0768/2022
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/GRÜNE, CDU und Volt vom 01.03.2022 für die Sitzung des Ausschusses für die Gleichttellung von Frauen und Männern
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
855 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 10.03.2022 0768/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 14.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/GRÜNE, CDU und Volt vom 01.03.2022 (AN/0510/2022) Zur schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 01.03.2022 legt die Verwaltung zunächst dem Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern am 14.03.2022 und im Anschluss dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 24.03.2022 die in der Anlage beigefügte Antwort unter Federführung des Jobcenters Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zum Kinderfreizeitbonus
6317 Zeichen
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 01.03.2022 für die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern am 14.03.2022 zum Thema: „Kinderfreizeitbonus für Kinder Alleinerziehender in Hartz IV“ (0339/2022) Anfrage im Wortlaut: Zur Antwort des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Bildung und Teilhabe auf Frage 2: • Die Antwort gibt Hinweise darauf, dass Kinder, die noch nicht in eine Kita oder Schule gehen und damit keine automatisierten Leistungen wie Mittagsverpflegung oder Schulbedarf erhalten, separate BuT Anträge stellen müssten. Wenn dies nicht der Fall war für August 2021, waren sie für den Kinderbonus nicht berechtigt – verstehen wir das richtig? Beantwortung durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Bildung und Teilhabe: Es ist richtig, dass für Kinder, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, gesonderte Anträge auf BuT Leistungen gestellt werden müssen, unabhängig davon, ob sie bereits in die Kita oder Schule gehen. Sofern im August keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen wurden, lag für diese Kinder keine Grundlage zur Auszahlung des Kinderfreizeitbonus vor. A nfrage im Wortlaut: Zur Antwort des Jobcenters auf Frage 3 und zur Antwort des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren zu Frage 4: - Wo (auf welcher Internetseite/unter welcher URL) des Jobcenters und der Stadt Köln sind die Hinweise zur bereits erwähnten veränderten Sachlage zu finden? Beantwortung des Jobcenters sowie des Amtes für Wohnungswesen, Abteilung Wohngeldstelle: Auf der Seite des Jobcenter Köln (https://www.jobcenterkoeln.de) fanden sich die Informationen zum Kinderfreizeitbonus bei den News. Auf der Internetseite der Stadt Köln wurde im Bereich Wohngeld auf den Kinderfreizeitbonus aufmerksam gemacht. Neben Hintergrund und Ziel des Bonus wurden dort auch die Anspruchsvoraussetzungen erläutert. Die Antragsformulare waren über einen Link zugänglich. Die gebührenfreie Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit wurde ebenfalls benannt. Anfrage im Wortlaut: - Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Eltern darüber informiert werden, dass ihre Kinder ggfls. doch berechtigt sind (insb. dann, wenn möglicherweise vorher eine Ablehnung erfolgt ist)? Seite 2 Beantwortung des Jobcenters: Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, erfolgte die Auszahlung wie bereits mitgeteilt automatisch. Bei potentiell anspruchsberechtigten Familien, die im System erfasst waren, erfolgten manuelle Prüfungen und der Kinderfreizeitbonus wurde nachträglich ausgezahlt. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde versandt. Auf den benannten Internetseiten und in der Presse wurden Hinweise zum Kinderfreizeitbonus veröffentlicht und Antragswege aufgezeigt. Anfrage im Wortlaut: - Nicht alle Eltern haben die Kapazitäten und Möglichkeiten, sich selbst kontinuierlich über veränderte Regeln zu Bonuszahlungen zu informieren. Einschränkungen durch fehlende technische Ausstattungen (gerade im SGB II) oder auch durch die Sprache können den Zugang zu Informationen deutlich erschweren. Hat das Jobcenter mit der veränderten Anspruchsberechtigung direkten Kontakt zu den entsprechenden Kund*innen per Post aufgenommen? Falls nein, wieso nicht? - D iese Frage gilt auch für die Empfänger*innen vom Wohngeld. Wurde hier ein Brief mit entsprechendem Formular mitgeschickt? Falls nein, wieso nicht? Beantwortung des Jobcenters, des Amtes für Wohnungswesens sowie des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren: Mit Weisung vom 29.11.2021 wurde das Jobcenter Köln darüber informiert, dass auch Minderjährige, die für den Monat August 2021 allein wegen ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe (BuT) hilfebedürftig sind, ebenfalls einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus (analog § 71 Absatz 2 SGB II) haben. Die automatische Bewilligung erfolgte automatisiert am 18.12.2021. Diese Kund*innen wurden darüber mit zentral gedruckten und im Anschluss sukzessive per Post versendeten Bewilligungsbescheiden informiert. Die automatisierte Gewährung des Kinderfreizeitbonus konnte aber nur für die Leistungsfälle unterstützt werden, in denen zumindest eine der BuT-Leistungen (z.B. Schulbedarf) über ALLEGRO erfasst war. Da die Umsetzung des Bildungspakets in Köln gemäß § 44b Absatz 4 SGB II auf die Stadt Köln übertragen wurde, war hier zudem eine manuelle Prüfung erforderlich. Zur Unterstützung wurden Listen mit eventuell anspruchsberechtigten Personen zur Verfügung gestellt. Wenn in einzelnen Fällen zur Überprüfung der Voraussetzungen eine Mitwirkung durch die Kund*innen notwendig war, sind diese persönlich angeschrieben worden. Die erfolgten Nachzahlungen sind den Kund*innen per Bewilligungsbescheid mitgeteilt worden. Eine direkte Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Kund*innen im Hinblick auf die veränderte Anspruchsberechtigung war darüber hinaus nicht notwendig. Für Familien, die im August 2021 neben Wohngeld auch den Kinderzuschlag erhalten haben, wurde der Kinderfreizeitbonus automatisch durch die Familienkassen ausgezahlt. Familien, die ausschließlich Wohngeld bezogen haben, mussten den Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antrag und dem Wohngeldbescheid beantragen. Auf der Internetseite der Stadt Köln wurde auf den Kinderfreizeitbonus aufmerksam gemacht. Neben Hintergrund und Ziel des Bonus wurden dort auch die Anspruchsvoraussetzungen erläutert. Die Antragsformulare waren über einen Link Seite 3 zugänglich. Die gebührenfreie Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit wurde ebenfalls benannt. Der Kinderfreizeitbonus konnte - auch im Sinne der Bürger*innen -ressourcen- und zeitschonend per Mail beantragt werden. Vor diesem Hintergrund und auch aus Kapazitätsgründen wurde davon abgesehen, Anträge in Papierform flächendeckend durch die Wohngeldstelle zu versenden. Familien im Leistungsbezug des SGB XII erhielten unaufgefordert ein Informationsschreiben zum Kinderfreizeitbonus mit einem entsprechenden Hinweis auf die Antragstellung bei der Familienkasse. Die für die Antragstellung erforderliche Bescheinigung über den Bezug von SGB XII - Leistungen war diesem Schreiben beigefügt, sowie ein Antragsformular. gez. Martina Würker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0768/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.06.2022
- Erstellt
- 02.03.2022 15:04