2013/0127
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von 10 Bäumen sowie voraussichtliche Fällung von weiteren 10 Bäumen; Rückbau und Neubau Kiga Nachtweide, Theodor-Heuss-Straße 41, 64287 Darmstadt
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.05.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobi- lienmanagement Darm- stadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0127 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: 20-00137-00 Investitionsnummer: Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010 Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von 10 Bäumen sowie voraussichtliche Fällung von weiteren 10 Bäumen; Rückbau und Neubau Kita Nachtweide, Theodor-Heuss-Straße 41, 64287 Darmstadt Vorlage vom: 15.05.2013 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Fällung von 10 Bäumen sowie voraussichtlicher Fällung von weiteren 10 Bäumen zu. Anlagen: Lageplan Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.05.2013 Im Rahmen der Baumaßnahme – Rückbau und Neubau Kita Nachtweide – wird ein Neubau im östli- chen Bereich des Grundstücks geplant. Hierzu besteht die Notwendigkeit, dass 10 Bäume (Baum-Nrn. 63-72), die im Baufenster liegen, gefällt werden müssen. Die Bäume 61, 62, 73 und 86-92 liegen am Rand des Baufensters bzw. in unmittelbarer Nähe. Wir sind daran interessiert, dass die Bäume 61, 62, 73 und 86-92 erhalten bleiben, können jedoch nicht aus- schließen, dass im Zuge der Baumaßnahmen das Wurzelwerk dieser Bäume durch die Fundamentie- rung des Neubaus geschädigt wird und die Bäume wegen nicht mehr ausreichender Standsicherheit evtl. doch gefällt werden müssen. Dies kann erst im Zuge der Baumaßnahme durch Anlage eines Wur- zelsuchgrabens in Handschachtung im betroffenen Bereich geprüft werden. Je nach vorhandenen Wurzeln muss dann kurzfristig vor Ort, zusammen mit dem Grünflächenamt, eine Entscheidung über die Fällung einzelner Bäume getroffen werden. Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt. Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des städti- schen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die Fällung der Bäume erforderlich. Es wird eine 1:1-Nachpflanzung vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme. Darmstadt, 15.05.2013 65-12-18 sz/gan, Nst.: 4428 Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin
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Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Theodor-Heuss-Straße 41
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0127
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.05.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00