2015/0289
Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von 250.000 €
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2015/0289
2473 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15..07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0289
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 4206020 / 7710000
Betreff: Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C
in Höhe von 250.000 €
Vorlage vom: 14.07.2015
Beschlussvorschlag :
Der Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von
250.000 € wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C für
„Erneuerung Dieburger Straße zwischen Ausbauende und Fasaneriemauer“ ein Darlehen in
Höhe von 250.000 € bewilligt.
Das Darlehen wird am 1. Oktober dieses Jahres ausgezahlt, ohne dass es eines besonderen
Mittelabrufes bedarf.
Vom Tag der Auszahlung an ist das Da rlehen mit 1,3 % p.a. zu verzinsen. Der Zinssatz wird
bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen sind in zwei Raten am 15.06. und
15.12. eines jeden Jahres zu entrichten. Die erste Zinszahlung ist am 15.12.2015 fällig.
Das Darlehen ist in 40 gl eichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung (1. Tilgungsrate 15.06.2016).
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat
übertragen.
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.
Darmstadt, 14.07.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Dieburger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0289
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00