V/0374/2010
Antrag Nr. A-R/0029/2010 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Münster vom 09.03.2010 - "Aufwertung des Stadtteils Kinderhaus sachgerecht gestalten - Bebauungsplan zur Zentrumserweiterung aufheben"
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Beschlussvorlage
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V/0374/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag Nr. A-R/0029/2010 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Münster vom 09.03.2010 - "Aufwertung des Stadtteils Kinderhaus sachgerecht gestalten - Bebauungsplan zur Zentrumserweiterung aufheben" Beratungsfolge 07.07.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Antrag Nr. A-R/0029/2010 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Münster vom 09.03.2010 - „Aufwertung des Stadtteils Kinderhaus sachge- recht gestalten – Bebauungsplan zur Zentrumserweiterung aufheben“ - wird abgelehnt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem vorstehenden Beschluss unmittelbar keine Kosten entstehen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.03.2010 den Antrag Nr. A-R/0029/2010 an den Hauptaus- schuss verwiesen. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1.: Der Bebauungsplan Nr. 515: „Kinderhaus – Zentrum Kinderhaus“ ist am 25.09.2009 rechts- verbindlich geworden. Mit seiner Abwägung zu den vorliegenden Anregungen und dem Satzungs- beschluss hat der Rat der Stadt am 24.06.2009 ein Planungsverfahren abgeschlossen, dass sich über mehrere Jahre intensiv mit allen Fragestellungen, die hiermit in Verbindung standen, ausei- nandergesetzt hat. Die zentrale Zielsetzung einer strukturellen Stärkung des Zentrums von Kinder- haus durch die Bereitstellung eines deutlich größeren Flächenangebotes, um den stark gewachse- nen Flächenansprüchen des Einzelhandels gerecht werden zu können, besteht nach wie vor. Sie deckt sich mit den Zielaussagen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt. Insofern besteht keine Veranlassung für eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 515. Zu 2.: Parallel zu den Planungen für eine Erweiterung des Zentrums wurden bereits Verbesse- rungsmaßnahmen für das bestehende Zentrum am Idenbrockplatz eingeleitet bzw. realisiert. Am 08.11.2008 fand ein öffentlicher Workshop der AG Image in Kooperation mit der Planungsverwal- tung im Zentrum der Markus-Kirchengemeinde statt, an dem ca. 40 Bürgerinnen und Bürger teil- Vorlagen-Nr.: V/0374/2010 Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: Kurz@stadt-muenster.de Datum: 15.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0374/2010 genommen haben. Von den zahlreichen Verbesserungsvorschlägen wurden in 2009 bereits wich- tige Maßnahmen umgesetzt. Die Beleuchtung wurde an verschiedenen Stellen des Idenbrockplat- zes verbessert und der Gehölzbewuchs, der viele Bereiche des Platzes uneinsehbar gemacht und das Sicherheitsempfinden der Nutzer gestört hat, wurde stark zurückgeschnitten. Die Auffindbar- keit des Zentrums wurde durch zusätzliche Hinweisschilder verbessert. Rund um das Bürgerhaus wurden Baumeinfassungen, Platzränder und Begrenzungsmauern erneuert sowie der Springbrun- nen vor dem Kirchenzentrum repariert. Strukturelle Verbesserungen wird das Zentrum mit dem Erweiterungsbereich erhalten. Die großflä- chigen Läden und attraktiven Angebotsformen werden dem Zentrum insgesamt eine deutlich höhe- re Kundenfrequenz bringen, wovon auch die bestehenden Geschäfte profitieren werden. Zu 3.: Die städtebaulichen Zielsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung in Kinderhaus wurden vom Rat der Stadt mit den Beschlüssen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes festge- legt. Mit dem Bebauungsplan werden diese Zielsetzungen lediglich konkretisiert. Einer Einbindung in eine Rahmenplanung bedarf es insoweit nicht. Zu 4.: Mit den Beschlüssen der parlamentarischen Gremien wurde das Einzelhandelskonzept der Stadt Ende 2008 / Anfang 2009 aktualisiert. Grundlage bildete eine ständig fortgeschriebene Be- standsaufnahme der vorhandenen Einzelhandelsangebote im gesamten Stadtgebiet sowie die aktuelle Fassung der kleinräumigen Bevölkerungs prognose. Für die Fortschreibung des Einzel- handelskonzeptes wurde zudem eine gesonderte Untersuchung zum Verkaufsflächenbedarf im Nahversorgungsbereich in den Stadtbezirken durchgeführt. Deren Ergebnisse zeigen, dass insbe- sondere für den Stadtbezirk Nord erhebliche Nachholbedarfe in der Bereitstellung von Einzelhan- delsflächen bestehen. Eine stärkere Berücksichtigung der gegenüber anderen Stadtteilen geringe- ren Kaufkraft in Kinderhaus ist nicht erforderlich, da sich diese Unterschiede im Bereich der Nah- versorgung nur unerheblich auswirken während sie für den Bereich der aperiodischen Güter er- hebliche Auswirkungen haben. Zu 5.: Komplexe Planungsentscheidungen werden von der Planungsverwaltung generell durch geeignete Formen der Bürgerbeteiligungen vorbereitet. Das Einzelhandelskonzept 2004 und seine Fortschreibung 2008 sind jeweils mit öffentlichen Beteiligungsmöglichkeiten vorbereitet worden. Dem Bebauungsplan für die Zentrumserweiterung ging ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren voraus, welches mehrere Planungsvarianten für die Zentrumserweiterung erbracht hat. Von 2005 bis 2008 sind fünf öffentliche Informationsveranstaltungen zur Planung durchgeführt worden. Zu 6.: Der Rat hat am 24.06.2009 mit seiner Abwägung zu den vorliegenden Anregungen eine abschließende Bewertung vorgenommen und das Satzungsverfahren für den Bebauungsplan ab- geschlossen. Anlass für eine erneute Beschäftigung der parlamentarischen Gremien mit dem Thema könnte daher nur eine geänderte Planung und den hierzu vorgebrachten Anregungen sein. i.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Idenbrockplatz
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0374/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37