1370/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23, Aktenzeichen 08/24 B
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Anlage 1 Eingabe
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Seniorenvertretung Köln - Innenstadt Ludwigstr. 8 50667 Köln Ausschuss für Bürgerbeteiligung Anregungen und Beschwerden Herrn Max Cristian Derichsweiler Ludwigstraße 8 50667 Köln Köln, den 16.01.2024 Anregung Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren, die Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt beantragt, der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bittet die zuständigen Mitglieder des Rates, kurzfristig die Hauptsatzung der Stadt Köln abzuändern. Die beabsichtigten Änderungen sind der Anlage zu entnehmen. Maßgebend für den Antrag sind folgende Überlegungen: Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird demokratisch gewählt. Alle Mitglieder bilden die Gesamtkonferenz, die die Seniorenvertretung nach außen repräsentiert. Nach der bisherigen Hauptsatzung werden aus der aus 9 Mitgliedern und ihren Vertretern (also 18 Personen) bestehenden Stadtkonferenz alle Personen für Ämter und Ausschüsse benannt. Dies führt zu einer Überlastung und Ämterhäufung von Mitgliedern. Nach der neuen Regelung sollen alle Positionen aus Mitgliedern der Gesamtkonferenz gebildet werden. Damit können diese Personen auch an der aktiven Gestaltung besser mitwirken. Weiter soll die Gesamtkonferenz die Seniorenvertretung eigene Anregungs- bzw. Antragsrechte erhalten. Nach der bisherigen Regelung sind alle seniorenrelevanten Themen durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu entscheiden, die bislang allenfalls zweimal im Jahr tagt, sodass kurzfristige Wünsche und politisch aktuelle Themen der Seniorenvertretung in den entsprechenden Ausschüssen nicht zeitnah diskutiert werden. Nur am Rande sei erwähnt, dass neben den demokratisch gewählten Seniorenvertretern in der Stadtarbeitsgemeinschaft Teilnehmer ohne demokratische gewählte Legitimation die Mehrheit bilden und gegen die Seniorenvertretung entscheiden können. . Insbesondere auf Bezirksebene haben die Seniorenvertretungen nur wenige Möglichkeiten, direkt Anträge einzubringen Die Bezirksseniorenvertretungen müssen Fraktionen bitten, ihre Anträge zu übernehmen und zur Entscheidung vorzulegen.. Da die Seniorenvertretung parteipolitisch unabhängig ist möchte sie nicht den Eindruck erwecken, mit politischen Fraktionen enger verbunden zu sein. Der Unterzeichner ist gerne bereit, weitere Erläuterungen des Antrages in der Sitzung des Ausschusses vorzutragen. Die gewünschten Änderungen der Hauptsatzung sind von der Stadtkonferenz und der Gesamtkonferenz einstimmig angenommen worden. Durch ein Fehler bei der Aufstellung der Tagesordnung konnte dies nicht in der letzten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik diskutiert werden. Wegen der im Kalenderjahr 2025 bevorstehenden Kommunalwahl halten wir die Angelegenheit für eilbedürftig, bevor die Ratsmitglieder durch andere Dinge gehindert sind, sich mit dieser Angelegenheit weiter zu beschäftigen. Außerdem sollte im Vorfeld der Wahl zur nächsten Seniorenvertretung in Köln Klarheit für die Kandidaten und Kandidatinnen bestehen in welchem rechtlichen Umfeld sie die Interessen der älteren Generation in Köln vertreten. Mit freundlichen Grüßen SVK Köln Innenstadt “w ‘ > . En | : nn - # Ve" - ) $ 23 der Hauptsatzung TG 2022 12 25 i.d.F v 05.07.022 Alt Neu Seniorenvertretung und Arbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik Seniorenvertretung, Arbeitsgemeinschaften und Konferenzen Seniorenpolitik (1) Bei der Stadt Köln wird eine Seniorenvertretung gebildet. Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird entsprechend den Regelungen der jeweils gültigen Wahlordnung gewählt. (1) Bei der Stadt Köln wird eine Seniorenvertretung gebildet. Sie wird entsprechend den Regelungen der jeweils gültigen Wahlordnung gewählt. Die gewählten Seniorenvertreterinnen /Seniorenvertreter bilden in den Stadtbezirken die Bezirkskonferenzen. (2) Auf Stadtebene und auf Stadtbezirksebene werden Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die die Seniorenvertretung, die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates bzw. Bezirksvertretungen Mitglieder entsenden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik besitzt das Recht, Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss’ vorzulegen. Die . Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpoliiik haben das Recht, Anregungen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vorzulegen. (3) Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter und ihre Stellvertretungen bilden SVK- Stadtkonferenz. die (4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Alle Bezirkskonferenzen bilden zusammen die SVK-Gesamtkonferenz. Die Gesamtkonferenz entscheidet in allen wesentlichen Angelegenheiten der Seniorenvertretung. In Einzelfällen der einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung kann die Gesamtkonferenz die Entscheidungsbefugnis von der Stadtkonferenz zurückholen. Auf Stadtebene wird eine Stadtkonferenz gebildet. Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer Mitte zwei Mitglieder, die in die Stadtkonferenz entsandt werden. Die Stadtkonferenz entscheidet in den einfachen Geschäften der laufenden Verwaltung der Seniorenvertretung, es sei denn, die Gesamtkonferenz macht im Einzelfall von ihrem Rückholrecht Gebrauch. (2) Auf Stadtebene und auf Stadtbezirksebene werden Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die die Seniorenvertretung, die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates und die Bezirksvertretungen Mitglieder entsenden. Alle Mitglieder der Bezirkskonferenzen sind zugleich Mitglieder der Bezirksarbeitsgemeinschaft ihres Stadtbezirks. Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer Mitte zwei Mitglieder, die in die Stadtarbeitsgemeinschaft entsandt werden. Die Bezirksarbeitsgemeinschaften und die Bezirkskonferenzen haben das Recht, Anregungen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung ihres Bezirks vorzulegen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft und die Gesamtkonferenz haben das Recht, Anregungen und Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. (5) Die Einzelheiten Bauen, Wohnen, sowie Anregungen und Beschwerden zuständigen Fachausschüsse entsenden. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese als sachkundige Einwohner gem. & 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse regelt die vom Ausschuss für Soziales und Senioren (4) Die Gesamtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen entsenden. Hierfür schlägt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK- Gesamtkonferenz wählt der Rat diese gem. $ 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die SVK-Bezirkskonferenzen Seniorenvertretungen wählen jeweils eine Person als Sachverständige für senioren- politische Fragen in der Bezirksvertretung ihres Stadtbezirks. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt. Die Gesamtkonferenz wählt aus ihrer Mitte auch die Mitglieder, die in die weiteren Gremien und Arbeitskreise der Stadt sowie in die Mitgliedsversammlung der Landesseniorenvertretung NRW entsandt werden. (3) Die Einzelheiten regeln die Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP) - beschlossen vom Ausschuss für Soziales, Senioren Senioren der Stadt Köln vom 27. Mai 2021 sowie die Geschäftsordnung der Seniorenvertretung der Stadt Köln (GU SVK) vom 21.5.2015.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 23.04.2024 1370/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 07.10.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23, Aktenzeichen 08/24 B Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sit- zung vom 18.03.2024 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, den Vorgang dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, dem Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zur Kenntnis zu geben. gez. Dr. Höver
Anlage 2 Auszug TOP 2.3 Niederschrift BAB 18.03.2024
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 22.04.2024 Auszug aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 18.03.2024 öffentlich 2.3 Bürgereingabe nach § 24 GO - "Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23", Aktenzeichen 08/24 B 0571/2024 Herr Meurers, im Namen der Seniorenvertretung Innenstadt Petent der Eingabe, führt aus, dass er 2016 in die Seniorenvertretung Innenstadt gewählt wurde. Entgegen sei- ner Annahme habe er festgestellt, dass trotz des demokratischen Wahlverfahrens das gewählte Gremium nicht viel zu sagen habe. In der Stadtarbeitsgemeinschaft seien 9 Seniorenvertreter und 14 Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und Parteien. Man habe keine Mehrheit, sodass jeder Antrag abgelehnt werden könnte, wenn nicht die Über- zeugung für die anderen Personen auch möglich ist. Die Stadtarbeitsgemeinschaft sei sehr wichtig um mit den Wohlfahrtsverbänden und mit den politischen Parteien in Kon- takt zu bleiben und verschiedene Dinge zu besprechen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft tage jedoch nur zweimal jährlich und sei deshalb ein stumpfes Schwert für die Senio- renvertretung. Deshalb stelle sich die Frage, warum es nicht möglich sein soll, dass die Seniorenvertretung ganz konkrete Anträge stellen darf. Der Petent schildert die Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen. Diese würde nicht gleich gut verlaufen. Während die Seniorenvertretung z.B. bei der Bezirksvertretung Innenstadt ein gutes Standing habe und Dinge, die man besprechen wolle vernünftig vorbringen könne, sei dies bei anderen Bezirksvertretungen nicht immer oder kaum möglich. Man sei der Auffassung, dass gerade in den Bezirksvertretungen es möglich sein müsse, dass ein Seniorenvertreter auch mal einen Antrag stellen darf. Der Petent berichtet von einer Politikerin, die in einer Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft ihr Bedauern darüber kundgetan habe, dass die Seniorenvertreter/innen bislang kein Antragsrecht in den Bezirksvertretungen haben. Man müsse sich eine Fraktionsunterstützung suchen, die dann die Angelegenheit mit der Fraktion verknüpfe, obwohl es ein Anliegen des Mit- glieds der Seniorenvertretung sei. Es handelte sich um eine hochkomplizierte Diskus- sion. Der Petent teilt mit, dass es auch eine Anfrage an das Rechtsamt gab. Dieses sei der Ansicht, dass Anträge durch ein Mitglied der Seniorenvertretung nicht zulässig seien. Dies sei jedoch nicht richtig, denn laut Bezirksregierung sei es dann zulässig, wenn die Hauptsatzung festlegt, dass ein Mitglied der Seniorenvertretung Anträge stellen kann. Seine Eingabe ziele darauf ab, dass die Seniorenvertreter ein eigenes Antragsrecht bekommen und dass grundsätzlich die Rechtsstruktur für die Seniorenvertretung ver- bessert wird. Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft wurden die mit der Eingabe vor- gelegten Änderungsvorschläge für die Hauptsatzung erarbeitet. Im Februar 2023 wur- den diese Inhalte durch die Gesamtkonferenz einstimmig bestimmt, von der Stadtkon- ferenz einstimmig akzeptiert und es sollte an die politischen Parteien herangetreten werden um Gespräche zu führen. Dies sei jedoch nicht erfolgreich gewesen. Er habe selber nur mit einer Fraktion sprechen können, die sich das auch gerne alles angehört und als diskussionswürdig erachtet habe. Darüber hinaus habe es keine Gespräche gegeben. Ihm seien keine Antworten der Fraktionen bekannt. Herr Meurers fasst zu- sammen, dass sein heutiges Ziel sei, dass gesagt wird, dass die Seniorenvertreter in einer der nächsten Fraktionssitzung eingeladen werden. Wegen der bevorstehenden Kommunalwahl, aber nicht erst Ende nächsten Jahres. Er bittet um Beschlussfassung dahingehend, dass die Angelegenheit an die Fraktionen weitergegeben wird und diese die Seniorenvertreter zur Erläuterung des mit der Eingabe eingebrachten Vor- schlags einladen. Herr Meurers betont, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die Se- niorenvertreter im Rahmen einer kostenintensiven demokratischen Wahl gewählt wer- den, dann aber nichts dürfen. Herr Holtmann, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren /Fachplanung für Senior*innen und Menschen mit Behinderung, erläutert zu Beginn, welche Gremien es in der Senio- renpolitik auf verschiedenen Ebenen gibt und, dass diese Regelungen in der Haupt- satzung zu finden sind. Die Beschlussvorlage, die eingebracht wurde ziele darauf ab, dass die Regelungen, die in der Hauptsatzung getroffen werden und die Regelungen, die in der Geschäfts- ordnung für die Gremien der Seniorenpolitik stehen, dass man denen nachfolgt, wenn man bestimmte Dinge ändern möchte. Die Seniorenvertretung könne ihre Anliegen in der Seniorenvertretung besprechen und dann in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik einbringen. Diese hat nach der Hauptsatzung das Recht Anregungen an den Rat zu richten. In der Vergangenheit sei dies auch einige Male erfolgt, zum Beispiel, dass der Kreis der Ratsausschüsse ausgeweitet wurde in dem Sachkundige Einwohner der Seniorenvertreter entsendet werden. Herr Holtmann weist darauf hin, dass der Wunsch in die Fraktionen eingeladen zu werden, nicht in der Eingabe geäußert wurde, sondern dass der Ausschuss den Rat beauftragen soll die Hauptsatzung zu ändern. Dies sei schwierig, da in diesem Fall die Gremien, die vorher eigentlich damit befasst werden sollten, – die Stadtarbeitsgemein- schaft Seniorenpolitik, die gesamtstädtische Seniorenvertretung und der Sozialaus- schuss -, dann umgangen würden. Herr Scherzberg, Sprecher der gesamtstädtischen Seniorenvertretung, bestätigt Herr Meurers Aussagen und führt aus, dass man ein gewähltes Gremium in einem aufwen- digen Wahlverfahren sei. Man arbeite in zwei Ebenen: dem Bezirk, wo man vor Ort in den Bezirksvertretungen tätig sei, und einmal stadtweit, indem man in den entspre- chenden Ausschüssen und Gremien vertreten sei. Es fehle die Möglichkeit als Senio- renvertretung schnell auf bestimmte Situationen reagieren zu können - seinerzeit zum Beispiel auf die Filialschließungen der Sparkasse Köln Bonn. Es fehle die schnelle Agierungsmöglichkeit in dem man die Anträge unmittelbar stellen kann. Man wolle sei- nen Auftrag als Seniorenvertretung gerecht werden können. Bei zweimaligen Sitzun- gen im Jahr bestünde ein sehr hoher Zeitverzug. Man müsse schneller agieren kön- nen. Deshalb sei es wichtig die entsprechenden Antragsrechte zu bekommen. Dass hieße nicht, dass die Politik damit umgangen wird; letztendlich entscheide die Politik, was mit diesen Anträgen passiere. Das Standing in den Bezirken sei abhängig von den handelnden Personen. In manchen Bezirken läuft es überhaupt nicht, in manchen Bezirken würden die Seniorenvertreter vorsichtig ausgedrückt sozusagen des Rau- mes verwiesen. Das Standing sei nicht durchgehend überall gleich. Als Vertreter von nahezu ein Viertel der Kölner Bevölkerung wolle man für diese auch etwas tun kön- nen. Dies sei mit dem Antragsrecht möglich. Herr Scherzberg berichtet, dass man als Vorstand mit allen Fraktionen gesprochen habe - außer aus terminlichen Gründen mit den Grünen. Dies soll aber nachgeholt werden. Alle mit denen man gesprochen habe, gaben die Rückmeldung, dass dies nicht gewollt sei, da es deren Aufgabe sei. Aus diesem Grund habe man auch vor dem Arbeitskreis Geschäftsordnung gesagt, man splitte das was man eigentlich möchte und gebe das Erfolgversprechende in die Stadtarbeitsgemeinschaft. Das sei auch Geschehen. Es ging darum, dass die Ge- samtheit der Kölner Seniorenvertreter- und Seniorenvertreterinnen Sachkundige Ein- wohner in die Ausschüsse und Gremien schicken darf. Da müsse der entsprechende Paragraph der Hauptsatzung geändert werden. Das sei von der Stadtarbeitsgemein- schaft so angenommen worden und gehe jetzt seinen ganz normalen Gang. Das An- tragsrecht wurde aus diesem Grund zurückgezogen, weil man der Ansicht war, dass man dies nicht durchgesetzt bekomme. Dies sei sein jetziger Sachstand. Er freue sich aber, wenn es heute anders beschieden würde. Herr Schöffmann, Grüne, führt aus, dass es einen vorgegebenen Weg gebe über die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik. Der Ausschuss sehe sich nicht in der Situa- tion einzelne Akteure aus der Seniorenvertretung oder der Stadtarbeitsgemeinschaft ein besonderes Votum zu geben. Deshalb folge man der Vorlage der Verwaltung. Herr Erkelenz, CDU, stellt fest, dass das heute von Herrn Meurers Vorgetragene sich von dem in der Eingabe Vorgetragene abhebt. Im Kern ginge es Herrn Meurers um ein Antragsrecht in der Bezirksvertretung. Ob hierfür die Hauptsatzung geändert wer- den muss, müsse man sehen. Herr Erkelenz könne sich damit anfreunden, das Anlie- gen in den Ratsfraktionen zu diskutieren, heute hierzu aber nichts zu beschließen. Ob Herr Meurers dann hierzu eingeladen wird vermöge er an dieser Stelle nicht zu sagen. Sich an Herrn Scherzberg wendend, weist Herr Erkelenz darauf hin, dass es sehr wohl Antragsrechte der Seniorenvertretung gebe im Sozialausschuss. In Bezug auf die angesprochenen Filialschließungen der Sparkasse Köln Bonn, sei dieses Thema im Sozialausschuss sehr intensiv diskutiert worden – auch in Anwesenheit des Vor- standsvorsitzenden der Sparkasse Köln Bonn. Dies sei ein Beispiel dafür, wo die Se- niorenvertretung sehr aktiv sein kann und zumindest im Sozialausschuss - einem Ratsausschuss - bereits Antragsrechte hat. Dies könne man analog dazu vielleicht auch in der Bezirksvertretung ermöglichen. Frau Oedingen, SPD, möchte, dass die ein Viertel der Kölner Bevölkerung ausma- chenden Menschen im Seniorenalter gehört werden. Sie möchte das Thema Antrags- recht in Bezirksvertretungen gerne zur Besprechung in ihre Fraktion nehmen und sich für eine Einladung der Seniorenvertretung zu diesem Thema sowie für ein Antrags- recht in den Bezirksvertretungen einsetzen. Die Eingabe solle an den Ausschuss All- gemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Information weitergegeben werden. Frau Röhrig, Die Linke, fragt ob die Eingabe direkt an den Ausschuss Allgemeine Ver- waltung verwiesen werden kann. Frau Schöppen, FDP, möchte den formalen Weg gehen und abwarten, was die ande- ren Seniorengremien entscheiden. Herr Meurers weist darauf hin, dass sich die Zahl der Kandidaten für die Wahl der Se- niorenvertretung 2016 um die Hälfte auf 62 Personen verringert hat. Damit sich viele Menschen finden, die sich zur Wahl stellen, müsse in der Öffentlichkeit dokumentiert werden, dass die Seniorenvertretung eine wichtige Stellung einnimmt und es wichtig ist mitzumachen. Vor dem Hintergrund, dass Menschen im Seniorenalter einen gro- ßen Anteil der Kölner Bevölkerung einnehmen, könne er weiterhin nicht nachvollzie- hen, warum die Seniorenvertretung kein Antragsrecht habe, sondern lediglich in der Stadtarbeitsgemeinschaft auftrete. Herr Holtmann, klärt zu der von Herrn Meurers angesprochenen Aufstellung der Ta- gesordnung der vorletzten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik da- hingehend auf, dass bezüglich des von Herrn Meurers eingebrachten Antrages der Vorsitzende von der Seniorenvertretung die Information erhalten habe, dass innerhalb der Seniorenvertretung noch Beratungsbedarf zu dem Thema bestehe. Deshalb konnte der Antrag noch nicht behandelt werden. Des weiteren berichtet Herr Holt- mann, dass vor einigen Jahren die Bezirksregierung auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt habe, dass die Ausweitung der Antragsrechte der Seniorenvertreter kommu- nalverfassungsrechtlich nicht möglich sei. Herr Scherzberg klärt auf, dass aufgrund Krankheit die Angelegenheit in der vorletzten Sitzung nicht behandelt werden konnte. Herr Erkelenz, CDU, möchte wissen, warum das von ihm beschriebene Antragsrecht der Seniorenvertretung im Ratsausschuss Soziales nicht auch bereits in den Bezirks- vertretungen der Fall ist. Herr Holtmann erklärt hierzu, dass die in den Ausschüssen vertretenen sachkundigen Einwohner bestimmte Rechte haben. In den Bezirksvertretungen sitzen die Senioren- vertreter nicht mit sachkundigen Einwohnern, sondern mit Sachverständigen für Seni- orenpolitische Fragen. Und für die sachkundigen Einwohner seien die Kompetenzen in der Hauptsatzung erklärt. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, fasst zusammen, dass Herr Meurers An- liegen hier im Ausschuss bei allen Fraktionen Gehör gefunden hat und dass das Thema sicher auch in den Fraktionen diskutiert werden kann und auch sollte. Dies könne lediglich als Appell gelten, da dies im Ermessen der einzelnen Fraktionen liegt, wie sich damit auseinandergesetzt wird. Die jeweiligen Gremienbeiträge haben sehr stark darauf abgezielt, dass man das möchte bzw. schon getan oder zum Teil getan hat. Herr Derichsweiler schlägt vor, dass der Ausschuss die Eingabe zur Kenntnis nimmt. Die Eingabe dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Stadtarbeitsgemeinschaft Se- niorenpolitik zur Kenntnis gebracht wird. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tent*innen für ihre Eingabe „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23". Der Ausschuss nimmt die Bürgereingabe zur Kenntnis, und bittet die Initiator*innen, ihr Anliegen gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik einzubringen. Diese kann nach § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung eine Anregung an den Rat richten. dem Petenten für die Eingabe. Der Ausschuss nimmt die Bürgereingabe zur Kenntnis und gibt diese dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, dem Ausschuss So- ziales, Seniorinnen und Senioren und der Stadtarbeitsgemeinschaft Senioren- politik zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1370/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 22.04.2024 08:08