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2015/0289

Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von 250.000 €

Magistratsvorlage 14.07.2015

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2015/0289

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15..07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0289 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: 4206020 / 7710000  
 
Betreff: Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C  
in Höhe von 250.000 €  
 
Vorlage vom: 14.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von 
250.000 € wird zugestimmt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015 
 
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C für 
„Erneuerung Dieburger Straße zwischen Ausbauende und Fasaneriemauer“ ein Darlehen in 
Höhe von 250.000 € bewilligt.  
 
Das Darlehen wird am 1. Oktober dieses Jahres ausgezahlt, ohne dass es eines besonderen 
Mittelabrufes bedarf.  
 
Vom Tag der Auszahlung an ist das Da rlehen mit 1,3 % p.a. zu verzinsen. Der Zinssatz wird 
bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen sind in zwei Raten am 15.06. und 
15.12. eines jeden Jahres zu entrichten. Die erste Zinszahlung ist am 15.12.2015 fällig.  
 
Das Darlehen ist in 40 gl eichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung (1. Tilgungsrate 15.06.2016).  
 
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem 
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über 
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der 
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat 
übertragen. 
 
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.  
 
 
 
Darmstadt, 14.07.2015  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0289
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00