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Pop-Up-Radstreifen auf der Neusser Straße in Weidenpesch

Mitteilung BV 1509/2021 vom 30.04.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1509/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 Pop-Up-Radstreifen auf der Neusser Straße in Weidenpesch hier: Beschluss der Bezriksvertretung Nippes vom 18.03.2021, TOP 9.1.5 Beschluss : „Auf der Neusser Straße stadtauswärts wird ab Hausnummer 772 (in Höhe des Lidl-Marktes, Wei- denpesch) ein Pop-Up Radstreifen auf der Fahrbahn eingerichtet. Dieser schließt an den ab Haus- nummer 786 schon bestehenden Radstreifen an. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hier unverzüglich und damit vor der regulären Sitzung der Be- zirksvertretung am 28.01.2021 den neuen Radstreifen abzumarkieren und ggf. weitere, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen gewährleistende Maßnahmen kurzfristig umzusetzen.“ MItteilung der Verwaltung: Die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten und von der Bezirksvertretung beantragten „PopUp-Bike- Lanes“ sind aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht Radfahrstreifen, die kurzfristig hergestellt und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. wieder entfernt werden. Da die Führung des Radverkehrs bei Proviso- rien besonders in Knotenpunkten aus sicherheitstechnischer Sicht nicht unproblematisch ist, hat sich die Verwaltung grundsätzlich gegen die Einrichtung von PopUp-Bike-Lanes entschieden. Auch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der die Stadt Köln angehört, vertritt die Auffassung, dass „Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahr- radstraßen etc. Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten sind“ und eine Ad-hoc-Vorgehensweise nicht zielführend ist. Die Verwaltung richtet ihre Kapazitäten daher weiterhin auf eine nachhaltige Verbesserung der Situa- tion für Radfahrende, anstatt Provisorien zu schaffen und favorisiert daher die dauerhafte Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Für den Bereich der Neusser Straße in Weidenpesch hat die KVB AG als Verursacherin eine Planung erstellt und durch die Verwaltung genehmigen und anordnen lassen, die von dem Zeitpunkt der Bau- maßnahme der Fahrleitungsmaste bis zur vollständigen Umgestaltung des Bereichs als Interimsmaß- nahme fungiert. Diese Planung wird nach Mitteilung der KVB voraussichtlich in der zweiten Maiwoche ausgeführt.

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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