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AN/0272/2024

Kommunale Wärmeplanung von Anfang an richtigmachen

Die Linke. Antrag nach § 3 22.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.03.2024, TOP 2.4

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

5371 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses für Klima, Umwelt und 
Grün  
Frau Denise Abé  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.02.2024 
AN/0272/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 
 
Kommunale Wärmeplanung von Anfang an richtigmachen 
Sehr geehrte Frau Abé,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024 zu setzen 
 
Die Stadt Köln ist verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung zu 
erstellen.  
 
Beschluss: 
 
bei der Erstellung der kommunalen Wärmep lanung ist folgendes zu berücksichtigen:  
 
1. Das in Köln hergestellte Biogas soll möglichst zu 100 % als Energiespeicher genutzt 
werden. Um dies zu erreichen, setzt sich die Stadtverwaltung mit den 
Erzeuger*innen von Biogas in Verbindung, z.B. Landwirte, Rhei nenergie, AVG und 
StEB und erarbeitet gemeinsamen mit diesen entsprechende Lösungen. Neue 
BHKW, die mit Biogas betrieben werden, werden nicht mehr genehmigt und alte 
Anlagen im Rahmen der kommunalen Wärmewende sukzessiv umgebaut. Darüber 
hinaus, ist die Herstellung von Biogas in Köln umweltschonend zu regeln, damit 
dieses nicht aus Energiepflanzen wie z.B. aus Futtermais hergestellt wird.

2. Neue Fernwärmeleitungen werden vorrangig in Wohnquartieren mit 
Bestandsgebäuden (Geschosswohnungsbau) verlegt. In Neuba ugebieten werden 
möglichst keine Fernwärmeleitungen verlegt, sondern stattdessen andere 
Lösungen zur Wärmeversorgung angestrebt, z.B. Quartierslösungen mittels 
Nahwärme. 
 
3. Wenn Fernwärmeleitungen in Wohnstraßen vorhanden sind bzw. verlegt werden, 
gilt spätesten ab dem 30.06.2026 eine Anschlusspflicht dann, wenn min. 65% der 
Fernwärme aus regenerative Energie erzeugt wird.  
Ausnahmen von der Anschlusspflicht sind zu gewähren, wenn das Haus bzw. der 
Gebäudekomplex seine Wärme bereits zu min. 65% aus regenerati ver Energie 
erzeugt bzw. bezieht.  
Solange die angebotene Fernwärme nicht zu min. 65% aus regenerativer Energie 
erzeugt wird, besteht keine Anschlusspflicht.  
Da die Rheinenergie bei Fernwärme in Köln ein Quasimonopol hat, ist bei einer 
Anschlusspflicht ei ne unabhängige Regulierungsstelle zur Preisfindung zu bilden, 
deren Vorgaben bindend sind.  
 
 
zu 1. Eine der größten Herausforderungen der Energie - und damit auch der 
Wärmewende, ist die Speicherung von Energie, damit auch bei kalter Dunkelflaute 
genug Wärme und Strom bereitgestellt werden kann. Die Speicherung von Energie 
ist in der Regel teuer und verlustreich. Zurzeit wird auch dann Biogas verbraucht, 
wenn mehr als ausreichend erneuerbare Energie aus Wasser, Wind und Sonne 
vorhanden ist. Das heißt, einers eits eine aufwendige Speicherung von nicht 
verbrauchter Energie und andererseits das Verheizen von speicherfähigem Biogas. 
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung muss sich das ändern. Biogas muss 
vornehmlich als Energiespeicher genutzt werden und nur dann z um Einsatz 
kommen, wenn Energie aus anderen erneuerbaren Quellen fehlt. Da Gasspeicher 
vorhanden sind, ist Biogas in dieser Konstellation die preiswerteste Form der 
Energiespeicherung, 
 
Zu 2. Die Klimaschutzleitlinien für Neubauvorhaben schreiben für Köln einen KfW 
Effizienzhaus 40 EE Standard oder besser vor. Da solche Häuser nur 40 % des 
Primärenergieverbrauchs von Referenzgebäuden (EH85) benötigten, ist es bei 
Neubauten recht einfach, die benötigte Wärme über dezentrale Energiequellen, 
wie z.B. Wärmepumpen zu erzeugen oder bei Wohnquartieren Nahwärme -
Verbundlösungen zu entwickeln. Da Fernwärme nicht endlos vorhanden ist, deren 
Ausbau sehr viele Kapazitäten bindet und das Verlegen von Fernwärmeleitungen, 
alles andere als klimaschonend ist, sollte der Fernw ärmeausbau vorrangig dort 
stattfinden, wo Alternativen nur bedingt möglich sind. In dicht besiedelten

Stadtteilen mit Bestandsgebäuden (Geschosswohnungsbau) macht Fernwärme 
Sinn. 
 
Zu 3. Die Fernwärme hat deswegen einen guten Ruf, weil bei der Erzeugung von  Strom 
Restwärme anfällt, die zusätzlich genutzt werden kann und damit den 
Wirkungsgrad bei Kraft -Wärme-Kopplung erhöht. Zunehmend wird Strom aber 
mittlerweile über Techniken wie Wind, Wasser oder Photovoltaik erzeugt. Dabei 
entsteht keine Wärme als „Abfal lprodukt“. Wird ein Erdgaskraftwerk 
wärmegeführt, ist der Wirkungsgrad der erzeugten Wärme wesentlich schlechter 
als der einer gut eingestellten individuellen Erdgasheizung. In so einem Fall macht 
es aus Umweltschutzgründen wenig Sinn, Hausbesitzer*innen z u verpflichten, sich 
an ein Fernwärmenetz anzuschließen. Das ändert sich aber dann, wenn die 
Fernwärme überwiegend aus erneuerbarer Energie gewonnen wird. Dann macht 
es auch ökologisch Sinn, möglichst viele Endverbraucher*innen an einen 
Fernwärmestrang anz uschließen, weil dies Ressourcen schont und damit 
wiederum CO2 einspart. 
 
gez. gez. 
Michael Weisenstein Uschi Röhrig 
Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0272/2024
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
22.02.2024
Erstellt
22.02.2024 12:21