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1849/2020

Beantwortung der Anfrage 0819/2020 - Stand des Abstimmungsprozesses mit der Landesregierung bezüglich des künftigen Verhältnisses der städtischen Kliniken mit dem Uniklinikum Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 18.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

4630 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2020 
 1849/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 18.06.2020 
 
Beantwortung der Anfrage 0819/2020 - Stand des Abstimmungsprozesses mit der 
Landesregierung bezüglich des künftigen Verhältnisses der städtischen Kliniken mit dem 
Uniklinikum Köln 
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses am 07.11.2019 hinsichtlich der Beauftragung der Verwal-
tung, „auf Basis des vorgelegten Modells die für eine Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfallen 
erforderlichen Rahmenbedingungen in Abstimmung mit dem Land und der Uniklinik Köln zu erarbei-
ten und dem Rat der Stadt Köln eine weiterentwickelte detaillierte Grundlage zur abschließenden 
Entscheidung über das „Ob“ einer Umsetzung des Modells vorzulegen.“ bat die Fraktion DIE LINKE 
um Beantwortung einiger Fragen, die nachfolgend erfolgt: 
 
1. Wann und wie oft hat die Oberbürgermeisterin respektive die Verwaltung Gespräche mit der 
Landesregierung und/oder ihrer Verwaltung geführt? 
2. Wann und wie oft hat die beauftragte Kanzlei Luther Gespräche mit der Landesregierung 
und/oder ihrer Verwaltung geführt? 
3. In der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin vom November letzten Jahren war unter der 
Begründung, Kapitel „Weiteres Vorgehen“ S. 13, angekündigt  
„in den nächsten Monaten insbesondere nachfolgende Punkte in Abstimmung mit den Kliniken 
Köln, der Uniklinik sowie dem Land Nordrhein-Westfalen zu klären und Details auszuarbeiten: 
… 
3. Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen, inkl. Entwicklung einer Gesetzesgrundla-
ge, sowie Abstimmung mit den weiteren einzubeziehenden öffentlichen Stellen (Finanzamt, 
Bundeskartellamt etc.)“ 
Gibt es Ergebnisse oder Zwischenergebnisse dieses Abstimmungsprozesses und wie sehen 
diese aus? 
 
Antwort: 
Die Oberbürgermeisterin führt regelmäßig Gespräche mit Vertretern der Landesregierung zu allen für 
die Stadt Köln relevanten Belangen. So auch zum Klinikverbund.  
 
Das Wissenschaftsministerium des Landes NRW hatte im Herbst 2019 eine vom UK Köln, von der 
Stadt Köln und von den Kliniken der Stadt Köln gemeinsam durchzuführende Ausarbeitung eines aus-
führlichen Konzepts zur Gestaltung und zur Sinnhaftigkeit eines Klinikverbundes zwischen den Klini-
ken der Stadt Köln und dem UK Köln („Kölner Klinikverbund“) erbeten.

2 
 
Im Rahmen dessen haben die Verwaltung, ihre Berater und die Kliniken der Stadt Köln auf Basis des 
Ratsbeschlusses vom 07.11.19 die Zeit zu intensiven Abstimmungen mit dem Universitätsklinikum 
Köln und dessen Beratern genutzt. Corona-bedingte Verzögerungen konnten weitgehend vermieden 
werden. Gleichwohl haben zusätzliche Belastungen der Leitungen des Universitätsklinikums und der 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH auch die Abstimmungsprozesse für den Klinikverbund erschwert. 
Auch für das Land Nordrhein-Westfalen stand in den vergangenen Monaten die Bewältigung der 
Corona-Pandemie im Vordergrund.  
 
Die Einholung amtlicher Genehmigungen (wie bspw. des Bundeskartellamtes) wurde daher vorrüber-
gehend unterbrochen. Gleichwohl wurde der Entwurf einer Anmeldung beim Bundeskartellamt fertig-
gestellt und abgestimmt und kann kurzfristig eingereicht werden.  
 
Gegenwärtig befinden sich wesentliche Grundlagendokumente des Klinikverbundes in der Schluss-
abstimmung zwischen den Projektbeteiligten. Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden dem Land 
Nordrhein-Westfalen in Form einer Dokumentenzusammenstellung zeitnah zur Prüfung vorgelegt. 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine baldige Rückmeldung angekündigt.  
 
4. Hält die Oberbürgermeisterin weiter an ihrem Konzept fest oder beabsichtigt sie, wie in Be-
schlusspunkt 3. ausgeführt bei  
„einer fehlenden Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen“ … „einen alternativen Rechts-
rahmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzustimmen“? 
Antwort: 
Sollte das Land seine Zustimmung im Rahmen des unter 3. beschriebenen Verfahrens nicht erteilen, 
ist – wie im Beschluss vom 7. November 2019 vorgesehen – ein alternativer Rechtsrahmen abzu-
stimmen. Bisher liegen keine Hinweise vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung 
nicht erteilen wird. 
 
 
5. Plant die Verwaltung vor Beendigung der Wahlperiode des Rates der Stadt Köln den Ratsmit-
gliedern und seinen Ausschüssen Bericht zu erstatten, und wenn ja, wann? 
Antwort: 
Abhängig vom Stand der Zielerreichung der in den Antworten zu Fragen 3. und 4. beschriebenen 
Prozesse wird der Rat der Stadt Köln nebst den zuständigen Ausschüssen umfassend informiert. 
Dies soll möglichst zeitnah erfolgen.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1849/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
18.06.2020
Erstellt
17.06.2020 11:03