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2018/0113

Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12  - Erweiterung der GSI -

Magistratsvorlage 10.04.2018

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230 Zeichen

Punkt 21: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 
 - Erweiterung der GSI - 
 (V-Nr. 2018/0113) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
zuzustimmen.

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Punkt 33: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 
 - Erweiterung der GSI - 
 (V-Nr. 2018/0113) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: SPD

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175 Zeichen

Punkt 27: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 
 - Erweiterung der GSI - 
 (V-Nr. 2018/0113) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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229 Zeichen

Punkt 10: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 
 - Erweiterung der GSI - 
 (V-Nr. 2018/0113) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

2018/0113

4176 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0113 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx  12  
- Erweiterung der GSI - 
 
Vorlage vom: 10.04.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und der GSI/ FAIR über die Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zur 
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Instandsetzung an 
öffentlichen Infrastruktureinrichtungen im Falle von Schäden durch das bauliche Vorhaben  
„Bau einer Beschleunigeranlage zur Erforschung von Antiprotonen und Ionen“ u nd seinen 
Anlagen wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag GSI -FAIR 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0113 vom 10.04.2018: 
 
Der Bebauungsplan Wx  12 – Erweiterung der GSI – ist am 08.04.2006 in Kraft getreten. Zum 
Bebauungsplan wurde am 16.05.2011 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der GSI und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeschlossen, in dem insbesondere die Waldumwandlungen 
und die daraus resultierenden Wieder - und Ersatzaufforstungen sowie die naturschutzrecht -
lichen Kompensationsmaßnahmen geregelt wurden.  
Die Entwicklung und Konkretisierung der Planung innerhalb der letzten 10 Jahre hat 
aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme sowie de r baubetrieblichen, baulogistischen 
und abwicklungstechnischen Randbedingungen dazu geführt, dass die Regelungen nicht 
mehr ausreichend sind und der städtebauliche Vertrag hinsichtlich des zusätzlichen Bedarfs 
an Waldumwandlungsflächen und den daraus resul tierenden naturschutz - und forstrecht -
lichen Kompensationsmaßnahmen angepasst werden muss.  
 
Auf Basis des aktuellen Standes des Projektes und der weitergehenden Projektplanung hat 
GSI/FAIR den zusätzlichen kurzfristigen, mittel - und langfristigen Bedarf zu r zusätzlichen 
Waldinanspruchnahme (Anlage 1  des Vertrages : „Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruch -
nahme“ vom 31.03.2016) sowie die forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen 
Kompensationsmaßnahmen (Anlage 2  des Vertrages : „Zusätzliche Rodungen 2016 und  
Ersatzaufforstung – Naturschutzrechtlicher Antrag vom 31.10.2016 inkl. Eingriffs -/ Ausgleichs -
bilanzierung gem. hessischer Kompensationsverordnung“ ) ermittelt. 
 
Die im Bebauungsplan Wx 12 "Erweiterung der GSI" gemäß Festsetzung I.9.1.2 dargestellten 
Forstwege sind auf Kosten von GSI/FAIR zu erhalten, bei Bedarf instand zu setzen oder 
wiederherzustellen. Des Weiteren sind sonstige innerhalb und außerhalb des Bebauungsplan -
gebietes liegende Wald - und Forstwege instand zu setzen, falls diese durch den der GSI /FAIR 
zuzurechnenden Baustellenverkehr beschädigt werden. Einzelheiten hierzu werden gesondert 
in einem Vertrag zwischen GSI/FAIR und HessenForst vereinbart.  
 
Nähere Einzelheiten sind aus den Anlagen des beigefügten und bereits von GSI/FAIR 
einseitig unter zeichneten Vertrages sowie dem Vertrag selbst zu entnehmen. Der hier zu 
beschließende städtebauliche Vertrag mit seinen neuen Anlagen ersetzt vollumfänglich den 
bisherigen städtebaulichen Vertrag vom 16.05.2011 zum Bebauungsplan Wx 12 und ist in 
einem längeren Abstimmungsprozess zwischen GSI/FAIR, dem Stadtplanungsamt und dem 
Grünflächenamt entstanden.  
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den  10.04.2018 
61.2 zim Nst. 2603

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4215 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.04.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Grünflächenamt 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BW 
III 61 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0113 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
155 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12  
- Erweiterung der GSI - 
 
Vorlage vom: 10.04.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und der GSI/FAIR über die Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zur 
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Instandsetzung an 
öffentlichen Infrastruktureinrichtun gen im Falle von Schäden durch das bauliche Vorhaben  
„Bau einer Beschleunigeranlage zur Erforschung von Antiprotonen und Ionen“ u nd seinen 
Anlagen wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag GSI-FAIR

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 25.04.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0113 vom 10.04.2018: 
 
Der Bebauungsplan Wx 12 – Erweiterung der GSI – ist am 08.04.2006 in Kraft getreten. Zum 
Bebauungsplan wurde am 16.05.2011 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der GSI und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeschlossen, in dem insbesondere die  Waldumwandlungen 
und die daraus resultierenden Wieder - und Ersatzaufforstungen sowie die naturschutzrecht -
lichen Kompensationsmaßnahmen geregelt wurden.  
Die Entwicklung und Konkretisierung der Planung innerhalb der letzten 10 Jahre hat 
aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme sowie der baubetrieblichen, baulogistischen 
und abwicklungstechnischen Randbedingungen dazu geführt, dass die Regelungen nicht 
mehr ausreichend sind und der städtebauliche Vertrag hinsichtlich des zusätzlichen Bedarfs 
an Waldumwandlungsflächen und den daraus resultierenden naturschutz - und forstrecht-
lichen Kompensationsmaßnahmen angepasst werden muss.  
 
Auf Basis des aktuellen Standes des Projektes und der weitergehenden Projektplanung hat 
GSI/FAIR den zusätzlichen kurzfristig en, mittel- und langfristigen Bedarf zur zusätzlichen 
Waldinanspruchnahme (Anlage 1 des Vertrages: „Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruch -
nahme“ vom 31.03.2016) sowie die forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen 
Kompensationsmaßnahmen (Anlage 2  des Vertrages: „Zusätzliche Rodungen 2016 und 
Ersatzaufforstung – Naturschutzrechtlicher Antrag vom 31.10.2016 inkl. Eingriffs -/ Ausgleichs-
bilanzierung gem. hessischer Kompensationsverordnung“ ) ermittelt. 
 
Die im Bebauungsplan Wx 12 "Erweiterung der GSI" gemäß Festsetzung I.9.1.2 dargestellten 
Forstwege sind auf Kosten von GSI/FAIR zu erhalten, bei Bedarf instand zu setzen oder 
wiederherzustellen. Des Weiteren sind sonstige innerhalb und außerhalb des Bebauungsplan -
gebietes liegende Wald- und Forstwege instand zu setzen, falls diese durch den der GSI/FAIR 
zuzurechnenden Baustellenverkehr beschädigt werden. Einzelheiten hierzu werden gesondert 
in einem Vertrag zwischen GSI/FAIR und HessenForst vereinbart.  
 
Nähere Einzelheiten sind aus den Anlagen des beigefügten u nd bereits von GSI/FAIR einseitig 
unterzeichneten Vertrages sowie dem Vertrag selbst zu entnehmen. Der hier zu 
beschließende städtebauliche Vertrag mit seinen neuen Anlagen ersetzt vollumfänglich den 
bisherigen städtebaulichen Vertrag vom 16.05.2011 zum Be bauungsplan Wx 12 und ist in 
einem längeren Abstimmungsprozess zwischen GSI/FAIR, dem Stadtplanungsamt und dem 
Grünflächenamt entstanden.  
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den 10.04.2018 
61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 155
TOP 10
TOP 21
TOP 33
TOP 27

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0113
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00