h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.h
hþÆh^h`þhH)h
8þÆ8^8`þhH.h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.h
hþÆh^h`þhH.h
8þÆ8^8`þhH.h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.h
hþÆh^h`þhH.h
8þÆ8^8`þhH.h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.h
hþÆh^h`þhH.h
8þÆ8^8`þhH.h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.h
hþÆh^h`þhH.h8þÆ8^8`þOJPJQJ^Jo(hH-h
LÿÆ^`LÿhH.h
Ø þÆØ ^Ø `þhH.h
¨þƨ^¨`þhH.h
xLÿÆx^x`LÿhH.h
HþÆH^H`þhH.h
þÆ^`þhH.h
èLÿÆè^è`LÿhH.±ÑPÕNlv;ui3¿hIS«Æ6ÈT7n%u/mÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ°âÔº-å,)aEmÁ+<$2+&q&ÆP(®)X,gZ4ô'8¾<Ñ<@.=nKãgKñjLà#QY_QPfS'cTu[ waûcQ88;09]ðh§·%©WV®aÍuÖÚ#ãNã7çéø:íæòGXóú÷:üÆþV7ÿÿ@ßßt
Ãßß_@@ÿÿUnknownÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿGz ÿTimes New Roman5Symbol3&z ÿArialE&News Gothic MT5&zaÿTahoma"qðÄ©Lg,dG2gNÓ,NÓ,±ð´´~4d3QðHX)ðÿ?äÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿé2ÿÿ>Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe Nr
Frau Masresha
Frau Masresha,þÿà
òùOh«+'³Ù0¸àì0 HTt
¨°ä@Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe NrFrau MasreshaNormal.dotFrau Masresha16Microsoft Office Word@L.IÎ@·|îÍ@ Æ7 ÎNÓþÿÕÍÕ.+,ù®0Dhp ¨°¸ÀÈÐ
Ø#ä Wissenschaftsstadt Darmstadt,æ?Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe NrTitel
þÿÿÿ!"#$%&'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDEþÿÿÿGHIJKLMþÿÿÿOPQRSTUþÿÿÿýÿÿÿXþÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ ÀFPÿËÎ7 ÎZ1Tableÿÿÿÿÿÿÿÿ qJWordDocumentÿÿÿÿÿÿÿÿ.>SummaryInformation(ÿÿÿÿFDocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿNCompObjÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿqÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿ
ÿÿÿÿ ÀFMicrosoft Office Word-Dokument
MSWordDocWord.Document.8ô9²q
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0019
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.02.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00