AN/0272/2024
Kommunale Wärmeplanung von Anfang an richtigmachen
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.02.2024 AN/0272/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 Kommunale Wärmeplanung von Anfang an richtigmachen Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024 zu setzen Die Stadt Köln ist verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Beschluss: bei der Erstellung der kommunalen Wärmep lanung ist folgendes zu berücksichtigen: 1. Das in Köln hergestellte Biogas soll möglichst zu 100 % als Energiespeicher genutzt werden. Um dies zu erreichen, setzt sich die Stadtverwaltung mit den Erzeuger*innen von Biogas in Verbindung, z.B. Landwirte, Rhei nenergie, AVG und StEB und erarbeitet gemeinsamen mit diesen entsprechende Lösungen. Neue BHKW, die mit Biogas betrieben werden, werden nicht mehr genehmigt und alte Anlagen im Rahmen der kommunalen Wärmewende sukzessiv umgebaut. Darüber hinaus, ist die Herstellung von Biogas in Köln umweltschonend zu regeln, damit dieses nicht aus Energiepflanzen wie z.B. aus Futtermais hergestellt wird. 2. Neue Fernwärmeleitungen werden vorrangig in Wohnquartieren mit Bestandsgebäuden (Geschosswohnungsbau) verlegt. In Neuba ugebieten werden möglichst keine Fernwärmeleitungen verlegt, sondern stattdessen andere Lösungen zur Wärmeversorgung angestrebt, z.B. Quartierslösungen mittels Nahwärme. 3. Wenn Fernwärmeleitungen in Wohnstraßen vorhanden sind bzw. verlegt werden, gilt spätesten ab dem 30.06.2026 eine Anschlusspflicht dann, wenn min. 65% der Fernwärme aus regenerative Energie erzeugt wird. Ausnahmen von der Anschlusspflicht sind zu gewähren, wenn das Haus bzw. der Gebäudekomplex seine Wärme bereits zu min. 65% aus regenerati ver Energie erzeugt bzw. bezieht. Solange die angebotene Fernwärme nicht zu min. 65% aus regenerativer Energie erzeugt wird, besteht keine Anschlusspflicht. Da die Rheinenergie bei Fernwärme in Köln ein Quasimonopol hat, ist bei einer Anschlusspflicht ei ne unabhängige Regulierungsstelle zur Preisfindung zu bilden, deren Vorgaben bindend sind. zu 1. Eine der größten Herausforderungen der Energie - und damit auch der Wärmewende, ist die Speicherung von Energie, damit auch bei kalter Dunkelflaute genug Wärme und Strom bereitgestellt werden kann. Die Speicherung von Energie ist in der Regel teuer und verlustreich. Zurzeit wird auch dann Biogas verbraucht, wenn mehr als ausreichend erneuerbare Energie aus Wasser, Wind und Sonne vorhanden ist. Das heißt, einers eits eine aufwendige Speicherung von nicht verbrauchter Energie und andererseits das Verheizen von speicherfähigem Biogas. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung muss sich das ändern. Biogas muss vornehmlich als Energiespeicher genutzt werden und nur dann z um Einsatz kommen, wenn Energie aus anderen erneuerbaren Quellen fehlt. Da Gasspeicher vorhanden sind, ist Biogas in dieser Konstellation die preiswerteste Form der Energiespeicherung, Zu 2. Die Klimaschutzleitlinien für Neubauvorhaben schreiben für Köln einen KfW Effizienzhaus 40 EE Standard oder besser vor. Da solche Häuser nur 40 % des Primärenergieverbrauchs von Referenzgebäuden (EH85) benötigten, ist es bei Neubauten recht einfach, die benötigte Wärme über dezentrale Energiequellen, wie z.B. Wärmepumpen zu erzeugen oder bei Wohnquartieren Nahwärme - Verbundlösungen zu entwickeln. Da Fernwärme nicht endlos vorhanden ist, deren Ausbau sehr viele Kapazitäten bindet und das Verlegen von Fernwärmeleitungen, alles andere als klimaschonend ist, sollte der Fernw ärmeausbau vorrangig dort stattfinden, wo Alternativen nur bedingt möglich sind. In dicht besiedelten Stadtteilen mit Bestandsgebäuden (Geschosswohnungsbau) macht Fernwärme Sinn. Zu 3. Die Fernwärme hat deswegen einen guten Ruf, weil bei der Erzeugung von Strom Restwärme anfällt, die zusätzlich genutzt werden kann und damit den Wirkungsgrad bei Kraft -Wärme-Kopplung erhöht. Zunehmend wird Strom aber mittlerweile über Techniken wie Wind, Wasser oder Photovoltaik erzeugt. Dabei entsteht keine Wärme als „Abfal lprodukt“. Wird ein Erdgaskraftwerk wärmegeführt, ist der Wirkungsgrad der erzeugten Wärme wesentlich schlechter als der einer gut eingestellten individuellen Erdgasheizung. In so einem Fall macht es aus Umweltschutzgründen wenig Sinn, Hausbesitzer*innen z u verpflichten, sich an ein Fernwärmenetz anzuschließen. Das ändert sich aber dann, wenn die Fernwärme überwiegend aus erneuerbarer Energie gewonnen wird. Dann macht es auch ökologisch Sinn, möglichst viele Endverbraucher*innen an einen Fernwärmestrang anz uschließen, weil dies Ressourcen schont und damit wiederum CO2 einspart. gez. gez. Michael Weisenstein Uschi Röhrig Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0272/2024
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 22.02.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 12:21