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V/0372/2010

Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlagen 05.05.2010

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 17.06.2010, TOP 3.3

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0372/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. 
hier: Zuschussentscheidung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.06.2010 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Sachentscheidung 
Der Sportausschuss fasst zur Sportförde rung der Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. die folgenden Beschlüsse:  
 
I. Die Förderanträge der Sportvereine  
 
1.1 Die Stadt lässt die Förderanträge der vier in Anlage 1 bei A.1 bis  A.4 
aufgeführten Vereine unberücksichtigt, da die Unterlagen zu den Bau-
maßnahmen unvollständig sind. 
 
1.2 Die Stadt beendet das Förderverfahren für die Förderanträge der drei in 
Anlage 1 bei B.5 bis B.7 aufgeführten Vereine, da sie anderweitig geför-
dert wurden bzw. vom Bauvorhaben absehen. 
 
1.3 Die Stadt Münster lehnt die Förderan träge der vier in Anlage 1 bei C.8 
bis C.11 aufgeführten Vereine ab, da sie die fehlenden Fördervorausset-
zungen nicht erlangen können.  
 
1.4 Die Stadt Münster bewilligt den fünf in Anlage 1 bei D.12 bis D.16 aufge-
führten Vereinen 323.500 € Zuschuss. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0372/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0372/2010 
2. Die Stadt Münster bewilligt den Vere inen, denen sie nach Beschlusspunkt 
I.1.4. einen Baukostenzuschuss bewilligt, zur Förderung sozial-
integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 15.000 € Zuschuss.  
 
3. Die Stadt Münster zahlt SC Westfa lia Kinderhaus (D.12) und DJK SC 
Dyckburg (D.13) die nach Beschlussp unkt I.1.4 und I.2. bewilligten Zu-
schüsse erst, nachdem sie die notwendigen Pachtverhältnisse belegten, 
Telekom Post-SV (D.14), TV Wolbec k (D.15), FC Gievenbeck (D.16) 
nachdem sie alle Liegenschafts-, Bau-, Finanzgrundlagen schufen.  
 
4. Die Stadt Münster zahlt den Verein en die nach Beschlusspunkt I.1.4 und 
I.2 bewilligten Zuschüsse nach dem belegten Baufortschritt.  
 
5. Die Stadt Münster behält sich Än derungen bei den nach Beschlusspunkt 
I.1.4, I.2 bewilligten Zuschüssen vor, falls bei der Durchführung bzw. Ab-
rechnung der geförderten Maßnahmen Änderungen eintreten. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
II. Die Finanzierung der be willigten Baukostenzuschüsse 
 
Die Stadt Münster finanziert aus den st ädtischen Mitteln, die 2010 im Teiler-
gebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfü-
gung stehen, die folgenden Zuschüsse gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I:  
 
II.1 - 323.500 € Baukostenzuschüsse nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1.3, 
  
II.2 - 15.000 € Zuschüsse zur Förderung sozial-inte grativer Schwerpunkte 
der Vereinsarbeit nach Beschlussvorschlag Ziffer I.2. 
 
Begründung zu Ziffer I.1.1 – Zuschussentscheidung vertagen 
 
Münster Mammuts und Rugby Tourists  suchen Standorte für Bau und dauer-
haften Betrieb von American Football-  und Rugby-Plätzen. Die Vereinspläne 
konnten bisher jedoch nicht verwirklicht werden. Der Bestand der Tennisanlage 
von TC Rot-Weiß  ist bis auf weiteres gesichert. Perspektivisch wird der Verein 
den Standort ggf. aufgeben müssen. En tsprechende Planungen sind dann zu 
konkretisieren. TSV Handorf  hat erste Überlegungen für eine Verlagerung der 
Sportanlage angestellt, die im Anfang sstadium sind. Akuter Handlungsbedarf 
besteht nicht. Die Sportverwaltung  schlägt vor, die Entsch eidung über die vier 
Anträge zu vertagen, da die Vereine au s sportfachlichen Gründen  an den Vor-
haben festhalten. Die Anträge könnten mittelfristig zur Entscheidung gelangen. 
 
Begründung zu Ziffer I.1.2 - Antragsverfahren beenden  
 
Eintracht Münster
 beantragte Fördergelder aus Sport- und BV-Mitteln. Die BV 
Münster-Ost bewilligte einen Zuschuss, die Förderung aus dem Sportetat ist 
nicht mehr erforderlich. St. Sebastian-Schützen
 bauten nach der Antragsstel-
lung auf dem Gelände des früheren Freibads Nienberge einen Schießstand mit

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V/0372/2010 
städtischen Mitteln, die im Rahmen de s Bäderkonzeptes zur Verfügung gestellt 
wurden. Die Maßnahme ist bereits durchgeführt und abgeschlossen. TSC Müns-
ter-Gievenbeck zog den Förderantrag für den Bau der Gymnastikhalle Diek-
mannstraße zurück. Der Antrag ist erledigt. Die Sportverwaltung schlägt vor, 
die drei Förderanträge nicht weiter zu berücksichtigen und das Sportförderver-
fahren zu beenden. 
 
Begründung zu Ziffer I.1.3 – Anträge ablehnen  
 
DJK Grün-Weiß Amelsbüren
 nutzt ein nicht DIN-gerecht erstelltes Trainingsfeld 
(Ballwiese), das die Stadt aufgrund de r Bedarfslage des Sportvereins nur zum 
Jugendtraining an der Sportanlage Zu m Häpper herrichtete. Vorausgegangen 
waren Absprachen, dass das Spielfeld keine Trainingsbeleuchtungsanlage be-
kommen wird, da die Vorgaben der 18. BImSchVO eine solche Anlage ohne 
aktive Maßnahmen (nachbarschaftliche Beziehungen) nicht zulassen. Der Ver-
ein hat Ausweichmöglichkeiten auf beleuchtete Plätze. TuS Hiltrup möchte sei-
ne Bouleanlage komplett überdachen. Da s widerspricht dem sportgerechten 
Ansinnen, Boule im Freien zu spielen. Golfclub Münster-Wilkinghege erhebt von 
Vereinsmitgliedern eine Einstandszahlung, die über dem Wert der Sportförder-
richtlinie liegt. Für den abgebrannten Hochbau tritt die Ve reinsversicherung 
ein. TC Handorf sanierte nach eindeutigen Hinweisen zum Förderverfahren oh-
ne Genehmigung der Stadt die Heizungsa nlage; dies ist ein Förderausschluss. 
Die Sportverwaltung schlägt vor, die vier Anträge abzulehnen. 
 
Begründung zu Ziffer I.1.4 - Bewilligung von Baukostenzuschüssen  
 
Die Anträge und ihre Bewertung 
Fünf Sportvereine stellten bis zum 28.02.2009 Förderantr äge für geplante 
Baumaßnahmen, die die Stadt 2010 berü cksichtigen kann. Die Sportverwal-
tung prüfte die Anträge und die sachbe zogenen Aufwendungen, sie sind nach 
der Sportförderrichtlinie förderfähig.  Die geplanten Maßnahmen wurden vor 
dem Hintergrund empirischer Erhebung en zur Münsteraner Sportentwicklung 
und mit Blick auf evtl. sich ändernde sp ortfachliche  Schw erpunktsetzung be-
wertet. Für die Sportverwaltung ist mit Blick auf eine vertretbare Vereinsbelas-
tung wichtig, mit der Beschlussfassung  zur städtischen Sportförderung Finan-
zierungssicherheit zu geben. Die Sportv erwaltung schlägt eine Förderung der 
vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Hö chstsatz 50 % vor. Für TV Wolbeck
 
schlägt die Sportverwaltung  10% Anfinanzierung vor; die Restförderung wird 
aus dem „Zweimillionen-Topf“ der Folgejahre finanziert. Welchen Baukostenzu-
schuss die Stadt den Vereinen endgülti g zahlt, hängt vom förderfähigen Auf-
wand ab, den sie nach Bauende anerkennt.  
 
Die Interessenvertretung der Sportvereine  
 
Die Sportverwaltung stimmte die v. g. Beschlussvorschläge am 13.04.2010 mit 
dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlage n und Sportentwicklung “ des  Stadt-
sportbund Münster e. V. ab. Im Verein sinteresse trägt der AK die Beschluss-
vorschläge mit und will dem SSB-Vorstand die Zustimmung empfehlen.

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V/0372/2010 
Begründung zu Ziffer I.2 - Förderung sozial-integrativer Vereins-
schwerpunkte  
 
Fördert die Stadt die Baumaßnahmen vo n Sportvereinen mit Geld, unterstützt 
sie auch die nachgewiesenen sozial-i ntegrativen Vereinsschwerpunkte. Alle 
Vereine, für deren Baumaßnahmen die Sportverwaltung unter Beschlusspunkt 
Ziffer I.4 einen Zuschuss vorschlägt, setz en mit ihrer Arbeit nachweislich sozi-
al-integrative Schwerpunkte. Die Sportv erwaltung schlägt vor, alle Vereinsan-
gebote gleichermaßen zu fördern, da si e vergleichbar sind und jedem Verein 
ein Fünftel, also 3.600 € Zuschuss zu bewilligen. 
 
Begründung zu Ziffer I.3 - Auszahl ung bewilligter Zuschüsse unter Be-
dingungen  
 
SC Westfalia Kinderhaus (D.12) und DJK SC Dyckburg (D.13) verhandeln pa-
rallel zum Sportförderverfahren mit ihre n Grundstückseigentümern über einen 
Pachtvertrag, der (wie die Sportförderri chtlinie verlangt) mindestens über 25 
Jahre läuft. In der Grundstücksangelege nheit SC Westfalia Kinderhaus steht 
die Stadt zurzeit mit der Eigentümerin des Grundstücks Wangeroogeweg in 
enger Abstimmung, um zeitnah eine spor tförderliche Lösung herbeizuführen. 
Auch die anderen  Sportvereine unterstützt die Sportverwaltung bei den Ver-
handlungen, um konstruktive, sportförde rliche Lösungen zu ereichen. Telekom 
Post-SV (D.14), TV Wolbeck (D.15), FC Gi evenbeck (D.16) verhandeln parallel 
zum Sportförderverfahren mit verschiede nen Partnern unterschiedlicher Ebe-
nen – Grundstückseigentümer, Geldgebe r, Baubehörde. Die Verhandlungen 
sollen zeitig nach der Zuschussvergabe beendet sein. Auch diesen Vereinen 
steht die Sportverwaltung zielorientiert zur Seite. Die Sportverwaltung schlägt 
vor, die Baukostenzuschüsse unter den genannten Vorbehalten zu bewilligen 
bzw. auszuzahlen, da die v. g. Vereine die fehlenden Voraussetzungen kurzfris-
tig schaffen können. 
 
Begründung zu Ziffer I.5 - Auszahlung bewilligter Zuschüsse nach 
Baufortschritt 
 
Die Sportverwaltung zahlt die bewilligte n Baukostenzuschüsse in Teilbeträgen 
nach dem Baufortschritt, den die Verein e belegen. Zur Vermeidung von Über-
zahlungen zahlt sie den Rest zur geprüften Schlussrechnung. 
 
Begründung zu Ziffer I.5 – Anpassung beschlossener Zahlungsweise 
 
 
Die Vorschläge zur Beschlussfassung üb er beantragte Sportförderung gehen 
davon aus, dass im Bewilligungsjahr alle Vereine die bewilligten Zuschüsse ab-
rufen. Nachdem der Sportausschuss auf der Grundlage dieser Annahme über 
die Zuschüsse entschied, können sich bei der Ausführung und Abrechnung der 
Maßnahmen abweichende Abläufe ergeben und die Stadt zahlt nicht alle bewil-
ligten Zuschüsse im Bewilligungsjahr. Bezogen auf das Rechenwerk der politi-
schen Beschlussfassung entstehen im Bewilligungsjahr Zuschussreste, die für 
die Sportförderung über das Bewilligung sjahr hinaus zur Verfügung stehen 
müssen.

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V/0372/2010 
Begründung zu Ziffer II - Finanzierung bewilligter Zuschüsse  
 
2010 stehen im Teilergebnisplan Produk tgruppe 0801, Zeile 15 „Transferauf-
wendungen“ insgesamt 368.000 € Förd ermittel bereit - 350.000 € für Bau-
maßnahmen, 18.000 € für sozial-integrative Schwerpunkte. 323.500 € werden 
für die Baumaßnahmen (Beschlussvorsch lag Ziffer I.1.4) gebunden, 15.000 € 
für sozial-integrative Schwerpunkte (B eschlussvorschlag Ziffer I.2). Zur weite-
ren Vereinsförderung bleiben 26.500 € und 3.000 € verfügbar. 
 
a) Baukostenzuschüsse  für Baumaßnahmen 
 
350.000 € = Ansatz 2010 
323.500 € =  Fünf Baumaßnahmen von fünf Sportvereinen  
26.500 € =  Restmittel zur Sportförderung 2010 ff.  
 
b)  Zuschüsse für sozial-int egrative Vereinsschwerpunkte 
 
18.000 € = Ansatz 2010 
15.000 € =  Fünf Sportvereine  
  3.000 € =  Restmittel zur Sportförderung 2010 ff.  
 
Werden im Laufe 2010 Bauprojekte der Sportvereine zuschussfähig, für die 
bislang nicht förderfähige Anträge vor liegen, kann der Sportausschuss mit den 
v. g. Restmitteln Zuschussbeschlüsse fina nzieren. Andernfalls sollen die Rest-
mittel nach 2011 für die Förderung der dann förderfähigen Baumaßnahmen 
übertragen werden. In beiden Fällen bleiben die Mittel der Sportförderung er-
halten. 
 
 
i. V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (7)

11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2010 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wilkinghege
  • Wangeroogeweg
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0372/2010
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37