2018/0113
Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 - Erweiterung der GSI -
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Punkt 21: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 - Erweiterung der GSI - (V-Nr. 2018/0113) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 33: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 - Erweiterung der GSI - (V-Nr. 2018/0113) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD
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Punkt 27: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 - Erweiterung der GSI - (V-Nr. 2018/0113) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Punkt 10: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12 - Erweiterung der GSI - (V-Nr. 2018/0113) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2018/0113
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0113
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12
- Erweiterung der GSI -
Vorlage vom: 10.04.2018
Beschlussvorschlag :
Dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und der GSI/ FAIR über die Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zur
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Instandsetzung an
öffentlichen Infrastruktureinrichtungen im Falle von Schäden durch das bauliche Vorhaben
„Bau einer Beschleunigeranlage zur Erforschung von Antiprotonen und Ionen“ u nd seinen
Anlagen wird zugestimmt.
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag GSI -FAIR
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0113 vom 10.04.2018:
Der Bebauungsplan Wx 12 – Erweiterung der GSI – ist am 08.04.2006 in Kraft getreten. Zum
Bebauungsplan wurde am 16.05.2011 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der GSI und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeschlossen, in dem insbesondere die Waldumwandlungen
und die daraus resultierenden Wieder - und Ersatzaufforstungen sowie die naturschutzrecht -
lichen Kompensationsmaßnahmen geregelt wurden.
Die Entwicklung und Konkretisierung der Planung innerhalb der letzten 10 Jahre hat
aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme sowie de r baubetrieblichen, baulogistischen
und abwicklungstechnischen Randbedingungen dazu geführt, dass die Regelungen nicht
mehr ausreichend sind und der städtebauliche Vertrag hinsichtlich des zusätzlichen Bedarfs
an Waldumwandlungsflächen und den daraus resul tierenden naturschutz - und forstrecht -
lichen Kompensationsmaßnahmen angepasst werden muss.
Auf Basis des aktuellen Standes des Projektes und der weitergehenden Projektplanung hat
GSI/FAIR den zusätzlichen kurzfristigen, mittel - und langfristigen Bedarf zu r zusätzlichen
Waldinanspruchnahme (Anlage 1 des Vertrages : „Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruch -
nahme“ vom 31.03.2016) sowie die forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen
Kompensationsmaßnahmen (Anlage 2 des Vertrages : „Zusätzliche Rodungen 2016 und
Ersatzaufforstung – Naturschutzrechtlicher Antrag vom 31.10.2016 inkl. Eingriffs -/ Ausgleichs -
bilanzierung gem. hessischer Kompensationsverordnung“ ) ermittelt.
Die im Bebauungsplan Wx 12 "Erweiterung der GSI" gemäß Festsetzung I.9.1.2 dargestellten
Forstwege sind auf Kosten von GSI/FAIR zu erhalten, bei Bedarf instand zu setzen oder
wiederherzustellen. Des Weiteren sind sonstige innerhalb und außerhalb des Bebauungsplan -
gebietes liegende Wald - und Forstwege instand zu setzen, falls diese durch den der GSI /FAIR
zuzurechnenden Baustellenverkehr beschädigt werden. Einzelheiten hierzu werden gesondert
in einem Vertrag zwischen GSI/FAIR und HessenForst vereinbart.
Nähere Einzelheiten sind aus den Anlagen des beigefügten und bereits von GSI/FAIR
einseitig unter zeichneten Vertrages sowie dem Vertrag selbst zu entnehmen. Der hier zu
beschließende städtebauliche Vertrag mit seinen neuen Anlagen ersetzt vollumfänglich den
bisherigen städtebaulichen Vertrag vom 16.05.2011 zum Bebauungsplan Wx 12 und ist in
einem längeren Abstimmungsprozess zwischen GSI/FAIR, dem Stadtplanungsamt und dem
Grünflächenamt entstanden.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 10.04.2018
61.2 zim Nst. 2603
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BW
III 61 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0113
Magistratsbeschluss-Nr.
155
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Städtebaulicher Vertrag mit der GSI GmbH / FAIR GmbH zum Bebauungsplan Wx 12
- Erweiterung der GSI -
Vorlage vom: 10.04.2018
Beschlussvorschlag:
Dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und der GSI/FAIR über die Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zur
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Instandsetzung an
öffentlichen Infrastruktureinrichtun gen im Falle von Schäden durch das bauliche Vorhaben
„Bau einer Beschleunigeranlage zur Erforschung von Antiprotonen und Ionen“ u nd seinen
Anlagen wird zugestimmt.
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag GSI-FAIR
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 25.04.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0113 vom 10.04.2018:
Der Bebauungsplan Wx 12 – Erweiterung der GSI – ist am 08.04.2006 in Kraft getreten. Zum
Bebauungsplan wurde am 16.05.2011 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der GSI und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeschlossen, in dem insbesondere die Waldumwandlungen
und die daraus resultierenden Wieder - und Ersatzaufforstungen sowie die naturschutzrecht -
lichen Kompensationsmaßnahmen geregelt wurden.
Die Entwicklung und Konkretisierung der Planung innerhalb der letzten 10 Jahre hat
aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme sowie der baubetrieblichen, baulogistischen
und abwicklungstechnischen Randbedingungen dazu geführt, dass die Regelungen nicht
mehr ausreichend sind und der städtebauliche Vertrag hinsichtlich des zusätzlichen Bedarfs
an Waldumwandlungsflächen und den daraus resultierenden naturschutz - und forstrecht-
lichen Kompensationsmaßnahmen angepasst werden muss.
Auf Basis des aktuellen Standes des Projektes und der weitergehenden Projektplanung hat
GSI/FAIR den zusätzlichen kurzfristig en, mittel- und langfristigen Bedarf zur zusätzlichen
Waldinanspruchnahme (Anlage 1 des Vertrages: „Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruch -
nahme“ vom 31.03.2016) sowie die forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen
Kompensationsmaßnahmen (Anlage 2 des Vertrages: „Zusätzliche Rodungen 2016 und
Ersatzaufforstung – Naturschutzrechtlicher Antrag vom 31.10.2016 inkl. Eingriffs -/ Ausgleichs-
bilanzierung gem. hessischer Kompensationsverordnung“ ) ermittelt.
Die im Bebauungsplan Wx 12 "Erweiterung der GSI" gemäß Festsetzung I.9.1.2 dargestellten
Forstwege sind auf Kosten von GSI/FAIR zu erhalten, bei Bedarf instand zu setzen oder
wiederherzustellen. Des Weiteren sind sonstige innerhalb und außerhalb des Bebauungsplan -
gebietes liegende Wald- und Forstwege instand zu setzen, falls diese durch den der GSI/FAIR
zuzurechnenden Baustellenverkehr beschädigt werden. Einzelheiten hierzu werden gesondert
in einem Vertrag zwischen GSI/FAIR und HessenForst vereinbart.
Nähere Einzelheiten sind aus den Anlagen des beigefügten u nd bereits von GSI/FAIR einseitig
unterzeichneten Vertrages sowie dem Vertrag selbst zu entnehmen. Der hier zu
beschließende städtebauliche Vertrag mit seinen neuen Anlagen ersetzt vollumfänglich den
bisherigen städtebaulichen Vertrag vom 16.05.2011 zum Be bauungsplan Wx 12 und ist in
einem längeren Abstimmungsprozess zwischen GSI/FAIR, dem Stadtplanungsamt und dem
Grünflächenamt entstanden.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 10.04.2018
61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0113
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00