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V/0853/2008/1

Antrag der UWG/ödp Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2008,

Vorlagen 04.11.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 05.11.2008, TOP 2.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage Antrag der Fraktion UWG/ödp

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Hauptvorlage V/0853/2008 mit Anlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

2685 Zeichen

V/0853/2008/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der UWG/ödp Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2008, 
"Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.11.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Antrag der UWG/ödP Fraktion Nr. A-R/0042/2008 „Familien mit Kindern Grunderwerb in In-
nenstadtlagen ermöglichen“ wird zukünftig insofern bei der Vergabe städtischer Bau-
grundstücke berücksichtigt, als der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften diejenigen Grundstücke festlegt, die der besonderen Förderung der Eigentumsbil-
dung durch vergünstigte Preise sowie einer bevorzugten Vergabe an münsterische Familien 
mit Normaleinkommen dienen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die UWG/ödp Fraktion stellt mit Schreiben vom 19.08.2008 (Anlage 1) den Antrag, mindestens ein 
Drittel der zur Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen städtischen Grundstücke unab-
hängig von ihrer Lage nach den Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 
13.06.2007 zu vergeben. 
 
Dem Antrag wird zukünftig insofern bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke berück-
sichtigt, als der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften diejenigen 
Grundstücke festlegt, die der besonderen Förderung der Eigentumsbildung durch vergüns-
tigte Preise sowie einer bevorzugten Vergabe an münsterische Familien mit Normalein-
kommen dienen.  
 
Eine Änderung der aktuellen Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilienhaus-
grundstücke gem. Beschluss des Rates vom 13.06.2007 ist nicht erforderlich, da die beste-
hende, im nachfolgenden zitierte, Regelung  im 3. Absatz der Grundlagen der Vergaberichtlinien 
zur Regelung des Sachverhaltes ausreichend ist: 
 
Die Vergabe städtischer Grundstücke unterliegt nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 
14.11.2001 den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Für jedes neue Wohnbaugebiet 
Vorlagen-Nr.: 
V/0853/2008/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau Vogel 
Ruf: 
492 23 55 
E-Mail: 
Vogel-Dorothe@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0853/2008/1 
kann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften des Rates der Stadt Münster 
einen Beschluss über die in einem „Ausschreibungs- und Gebotsverfahren“ zu vergebenden Bau-
grundstücke treffen. Darüber hinaus legt er die Grundstücke fest, die im Vergabeteil der besonde-
ren Förderung der Eigentumsbildung durch vergünstigte Preise sowie eine bevorzugte Vergabe an 
münsterische Familien mit Normaleinkommen dienen. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Bickböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage

Anlage Antrag der Fraktion UWG/ödp

2060 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2008  
 
Fraktionsvorsitzender: 
stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 
Fraktionsgeschäftsstelle: 
 
Fraktionsgemeinschaft 
im Rat 
der Stadt Münster 
Fritz Pfau 
Gerd Kersting 
Junkerstraße 3, 48153 Münster 
 
 
fraktion.uwg-oedp@citykom.net  
Münster, 19.08.2008 
 
 
Antrag  
an den Rat der Stadt Münster 
 
 
Zu: Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Mindestens ein Drittel der zur Bebauung von Einfamilienhäusern vorgesehenen 
städtischen Grundstücke sind unabhängig von ihrer Lage nach den 
Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 13.06.2007 zu vergeben.  
 
Begründung: 
Die demografische Bevölkerungsentwicklung lässt einen Rückgang von Familien mit 
Kindern erwarten. Umso mehr muss die Abwanderung junger Familien in das preiswertere 
Umland verhindert werden. Mit der Grundstücksvergabe an junge Familien, nicht nur am 
Stadtrand, sondern auch in Innenstadtlagen, soll ihr Verbleib in Münster gesteuert werden. 
Familien mit Kindern sind wegen der hohen, mit dem Aufziehen der Kinder verbundenen 
Kosten, in der Regel nicht in der Lage, sich mit Erfolg an Gebotsverfahren zu beteiligen.  
 
Nicht vertretbar ist in diesem Zusammenhang, dass in der attraktiven Innenstadtlage und 
dem nahe der Universitätskliniken gelegenen Neubaugebiet „Schmeddingstraße“ von 51 
Wohneinheiten lediglich Grundstücke für 7 vorgesehene Reihenhäuser nach den 
Vergaberichtlinien, die restlichen Grundstücke für Doppelhaushälften und freistehende 
Einfamilienhäuser nach dem Gebotsverfahren verkauft werden. Auch Berechtigte nach 
den Richtlinien, hier gerade Familien mit Kindern, müssen die Chance zum Bau größerer 
Häuser erhalten und dürfen nicht zu Gunsten höherer städtischer Einnahmen in kleinere 
Wohneinheiten zurückgedrängt werden.  
Hier wird jeder Ansatz zum Handeln im Sinne einer demografischen Steuerung der 
Bevölkerungsentwicklung konterkariert. 
 
  
 
Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp 
gez. RF Hannelore Wiesenack-Hauss  
gez. RH Fritz Pfau

Hauptvorlage V/0853/2008 mit Anlage

4785 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0853/2008  
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Vogel 
Ruf: 
492 23 55 
E-Mail: 
 Vogel-Dorothe@stadt-muenster.de   Datum: 
 09.10.2008  
 
Betrifft 
 
Antrag der UWG/ödp Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2008, 
"Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.11.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Antrag der UWG/ödP Fraktion Nr. A-R/0042/2008 „Familien mit Kindern Grunderwerb in In-
nenstadtlagen ermöglichen“ wird nicht aufgegriffen, da durch die Richtlinien für die Vergabe städt. 
Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gem. Beschluss des Rates vom 
13.06.2007) eine ausreichende Regelung besteht. 
 
 
Begründung: 
 
Die UWG/ödp Fraktion stellt mit Schreiben vom 19.08.2008 (Anlage 1) den Antrag, mindestens ein 
Drittel der zur Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen städtischen Grundstücke unab-
hängig von ihrer Lage nach den Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 
13.06.2007 zu vergeben. 
Dieser Antrag wird nicht aufgegriffen, da die vg. Richtlinien bereits eine Regelung enthalten, die es 
dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ermöglicht, individuell auf mögli-
che Besonderheiten eines jeden Baugebietes zu reagieren und festzulegen, welche städtischen 
Baugrundstücke im Einfamilienhausbereich in welchem Verfahren und zu welchem Preis veräußert 
werden.  
Dem Antrag der UWG/ödp zu folgen würde bedeuten, dass ein Änderungsbeschluss des beste-
henden Ratsbeschlusses zu den Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilienhausgrundstü-
cke erforderlich wäre, der eine starke Bindung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und 
Liegenschaften zur Folge hätte.  
 
Die bestehende, im nachfolgenden zitierte, Regelung in 3. Absatz der Grundlagen der Vergabe-
richtlinien ist zur Regelung des Sachverhaltes ausreichend: 
 
Die Vergabe städtischer Grundstücke unterliegt nach dem Grundsatzbeschluss des Rates 
vom 14.11.2001 den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Für jedes neue 
Wohnbaugebiet kann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften des 
V/0853/2008

- 2 - 
Rates der Stadt Münster einen Beschluss über die in einem „Ausschreibungs- und Gebots-
verfahren“ zu vergebenden Baugrundstücke treffen. Darüber hinaus legt er die Grundstü-
cke fest, die im Vergabeteil der besonderen Förderung der Eigentumsbildung durch ver-
günstigte Preise sowie eine bevorzugte Vergabe an münsterische Familien mit Normalein-
kommen dienen. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage 
 
 
 
 
  
V/0853/2008

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2008  
 
Fraktionsvorsitzender: 
stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 
Fraktionsgeschäftsstelle: 
 
Fraktionsgemeinschaft 
im Rat 
der Stadt Münster 
Fritz Pfau 
Gerd Kersting 
Junkerstraße 3, 48153 Münster 
 
 
fraktion.uwg-oedp@citykom.net  
Münster, 19.08.2008 
 
 
Antrag  
an den Rat der Stadt Münster 
 
 
Zu: Familien mit Kindern Grunderwerb in Innenstadtlagen ermöglichen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Mindestens ein Drittel der zur Bebauung von Einfamilienhäusern vorgesehenen 
städtischen Grundstücke sind unabhängig von ihrer Lage nach den 
Vergaberichtlinien der Stadt Münster in der Fassung vom 13.06.2007 zu vergeben.  
 
Begründung: 
Die demografische Bevölkerungsentwicklung lässt einen Rückgang von Familien mit 
Kindern erwarten. Umso mehr muss die Abwanderung junger Familien in das preiswertere 
Umland verhindert werden. Mit der Grundstücksvergabe an junge Familien, nicht nur am 
Stadtrand, sondern auch in Innenstadtlagen, soll ihr Verbleib in Münster gesteuert werden. 
Familien mit Kindern sind wegen der hohen, mit dem Aufziehen der Kinder verbundenen 
Kosten, in der Regel nicht in der Lage, sich mit Erfolg an Gebotsverfahren zu beteiligen.  
 
Nicht vertretbar ist in diesem Zusammenhang, dass in der attraktiven Innenstadtlage und 
dem nahe der Universitätskliniken gelegenen Neubaugebiet „Schmeddingstraße“ von 51 
Wohneinheiten lediglich Grundstücke für 7 vorgesehene Reihenhäuser nach den 
Vergaberichtlinien, die restlichen Grundstücke für Doppelhaushälften und freistehende 
Einfamilienhäuser nach dem Gebotsverfahren verkauft werden. Auch Berechtigte nach 
den Richtlinien, hier gerade Familien mit Kindern, müssen die Chance zum Bau größerer 
Häuser erhalten und dürfen nicht zu Gunsten höherer städtischer Einnahmen in kleinere 
Wohneinheiten zurückgedrängt werden.  
Hier wird jeder Ansatz zum Handeln im Sinne einer demografischen Steuerung der 
Bevölkerungsentwicklung konterkariert. 
 
  
 
Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp 
gez. RF Hannelore Wiesenack-Hauss  
gez. RH Fritz Pfau

Beratungsverlauf (1)

05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Junkerstraße 3
  • Schmeddingstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0853/2008/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37