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AN/0202/2020

Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) 03.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 10.1.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

2679 Zeichen

Herrn     Herrn 
Bezirksbürgermeister  Oberbürgermeister 
J. Wirges     J. Roters 
50825 Köln    50667 Köln 
 
Köln, den 1. Februar 2020 
 
Ergänzungsantrag zu TOP 10.1: Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner 
Gehwegen 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Änderungsantrag zum 
TOP 10.1 „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 3. Februar 2020. 
 
Beschluss 
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie 
Mo-bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für 
die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Geh-
wegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum 
PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. 
Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite 
von 2,0 m nicht aufweist.“ (entspricht der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsg e-
meinschaft Behindertenpolitik) 
 
Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf 
Gehwegen insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete ille-
gale Gehwegparken zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe 
Priorität bei der Umsetzung des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch 
abgestellten E-Scootern und (Leih-)Fahrrädern und dem Versetzen von Parkschein-
automaten, Strom- und Verteilerkästen usw. gelegt werden. Sollte Außengastrono-
mie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzelfallprüfungen erfolgen, die zum 
Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch eine Verlagerung oder 
Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Außengastro-
nomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt werden 
kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass die oben 
genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen und gfs. auch die 0,3 m Abstand 
zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in den meisten Fällen lediglich 
eine Gehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Son-
dernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben 
bereits der Fall sein sollte. 
 
Fraktion B 90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung 4 
 
 
 
Harald Schuster 
DEINE FREUNDE 
in der Bezirksvertretung 4

- 2 - 
 
 
 
Begründung 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzende  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
 
Harald Schuster 
DEINE FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0202/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
03.02.2020
Erstellt
03.02.2020 13:39