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2013/0127

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von 10 Bäumen sowie voraussichtliche Fällung von weiteren 10 Bäumen; Rückbau und Neubau Kiga Nachtweide, Theodor-Heuss-Straße 41, 64287 Darmstadt

Magistratsvorlage 15.05.2013

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2013/0127

2821 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.05.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb Immobi-
lienmanagement Darm-
stadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0127 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 20-00137-00 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984 
Fällung von 10 Bäumen sowie voraussichtliche Fällung von weiteren 10 Bäumen; 
Rückbau und Neubau Kita Nachtweide, Theodor-Heuss-Straße 41, 64287 Darmstadt 
 
Vorlage vom: 15.05.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung von 10 Bäumen sowie voraussichtlicher Fällung von weiteren  
10 Bäumen zu. 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.05.2013   
 
 
Im Rahmen der Baumaßnahme – Rückbau und Neubau Kita Nachtweide – wird ein Neubau im östli-
chen Bereich des Grundstücks geplant. 
Hierzu besteht die Notwendigkeit, dass 10 Bäume (Baum-Nrn. 63-72), die im Baufenster liegen, gefällt 
werden müssen. 
 
Die Bäume 61, 62, 73 und 86-92 liegen am Rand des Baufensters bzw. in unmittelbarer Nähe. Wir sind 
daran interessiert, dass die Bäume 61, 62, 73 und 86-92 erhalten bleiben, können jedoch nicht aus-
schließen, dass im Zuge der Baumaßnahmen das Wurzelwerk dieser Bäume durch die Fundamentie-
rung des Neubaus geschädigt wird und die Bäume wegen nicht mehr ausreichender Standsicherheit 
evtl. doch gefällt werden müssen. Dies kann erst im Zuge der Baumaßnahme durch Anlage eines Wur-
zelsuchgrabens in Handschachtung im betroffenen Bereich geprüft werden. Je nach vorhandenen 
Wurzeln muss dann kurzfristig vor Ort, zusammen mit dem Grünflächenamt, eine Entscheidung über 
die Fällung einzelner Bäume getroffen werden. 
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt. 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des städti-
schen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die Fällung der Bäume 
erforderlich. Es wird eine 1:1-Nachpflanzung vorgenommen. 
Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 15.05.2013 
65-12-18 sz/gan, Nst.: 4428 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

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543 Zeichen

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Beratungsverlauf (4)

TOP 208 beschließend
TOP 6
TOP 4
TOP 20 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Theodor-Heuss-Straße 41

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0127
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.05.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00