V/0372/2010
Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0372/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. hier: Zuschussentscheidung Beratungsfolge 11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.06.2010 Sportausschuss Entscheidung Sachentscheidung Der Sportausschuss fasst zur Sportförde rung der Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. die folgenden Beschlüsse: I. Die Förderanträge der Sportvereine 1.1 Die Stadt lässt die Förderanträge der vier in Anlage 1 bei A.1 bis A.4 aufgeführten Vereine unberücksichtigt, da die Unterlagen zu den Bau- maßnahmen unvollständig sind. 1.2 Die Stadt beendet das Förderverfahren für die Förderanträge der drei in Anlage 1 bei B.5 bis B.7 aufgeführten Vereine, da sie anderweitig geför- dert wurden bzw. vom Bauvorhaben absehen. 1.3 Die Stadt Münster lehnt die Förderan träge der vier in Anlage 1 bei C.8 bis C.11 aufgeführten Vereine ab, da sie die fehlenden Fördervorausset- zungen nicht erlangen können. 1.4 Die Stadt Münster bewilligt den fünf in Anlage 1 bei D.12 bis D.16 aufge- führten Vereinen 323.500 € Zuschuss. Vorlagen-Nr.: V/0372/2010 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 05.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0372/2010 2. Die Stadt Münster bewilligt den Vere inen, denen sie nach Beschlusspunkt I.1.4. einen Baukostenzuschuss bewilligt, zur Förderung sozial- integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 15.000 € Zuschuss. 3. Die Stadt Münster zahlt SC Westfa lia Kinderhaus (D.12) und DJK SC Dyckburg (D.13) die nach Beschlussp unkt I.1.4 und I.2. bewilligten Zu- schüsse erst, nachdem sie die notwendigen Pachtverhältnisse belegten, Telekom Post-SV (D.14), TV Wolbec k (D.15), FC Gievenbeck (D.16) nachdem sie alle Liegenschafts-, Bau-, Finanzgrundlagen schufen. 4. Die Stadt Münster zahlt den Verein en die nach Beschlusspunkt I.1.4 und I.2 bewilligten Zuschüsse nach dem belegten Baufortschritt. 5. Die Stadt Münster behält sich Än derungen bei den nach Beschlusspunkt I.1.4, I.2 bewilligten Zuschüssen vor, falls bei der Durchführung bzw. Ab- rechnung der geförderten Maßnahmen Änderungen eintreten. Kosten/Folgekosten II. Die Finanzierung der be willigten Baukostenzuschüsse Die Stadt Münster finanziert aus den st ädtischen Mitteln, die 2010 im Teiler- gebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfü- gung stehen, die folgenden Zuschüsse gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I: II.1 - 323.500 € Baukostenzuschüsse nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1.3, II.2 - 15.000 € Zuschüsse zur Förderung sozial-inte grativer Schwerpunkte der Vereinsarbeit nach Beschlussvorschlag Ziffer I.2. Begründung zu Ziffer I.1.1 – Zuschussentscheidung vertagen Münster Mammuts und Rugby Tourists suchen Standorte für Bau und dauer- haften Betrieb von American Football- und Rugby-Plätzen. Die Vereinspläne konnten bisher jedoch nicht verwirklicht werden. Der Bestand der Tennisanlage von TC Rot-Weiß ist bis auf weiteres gesichert. Perspektivisch wird der Verein den Standort ggf. aufgeben müssen. En tsprechende Planungen sind dann zu konkretisieren. TSV Handorf hat erste Überlegungen für eine Verlagerung der Sportanlage angestellt, die im Anfang sstadium sind. Akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Die Sportverwaltung schlägt vor, die Entsch eidung über die vier Anträge zu vertagen, da die Vereine au s sportfachlichen Gründen an den Vor- haben festhalten. Die Anträge könnten mittelfristig zur Entscheidung gelangen. Begründung zu Ziffer I.1.2 - Antragsverfahren beenden Eintracht Münster beantragte Fördergelder aus Sport- und BV-Mitteln. Die BV Münster-Ost bewilligte einen Zuschuss, die Förderung aus dem Sportetat ist nicht mehr erforderlich. St. Sebastian-Schützen bauten nach der Antragsstel- lung auf dem Gelände des früheren Freibads Nienberge einen Schießstand mit - 3 - V/0372/2010 städtischen Mitteln, die im Rahmen de s Bäderkonzeptes zur Verfügung gestellt wurden. Die Maßnahme ist bereits durchgeführt und abgeschlossen. TSC Müns- ter-Gievenbeck zog den Förderantrag für den Bau der Gymnastikhalle Diek- mannstraße zurück. Der Antrag ist erledigt. Die Sportverwaltung schlägt vor, die drei Förderanträge nicht weiter zu berücksichtigen und das Sportförderver- fahren zu beenden. Begründung zu Ziffer I.1.3 – Anträge ablehnen DJK Grün-Weiß Amelsbüren nutzt ein nicht DIN-gerecht erstelltes Trainingsfeld (Ballwiese), das die Stadt aufgrund de r Bedarfslage des Sportvereins nur zum Jugendtraining an der Sportanlage Zu m Häpper herrichtete. Vorausgegangen waren Absprachen, dass das Spielfeld keine Trainingsbeleuchtungsanlage be- kommen wird, da die Vorgaben der 18. BImSchVO eine solche Anlage ohne aktive Maßnahmen (nachbarschaftliche Beziehungen) nicht zulassen. Der Ver- ein hat Ausweichmöglichkeiten auf beleuchtete Plätze. TuS Hiltrup möchte sei- ne Bouleanlage komplett überdachen. Da s widerspricht dem sportgerechten Ansinnen, Boule im Freien zu spielen. Golfclub Münster-Wilkinghege erhebt von Vereinsmitgliedern eine Einstandszahlung, die über dem Wert der Sportförder- richtlinie liegt. Für den abgebrannten Hochbau tritt die Ve reinsversicherung ein. TC Handorf sanierte nach eindeutigen Hinweisen zum Förderverfahren oh- ne Genehmigung der Stadt die Heizungsa nlage; dies ist ein Förderausschluss. Die Sportverwaltung schlägt vor, die vier Anträge abzulehnen. Begründung zu Ziffer I.1.4 - Bewilligung von Baukostenzuschüssen Die Anträge und ihre Bewertung Fünf Sportvereine stellten bis zum 28.02.2009 Förderantr äge für geplante Baumaßnahmen, die die Stadt 2010 berü cksichtigen kann. Die Sportverwal- tung prüfte die Anträge und die sachbe zogenen Aufwendungen, sie sind nach der Sportförderrichtlinie förderfähig. Die geplanten Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund empirischer Erhebung en zur Münsteraner Sportentwicklung und mit Blick auf evtl. sich ändernde sp ortfachliche Schw erpunktsetzung be- wertet. Für die Sportverwaltung ist mit Blick auf eine vertretbare Vereinsbelas- tung wichtig, mit der Beschlussfassung zur städtischen Sportförderung Finan- zierungssicherheit zu geben. Die Sportv erwaltung schlägt eine Förderung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Hö chstsatz 50 % vor. Für TV Wolbeck schlägt die Sportverwaltung 10% Anfinanzierung vor; die Restförderung wird aus dem „Zweimillionen-Topf“ der Folgejahre finanziert. Welchen Baukostenzu- schuss die Stadt den Vereinen endgülti g zahlt, hängt vom förderfähigen Auf- wand ab, den sie nach Bauende anerkennt. Die Interessenvertretung der Sportvereine Die Sportverwaltung stimmte die v. g. Beschlussvorschläge am 13.04.2010 mit dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlage n und Sportentwicklung “ des Stadt- sportbund Münster e. V. ab. Im Verein sinteresse trägt der AK die Beschluss- vorschläge mit und will dem SSB-Vorstand die Zustimmung empfehlen. - 4 - V/0372/2010 Begründung zu Ziffer I.2 - Förderung sozial-integrativer Vereins- schwerpunkte Fördert die Stadt die Baumaßnahmen vo n Sportvereinen mit Geld, unterstützt sie auch die nachgewiesenen sozial-i ntegrativen Vereinsschwerpunkte. Alle Vereine, für deren Baumaßnahmen die Sportverwaltung unter Beschlusspunkt Ziffer I.4 einen Zuschuss vorschlägt, setz en mit ihrer Arbeit nachweislich sozi- al-integrative Schwerpunkte. Die Sportv erwaltung schlägt vor, alle Vereinsan- gebote gleichermaßen zu fördern, da si e vergleichbar sind und jedem Verein ein Fünftel, also 3.600 € Zuschuss zu bewilligen. Begründung zu Ziffer I.3 - Auszahl ung bewilligter Zuschüsse unter Be- dingungen SC Westfalia Kinderhaus (D.12) und DJK SC Dyckburg (D.13) verhandeln pa- rallel zum Sportförderverfahren mit ihre n Grundstückseigentümern über einen Pachtvertrag, der (wie die Sportförderri chtlinie verlangt) mindestens über 25 Jahre läuft. In der Grundstücksangelege nheit SC Westfalia Kinderhaus steht die Stadt zurzeit mit der Eigentümerin des Grundstücks Wangeroogeweg in enger Abstimmung, um zeitnah eine spor tförderliche Lösung herbeizuführen. Auch die anderen Sportvereine unterstützt die Sportverwaltung bei den Ver- handlungen, um konstruktive, sportförde rliche Lösungen zu ereichen. Telekom Post-SV (D.14), TV Wolbeck (D.15), FC Gi evenbeck (D.16) verhandeln parallel zum Sportförderverfahren mit verschiede nen Partnern unterschiedlicher Ebe- nen – Grundstückseigentümer, Geldgebe r, Baubehörde. Die Verhandlungen sollen zeitig nach der Zuschussvergabe beendet sein. Auch diesen Vereinen steht die Sportverwaltung zielorientiert zur Seite. Die Sportverwaltung schlägt vor, die Baukostenzuschüsse unter den genannten Vorbehalten zu bewilligen bzw. auszuzahlen, da die v. g. Vereine die fehlenden Voraussetzungen kurzfris- tig schaffen können. Begründung zu Ziffer I.5 - Auszahlung bewilligter Zuschüsse nach Baufortschritt Die Sportverwaltung zahlt die bewilligte n Baukostenzuschüsse in Teilbeträgen nach dem Baufortschritt, den die Verein e belegen. Zur Vermeidung von Über- zahlungen zahlt sie den Rest zur geprüften Schlussrechnung. Begründung zu Ziffer I.5 – Anpassung beschlossener Zahlungsweise Die Vorschläge zur Beschlussfassung üb er beantragte Sportförderung gehen davon aus, dass im Bewilligungsjahr alle Vereine die bewilligten Zuschüsse ab- rufen. Nachdem der Sportausschuss auf der Grundlage dieser Annahme über die Zuschüsse entschied, können sich bei der Ausführung und Abrechnung der Maßnahmen abweichende Abläufe ergeben und die Stadt zahlt nicht alle bewil- ligten Zuschüsse im Bewilligungsjahr. Bezogen auf das Rechenwerk der politi- schen Beschlussfassung entstehen im Bewilligungsjahr Zuschussreste, die für die Sportförderung über das Bewilligung sjahr hinaus zur Verfügung stehen müssen. - 5 - V/0372/2010 Begründung zu Ziffer II - Finanzierung bewilligter Zuschüsse 2010 stehen im Teilergebnisplan Produk tgruppe 0801, Zeile 15 „Transferauf- wendungen“ insgesamt 368.000 € Förd ermittel bereit - 350.000 € für Bau- maßnahmen, 18.000 € für sozial-integrative Schwerpunkte. 323.500 € werden für die Baumaßnahmen (Beschlussvorsch lag Ziffer I.1.4) gebunden, 15.000 € für sozial-integrative Schwerpunkte (B eschlussvorschlag Ziffer I.2). Zur weite- ren Vereinsförderung bleiben 26.500 € und 3.000 € verfügbar. a) Baukostenzuschüsse für Baumaßnahmen 350.000 € = Ansatz 2010 323.500 € = Fünf Baumaßnahmen von fünf Sportvereinen 26.500 € = Restmittel zur Sportförderung 2010 ff. b) Zuschüsse für sozial-int egrative Vereinsschwerpunkte 18.000 € = Ansatz 2010 15.000 € = Fünf Sportvereine 3.000 € = Restmittel zur Sportförderung 2010 ff. Werden im Laufe 2010 Bauprojekte der Sportvereine zuschussfähig, für die bislang nicht förderfähige Anträge vor liegen, kann der Sportausschuss mit den v. g. Restmitteln Zuschussbeschlüsse fina nzieren. Andernfalls sollen die Rest- mittel nach 2011 für die Förderung der dann förderfähigen Baumaßnahmen übertragen werden. In beiden Fällen bleiben die Mittel der Sportförderung er- halten. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wilkinghege
- Wangeroogeweg
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0372/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37