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2019/0037

Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe von 500.000 Euro

Magistratsvorlage 29.03.2019

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.04.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0037 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
156 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6355 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe 
von 500.000 Euro 
 
Vorlage vom: 29.03.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht zur Kostenerhöhung bei der Fertigstellung der Fahrbahn in der Frankfurter 
Landstraße wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Bereitstellung der 
zusätzlich benötigten Mittel bei der Investitionsnummer 08066-6355 in Höhe von 500.000 
Euro. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsausgaberesten der Investitionsnummer 11066 -
6118 – Frankfurter Straße. Im Folgehaushalt wird für die Maßnahme Frankfurter Straße 
entsprechend ein Ansatz in Höhe von 500 .000 Euro angemeldet.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2019  
 
Gemäß Bericht zur Magistratsvorlage vom 31.3.2016 wurden für das Vorhaben Fertigstellung 
der Fahrbahn in der Frankfurter Landstraße Mittel im Haushalt bereitgestellt. Grundlage 
dafür war die Kostenschätzung des Realisierungskonzeptes zum Austausch des Pfla sters 
gegen Asphalt in Höhe von etwa 960.000 Euro.  
 
Die Maßnahme wurde gemeinsam mit HEAG mobilo im August und September 2018 
ausgeführt: 
Stadt Darmstadt: Austausch des Fahrbahnpflasters gegen Asphalt;  
HEAG mobilo: Erneuerung der Gleisbögen in der Ortsmit te. 
Die Kostenteilung der Bauleistungen erfolgte in gemeinsamer Abstimmung. Die wesentliche 
Schlussrechnung liegt in geprüfter Form seit 4.1.2019 vor und wurde am 12. 01.2019 fällig. 
 
Die jeweiligen Kostenanteile für den Schienenersatzverkehr wurden nach Ab sprache zwischen 
der Stadt Darmstadt und HEAG mobilo in voller Höhe von HEAG mobilo übernommen.  
 
Im Investitionsbudget des Bauprojektes Frankfurter Landstraße standen vor Durchführung 
der Sanierung 1.108.897,57 Euro zur Verfügung. Nach Abzug der Auszahlung sbeträge 2018 
für Bauausführung, Baunebenkosten und den Rechtsanwaltskosten des noch laufenden 
Schadenersatzverfahrens „Schienenkartell“ verblieben zum Jahresende 2018 noch 
33.703,48 Euro. Dem stehen noch Forderungen in Höhe von etwa 530.000 Euro gegenüber . 
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von knapp 500.000 Euro.  
 
Verfügbare Mittel Anfang 2018  1.108.897,57 Euro 
Tiefbauarbeiten ARGE Strabag/ AGT 2018  890.149,77 Euro 
Planung, Überwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung 2018  143.403,18 Euro 
Rechtsanwälte Schadenersatzklage Schienenkartell 2018  41.641,14 Euro 
Noch verfügbar Ende 2018 33.703,48 Euro 
 
Forderung ARGE Strabag/AGT 458.341,22 Euro 
Forderung Planung, Überwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung  70.000,00 Euro 
Kostenunterdeckung - 494.637,74 Euro 
 
 
Zur Deckung des fehlenden Ansatzes für die Begleichung der vorliegenden und zu 
erwartenden Schlussrechnungen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro stehen 
Haushaltsausgabereste der Investitionsnummer 11066 -6118 – Frankfurter Straße – zur 
Verfügung. Diese können zur Verfügung gestellt werden, weil sich der vorgesehene 
Projektfortschritt verzögert. Über die folgende Haushaltsanmeldung wird ein entsprechender 
Ansatz für die Maßnahme Frankfurter Straße angemeldet werden.  
 
Die höheren Kosten entstanden zur Hälfte aus Mengen - und Massenerhöhungen im 
Hauptauftrag der ARGE Strabag/AGT. Die zum Teil deutliche Abweichung des Ergebnisses 
von den ursprünglichen Planungsdaten wurde von HEAG mobilo und vom Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt beim planenden Ingen ieurbüro überprüft und ist nicht zu beanstanden. Nach 
Einschätzung des Fachamtes liegen hier klare Mängel in der Bearbeitung durch das 
beauftragte Ingenieurbüro vor. Ob hieraus Schadenersatzforderungen für die Stadt 
Darmstadt abzuleiten sind, wird parallel  mit dem Rechtsamt geklärt. Weitere 
Kostenerhöhungen ergaben sich aus dem erhöhten Aufwand für konzeptionelle Änderungen

in der Bauablaufplanung der Ingenieurbüros. Diese Bauablaufänderungen wurden von HEAG 
mobilo und Straßenverkehrs- und Tiefbauamt schrittweise festgelegt, sobald sich ein vorher 
angestrebtes Bauverfahren nach bauherrenseitiger Prüfung unter bauzeitlichen und 
verkehrstechnischen Aspekten als nicht durchführbar herausstellte. Wesentliches 
Beurteilungskriterium für die Prüfung war der möglich e Zeitraum eines 
Schienenersatzverkehrs und die damit verbundenen zeitlichen Risiken für die 
Schienenersatzverkehre vor und nach der Arheilger Baumaßnahme. Außerdem wurde der 
Anteil externer Bauüberwachung deutlich höher als geplant, da der Einsatz städtis cher 
Mitarbeiter aufgrund gleichzeitig in Bau befindlicher Projekte nicht in geplantem Umfang 
möglich war. 
 
Hinweis: Gemäß Vereinbarung mit HEAG mobilo ist die Teilsanierung der Fahrbahn 
Frankfurter Landstraße mit den 2018 ausgeführten Bauleistungen noch n icht ganz 
abgeschlossen. Darum sind in den nächsten Jahren noch Restarbeiten erforderlich, die im 
Programm der Streckensperrungen des Jahres 2018 nicht realisierbar waren.   
 
Die Fertigstellung der Fahrbahn der Frankfurter Landstraße ist Voraussetzung für d ie formale 
Übergabe der Straßenbahnbetriebsanlagen vom Bauherrn Stadt Darmstadt an den Betreiber 
HEAG mobilo. Auch die Übernahme in die jeweiligen Anlagevermögen ist für die betroffenen 
Fahrbahnabschnitte erst mit Abschluss der hier durchgeführten Nachbess erungen möglich. 
 
 
 
 
Darmstadt, 29.03.2019 
III-66 
 
 
 
Dezernat III     Der Dezernent IV 
i. V.  
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

2019/0037

6282 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.04.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0037 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6355 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe 
von 500.000 Euro  
 
Vorlage vom: 29.03.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht zur Kostenerhöhung bei der Fertigstellung der Fahrbahn in der Frankfurter 
Landstraße wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Bereitstellung der 
zusätzlich benötigten Mittel bei der Investit ionsnummer 08066 -6355 in Höhe von 500.000 
Euro. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsausgaberesten der Investitionsnummer 11066 -
6118 – Frankfurter Straße. Im Folgehaushalt wird für die Maßnahme Frankfurter Straße 
entsprechend ein Ansatz in Höhe von 500.000 Eur o angemeldet.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2019 
 
Gemäß Bericht zur Magistratsvorlage vom 31.3.2016 wurden für das Vorhaben Fertigstellung 
der Fahrbahn in der Frankfurter Landstraße Mittel im Haushalt bereitgestellt. Grundlage da-
für war die Kostenschätzung des Realisierungskonzeptes zum Austausch des Pflasters gegen 
Asphalt in Höhe von etwa 960.000 Euro.  
 
Die Maßnahme wurde gemeinsam mit HEAG mobilo im August und September 2018 ausg e-
führt: 
Stadt Darmstadt: Austausch d es Fahrbahnpflasters gegen Asphalt;  
HEAG mobilo: Erneuerung der Gleisbögen in der Ortsmitte.  
Die Kostenteilung der Bauleistungen erfolgte in gemeinsamer Abstimmung. Die wesentliche 
Schlussrechnung liegt in geprüfter Form seit 4.1.2019 vor und wurde am 12. 01.2019 fällig.  
 
Die jeweiligen Kostenanteile für den Schienenersatzverkehr wurden nach Absprache zwischen 
der Stadt Darmstadt und HEAG mobilo in voller Höhe von HEAG mobilo übernommen.  
 
Im Investitionsbudget des Bauprojektes Frankfurter Landstraße standen vor Durchführung 
der Sanierung 1.108.897,57 Euro zur Verfügung. Nach Abzug der Auszahlungsbeträge 2018 
für Bauausführung, Baunebenkosten und den Rechtsanwaltskosten des noch laufenden 
Schadenersatzverfahrens „Schienenkartell“ verblieben zum Jahresende 2018  noch 
33.703,48 Euro. Dem stehen noch Forderungen in Höhe von etwa 530.000 Euro gegenüber. 
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von knapp 500.000 Euro.  
 
Verfügbare Mittel Anfang 2018  1.108.897,57 Euro  
Tiefbauarbeiten ARGE Strabag/ AGT 2018  890.149,77 Euro 
Planung, Überwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung 2018  143.403,18 Euro  
Rechtsanwälte Schadenersatzklage Schienenkartell 2018  41.641,14 Euro  
Noch verfügbar Ende 2018  33.703,48 Euro  
 
Forderung ARGE Strabag/AGT  458.341,22 Euro  
Forderung Planung, Üb erwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung  70.000,00 Euro  
Kostenunterdeckung  - 494.637,74 Euro  
 
 
Zur Deckung des fehlenden Ansatzes für die Begleichung der vorliegenden und zu erwarte n-
den Schlussrechnungen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro stehen Haushaltsausgabereste 
der Investitionsnummer 11066 -6118 – Frankfurter Straße – zur Verfügung. Diese können zur 
Verfügung gestellt werden, weil sich der vorgesehene Projektfortschritt verzögert. Über die 
folgende Haushaltsanmeldung wird ein entsprechender A nsatz für die Maßnahme Frankfurter 
Straße angemeldet werden.  
 
Die höheren Kosten entstanden zur Hälfte aus Mengen - und Massenerhöhungen im Hauptau f-
trag der ARGE Strabag/AGT. Die zum Teil deutliche Abweichung des Ergebnisses von den 
ursprünglichen Planungsd aten wurde von HEAG mobilo und vom Straßenverkehrs - und Tief-
bauamt beim planenden Ingenieurbüro überprüft und ist nicht zu beanstanden. Nach Ei n-
schätzung des Fachamtes liegen hier klare Mängel in der Bearbeitung durch das beauftragte 
Ingenieurbüro vor. Ob hieraus Schadenersatzforderungen für die Stadt Darmstadt abzuleiten 
sind, wird parallel mit dem Rechtsamt geklärt. Weitere Kostenerhöhungen ergaben sich aus 
dem erhöhten Aufwand für konzeptionelle Änderungen in der Bauablaufplanung der Ingen i-
eurbüros. Dies e Bauablaufänderungen wurden von HEAG mobilo und Straßenverkehrs - und

- 4 - 
Tiefbauamt schrittweise festgelegt, sobald sich ein vorher angestrebtes Bauverfahren nach 
bauherrenseitiger Prüfung unter bauzeitlichen und verkehrstechnischen Aspekten als nicht 
durchführbar herausstellte. Wesentliches Beurteilungskriterium für die Prüfung war der mö g-
liche Zeitraum eines Schienenersatzverkehrs und die damit verbundenen zeitlichen Risiken 
für die Schienenersatzverkehre vor und nach der Arheilger Baumaßnahme. Außerdem wurd e 
der Anteil externer Bauüberwachung deutlich höher als geplant, da der Einsatz städtischer 
Mitarbeiter aufgrund gleichzeitig in Bau befindlicher Projekte nicht in geplantem Umfang 
möglich war. 
 
Hinweis: Gemäß Vereinbarung mit HEAG mobilo ist die Teilsanie rung der Fahrbahn Frankfu r-
ter Landstraße mit den 2018 ausgeführten Bauleistungen noch nicht ganz abgeschlossen. 
Darum sind in den nächsten Jahren noch Restarbeiten erforderlich, die im Programm der 
Streckensperrungen des Jahres 2018 nicht realisierbar ware n.  
 
Die Fertigstellung der Fahrbahn der Frankfurter Landstraße ist Voraussetzung für die formale 
Übergabe der Straßenbahnbetriebsanlagen vom Bauherrn Stadt Darmstadt an den Betreiber 
HEAG mobilo. Auch die Übernahme in die jeweiligen Anlagevermögen ist für  die betroffenen 
Fahrbahnabschnitte erst mit Abschluss der hier durchgeführten Nachbesserungen möglich.  
 
 
 
 
Darmstadt, 29.03.2019 
III-66 
 
 
 
Dezernat III     Der Dezernent IV 
i. V.  
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 2

280 Zeichen

Punkt 3: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe 
von 500.000 Euro 
 (V-Nr. 2019/0037) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD  
Stimmenthaltung: Die Linke., FDP und UWIGA

anlage 3

216 Zeichen

Punkt 18: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe 
von 500.000 Euro 
 (V-Nr. 2019/0037) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, FDP  
Stimmenthaltung: UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 18
TOP 3
TOP 156
TOP 3

Orte (2)

  • Frankfurter Landstraße
  • Frankfurter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0037
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00