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2374/2023

Unterstützungsangebot für private Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen

Mitteilung Ausschuss 10.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 18.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4113 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/3 
 
Vorlagen-Nummer 10.08.2023 
 2374/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
 
Unterstützungsangebot für private Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beauftragt die Verwaltung die Wohnungsbauleit-
stelle um ein Unterstützungsangebot für private Eigentümer*innen von leerstehenden 
Wohnungen, die diese seit längerem nicht bewirtschaften, zu erweitern. Der Beschluss 
ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. 
 
Die Verwaltung nimmt den Beschluss der BV 4 als Anregung an die Verwaltung zur Kenntnis 
und nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
In der Begründung des Beschlusses AN/0783/2023 wird davon ausgegangen, dass bei län-
gerfristigen Wohnungsleerständen private Eigentümer*innen aus persönlichen Gründen nicht 
vermieten, sondern ihre Wohnungen leer stehen lassen.  
 
Nach den Erkenntnissen der Verwaltung sind die Gründe für Leerstände differenziert zu be-
trachten. 
Ab einer Leerstandsdauer von mehr als 6 Monaten ist grundsätzlich eine Genehmigung des 
Amtes für Wohnungswesen erforderlich. Dabei wird das Amt eigeninitiativ tätig oder auch auf 
Hinweise der Bevölkerung, die namentlich oder anonym über ein Internetformular erfolgen 
können. 
 
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=56-F38_WohnRZwEnt&formte-
cid=3&areashortname=send_html 
 
Laut dem „9. Bericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln“ entfallen 2022 bei selbst 
eingereichten Anträgen u.a. 143 WE auf den Abbruch zugunsten von Neubau, 50 WE auf die 
Umwandlung in Gewerbe und nur 2 WE auf die Genehmigung von Leerstand. 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=913359&type=do 
 
Bei den von Amts wegen eingeleiteten Wiederzuführungsverfahren liegt die häufigste Form in 
der unerlaubten Kurzzeitvermietung, die sich durch die Einführung der Wohnraum-Identitäts-
nummer zukünftig deutlich ändern/verringern wird. 
Im gesamten Jahr 2022 bestand im gesamten Stadtgebiet bei nur 332 WE der Verdacht auf 
unerlaubten Leerstand. 
 
Dabei ist bei einem Teil davon auszugehen, dass er zielgerichtet leer steht mit dem Ziel einer

2 
 
späteren Gewinn-/Renditemaximierung. Diese Fälle sind ordnungsbehördlich zufriedenstel-
lend lösbar. 
Darüber hinaus werden sehr individuelle Problemlagen genannt, wie zum Beispiel Streitigkei-
ten unter Erben, finanzielle Schwierigkeiten bei hohen zu erwartenden Sanierungskosten oder 
ein hohes Alter der Vermieter mit entsprechenden organisatorischen Defiziten. 
Diese können mit dem Handlungsspielraum der Verwaltung nicht adäquat gelöst werden. Ziel-
führender erscheint in diesen Fällen ein Verweis auf die Angebote des freien Marktes, abge-
deckt z.B. durch Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Banken und Generalunternehmer. 
 
Im Falle von ordnungsbehördlichen Eingriffen wegen Leerstand durch das Amt für Wohnungs-
wesen können natürlich durch die zuständige Sachbearbeitung sachdienliche Hinweise gege-
ben werden, um die Lage zu entschärfen oder das Verfahren zu beenden. Dies geschieht re-
gelmäßig im laufenden Verfahren. 
 
Der Anteil der leerstehenden Wohnungen in der Hand hilfebedürftiger Wohnungseigentümer, 
deren Probleme durch ein zusätzliches Beratungsangebot der Verwaltung gelöst werden 
könnte, erscheint marginal. 
 
Die originäre Aufgabe der Wohnungsbauleitstelle besteht darin, bei Wohnungsbauprojekten 
mit mehr als 50 Wohneinheiten, die Projektentwicklung als Lotse durch die Verwaltungsver-
fahren zu begleiten. Die Wohnungsbauleitstelle ist damit Partner der Wohnungswirtschaft bei 
der Verfahrensbeschleunigung mit dem Ziel, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sollte diese 
Aufgabe gegenüber der Beratung einzelner Vermieter zurückstehen, so müsste aus Kapazi-
tätsgründen die Begleitung solcher Projektentwicklungen zurückstehen. 
 
Die Verwaltung hält daher die Einrichtung einer von der BV4 (Ehrenfeld) gewünschten 
Beratungsstelle für nicht sachdienlich oder effizient. Die Verwaltung empfiehlt, der An-
regung nicht zu folgen 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2374/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.08.2023
Erstellt
26.07.2023 12:44