AN/0202/2020
Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
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Herrn Herrn Bezirksbürgermeister Oberbürgermeister J. Wirges J. Roters 50825 Köln 50667 Köln Köln, den 1. Februar 2020 Ergänzungsantrag zu TOP 10.1: Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Änderungsantrag zum TOP 10.1 „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 3. Februar 2020. Beschluss „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mo-bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Geh- wegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist.“ (entspricht der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsg e- meinschaft Behindertenpolitik) Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete ille- gale Gehwegparken zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe Priorität bei der Umsetzung des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch abgestellten E-Scootern und (Leih-)Fahrrädern und dem Versetzen von Parkschein- automaten, Strom- und Verteilerkästen usw. gelegt werden. Sollte Außengastrono- mie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzelfallprüfungen erfolgen, die zum Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch eine Verlagerung oder Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Außengastro- nomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt werden kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen und gfs. auch die 0,3 m Abstand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in den meisten Fällen lediglich eine Gehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Son- dernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben bereits der Fall sein sollte. Fraktion B 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 4 Harald Schuster DEINE FREUNDE in der Bezirksvertretung 4 - 2 - Begründung Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Harald Schuster DEINE FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0202/2020
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 03.02.2020
- Erstellt
- 03.02.2020 13:39