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2885/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Fahrradstreife", AZ 09/24

Mitteilung Ausschuss 18.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 23.09.2024, TOP 7.2.10

Anlage 1

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Anlage 2

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

742 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
Fax:   (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 26.06.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 06.05.2024  
öffentlich 
7.2.1 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Akten-
zeichen 09/24 S 
1166/2024 
Frau Oedingen, SPD, möchte wissen, wie viele Fahrradstreifen es gibt und wo diese 
unterwegs sind. In letzter Zeit habe man die Fahrradstreifen in den verschiedenen Be-
zirken nicht häufig gesehen.  
  
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, sagt zu, dass diese Frage zur Klärung 
mitgenommen wird.

Anlage 2

2051 Zeichen

Von: 32-Stabsstelle
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Cc:
Betreff:
Datum:
Anlagen:
AW: Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 S 
Dienstag, 23. Juli 2024 14:56:52
Guten Tag Frau ,
untenstehend finden Sie die Stellungnahme seitens 32 zu Punkt 7.2.1 Mitteilung 
zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 
S, 1166/2024 aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden vom 06.05.2024.
Insgesamt sind über 60 Außendienstmitarbeitende beim Ordnungsdienst und 
Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung mit einer Radfahrausrüstung 
ausgestattet. Die Kolleg*innen können auf einen Fuhrpark aus über 45 E-Bikes 
und weiteren zahlreichen Fahrrädern zugreifen um das Kölner Stadtgebiet zu 
bestreifen.
Die Fahrradstreifen arbeiten bedarfsorientiert und sind in der Regel täglich im 
Früh- und Tagdienst sowie an Wochenenden und Sonderdiensten im Einsatz. 
Lediglich bei witterungsbedingten Verhinderungsgründen (Starkregen, Schnee, 
Eisglätte etc.) finden aus Fürsorgepflicht keine Fahrradstreifen statt. Zudem wird 
aus Eigensicherungsgründen die Fahrradstreife in den Abendstunden nur 
begrenzt eingesetzt.
Die Rad fahrenden Außendienstmitarbeitenden sind grundsätzlich stadtweit 
anzutreffen. In einigen Stadtteilen sind die Kolleg*innen jedoch schwerpunktmäßig 
unterwegs.
Beim Verkehrsdienst liegt der Fokus der Rad fahrenden Kolleg*innen 
beispielsweise besonders auf dem Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer*innen 
auf und an Fahrradwegen und Fahrradschutzstreifen in der Innenstadt.
Überwachungsschwerpunkt der Fahrradstreifen beim Ordnungsdienst sind vor 
allem stadtweite Grünflächenkontrollen und schwerpunktbezogene Großaktionen 
wie z.B. an Veranstaltungen wie dem SummerJam oder CSD. Darüber hinaus wird 
ein Großteil des operativen Geschäfts insbesondere in den Bezirken Lindenthal 
und Ehrenfeld auf dem Fahrrad erledigt.
Viele Grüße 
32 - Amt für öffentliche Ordnung
32/0 - Kommunikation und Strategie
Willy-Brandt-Platz 3

Mitteilung Ausschuss

486 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 18.09.2024 
 2885/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.09.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Fahrradstreife", AZ 09/24 
Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird die Ant-
wort des Amtes für öffentliche Ordnung zu TOP 7.2.1 aus der Sitzung vom 06.05.2024 
zur Kenntnis gegeben. 
 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2885/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.09.2024
Erstellt
18.09.2024 10:45