2885/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Fahrradstreife", AZ 09/24
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Anlage 1
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 26.06.2024 Auszug aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.05.2024 öffentlich 7.2.1 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Akten- zeichen 09/24 S 1166/2024 Frau Oedingen, SPD, möchte wissen, wie viele Fahrradstreifen es gibt und wo diese unterwegs sind. In letzter Zeit habe man die Fahrradstreifen in den verschiedenen Be- zirken nicht häufig gesehen. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, sagt zu, dass diese Frage zur Klärung mitgenommen wird.
Anlage 2
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Von: 32-Stabsstelle An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Cc: Betreff: Datum: Anlagen: AW: Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 S Dienstag, 23. Juli 2024 14:56:52 Guten Tag Frau , untenstehend finden Sie die Stellungnahme seitens 32 zu Punkt 7.2.1 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 S, 1166/2024 aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.05.2024. Insgesamt sind über 60 Außendienstmitarbeitende beim Ordnungsdienst und Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung mit einer Radfahrausrüstung ausgestattet. Die Kolleg*innen können auf einen Fuhrpark aus über 45 E-Bikes und weiteren zahlreichen Fahrrädern zugreifen um das Kölner Stadtgebiet zu bestreifen. Die Fahrradstreifen arbeiten bedarfsorientiert und sind in der Regel täglich im Früh- und Tagdienst sowie an Wochenenden und Sonderdiensten im Einsatz. Lediglich bei witterungsbedingten Verhinderungsgründen (Starkregen, Schnee, Eisglätte etc.) finden aus Fürsorgepflicht keine Fahrradstreifen statt. Zudem wird aus Eigensicherungsgründen die Fahrradstreife in den Abendstunden nur begrenzt eingesetzt. Die Rad fahrenden Außendienstmitarbeitenden sind grundsätzlich stadtweit anzutreffen. In einigen Stadtteilen sind die Kolleg*innen jedoch schwerpunktmäßig unterwegs. Beim Verkehrsdienst liegt der Fokus der Rad fahrenden Kolleg*innen beispielsweise besonders auf dem Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer*innen auf und an Fahrradwegen und Fahrradschutzstreifen in der Innenstadt. Überwachungsschwerpunkt der Fahrradstreifen beim Ordnungsdienst sind vor allem stadtweite Grünflächenkontrollen und schwerpunktbezogene Großaktionen wie z.B. an Veranstaltungen wie dem SummerJam oder CSD. Darüber hinaus wird ein Großteil des operativen Geschäfts insbesondere in den Bezirken Lindenthal und Ehrenfeld auf dem Fahrrad erledigt. Viele Grüße 32 - Amt für öffentliche Ordnung 32/0 - Kommunikation und Strategie Willy-Brandt-Platz 3
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 18.09.2024 2885/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.09.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Fahrradstreife", AZ 09/24 Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird die Ant- wort des Amtes für öffentliche Ordnung zu TOP 7.2.1 aus der Sitzung vom 06.05.2024 zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2885/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2024
- Erstellt
- 18.09.2024 10:45