1849/2020
Beantwortung der Anfrage 0819/2020 - Stand des Abstimmungsprozesses mit der Landesregierung bezüglich des künftigen Verhältnisses der städtischen Kliniken mit dem Uniklinikum Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
4630 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 18.06.2020 1849/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.06.2020 Beantwortung der Anfrage 0819/2020 - Stand des Abstimmungsprozesses mit der Landesregierung bezüglich des künftigen Verhältnisses der städtischen Kliniken mit dem Uniklinikum Köln Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses am 07.11.2019 hinsichtlich der Beauftragung der Verwal- tung, „auf Basis des vorgelegten Modells die für eine Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfallen erforderlichen Rahmenbedingungen in Abstimmung mit dem Land und der Uniklinik Köln zu erarbei- ten und dem Rat der Stadt Köln eine weiterentwickelte detaillierte Grundlage zur abschließenden Entscheidung über das „Ob“ einer Umsetzung des Modells vorzulegen.“ bat die Fraktion DIE LINKE um Beantwortung einiger Fragen, die nachfolgend erfolgt: 1. Wann und wie oft hat die Oberbürgermeisterin respektive die Verwaltung Gespräche mit der Landesregierung und/oder ihrer Verwaltung geführt? 2. Wann und wie oft hat die beauftragte Kanzlei Luther Gespräche mit der Landesregierung und/oder ihrer Verwaltung geführt? 3. In der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin vom November letzten Jahren war unter der Begründung, Kapitel „Weiteres Vorgehen“ S. 13, angekündigt „in den nächsten Monaten insbesondere nachfolgende Punkte in Abstimmung mit den Kliniken Köln, der Uniklinik sowie dem Land Nordrhein-Westfalen zu klären und Details auszuarbeiten: … 3. Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen, inkl. Entwicklung einer Gesetzesgrundla- ge, sowie Abstimmung mit den weiteren einzubeziehenden öffentlichen Stellen (Finanzamt, Bundeskartellamt etc.)“ Gibt es Ergebnisse oder Zwischenergebnisse dieses Abstimmungsprozesses und wie sehen diese aus? Antwort: Die Oberbürgermeisterin führt regelmäßig Gespräche mit Vertretern der Landesregierung zu allen für die Stadt Köln relevanten Belangen. So auch zum Klinikverbund. Das Wissenschaftsministerium des Landes NRW hatte im Herbst 2019 eine vom UK Köln, von der Stadt Köln und von den Kliniken der Stadt Köln gemeinsam durchzuführende Ausarbeitung eines aus- führlichen Konzepts zur Gestaltung und zur Sinnhaftigkeit eines Klinikverbundes zwischen den Klini- ken der Stadt Köln und dem UK Köln („Kölner Klinikverbund“) erbeten. 2 Im Rahmen dessen haben die Verwaltung, ihre Berater und die Kliniken der Stadt Köln auf Basis des Ratsbeschlusses vom 07.11.19 die Zeit zu intensiven Abstimmungen mit dem Universitätsklinikum Köln und dessen Beratern genutzt. Corona-bedingte Verzögerungen konnten weitgehend vermieden werden. Gleichwohl haben zusätzliche Belastungen der Leitungen des Universitätsklinikums und der Kliniken der Stadt Köln gGmbH auch die Abstimmungsprozesse für den Klinikverbund erschwert. Auch für das Land Nordrhein-Westfalen stand in den vergangenen Monaten die Bewältigung der Corona-Pandemie im Vordergrund. Die Einholung amtlicher Genehmigungen (wie bspw. des Bundeskartellamtes) wurde daher vorrüber- gehend unterbrochen. Gleichwohl wurde der Entwurf einer Anmeldung beim Bundeskartellamt fertig- gestellt und abgestimmt und kann kurzfristig eingereicht werden. Gegenwärtig befinden sich wesentliche Grundlagendokumente des Klinikverbundes in der Schluss- abstimmung zwischen den Projektbeteiligten. Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden dem Land Nordrhein-Westfalen in Form einer Dokumentenzusammenstellung zeitnah zur Prüfung vorgelegt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine baldige Rückmeldung angekündigt. 4. Hält die Oberbürgermeisterin weiter an ihrem Konzept fest oder beabsichtigt sie, wie in Be- schlusspunkt 3. ausgeführt bei „einer fehlenden Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen“ … „einen alternativen Rechts- rahmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzustimmen“? Antwort: Sollte das Land seine Zustimmung im Rahmen des unter 3. beschriebenen Verfahrens nicht erteilen, ist – wie im Beschluss vom 7. November 2019 vorgesehen – ein alternativer Rechtsrahmen abzu- stimmen. Bisher liegen keine Hinweise vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung nicht erteilen wird. 5. Plant die Verwaltung vor Beendigung der Wahlperiode des Rates der Stadt Köln den Ratsmit- gliedern und seinen Ausschüssen Bericht zu erstatten, und wenn ja, wann? Antwort: Abhängig vom Stand der Zielerreichung der in den Antworten zu Fragen 3. und 4. beschriebenen Prozesse wird der Rat der Stadt Köln nebst den zuständigen Ausschüssen umfassend informiert. Dies soll möglichst zeitnah erfolgen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1849/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 17.06.2020 11:03