V/0853/2008/1
Antrag der UWG/ödp Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2008,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
2685 Zeichen
V/0853/2008/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Antrag der UWG/ödp Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2008, "Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen" Beratungsfolge 05.11.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Antrag der UWG/ödP Fraktion Nr. A-R/0042/2008 „Familien mit Kindern Grunderwerb in In- nenstadtlagen ermöglichen“ wird zukünftig insofern bei der Vergabe städtischer Bau- grundstücke berücksichtigt, als der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen- schaften diejenigen Grundstücke festlegt, die der besonderen Förderung der Eigentumsbil- dung durch vergünstigte Preise sowie einer bevorzugten Vergabe an münsterische Familien mit Normaleinkommen dienen. Begründung: Die UWG/ödp Fraktion stellt mit Schreiben vom 19.08.2008 (Anlage 1) den Antrag, mindestens ein Drittel der zur Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen städtischen Grundstücke unab- hängig von ihrer Lage nach den Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 13.06.2007 zu vergeben. Dem Antrag wird zukünftig insofern bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke berück- sichtigt, als der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften diejenigen Grundstücke festlegt, die der besonderen Förderung der Eigentumsbildung durch vergüns- tigte Preise sowie einer bevorzugten Vergabe an münsterische Familien mit Normalein- kommen dienen. Eine Änderung der aktuellen Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilienhaus- grundstücke gem. Beschluss des Rates vom 13.06.2007 ist nicht erforderlich, da die beste- hende, im nachfolgenden zitierte, Regelung im 3. Absatz der Grundlagen der Vergaberichtlinien zur Regelung des Sachverhaltes ausreichend ist: Die Vergabe städtischer Grundstücke unterliegt nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 14.11.2001 den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Für jedes neue Wohnbaugebiet Vorlagen-Nr.: V/0853/2008/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Vogel Ruf: 492 23 55 E-Mail: Vogel-Dorothe@stadt-muenster.de Datum: 04.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0853/2008/1 kann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften des Rates der Stadt Münster einen Beschluss über die in einem „Ausschreibungs- und Gebotsverfahren“ zu vergebenden Bau- grundstücke treffen. Darüber hinaus legt er die Grundstücke fest, die im Vergabeteil der besonde- ren Förderung der Eigentumsbildung durch vergünstigte Preise sowie eine bevorzugte Vergabe an münsterische Familien mit Normaleinkommen dienen. I.V. gez. Bickböller Stadtkämmerin Anlage
Anlage Antrag der Fraktion UWG/ödp
2060 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2008 Fraktionsvorsitzender: stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Fraktionsgeschäftsstelle: Fraktionsgemeinschaft im Rat der Stadt Münster Fritz Pfau Gerd Kersting Junkerstraße 3, 48153 Münster fraktion.uwg-oedp@citykom.net Münster, 19.08.2008 Antrag an den Rat der Stadt Münster Zu: Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen Der Rat möge beschließen: Mindestens ein Drittel der zur Bebauung von Einfamilienhäusern vorgesehenen städtischen Grundstücke sind unabhängig von ihrer Lage nach den Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 13.06.2007 zu vergeben. Begründung: Die demografische Bevölkerungsentwicklung lässt einen Rückgang von Familien mit Kindern erwarten. Umso mehr muss die Abwanderung junger Familien in das preiswertere Umland verhindert werden. Mit der Grundstücksvergabe an junge Familien, nicht nur am Stadtrand, sondern auch in Innenstadtlagen, soll ihr Verbleib in Münster gesteuert werden. Familien mit Kindern sind wegen der hohen, mit dem Aufziehen der Kinder verbundenen Kosten, in der Regel nicht in der Lage, sich mit Erfolg an Gebotsverfahren zu beteiligen. Nicht vertretbar ist in diesem Zusammenhang, dass in der attraktiven Innenstadtlage und dem nahe der Universitätskliniken gelegenen Neubaugebiet „Schmeddingstraße“ von 51 Wohneinheiten lediglich Grundstücke für 7 vorgesehene Reihenhäuser nach den Vergaberichtlinien, die restlichen Grundstücke für Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser nach dem Gebotsverfahren verkauft werden. Auch Berechtigte nach den Richtlinien, hier gerade Familien mit Kindern, müssen die Chance zum Bau größerer Häuser erhalten und dürfen nicht zu Gunsten höherer städtischer Einnahmen in kleinere Wohneinheiten zurückgedrängt werden. Hier wird jeder Ansatz zum Handeln im Sinne einer demografischen Steuerung der Bevölkerungsentwicklung konterkariert. Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp gez. RF Hannelore Wiesenack-Hauss gez. RH Fritz Pfau
Hauptvorlage V/0853/2008 mit Anlage
4785 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0853/2008 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Vogel Ruf: 492 23 55 E-Mail: Vogel-Dorothe@stadt-muenster.de Datum: 09.10.2008 Betrifft Antrag der UWG/ödp Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2008, "Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen" Beratungsfolge 05.11.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Antrag der UWG/ödP Fraktion Nr. A-R/0042/2008 „Familien mit Kindern Grunderwerb in In- nenstadtlagen ermöglichen“ wird nicht aufgegriffen, da durch die Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gem. Beschluss des Rates vom 13.06.2007) eine ausreichende Regelung besteht. Begründung: Die UWG/ödp Fraktion stellt mit Schreiben vom 19.08.2008 (Anlage 1) den Antrag, mindestens ein Drittel der zur Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen städtischen Grundstücke unab- hängig von ihrer Lage nach den Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 13.06.2007 zu vergeben. Dieser Antrag wird nicht aufgegriffen, da die vg. Richtlinien bereits eine Regelung enthalten, die es dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ermöglicht, individuell auf mögli- che Besonderheiten eines jeden Baugebietes zu reagieren und festzulegen, welche städtischen Baugrundstücke im Einfamilienhausbereich in welchem Verfahren und zu welchem Preis veräußert werden. Dem Antrag der UWG/ödp zu folgen würde bedeuten, dass ein Änderungsbeschluss des beste- henden Ratsbeschlusses zu den Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilienhausgrundstü- cke erforderlich wäre, der eine starke Bindung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Folge hätte. Die bestehende, im nachfolgenden zitierte, Regelung in 3. Absatz der Grundlagen der Vergabe- richtlinien ist zur Regelung des Sachverhaltes ausreichend: Die Vergabe städtischer Grundstücke unterliegt nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 14.11.2001 den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Für jedes neue Wohnbaugebiet kann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften des V/0853/2008 - 2 - Rates der Stadt Münster einen Beschluss über die in einem „Ausschreibungs- und Gebots- verfahren“ zu vergebenden Baugrundstücke treffen. Darüber hinaus legt er die Grundstü- cke fest, die im Vergabeteil der besonderen Förderung der Eigentumsbildung durch ver- günstigte Preise sowie eine bevorzugte Vergabe an münsterische Familien mit Normalein- kommen dienen. I.V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlage V/0853/2008 Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2008 Fraktionsvorsitzender: stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Fraktionsgeschäftsstelle: Fraktionsgemeinschaft im Rat der Stadt Münster Fritz Pfau Gerd Kersting Junkerstraße 3, 48153 Münster fraktion.uwg-oedp@citykom.net Münster, 19.08.2008 Antrag an den Rat der Stadt Münster Zu: Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen Der Rat möge beschließen: Mindestens ein Drittel der zur Bebauung von Einfamilienhäusern vorgesehenen städtischen Grundstücke sind unabhängig von ihrer Lage nach den Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 13.06.2007 zu vergeben. Begründung: Die demografische Bevölkerungsentwicklung lässt einen Rückgang von Familien mit Kindern erwarten. Umso mehr muss die Abwanderung junger Familien in das preiswertere Umland verhindert werden. Mit der Grundstücksvergabe an junge Familien, nicht nur am Stadtrand, sondern auch in Innenstadtlagen, soll ihr Verbleib in Münster gesteuert werden. Familien mit Kindern sind wegen der hohen, mit dem Aufziehen der Kinder verbundenen Kosten, in der Regel nicht in der Lage, sich mit Erfolg an Gebotsverfahren zu beteiligen. Nicht vertretbar ist in diesem Zusammenhang, dass in der attraktiven Innenstadtlage und dem nahe der Universitätskliniken gelegenen Neubaugebiet „Schmeddingstraße“ von 51 Wohneinheiten lediglich Grundstücke für 7 vorgesehene Reihenhäuser nach den Vergaberichtlinien, die restlichen Grundstücke für Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser nach dem Gebotsverfahren verkauft werden. Auch Berechtigte nach den Richtlinien, hier gerade Familien mit Kindern, müssen die Chance zum Bau größerer Häuser erhalten und dürfen nicht zu Gunsten höherer städtischer Einnahmen in kleinere Wohneinheiten zurückgedrängt werden. Hier wird jeder Ansatz zum Handeln im Sinne einer demografischen Steuerung der Bevölkerungsentwicklung konterkariert. Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp gez. RF Hannelore Wiesenack-Hauss gez. RH Fritz Pfau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Junkerstraße 3
- Schmeddingstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0853/2008/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37