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3771/2018

Ist Braunkohleverbrennung in Köln verzichtbar?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.11.2018, TOP 1.5.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3994 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2018 
 3771/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
 
Ist Braunkohleverbrennung in Köln verzichtbar? 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln (AN/1319/2018) vom 13.09.2018 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 gemäß Änderungsantrag der SPD -Fraktion, der CDU-
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der  Fraktion Die Linke und der FDP -Fraktion 
(AN/0511/2017; AN/0545/2017) beschlossen  
 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt, dass die RheinEnergie AG derzeit untersucht, ob und inwieweit 
der Einsatz von Braunkohle im Kessel 6 des Kraftwerkes Merkenich durch ande re Brennstoffe, 
z.B. Klärschlamm oder Holz, ersetzt werden kann. Beim Einsatz alternativer Brennstoffe ist die 
Minimierung der Emissionen, die durch Verbrennung auftreten, zu gewährleisten.  
 
2. Für den Fall, dass diese Untersuchungen negativ verlaufen sol lten, soweit technisch machbar, 
ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, wird Rhein -Energie aufgefordert, unverzüglich 
Planungen für eine alternative Gesamtversorgungslösung am Standort Merkenich – unter 
vollständigem Verzicht auf den Brennstoff Braunkohle – einzuleiten. Über die Zwischenergebnisse 
dieser Untersuchung ist der Ausschuss Umwelt und Grün kontinuierlich zu informieren.  
 
3. Gleichzeitig fordert der Rat die RheinEnergie auf, den Ausbau der Strom - und Wärme - 
erzeugung auf Basis erneuerb arer Energien weiter zu forcieren. Über den Fortschritt bei der 
Umstellung auf erneuerbare Energien soll dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem 
Finanzausschuss als Beteiligungsausschuss jährlich berichtet werden.  
 
Im Zusammenhang mit der 1. Sachstandsberic ht der RheinEnergie AG vom 03.04.2018 gemäß 
Mitteilung (1039/2018) zu den Sitzung des Umweltausschusses am 24.04.2018 und des 
Finanzausschusses am 30.04.2018 hat die Fraktion DIE LINKE mit Anfrage vom 13.09.2018 
(AN/1319/2018) um Beantwortung folgender Fragen im Umweltausschuss gebeten: 
 
Frage 1: 
 
Welche Möglichkeiten bestehen bereits heute, ggf. unter Einbeziehung der großen 
ungenutzten Dampfkapazität der Müllverbrennungsanlage, auf Kohleverbrennung in 
Merkenich zu verzichten? 
 
Frage 2: 
 
Im Schreiben vom 0 3.04.2018 der RheinEnergie, heißt es, dass bei der Alternative durch den 
Einsatz von Erdgas anstelle von Braunkohle eine neue Kraftwerkskapazität am Standort 
errichtet werden müsste. 
 
a) Was genau ist damit gemeint und ist dies mit dem Ausbaustopp von foss ilen Kapazitäten 
vereinbar? Sollte der Bau einer neuen Anlage gemeint sein, ergibt sich die Frage,

2 
 
b) wie soll ein geringfügig höherer Wirkungsgrad einer neuen Anlage eine dreistellige 
Investition rentabel machen? 
 
Der Referentenentwurf der Bundesregierung  sieht eine Reduzierung der Förderhöhe von 
gasbetriebenen Kraftwerken in Kraft -Wärme-Kopplung vor, weil der Gaspreis mittlerweile 
niedrig ist und ansonsten eine Wettbewerbsverzerrung entstehen würde. 
 
Frage 3: 
 
Wie sah die Jahresdauerlinie der 4 einzelnen Kessel für das Jahr und 2017 für die Heizleistung 
und wie sah die Dampfleistung aus? 
 
Frage 4: 
 
Die GuD Anlage hat einen maximalen Wirkungsgrad von 84% und wird in der Umwelterklärung 
von RheinEnergie als effektive und größte Anlage gepriesen. Wie hoch ist  der maximale 
Gesamtwirkungsgrad der anderen Anlagen (Block 4, Block 6 und des Reservekessels) und wie 
hoch ist die jeweilige maximale Dampfleistung in MW? 
 
Frage 5: 
 
2017 hat Merkenich 4,915g Staub pro MWh ausgestoßen, 2016 waren es noch 2,302g. Dies ist 
eine Erhöhung um 113,5 Prozent. In der Umwelterklärung gab es hierzu keine Stellungnahme. 
Was ist die Ursache und ist mit der Beseitigung zu rechnen? 
 
 
Die Verwaltung antwortet hierzu:  
 
Die Beantwortung durch die RheinEnergie AG gemäß Schreiben vom 09.11. 2018 ist als Anlage 
beigefügt. 
 
 
Anlage 
 
 
Gez. Klug

Anlage

7471 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Stadt Köln 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Herrn 
Rafael Struwe 
Ausschussvorsitzender Umwelt 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
- vorab per E-Mail -
. nerg1e 
Bereich Kraftwerke 
Dr. Karsten Klemp 
Telefon: 0221 178-4747 
Telefax: 0221 178-84747 
k.klemp@rheinenergie.com 
9. November 2018 
Anfrage gern.§ 4 der Geschäftsordnung des Rates "DIE LINKE." 
AN/1319/2018 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Struwe, 
mit der o. g. Anfrage bittet die Fraktion DIE LINKE. um Beantwortung von fünf Fragen unseren 
Heizkraftwerks-Standort Merkenich betreffend. 
Ziel der Fragen ist es letztlich, die fundamentale politische Position umzusetzen, so schnell 
wie möglich aus der Braunkohleverbrennung am Standort Merkenich auszusteigen. 
Mit Hilfe des Heizkraftwerkes Merkenich werden die Bürger und die Großindustrie 
(insbesondere die Firma Ford) im Kölner Norden von uns kostengünstig und sicher mit 
Fernwärme und Prozessdampf versorgt. Dazu werden sowohl Anlagen auf Erdgasbasis, die 
freie Wärmekapazität der Restmüllverbrennungsanlage der AVG als auch unsere 
hocheffiziente Braunkohleanlage eingesetzt, wobei letztere das Rückgrat bildet, siehe dazu 
auch unsere Ihnen vorliegende Stellungnahme "Stand der Untersuchung zum weiteren Betrieb 
des KWK-Braunkohle -Wirbelschichtkessels im HKW Merkenich der RheinEnergie AG" vom 
03.04.2018. 
Als Energieversarger haben wir die Aufgabe, das energiepolitische Zieldreieck 
(Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit) bestmöglich unter 
Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten zu erfüllen. Besonders herauszustellen 
RheinEnergie AG 
Parkgürtel 24 
50823 Köln 
Telefon 0221 178-0 
Telefax 0221 178-3322 
www.rheinenergie.com 
service@rheinenergie.com 
Vorstand: 
Dr. Dieter Steinkamp, Vorsitzender 
Dr. Andreas Gerbe 
Norbert Graefrath 
Dieter Hasse! 
Achim Südmeier 
Vorsitzender des Aufsichtsrates : 
Bernd Petelkau 
Sparkasse KölnBann 
IBAN DE74 3705 0198 0004 0029 52 
BIC COLSDE33 
Kreissparkasse Köln 
I BAN DE33 3705 0299 0000 0001 10 
BIC COKSDE33 
Postbank Köln 
I BAN DE20 3701 0050 0001 9255 00 
BIC PBNKDEFF 
Amtsgericht Köln HRB 37306 
Steuernr . 5217/5785/0020 
USt.-ldNr . DE215409591

5. November 2018 
Seite 2 von 3 
i nerg1e 
ist in diesem Zusammenhang, dass wir die genehmigten Emissionsgrenzwerte stets sicher 
einhalten. Darüber hinaus ist die Versorgungssicherheit am Heizkraftwerk-Standort 
Merkenich zu betonen. Wir können keine nicht vertretbaren technischen bzw. kapazitiven 
Risiken eingehen und damit insbesondere die Dampfversorgung unserer Kunden gefährden. 
Ein Ausfall unserer Versorgung würde z. B. zu Produktionsstillständen bei Ford führen und 
gerade dieser Kölner Standortvorteil würde im europäischen Standortvergleich der 
Automobilproduktion zu einem Nachteil gewandelt werden, der unakzeptabel ist und viele 
Arbeitsplätze gefährden würde. 
ln diese Richtung zielen die Fragen 1, 2 und 3 der Anfrage der DIE LINKEN. Wir setzen unsere 
verschiedenen Wärme- und Stromerzeugungsanlagen stets so ein, dass wir das Zieldreieck 
optimal erfüllen. Das bedeutet auch, dass es keine Überkapazitäten gibt, die Geld kosten, 
ohne zur Zielerfüllung beizutragen. Die im HKW Merkenich installierten verschiedenen 
Erzeugungsanlagen gewährleisten in ihrer Gesamtheit, dass zu jedem Zeitpunkt im Jahr eine 
vollständige sowie sichere Kundenversorgung erfolgen und auch bei einem realistischen 
Ausfall von Teilen der Anlagenkapazitäten keine Unterversorgung entstehen kann. Die 
Randbedingungen für den jeweiligen , oft tagesaktuellen Anlageneinsatz, der unter zur 
Hilfenahme sehr komplexer und lange entwickelter Expertensysteme ermittelt wird, sind sehr 
vielfältig, so dass Einzelaspekte zu Fehlinterpretationen führen. 
Gerne weisen wir erneut darauf hin, dass unsere Anlagen in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben 
werden und sämtlich das Hocheffizienzkriterium der EU-KWK-Richtlinie erfüllen. 
Zu Frage 5: Der Brennstoff Kohle unterliegt gewissen Schwankungen hinsichtlich seiner 
Zusammensetzung , so dass der Staubgehalt des Reingases an der Schornsteinmündung 
demzufolge Schwankungen aufweist. Im Jahr 2016 waren die Staubfrachten - wie im 
Schreiben der Fraktion DIE LINKE. erwähnt- sehr niedrig und bildeten das Minimum innerhalb 
der letzten sechs Jahre. Der Vergleich der Werte im Jahr 2017 mit dem Mittelwert der letzten 
sechs Jahre zeigt eine Erhöhung von rund 20 %. Dies ist zum allergrößten Teil auf eine 
zwischenzeitlich durchgeführte Optimierung des Nettowirkungsgrades der KWK-Anlage und 
damit einer Optimierung des Brennstoffeinsatzes im Jahr 2017 zurückzuführen. Dadurch 
werden Anlagen mit schlechteren Wirkungsgraden verdrängt und in Summe C02-Emissionen 
eingespart . Die Staubemissionen im Jahr 2017 liegen weiter ständig deutlich unterhalb der 
genehmigten Grenzwerte . Dieses Beispiel zeigt, dass die Fokussierung eines einzigen 
Parameters , ohne dabei das gesamte System im Blick zu haben, zu falschen Schlüssen führen 
kann. 
Die Antworten zum zweiten Teil von Frage 2, 3 und 4 sind Betriebsgeheimnisse, die wir nicht 
veröffentlichen möchten . Abschließend noch einige Anmerkungen zum Stand unserer 
Standortplanung . 
Die letzten beiden Absätze unserer o. g. Stellungnahme an den Ausschuss Umwelt & Grün 
vom 03.04.2018 lauten: 
"Im nächsten Schritt wird nun von RheinEnergie AG geklärt, welche Alternativen 
zur Bereitstellung der Energie durch den Einsatz von Erdgas anstelle von

5. November 2018 
Seite 3 von 3 
. nergie 
Braunkohle bestehen. Hierzu wird aber eine neue Kraftwerkskapazität am 
Standort errichtet werden müssen. Als ganz entscheidende politische 
Randbedingungen insbesondere für die Bewertung der wirtschaftlichen 
Auswirkungen werden die Ergebnisse aus der von der Bundesregierung 
eingesetzten Kommission zum Kohleausstieg (Kommission "Wachstum, 
Strukturwandel und Beschäftigung'? zu berücksichtigen sein, die Ende dieses 
Jahres vorliegen und im nächsten Jahr vom Gesetzgeber aufgegriffen werden 
sollen. Auch eine aktuell diskutierte Reform des Kraft-Wärme-Kopplungs­
Fördergesetzes (KWK-G) wird die Überlegungen und Planungen erheblich 
beeinflussen . 
Insofern werden im Laufe des Jahres 2018 die umfangreichen 
Grundsatzuntersuchungen zum Braunkohleersatz fortgeführt, hängen derzeit 
aber von noch unklaren Rahmenbedingungen ab." 
Wir sind aktuell dabei, Alternativen auf Erdgasbasis zu untersuchen. Dies ist ein sehr 
zeitaufwändiges Unterfangen, was hohes energietechnisches und energiewirtschaftliches 
Know-how erfordert. Solche Grundsatzuntersuchungen dauern üblicherweise 1 ,5-2 Jahre. 
Dies ist in unserem Fall aber nicht schädlich oder zu lang, da in die EntscheidungsfindunQ für 
die anlagentechnische Zukunft des Standorts Merkenich und der dazugehörenden Kunden 
zwingend die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission "Wachstum, 
Strukturwandel und Beschäftigung" und die dazugehörige Gesetzgebung eingehen. Diese 
liegen aber noch nicht vor. Analoges gilt für das im nächsten Jahr von der Bundesregierung 
zu novellierende KWK-Gesetz. Erst dann kann für die RheinEnergie AG sichergestellt werden, 
dass eine zukunftsträchtige Lösung gefunden wird, in der eine versorgungssichere und 
wirtschaftlichste Variante für den Kohleausstieg gewählt wird, die gleichzeitig auch für die 
Stadt Köln die beste Lösung darstellt. 
Mit reundlichen Grüßen 
nl-~ 
Dr. ieter Steinp

Beratungsverlauf (1)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Parkgürtel 24

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Details

Aktenzeichen
3771/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.11.2018
Erstellt
15.11.2018 11:25