BV6/091/2025
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Fällung von 34 Ersatz-Jungbäumen für ein Flughafenparkhaus vor Baugenehmigung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage
2526 Zeichen
BV6/091/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2025
Fraktion BÜ90/Die Grünen
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. Mai 2025
Betrifft:
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen:
Fällung von 34 Ersatz-Jungbäumen für ein Flughafenparkhaus vor
Baugenehmigung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Weshalb wurde die Fällung von 34 Bäumen vor der Erteilung der
Baugenehmigung und vor der politischen Beteiligung genehmigt?
2. Für welches Bauvorhaben wurde die Ersatzpflanzung ursprünglich
angelegt und wo wird nun der Ausgleich erfolgen? (Flurstück 233 als
Saum zum Kartäuserpark?)
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, als Bauaufsichtsbehörde und
als Anteilseigner, auf den Bauherren einzuwirken, um die Realisierung
einer PV-Anlage auf dem Dach und an der Fassade zu ermöglichen?
Begründung:
Am 02.05.2025 war der Berichterstattung in der Rheinischen Post zu
entnehmen, dass der Flughafen plant, auf der Frachtstraße 28a den bestehenden
Parkplatz P37 durch ein siebenstöckiges Parkhaus zu ersetzen.1 Da das
Grundstück nicht mit einem Bebauungsplan versehen ist, gehen wir davon aus,
dass für die Baugenehmigung zunächst eine politische Beteiligung notwendig ist.
Diese ist noch nicht erfolgt.
Dennoch hat der Flughafen laut dem Pressebericht schon 34 Jungbäume gefällt.
Diese wiederum seien ursprünglich bereits Ersatzpflanzungen für andere
Bauvorhaben gewesen. Es stellt sich akut die Frage, ob und wieso die Fällung
vor der Baugenehmigung erfolgt ist. Es ist nicht akzeptabel, wenn ökologische
Ersatzmaßnahmen auf diese Weise verschleppt werden und ihre Wirkung nicht
erzielen können.
1https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-flughafen-plant-neues-
parkhaus-mit-1500-plaetzen_aid-126858535
Seite 2
Bei der Ausführung des Parkhauses plant der Flughafen laut Pressebericht keine
Dachbegrünung und keine Photovoltaik. Es ist zu klären, inwiefern dies mit der
in der Landesbauordnung verankerten Solarpflicht vereinbar ist, die nicht nur
Vorgaben für Dach- sondern auch für Stellplatzflächen macht (§ 48 Absatz 1a
der Landesbauordnung 2018; PV-Anlagen über Stellplatzflächen). Eine
Ausnahme für Stellplätze auf einem Parkhaus ist uns nicht bekannt.
Gez. Florian Ries Gez. Antonia Frey
Gez. Lukas Mielczarek Gez. Ralf Molnar
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BV6/091/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 12:33