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1509/2021

Pop-Up-Radstreifen auf der Neusser Straße in Weidenpesch

Mitteilung BV 30.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 10.2.14

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2402 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1509/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 
 
Pop-Up-Radstreifen auf der Neusser Straße in Weidenpesch 
hier: Beschluss der Bezriksvertretung Nippes vom 18.03.2021, TOP 9.1.5 
Beschluss : 
 
„Auf der Neusser Straße stadtauswärts wird ab Hausnummer 772 (in Höhe des Lidl-Marktes, Wei-
denpesch) ein Pop-Up Radstreifen auf der Fahrbahn eingerichtet. Dieser schließt an den ab Haus-
nummer 786 schon bestehenden Radstreifen an. 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hier unverzüglich und damit vor der regulären Sitzung der Be-
zirksvertretung am 28.01.2021 den neuen Radstreifen abzumarkieren und ggf. weitere, die Sicherheit 
aller Verkehrsteilnehmer*innen gewährleistende Maßnahmen kurzfristig umzusetzen.“ 
 
 
MItteilung der Verwaltung: 
 
Die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten und von der Bezirksvertretung beantragten „PopUp-Bike-
Lanes“ sind aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht Radfahrstreifen, die kurzfristig hergestellt und zu 
einem späteren Zeitpunkt ggf. wieder entfernt werden. Da die Führung des Radverkehrs bei Proviso-
rien besonders in Knotenpunkten aus sicherheitstechnischer Sicht nicht unproblematisch ist, hat sich 
die Verwaltung grundsätzlich gegen die Einrichtung von PopUp-Bike-Lanes entschieden. 
 
Auch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der die 
Stadt Köln angehört, vertritt die Auffassung, dass „Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahr-
radstraßen etc. Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten 
bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten sind“ und eine Ad-hoc-Vorgehensweise nicht zielführend 
ist. 
 
Die Verwaltung richtet ihre Kapazitäten daher weiterhin auf eine nachhaltige Verbesserung der Situa-
tion für Radfahrende, anstatt Provisorien zu schaffen und favorisiert daher die dauerhafte Einrichtung 
von Radverkehrsanlagen.  
 
Für den Bereich der Neusser Straße in Weidenpesch hat die KVB AG als Verursacherin eine Planung 
erstellt und durch die Verwaltung genehmigen und anordnen lassen, die von dem Zeitpunkt der Bau-
maßnahme der Fahrleitungsmaste bis zur vollständigen Umgestaltung des Bereichs als Interimsmaß-
nahme fungiert. Diese Planung wird nach Mitteilung der KVB voraussichtlich in der zweiten Maiwoche 
ausgeführt.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neusser Straße

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Details

Aktenzeichen
1509/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.04.2021
Erstellt
21.04.2021 11:49