V/0134/2023
Bestellung einer Stellvertretung des Stadtheimatpflegers
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Anlage A
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Anlage A zur V/0134/2023 Kurzüberblick Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle des Stadtheimatpflegers eingerichtet. Pe- ter Kaenders wurde vom Rat für die Dauer der Wahlzeit des Rates als Stadtheimatpfleger ge- wählt. Der Stadtheimatbund beantragt die Bestellung einer Stellvertretung und schlägt Dr. Sigrid Wiemer vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Rat wählt auf Antrag des Stadtheimatbundes als Stellvertretung des Stadtheimatpflegers Dr. Sigrid Wiemer. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart- nerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
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V/0134/2023 V/0134/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Stellvertretung des Stadtheimatpflegers Beratungsfolge 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Neben einer/einem Stadtheimatpfleger/in wird auch ein/eine stellvertretende/r Stadtheimat- pfleger/in bestellt. 2. Dr. Sigrid Wiemer wird auf Vorschlag des Stadtheimatbundes Münster e.V. zur Stellvertre- tung des Stadtheimatpflegers Peter Kaenders bestellt. 3. Ausschließlich in Stellvertretung des Stadtheimatpflegers kann sie in den Fachausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie im Kulturaus- schuss gemäß § 58 Abs. 3 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen als Sachverständige zu Fragen ihres Fachbereichs angehört werden. 4. Der Stellvertretung des Stadtheimatpflegers sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 5. Die Stellvertretung des Stadtheimatpflegers wird bis zum Ende der Wahlzeit des Rates be- stellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Stellvertretung des Stadtheimatpflegers hat Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstat- tung für die Teilnahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden, wenn sie in Vertretung des Stadtheimatpflegers teilnimmt. Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 „Geschäftsführung für politische Gremien, internatio- nale Beziehungen“ zur Verfügung gestellt. Amt für Bürger - und Ratsservice 07.03.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0134/2023 Begründung: Der Stadtheimatpfleger Peter Kaenders wurde auf Vorschlag des Stadtheimatbundes Münster e.V. vom Rat der Stadt Münster am 11.11.2020 für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt (V/0861/2020). Er kann gemäß § 58 Abs. 3 letzter Satz GO NRW in den Fachausschüssen, insbe- sondere dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie dem Kulturausschuss, als Sachverständiger zu Fragen seines Fachbereichs gehört werden. Mit Schreiben vom 23.01.2023 beantragt der Stadtheimatbund Münster e.V. die Bestellung einer Stellvertretung des Stadtheimatpflegers. Der Stadtheimatbund Münster e.V. schlägt als seine Stellver- tretung Dr. Sigrid Wiemer vor. Der Stadtheimatbund Münster e.V. begründet die Bestellung damit, dass nach den bisherigen Erfah- rungen die Aufgabe des Stadtheimatpflegers einen beachtlichen Zeitaufwand erfordere, um entspre- chend vorbereitet an den Sitzungen teilnehmen zu können. Aus diesem Grund bittet der Stadtheimat- bund Münster e.V. darum, die Einbeziehung einer Stellvertretung durch den Rat zu genehmigen. Der Stadtheimatbund Münster e.V. weist darauf hin, dass hiermit nicht eine Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung verbunden ist oder auf die Stellvertretung ausgeweitet werden soll. Die Ein- richtung einer Stellvertretung für den Stadtheimatpfleger orientiert sich allein an dem Wunsch, den Stadtheimatbund, seine Mitgliedsvereinigungen und alle heimatstiftenden Initiativen in der erforderlich guten Qualität in der Ausschussarbeit vertreten zu können. Die Stellvertretung des Stadtheimatpflegers hat – wie auch der Stadtheimatpfleger – Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung für die Teilnahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden. Dies gilt nur, wenn sie in Vertretung des Stadtheimatpflegers an den Sitzungen teilnimmt. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0134/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2023
- Erstellt
- 01.03.2023 12:12