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2020/0401

Städtische Kinderbetreuungseinrichtung Pestalozzihaus in Darmstadt-Eberstadt, Oberstraße 13 Sanierung der Tiefgarage unter der Einrichtung

Magistratsvorlage 10.12.2020

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Punkt 33: Städtische Kinderbetreuungseinrichtung Pestalozzihaus in Darmstadt-Eberstadt, 
Oberstraße 13 
Sanierung der Tiefgarage unter der Einrichtung 
 (V-Nr. 2020/0401) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2020/0401

4785 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0401 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:  15051-5001 
Kostenträger:  3650-30 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Städtische Kinderbetreuungseinrichtung Pestalozzihaus in Darmstadt -Eberstadt, 
Oberstraße 13  
Sanierung der Tiefgarage unter der Einrichtung  
 
Vorlage vom: 10.12.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den notwendigen 
Baumaßnahmen für die Sanierung der Tiefgarage unter der Kita Pestalozzi haus in Darmstadt-
Eberstadt, Oberstraße 13 zu.  
 
2. Die benötigten Mittel sind im Kita -Sanierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 etatisiert.  
 
 
 
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage Sanierung Tiefgarage Pestalozzihaus

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  10.12.2020:  
 
An das Kellergeschoss der Kinderbetreuungseinrichtung Pestalozzihaus grenzt eine 
Tiefgarage bzw. eine Parkreihe, die von einer hervorstehenden Stahlbetonplatte überdacht ist 
und die in der Erdgeschossebene einen der Witterung preis gegebenen Steg/Balkon vor den 
Betreuungsräumen der Kita bildet. Der Lastabtrag der Stahlbetonplatte erfolgt über einen 
Unterzug, der auf einer Stützenr eihe lagert, die wiederum auf Blockfundamenten gründen. 
An das Kita-Gebäude schließt ein Rondell mit einem Sandkasten und Spielgeräten an. 
Unterhalb der Sandkastenfläche befinden sich im Untergeschoss weitere PKW -Stellplätze und 
ein Kellerraum.  
 
Die Tiefgarage befindet sich im Anlagevermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Jugendamt. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen aus dem Jahr 1987, die die Überlassung 
von PKW-Einstellplätzen durch ins Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeiten einer 
Eigentümergem einschaft von Eigentumswohnungen regeln.  
 
Im Laufe der Jahre ergaben sich durch eine fehlerhafte Bauausführung Schäden an den 
Betonbauwerken durch Korrosion der Stahlbewehrungen, durch Karbonatisierung des Betons 
und/oder durch Einfluss von Chloriden aus T ausalzen. In der Garage sind verschiedene 
Risse, Betonabplatzungen und Undichtigkeiten aufgetreten.  
 
Auf Grund einer gutachterlichen Stellungnahme wurden so gravierende Schäden festgestellt, 
dass eine Standsicherheit nicht mehr uneingeschränkt bestätigt w erden konnte und sowohl 
die Tiefgarage als auch der Außenbereich der Kinderbetreuungseinrichtung aus 
Sicherheitsgründen zur Nutzung gesperrt wurden.  
 
Es erfolgte die Beauftragung eines Gutachtens mit einzelnen Untersuchungen, aus dem ein 
Sanierungskonzept  erstellt wurde.  
 
Zusammenfassend wurden folgende wesentliche Mängel am Bauwerk festgestellt:  
- Unzureichende Betondeckung an Decken, Unterzügen und der Stützwand in der 
Tiefgaragenebene  
- Chlorideintrag im Stützsockelbereich der Tiefgarage  
- Betonschäden an der  Stützwand 
- Fehlende Beton-Oberflächenschutzsysteme an allen Bauteilen  
- Zwei schadhafte Auflager im Bereich des Rondells  
 
Jedoch konnte nun anhand der neuerlichen Untersuchungen zumindest festgestellt werden, 
dass die Standsicherheit der Tiefgarage durch Si cherung des Unterzuges durch 
Abstützungen nicht gefährdet ist und damit die Stellplätze für die PKW der 
Eigentümergemeinschaft temporär wieder genutzt werden können.  
 
Jedoch ist eine Betonsanierung unausweichlich vorzunehmen. Für die Maßnahmen ist eine 
Bauteiltemperatur auch nachts von mindestens 5 Grad Celsius notwendig, so dass eine 
Ausführung in der wärmeren Jahreszeit sinnvoll ist. Die Sanierungsmaßnahmen sollen somit 
in der Sommerschließzeit 2021 stattfinden.  
 
Die für die Sanierung notwendigen Mittel (siehe Kostenaufstellung) werden aus dem Kita 
Sanierungsprogramm 2021 bereitgestellt. Gleichzeitig sind Verhandlungen mit der Eigentümer -
gemeinschaft der Einstellplätze zur Kostenbeteiligung aufzunehmen.

- 4 - 
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement soll mit der Durchführung der Maßnahme nach 
Beschlussfassung beauftragt werden.  
 
Darmstadt, 10.12.2020 
 
 
 
Der Dezernent I  Der Dezernent IV   Die Dezernentin V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadträtin

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267 Zeichen

Punkt 24: Städtische Kinderbetreuungseinrichtung Pestalozzihaus in Darmstadt-Eberstadt, 
Oberstraße 13 
Sanierung der Tiefgarage unter der Einrichtung 
 (V-Nr. 2020/0401) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

4823 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 
IV 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0401 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
18 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: 15051-5001 
Kostenträger: 3650-30 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Städtische Kinderbetreuungseinrichtung Pestalozzihaus in Darmstadt -Eberstadt, 
Oberstraße 13 
Sanierung der Tiefgarage unter der Einrichtung  
 
Vorlage vom: 10.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den notwendigen 
Baumaßnahmen für die Sanierung der Tiefgarage unter der Kita Pestalozzihaus in Darmstadt-
Eberstadt, Oberstraße 13 zu.  
 
2. Die benötigten Mittel sind im Kita -Sanierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 etatisiert.

- 3 - 
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage Sanierung Tiefgarage Pestalozzihaus  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2020:  
 
An das Kellergeschoss der Kinderbetreuungseinrichtung Pestalozzihaus grenzt eine 
Tiefgarage bzw. eine Parkreihe, die von einer hervorstehenden Stahlbetonplatte überdacht ist 
und die in der Erdgeschossebene einen der Witterung preis gegebenen Steg/Balkon vor den 
Betreuungsräumen der Kita bildet. Der Lastabtrag der Stahlbetonplatte erfolgt über ein en 
Unterzug, der auf einer Stützenreihe lagert, die wiederum auf Blockfundamenten gründen. An 
das Kita-Gebäude schließt ein Rondell mit einem Sandkasten und Spielgeräten an. Unterhalb 
der Sandkastenfläche befinden sich im Untergeschoss weitere PKW -Stellplätze und ein 
Kellerraum. 
 
Die Tiefgarage befindet sich im Anlagevermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Jugendamt. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen aus dem Jahr 1987, die die Überlassung 
von PKW-Einstellplätzen durch ins Grundbuch eingetragene Grund dienstbarkeiten einer 
Eigentümergemeinschaft von Eigentumswohnungen regeln.  
 
Im Laufe der Jahre ergaben sich durch eine fehlerhafte Bauausführung Schäden an den 
Betonbauwerken durch Korrosion der Stahlbewehrungen, durch Karbonatisierung des Betons 
und/oder durch Einfluss von Chloriden aus Tausalzen. In der Garage sind verschiedene 
Risse, Betonabplatzungen und Undichtigkeiten aufgetreten.  
 
Auf Grund einer gutachterlichen Stellungnahme wurden so gravierende Schäden festgestellt, 
dass eine Standsicherheit nicht mehr uneingeschränkt bestätigt werden konnte und sowohl 
die Tiefgarage als auch der Außenbereich der Kinderbetreuungseinrichtung aus 
Sicherheitsgründen zur Nutzung gesperrt wurden.  
 
Es erfolgte die Beauftragung eines Gutachtens mit einzelnen Untersuchu ngen, aus dem ein 
Sanierungskonzept erstellt wurde.  
 
Zusammenfassend wurden folgende wesentliche Mängel am Bauwerk festgestellt:  
- Unzureichende Betondeckung an Decken, Unterzügen und der Stützwand in der 
Tiefgaragenebene 
- Chlorideintrag im Stützsockelbereich  der Tiefgarage 
- Betonschäden an der Stützwand  
- Fehlende Beton-Oberflächenschutzsysteme an allen Bauteilen 
- Zwei schadhafte Auflager im Bereich des Rondells  
 
Jedoch konnte nun anhand der neuerlichen Untersuchungen zumindest festgestellt werden, 
dass die Standsicherheit der Tiefgarage durch Sicherung des Unterzuges durch 
Abstützungen nicht gefährdet ist und damit die Stellplätze für die PKW der 
Eigentümergemeinschaft temporär wieder genutzt werden können.  
 
Jedoch ist eine Betonsanierung unausweichlich vorzuneh men. Für die Maßnahmen ist eine 
Bauteiltemperatur auch nachts von mindestens 5 Grad Celsius notwendig, so dass eine 
Ausführung in der wärmeren Jahreszeit sinnvoll ist. Die Sanierungsmaßnahmen sollen somit 
in der Sommerschließzeit 2021 stattfinden.  
 
Die für die Sanierung notwendigen Mittel (siehe Kostenaufstellung) werden aus dem Kita 
Sanierungsprogramm 2021 bereitgestellt. Gleichzeitig sind Verhandlungen mit der Eigentümer -
gemeinschaft der Einstellplätze zur Kostenbeteiligung aufzunehmen.

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement soll mit der Durchführung der Maßnahme nach 
Beschlussfassung beauftragt werden.  
 
Darmstadt, 10.12.2020 
 
 
 
Der Dezernent I  Der Dezernent IV   Die Dezernentin V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 24
TOP 18
TOP 33

Orte (1)

  • Oberstraße 13

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0401
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.12.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00