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0768/2022

Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/GRÜNE, CDU und Volt vom 01.03.2022 für die Sitzung des Ausschusses für die Gleichttellung von Frauen und Männern

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.06.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.08.2022, TOP 8.5.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zum Kinderfreizeitbonus

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

855 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  10.03.2022 
 0768/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 14.03.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/GRÜNE, CDU und Volt vom 01.03.2022 
(AN/0510/2022) 
Zur schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 01.03.2022 legt 
die Verwaltung zunächst dem Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern am 14.03.2022 
und im Anschluss dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 24.03.2022 die in der 
Anlage beigefügte Antwort unter Federführung des Jobcenters Köln vor. 
 
 
Anlage  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zum Kinderfreizeitbonus

6317 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 
01.03.2022 für die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und 
Männern am 14.03.2022 zum Thema: „Kinderfreizeitbonus für Kinder Alleinerziehender 
in Hartz IV“ (0339/2022) 
 
Anfrage im Wortlaut: 
 
Zur Antwort des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Bildung und 
Teilhabe auf Frage 2:  
• Die Antwort gibt Hinweise darauf, dass Kinder, die noch nicht in eine Kita oder Schule 
gehen und damit keine automatisierten Leistungen wie Mittagsverpflegung oder 
Schulbedarf erhalten, separate BuT Anträge stellen müssten. Wenn dies nicht der 
Fall war für August 2021, waren sie für den Kinderbonus nicht berechtigt – verstehen 
wir das richtig? 
 
Beantwortung durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Bildung 
und Teilhabe:  
Es ist richtig, dass für Kinder, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, gesonderte 
Anträge auf BuT Leistungen gestellt werden müssen, unabhängig davon, ob sie bereits in die 
Kita oder Schule gehen.  
Sofern im August keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen wurden, 
lag für diese Kinder keine Grundlage zur Auszahlung des Kinderfreizeitbonus vor.  
 
 
A
nfrage im Wortlaut:  
 
Zur Antwort des Jobcenters auf Frage 3 und zur Antwort des Amtes für Soziales, 
Arbeit und Senioren zu Frage 4: 
- Wo (auf welcher Internetseite/unter welcher URL) des Jobcenters und der Stadt Köln 
sind die Hinweise zur bereits erwähnten veränderten Sachlage zu finden?  
 
Beantwortung des Jobcenters sowie des Amtes für Wohnungswesen, Abteilung 
Wohngeldstelle:  
Auf der Seite des Jobcenter Köln (https://www.jobcenterkoeln.de) fanden sich die 
Informationen zum Kinderfreizeitbonus bei den News. 
Auf der Internetseite der Stadt Köln wurde im Bereich Wohngeld auf den Kinderfreizeitbonus 
aufmerksam gemacht. Neben Hintergrund und Ziel des Bonus wurden dort auch die 
Anspruchsvoraussetzungen erläutert. Die Antragsformulare waren über einen Link 
zugänglich. Die gebührenfreie Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit wurde ebenfalls 
benannt. 
 
 
Anfrage im Wortlaut: 
 
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Eltern darüber informiert werden, dass ihre 
Kinder ggfls. doch berechtigt sind (insb. dann, wenn möglicherweise vorher eine 
Ablehnung erfolgt ist)?

Seite 2 
Beantwortung des Jobcenters:  
Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, erfolgte die Auszahlung wie 
bereits mitgeteilt automatisch.  
Bei potentiell anspruchsberechtigten Familien, die im System erfasst waren, erfolgten 
manuelle Prüfungen und der Kinderfreizeitbonus wurde nachträglich ausgezahlt. Ein 
entsprechender Bewilligungsbescheid wurde versandt.  
 
Auf den benannten Internetseiten und in der Presse wurden Hinweise zum 
Kinderfreizeitbonus veröffentlicht und Antragswege aufgezeigt.  
 
 
Anfrage im Wortlaut:  
 
- Nicht alle Eltern haben die Kapazitäten und Möglichkeiten, sich selbst kontinuierlich 
über veränderte Regeln zu Bonuszahlungen zu informieren. Einschränkungen durch 
fehlende technische Ausstattungen (gerade im SGB II) oder auch durch die Sprache 
können den Zugang zu Informationen deutlich erschweren. Hat das Jobcenter mit der 
veränderten Anspruchsberechtigung direkten Kontakt zu den entsprechenden 
Kund*innen per Post aufgenommen? Falls nein, wieso nicht?  
 
- D
iese Frage gilt auch für die Empfänger*innen vom Wohngeld. Wurde hier ein Brief 
mit entsprechendem Formular mitgeschickt? Falls nein, wieso nicht? 
 
Beantwortung des Jobcenters, des Amtes für Wohnungswesens sowie des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren:  
Mit Weisung vom 29.11.2021 wurde das Jobcenter Köln darüber informiert, dass auch 
Minderjährige, die für den Monat August 2021 allein wegen ihrer Bildungs- und 
Teilhabebedarfe (BuT) hilfebedürftig sind, ebenfalls einen Anspruch auf den 
Kinderfreizeitbonus (analog § 71 Absatz 2 SGB II) haben. Die automatische Bewilligung 
erfolgte automatisiert am 18.12.2021. Diese Kund*innen wurden darüber mit zentral 
gedruckten und
 im Anschluss sukzessive per Post versendeten Bewilligungsbescheiden 
informiert. 
Die automatisierte Gewährung des Kinderfreizeitbonus konnte aber nur für die Leistungsfälle 
unterstützt werden, in denen zumindest eine der BuT-Leistungen (z.B. Schulbedarf) über 
ALLEGRO erfasst war. Da die Umsetzung des Bildungspakets in Köln gemäß § 44b Absatz 
4 SGB II auf die Stadt Köln übertragen wurde, war hier zudem eine manuelle Prüfung 
erforderlich. Zur Unterstützung wurden Listen mit eventuell anspruchsberechtigten Personen 
zur Verfügung gestellt. Wenn in einzelnen Fällen zur Überprüfung der Voraussetzungen eine 
Mitwirkung durch die Kund*innen notwendig war, sind diese persönlich angeschrieben 
worden. Die erfolgten Nachzahlungen sind den Kund*innen per Bewilligungsbescheid 
mitgeteilt worden. Eine direkte Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Kund*innen im 
Hinblick auf die veränderte Anspruchsberechtigung war darüber hinaus nicht notwendig.  
 
Für Familien, die im August 2021 neben Wohngeld auch den Kinderzuschlag erhalten 
haben, wurde der Kinderfreizeitbonus automatisch durch die Familienkassen ausgezahlt. 
Familien, die ausschließlich Wohngeld bezogen haben, mussten den Kinderfreizeitbonus mit 
einem kurzen Antrag und dem Wohngeldbescheid beantragen.  
 
Auf der Internetseite der Stadt Köln wurde auf den Kinderfreizeitbonus aufmerksam 
gemacht. Neben Hintergrund und Ziel des Bonus wurden dort auch die 
Anspruchsvoraussetzungen erläutert. Die Antragsformulare waren über einen Link

Seite 3 
zugänglich. Die gebührenfreie Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit wurde ebenfalls 
benannt. 
 
Der Kinderfreizeitbonus konnte - auch im Sinne der Bürger*innen -ressourcen- und 
zeitschonend per Mail beantragt werden. Vor diesem Hintergrund und auch aus 
Kapazitätsgründen wurde davon abgesehen, Anträge in Papierform flächendeckend durch 
die Wohngeldstelle zu versenden.  
 
Familien im Leistungsbezug des SGB XII erhielten unaufgefordert ein Informationsschreiben 
zum Kinderfreizeitbonus mit einem entsprechenden Hinweis auf die Antragstellung bei der 
Familienkasse. Die für die Antragstellung erforderliche Bescheinigung über den Bezug von 
SGB XII - Leistungen war diesem Schreiben beigefügt, sowie ein Antragsformular. 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (3)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0768/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.06.2022
Erstellt
02.03.2022 15:04