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1370/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23, Aktenzeichen 08/24 B

Mitteilung Ausschuss 23.04.2024

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, Sitzung am 13.10.2025, TOP 5.2.1

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug TOP 2.3 Niederschrift BAB 18.03.2024

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Anlage 1 Eingabe

7914 Zeichen

Seniorenvertretung
Köln - Innenstadt

Ludwigstr. 8
50667 Köln

Ausschuss für Bürgerbeteiligung
Anregungen und Beschwerden
Herrn Max Cristian Derichsweiler
Ludwigstraße 8

50667 Köln

Köln, den 16.01.2024
Anregung

Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren,
die Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt beantragt,

der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bittet die zuständigen
Mitglieder des Rates, kurzfristig die Hauptsatzung der Stadt Köln abzuändern.

Die beabsichtigten Änderungen sind der Anlage zu entnehmen.
Maßgebend für den Antrag sind folgende Überlegungen:

Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird demokratisch gewählt. Alle Mitglieder bilden die
Gesamtkonferenz, die die Seniorenvertretung nach außen repräsentiert. Nach der bisherigen
Hauptsatzung werden aus der aus 9 Mitgliedern und ihren Vertretern (also 18 Personen)
bestehenden Stadtkonferenz alle Personen für Ämter und Ausschüsse benannt. Dies führt zu einer
Überlastung und Ämterhäufung von Mitgliedern. Nach der neuen Regelung sollen alle Positionen
aus Mitgliedern der Gesamtkonferenz gebildet werden. Damit können diese Personen auch an der
aktiven Gestaltung besser mitwirken.

Weiter soll die Gesamtkonferenz die Seniorenvertretung eigene Anregungs- bzw. Antragsrechte
erhalten. Nach der bisherigen Regelung sind alle seniorenrelevanten Themen durch die
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu entscheiden, die bislang allenfalls zweimal im Jahr
tagt, sodass kurzfristige Wünsche und politisch aktuelle Themen der Seniorenvertretung in den
entsprechenden Ausschüssen nicht zeitnah diskutiert werden. Nur am Rande sei erwähnt, dass
neben den demokratisch gewählten Seniorenvertretern in der Stadtarbeitsgemeinschaft
Teilnehmer ohne demokratische gewählte Legitimation die Mehrheit bilden und gegen die
Seniorenvertretung entscheiden können. .

Insbesondere auf Bezirksebene haben die Seniorenvertretungen nur wenige Möglichkeiten, direkt
Anträge einzubringen Die Bezirksseniorenvertretungen müssen Fraktionen bitten, ihre Anträge zu
übernehmen und zur Entscheidung vorzulegen..

Da die Seniorenvertretung parteipolitisch unabhängig ist möchte sie nicht den Eindruck erwecken,
mit politischen Fraktionen enger verbunden zu sein.

Der Unterzeichner ist gerne bereit, weitere Erläuterungen des Antrages in der Sitzung des
Ausschusses vorzutragen.

Die gewünschten Änderungen der Hauptsatzung sind von der Stadtkonferenz und der
Gesamtkonferenz einstimmig angenommen worden. Durch ein Fehler bei der Aufstellung der
Tagesordnung konnte dies nicht in der letzten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik diskutiert werden.

Wegen der im Kalenderjahr 2025 bevorstehenden Kommunalwahl halten wir die Angelegenheit für
eilbedürftig, bevor die Ratsmitglieder durch andere Dinge gehindert sind, sich mit dieser
Angelegenheit weiter zu beschäftigen. Außerdem sollte im Vorfeld der Wahl zur nächsten
Seniorenvertretung in Köln Klarheit für die Kandidaten und Kandidatinnen bestehen in welchem
rechtlichen Umfeld sie die Interessen der älteren Generation in Köln vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

SVK Köln Innenstadt

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$ 23 der Hauptsatzung TG 2022 12 25
i.d.F v 05.07.022
Alt Neu

Seniorenvertretung und Arbeitsgemeinschaften
Seniorenpolitik

Seniorenvertretung, Arbeitsgemeinschaften und
Konferenzen Seniorenpolitik

(1) Bei der Stadt Köln wird eine
Seniorenvertretung gebildet. Die
Seniorenvertretung der Stadt Köln wird
entsprechend den Regelungen der jeweils
gültigen Wahlordnung gewählt.

(1) Bei der Stadt Köln wird eine
Seniorenvertretung gebildet. Sie wird
entsprechend den Regelungen der
jeweils gültigen Wahlordnung gewählt.

Die gewählten Seniorenvertreterinnen
/Seniorenvertreter bilden in den Stadtbezirken
die Bezirkskonferenzen.

(2) Auf

Stadtebene und auf
Stadtbezirksebene werden
Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die
die Seniorenvertretung, die

Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen
des Rates bzw. Bezirksvertretungen

Mitglieder entsenden. Die
Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik besitzt das Recht,

Anregungen oder Stellungnahmen dem
Rat oder einem Ausschuss’ vorzulegen.
Die .
Bezirksarbeitsgemeinschaften
Seniorenpoliiik haben das Recht,
Anregungen und Stellungnahmen der
Bezirksvertretung vorzulegen.

(3) Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft

gewählten Seniorenvertreterinnen und
Seniorenvertreter und ihre
Stellvertretungen bilden SVK-
Stadtkonferenz.

die

(4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder

in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr,
Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung,
Jugend, Schule und Weiterbildung,

Alle Bezirkskonferenzen bilden zusammen die
SVK-Gesamtkonferenz.

Die Gesamtkonferenz entscheidet in allen
wesentlichen Angelegenheiten der
Seniorenvertretung. In Einzelfällen der einfachen
Geschäfte der laufenden Verwaltung kann die
Gesamtkonferenz die Entscheidungsbefugnis
von der Stadtkonferenz zurückholen.

Auf Stadtebene wird eine Stadtkonferenz
gebildet. Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer
Mitte zwei Mitglieder, die in die Stadtkonferenz
entsandt werden.

Die Stadtkonferenz entscheidet in den einfachen
Geschäften der laufenden Verwaltung der
Seniorenvertretung, es sei denn, die
Gesamtkonferenz macht im Einzelfall von ihrem
Rückholrecht Gebrauch.

(2) Auf Stadtebene und auf
Stadtbezirksebene werden
Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die die
Seniorenvertretung, die Wohlfahrtsverbände
und die Fraktionen des Rates und die

Bezirksvertretungen Mitglieder entsenden.

Alle Mitglieder der Bezirkskonferenzen sind

zugleich Mitglieder der
Bezirksarbeitsgemeinschaft ihres
Stadtbezirks.

Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer Mitte
zwei Mitglieder, die in die
Stadtarbeitsgemeinschaft entsandt werden.

Die Bezirksarbeitsgemeinschaften und die
Bezirkskonferenzen haben das Recht,
Anregungen und Stellungnahmen der
Bezirksvertretung ihres Bezirks vorzulegen.

Die Stadtarbeitsgemeinschaft und die
Gesamtkonferenz haben das Recht,
Anregungen und Stellungnahmen dem Rat
oder einem Ausschuss vorzulegen.

(5) Die Einzelheiten

Bauen, Wohnen, sowie Anregungen und
Beschwerden zuständigen
Fachausschüsse entsenden. Hierfür
schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus
ihrer Mitte je ein Mitglied und
eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf
Vorschlag

der SVK-Stadtkonferenz Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf
Vorschlag

der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat
diese als sachkundige Einwohner gem.
& 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse

regelt die vom
Ausschuss für Soziales und Senioren

(4) Die Gesamtkonferenz kann Mitglieder als
sachkundige Einwohnerinnen
und Einwohner in die für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt,
Stadtentwicklung, Jugend, Schule und
Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen
und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen entsenden.

Hierfür schlägt die Gesamtkonferenz aus
ihrer Mitte je ein Mitglied und eine
Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den
Verhinderungsfall vor.

Auf Vorschlag der SVK-
Gesamtkonferenz wählt der Rat diese gem. $
58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse.

Die SVK-Bezirkskonferenzen
Seniorenvertretungen wählen jeweils eine
Person als Sachverständige für senioren-
politische Fragen in der Bezirksvertretung
ihres Stadtbezirks. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine
Stellvertretung gewählt.

Die Gesamtkonferenz wählt aus ihrer Mitte
auch die Mitglieder, die in die weiteren Gremien
und Arbeitskreise der Stadt sowie in die

Mitgliedsversammlung der
Landesseniorenvertretung NRW entsandt
werden.

(3) Die Einzelheiten regeln die

Geschäftsordnung für die Gremien
der Seniorenpolitik der Stadt Köln
(GOGrSP) - beschlossen vom
Ausschuss für Soziales, Senioren
Senioren der Stadt Köln vom 27. Mai
2021 sowie die Geschäftsordnung der
Seniorenvertretung der Stadt Köln
(GU SVK) vom 21.5.2015.

Mitteilung Ausschuss

832 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2024 
 1370/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.04.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 07.10.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Änderung der Hauptsatzung der 
Stadt Köln - § 23, Aktenzeichen 08/24 B 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sit-
zung vom 18.03.2024 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, 
den Vorgang dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, dem Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik zur Kenntnis zu geben. 
 
 
gez. Dr. Höver

Anlage 2 Auszug TOP 2.3 Niederschrift BAB 18.03.2024

14008 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
 
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 22.04.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 18.03.2024 
öffentlich 
2.3 Bürgereingabe nach § 24 GO - "Änderung der Hauptsatzung der Stadt 
Köln - § 23", Aktenzeichen 08/24 B 
0571/2024 
Herr Meurers, im Namen der Seniorenvertretung Innenstadt Petent der Eingabe, führt 
aus, dass er 2016 in die Seniorenvertretung Innenstadt gewählt wurde. Entgegen sei-
ner Annahme habe er festgestellt, dass trotz des demokratischen Wahlverfahrens das 
gewählte Gremium nicht viel zu sagen habe. In der Stadtarbeitsgemeinschaft seien 9 
Seniorenvertreter und 14 Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und Parteien. Man habe 
keine Mehrheit, sodass jeder Antrag abgelehnt werden könnte, wenn nicht die Über-
zeugung für die anderen Personen auch möglich ist. Die Stadtarbeitsgemeinschaft sei 
sehr wichtig um mit den Wohlfahrtsverbänden und mit den politischen Parteien in Kon-
takt zu bleiben und verschiedene Dinge zu besprechen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft 
tage jedoch nur zweimal jährlich und sei deshalb ein stumpfes Schwert für die Senio-
renvertretung. Deshalb stelle sich die Frage, warum es nicht möglich sein soll, dass 
die Seniorenvertretung ganz konkrete Anträge stellen darf. Der Petent schildert die 
Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen. Diese würde nicht gleich gut verlaufen. 
Während die Seniorenvertretung z.B. bei der Bezirksvertretung Innenstadt ein gutes 
Standing habe und Dinge, die man besprechen wolle vernünftig vorbringen könne, sei 
dies bei anderen Bezirksvertretungen nicht immer oder kaum möglich. Man sei der 
Auffassung, dass gerade in den Bezirksvertretungen es möglich sein müsse, dass ein 
Seniorenvertreter auch mal einen Antrag stellen darf. Der Petent berichtet von einer 
Politikerin, die in einer Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft ihr Bedauern darüber 
kundgetan habe, dass die Seniorenvertreter/innen bislang kein Antragsrecht in den 
Bezirksvertretungen haben. Man müsse sich eine Fraktionsunterstützung suchen, die 
dann die Angelegenheit mit der Fraktion verknüpfe, obwohl es ein Anliegen des Mit-
glieds der Seniorenvertretung sei. Es handelte sich um eine hochkomplizierte Diskus-
sion. Der Petent teilt mit, dass es auch eine Anfrage an das Rechtsamt gab. Dieses 
sei der Ansicht, dass Anträge durch ein Mitglied der Seniorenvertretung nicht zulässig 
seien. Dies sei jedoch nicht richtig, denn laut Bezirksregierung sei es dann zulässig, 
wenn die Hauptsatzung festlegt, dass ein Mitglied der Seniorenvertretung Anträge 
stellen kann.

Seine Eingabe ziele darauf ab, dass die Seniorenvertreter ein eigenes Antragsrecht 
bekommen und dass grundsätzlich die Rechtsstruktur für die Seniorenvertretung ver-
bessert wird. Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft wurden die mit der Eingabe vor-
gelegten Änderungsvorschläge für die Hauptsatzung erarbeitet. Im Februar 2023 wur-
den diese Inhalte durch die Gesamtkonferenz einstimmig bestimmt, von der Stadtkon-
ferenz einstimmig akzeptiert und es sollte an die politischen Parteien herangetreten 
werden um Gespräche zu führen. Dies sei jedoch nicht erfolgreich gewesen. Er habe 
selber nur mit einer Fraktion sprechen können, die sich das auch gerne alles angehört 
und als diskussionswürdig erachtet habe. Darüber hinaus habe es keine Gespräche 
gegeben. Ihm seien keine Antworten der Fraktionen bekannt. Herr Meurers fasst zu-
sammen, dass sein heutiges Ziel sei, dass gesagt wird, dass die Seniorenvertreter in 
einer der nächsten Fraktionssitzung eingeladen werden. Wegen der bevorstehenden 
Kommunalwahl, aber nicht erst Ende nächsten Jahres. Er bittet um Beschlussfassung 
dahingehend, dass die Angelegenheit an die Fraktionen weitergegeben wird und 
diese die Seniorenvertreter zur Erläuterung des mit der Eingabe eingebrachten Vor-
schlags einladen. Herr Meurers betont, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die Se-
niorenvertreter im Rahmen einer kostenintensiven demokratischen Wahl gewählt wer-
den, dann aber nichts dürfen. 
 
Herr Holtmann, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren /Fachplanung für Senior*innen 
und Menschen mit Behinderung, erläutert zu Beginn, welche Gremien es in der Senio-
renpolitik auf verschiedenen Ebenen gibt und, dass diese Regelungen in der Haupt-
satzung zu finden sind. 
Die Beschlussvorlage, die eingebracht wurde ziele darauf ab, dass die Regelungen, 
die in der Hauptsatzung getroffen werden und die Regelungen, die in der Geschäfts-
ordnung für die Gremien der Seniorenpolitik stehen, dass man denen nachfolgt, wenn 
man bestimmte Dinge ändern möchte.  
Die Seniorenvertretung könne ihre Anliegen in der Seniorenvertretung besprechen 
und dann in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik einbringen. Diese hat nach 
der Hauptsatzung das Recht Anregungen an den Rat zu richten. In der Vergangenheit 
sei dies auch einige Male erfolgt, zum Beispiel, dass der Kreis der Ratsausschüsse 
ausgeweitet wurde in dem Sachkundige Einwohner der Seniorenvertreter entsendet 
werden.  
Herr Holtmann weist darauf hin, dass der Wunsch in die Fraktionen eingeladen zu 
werden, nicht in der Eingabe geäußert wurde, sondern dass der Ausschuss den Rat 
beauftragen soll die Hauptsatzung zu ändern. Dies sei schwierig, da in diesem Fall die 
Gremien, die vorher eigentlich damit befasst werden sollten, – die Stadtarbeitsgemein-
schaft Seniorenpolitik, die gesamtstädtische Seniorenvertretung und der Sozialaus-
schuss -, dann umgangen würden.   
 
Herr Scherzberg, Sprecher der gesamtstädtischen Seniorenvertretung, bestätigt Herr 
Meurers Aussagen und führt aus, dass man ein gewähltes Gremium in einem aufwen-
digen Wahlverfahren sei. Man arbeite in zwei Ebenen: dem Bezirk, wo man vor Ort in 
den Bezirksvertretungen tätig sei, und einmal stadtweit, indem man in den entspre-
chenden Ausschüssen und Gremien vertreten sei. Es fehle die Möglichkeit als Senio-
renvertretung schnell auf bestimmte Situationen reagieren zu können - seinerzeit zum 
Beispiel auf die Filialschließungen der Sparkasse Köln Bonn. Es fehle die schnelle 
Agierungsmöglichkeit in dem man die Anträge unmittelbar stellen kann. Man wolle sei-
nen Auftrag als Seniorenvertretung gerecht werden können. Bei zweimaligen Sitzun-
gen im Jahr bestünde ein sehr hoher Zeitverzug. Man müsse schneller agieren kön-
nen. Deshalb sei es wichtig die entsprechenden Antragsrechte zu bekommen. Dass 
hieße nicht, dass die Politik damit umgangen wird; letztendlich entscheide die Politik, 
was mit diesen Anträgen passiere. Das Standing in den Bezirken sei abhängig von 
den handelnden Personen. In manchen Bezirken läuft es überhaupt nicht, in manchen

Bezirken würden die Seniorenvertreter vorsichtig ausgedrückt sozusagen des Rau-
mes verwiesen. Das Standing sei nicht durchgehend überall gleich. Als Vertreter von 
nahezu ein Viertel der Kölner Bevölkerung wolle man für diese auch etwas tun kön-
nen. Dies sei mit dem Antragsrecht möglich. Herr Scherzberg berichtet, dass man als 
Vorstand mit allen Fraktionen gesprochen habe - außer aus terminlichen Gründen mit 
den Grünen. Dies soll aber nachgeholt werden. Alle mit denen man gesprochen habe, 
gaben die Rückmeldung, dass dies nicht gewollt sei, da es deren Aufgabe sei. Aus 
diesem Grund habe man auch vor dem Arbeitskreis Geschäftsordnung gesagt, man 
splitte das was man eigentlich möchte und gebe das Erfolgversprechende in die 
Stadtarbeitsgemeinschaft. Das sei auch Geschehen. Es ging darum, dass die Ge-
samtheit der Kölner Seniorenvertreter- und Seniorenvertreterinnen Sachkundige Ein-
wohner in die Ausschüsse und Gremien schicken darf. Da müsse der entsprechende 
Paragraph der Hauptsatzung geändert werden. Das sei von der Stadtarbeitsgemein-
schaft so angenommen worden und gehe jetzt seinen ganz normalen Gang. Das An-
tragsrecht wurde aus diesem Grund zurückgezogen, weil man der Ansicht war, dass 
man dies nicht durchgesetzt bekomme. Dies sei sein jetziger Sachstand. Er freue sich 
aber, wenn es heute anders beschieden würde. 
 
Herr Schöffmann, Grüne, führt aus, dass es einen vorgegebenen Weg gebe über die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik. Der Ausschuss sehe sich nicht in der Situa-
tion einzelne Akteure aus der Seniorenvertretung oder der Stadtarbeitsgemeinschaft 
ein besonderes Votum zu geben. Deshalb folge man der Vorlage der Verwaltung.  
 
Herr Erkelenz, CDU, stellt fest, dass das heute von Herrn Meurers Vorgetragene sich 
von dem in der Eingabe Vorgetragene abhebt. Im Kern ginge es Herrn Meurers um 
ein Antragsrecht in der Bezirksvertretung. Ob hierfür die Hauptsatzung geändert wer-
den muss, müsse man sehen. Herr Erkelenz könne sich damit anfreunden, das Anlie-
gen in den Ratsfraktionen zu diskutieren, heute hierzu aber nichts zu beschließen. Ob 
Herr Meurers dann hierzu eingeladen wird vermöge er an dieser Stelle nicht zu sagen. 
Sich an Herrn Scherzberg wendend, weist Herr Erkelenz darauf hin, dass es sehr 
wohl Antragsrechte der Seniorenvertretung gebe im Sozialausschuss. In Bezug auf 
die angesprochenen Filialschließungen der Sparkasse Köln Bonn, sei dieses Thema 
im Sozialausschuss sehr intensiv diskutiert worden – auch in Anwesenheit des Vor-
standsvorsitzenden der Sparkasse Köln Bonn. Dies sei ein Beispiel dafür, wo die Se-
niorenvertretung sehr aktiv sein kann und zumindest im Sozialausschuss - einem 
Ratsausschuss - bereits Antragsrechte hat. Dies könne man analog dazu vielleicht 
auch in der Bezirksvertretung ermöglichen.  
Frau Oedingen, SPD, möchte, dass die ein Viertel der Kölner Bevölkerung ausma-
chenden Menschen im Seniorenalter gehört werden. Sie möchte das Thema Antrags-
recht in Bezirksvertretungen gerne zur Besprechung in ihre Fraktion nehmen und sich 
für eine Einladung der Seniorenvertretung zu diesem Thema sowie für ein Antrags-
recht in den Bezirksvertretungen einsetzen. Die Eingabe solle an den Ausschuss All-
gemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Information weitergegeben werden.  
Frau Röhrig, Die Linke, fragt ob die Eingabe direkt an den Ausschuss Allgemeine Ver-
waltung verwiesen werden kann. 
Frau Schöppen, FDP, möchte den formalen Weg gehen und abwarten, was die ande-
ren Seniorengremien entscheiden.  
 
Herr Meurers weist darauf hin, dass sich die Zahl der Kandidaten für die Wahl der Se-
niorenvertretung 2016 um die Hälfte auf 62 Personen verringert hat. Damit sich viele 
Menschen finden, die sich zur Wahl stellen, müsse in der Öffentlichkeit dokumentiert 
werden, dass die Seniorenvertretung eine wichtige Stellung einnimmt und es wichtig 
ist mitzumachen. Vor dem Hintergrund, dass Menschen im Seniorenalter einen gro-

ßen Anteil der Kölner Bevölkerung einnehmen, könne er weiterhin nicht nachvollzie-
hen, warum die Seniorenvertretung kein Antragsrecht habe, sondern lediglich in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft auftrete. 
 
Herr Holtmann, klärt zu der von Herrn Meurers angesprochenen Aufstellung der Ta-
gesordnung der vorletzten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik da-
hingehend auf, dass bezüglich des von Herrn Meurers eingebrachten Antrages der 
Vorsitzende von der Seniorenvertretung die Information erhalten habe, dass innerhalb 
der Seniorenvertretung noch Beratungsbedarf zu dem Thema bestehe. Deshalb 
konnte der Antrag noch nicht behandelt werden. Des weiteren berichtet Herr Holt-
mann, dass vor einigen Jahren die Bezirksregierung auf eine entsprechende Anfrage 
mitgeteilt habe, dass die Ausweitung der Antragsrechte der Seniorenvertreter kommu-
nalverfassungsrechtlich nicht möglich sei.  
 
Herr Scherzberg klärt auf, dass aufgrund Krankheit die Angelegenheit in der vorletzten 
Sitzung nicht behandelt werden konnte.  
 
Herr Erkelenz, CDU, möchte wissen, warum das von ihm beschriebene Antragsrecht 
der Seniorenvertretung im Ratsausschuss Soziales nicht auch bereits in den Bezirks-
vertretungen der Fall ist. 
Herr Holtmann erklärt hierzu, dass die in den Ausschüssen vertretenen sachkundigen 
Einwohner bestimmte Rechte haben. In den Bezirksvertretungen sitzen die Senioren-
vertreter nicht mit sachkundigen Einwohnern, sondern mit Sachverständigen für Seni-
orenpolitische Fragen. Und für die sachkundigen Einwohner seien die Kompetenzen 
in der Hauptsatzung erklärt. 
 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, fasst zusammen, dass Herr Meurers An-
liegen hier im Ausschuss bei allen Fraktionen Gehör gefunden hat und dass das 
Thema sicher auch in den Fraktionen diskutiert werden kann und auch sollte. Dies 
könne lediglich als Appell gelten, da dies im Ermessen der einzelnen Fraktionen liegt, 
wie sich damit auseinandergesetzt wird. Die jeweiligen Gremienbeiträge haben sehr 
stark darauf abgezielt, dass man das möchte bzw. schon getan oder zum Teil getan 
hat. Herr Derichsweiler schlägt vor, dass der Ausschuss die Eingabe zur Kenntnis 
nimmt. Die Eingabe dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, dem 
Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Stadtarbeitsgemeinschaft Se-
niorenpolitik zur Kenntnis gebracht wird. 
 
 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, lässt über folgenden Beschlussvorschlag 
abstimmen: 
 
geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe-
tent*innen für ihre Eingabe „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23". Der 
Ausschuss nimmt die Bürgereingabe zur Kenntnis, und bittet die Initiator*innen, ihr 
Anliegen gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik 
in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik einzubringen. Diese kann nach § 23 
Absatz 2 der Hauptsatzung eine Anregung an den Rat richten. dem Petenten für die 
Eingabe. Der Ausschuss nimmt die Bürgereingabe zur Kenntnis und gibt diese 
dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, dem Ausschuss So-
ziales, Seniorinnen und Senioren und der Stadtarbeitsgemeinschaft Senioren-
politik zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.10.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 5.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1370/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.04.2024
Erstellt
22.04.2024 08:08