2019/0037
Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe von 500.000 Euro
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
02.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0037
Magistratsbeschluss-Nr.
156
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6355
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe
von 500.000 Euro
Vorlage vom: 29.03.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zur Kostenerhöhung bei der Fertigstellung der Fahrbahn in der Frankfurter
Landstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Bereitstellung der
zusätzlich benötigten Mittel bei der Investitionsnummer 08066-6355 in Höhe von 500.000
Euro. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsausgaberesten der Investitionsnummer 11066 -
6118 – Frankfurter Straße. Im Folgehaushalt wird für die Maßnahme Frankfurter Straße
entsprechend ein Ansatz in Höhe von 500 .000 Euro angemeldet.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2019
Gemäß Bericht zur Magistratsvorlage vom 31.3.2016 wurden für das Vorhaben Fertigstellung
der Fahrbahn in der Frankfurter Landstraße Mittel im Haushalt bereitgestellt. Grundlage
dafür war die Kostenschätzung des Realisierungskonzeptes zum Austausch des Pfla sters
gegen Asphalt in Höhe von etwa 960.000 Euro.
Die Maßnahme wurde gemeinsam mit HEAG mobilo im August und September 2018
ausgeführt:
Stadt Darmstadt: Austausch des Fahrbahnpflasters gegen Asphalt;
HEAG mobilo: Erneuerung der Gleisbögen in der Ortsmit te.
Die Kostenteilung der Bauleistungen erfolgte in gemeinsamer Abstimmung. Die wesentliche
Schlussrechnung liegt in geprüfter Form seit 4.1.2019 vor und wurde am 12. 01.2019 fällig.
Die jeweiligen Kostenanteile für den Schienenersatzverkehr wurden nach Ab sprache zwischen
der Stadt Darmstadt und HEAG mobilo in voller Höhe von HEAG mobilo übernommen.
Im Investitionsbudget des Bauprojektes Frankfurter Landstraße standen vor Durchführung
der Sanierung 1.108.897,57 Euro zur Verfügung. Nach Abzug der Auszahlung sbeträge 2018
für Bauausführung, Baunebenkosten und den Rechtsanwaltskosten des noch laufenden
Schadenersatzverfahrens „Schienenkartell“ verblieben zum Jahresende 2018 noch
33.703,48 Euro. Dem stehen noch Forderungen in Höhe von etwa 530.000 Euro gegenüber .
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von knapp 500.000 Euro.
Verfügbare Mittel Anfang 2018 1.108.897,57 Euro
Tiefbauarbeiten ARGE Strabag/ AGT 2018 890.149,77 Euro
Planung, Überwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung 2018 143.403,18 Euro
Rechtsanwälte Schadenersatzklage Schienenkartell 2018 41.641,14 Euro
Noch verfügbar Ende 2018 33.703,48 Euro
Forderung ARGE Strabag/AGT 458.341,22 Euro
Forderung Planung, Überwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung 70.000,00 Euro
Kostenunterdeckung - 494.637,74 Euro
Zur Deckung des fehlenden Ansatzes für die Begleichung der vorliegenden und zu
erwartenden Schlussrechnungen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro stehen
Haushaltsausgabereste der Investitionsnummer 11066 -6118 – Frankfurter Straße – zur
Verfügung. Diese können zur Verfügung gestellt werden, weil sich der vorgesehene
Projektfortschritt verzögert. Über die folgende Haushaltsanmeldung wird ein entsprechender
Ansatz für die Maßnahme Frankfurter Straße angemeldet werden.
Die höheren Kosten entstanden zur Hälfte aus Mengen - und Massenerhöhungen im
Hauptauftrag der ARGE Strabag/AGT. Die zum Teil deutliche Abweichung des Ergebnisses
von den ursprünglichen Planungsdaten wurde von HEAG mobilo und vom Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt beim planenden Ingen ieurbüro überprüft und ist nicht zu beanstanden. Nach
Einschätzung des Fachamtes liegen hier klare Mängel in der Bearbeitung durch das
beauftragte Ingenieurbüro vor. Ob hieraus Schadenersatzforderungen für die Stadt
Darmstadt abzuleiten sind, wird parallel mit dem Rechtsamt geklärt. Weitere
Kostenerhöhungen ergaben sich aus dem erhöhten Aufwand für konzeptionelle Änderungen
in der Bauablaufplanung der Ingenieurbüros. Diese Bauablaufänderungen wurden von HEAG
mobilo und Straßenverkehrs- und Tiefbauamt schrittweise festgelegt, sobald sich ein vorher
angestrebtes Bauverfahren nach bauherrenseitiger Prüfung unter bauzeitlichen und
verkehrstechnischen Aspekten als nicht durchführbar herausstellte. Wesentliches
Beurteilungskriterium für die Prüfung war der möglich e Zeitraum eines
Schienenersatzverkehrs und die damit verbundenen zeitlichen Risiken für die
Schienenersatzverkehre vor und nach der Arheilger Baumaßnahme. Außerdem wurde der
Anteil externer Bauüberwachung deutlich höher als geplant, da der Einsatz städtis cher
Mitarbeiter aufgrund gleichzeitig in Bau befindlicher Projekte nicht in geplantem Umfang
möglich war.
Hinweis: Gemäß Vereinbarung mit HEAG mobilo ist die Teilsanierung der Fahrbahn
Frankfurter Landstraße mit den 2018 ausgeführten Bauleistungen noch n icht ganz
abgeschlossen. Darum sind in den nächsten Jahren noch Restarbeiten erforderlich, die im
Programm der Streckensperrungen des Jahres 2018 nicht realisierbar waren.
Die Fertigstellung der Fahrbahn der Frankfurter Landstraße ist Voraussetzung für d ie formale
Übergabe der Straßenbahnbetriebsanlagen vom Bauherrn Stadt Darmstadt an den Betreiber
HEAG mobilo. Auch die Übernahme in die jeweiligen Anlagevermögen ist für die betroffenen
Fahrbahnabschnitte erst mit Abschluss der hier durchgeführten Nachbess erungen möglich.
Darmstadt, 29.03.2019
III-66
Dezernat III Der Dezernent IV
i. V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
2019/0037
6282 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0037
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6355
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe
von 500.000 Euro
Vorlage vom: 29.03.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht zur Kostenerhöhung bei der Fertigstellung der Fahrbahn in der Frankfurter
Landstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Bereitstellung der
zusätzlich benötigten Mittel bei der Investit ionsnummer 08066 -6355 in Höhe von 500.000
Euro. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsausgaberesten der Investitionsnummer 11066 -
6118 – Frankfurter Straße. Im Folgehaushalt wird für die Maßnahme Frankfurter Straße
entsprechend ein Ansatz in Höhe von 500.000 Eur o angemeldet.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2019
Gemäß Bericht zur Magistratsvorlage vom 31.3.2016 wurden für das Vorhaben Fertigstellung
der Fahrbahn in der Frankfurter Landstraße Mittel im Haushalt bereitgestellt. Grundlage da-
für war die Kostenschätzung des Realisierungskonzeptes zum Austausch des Pflasters gegen
Asphalt in Höhe von etwa 960.000 Euro.
Die Maßnahme wurde gemeinsam mit HEAG mobilo im August und September 2018 ausg e-
führt:
Stadt Darmstadt: Austausch d es Fahrbahnpflasters gegen Asphalt;
HEAG mobilo: Erneuerung der Gleisbögen in der Ortsmitte.
Die Kostenteilung der Bauleistungen erfolgte in gemeinsamer Abstimmung. Die wesentliche
Schlussrechnung liegt in geprüfter Form seit 4.1.2019 vor und wurde am 12. 01.2019 fällig.
Die jeweiligen Kostenanteile für den Schienenersatzverkehr wurden nach Absprache zwischen
der Stadt Darmstadt und HEAG mobilo in voller Höhe von HEAG mobilo übernommen.
Im Investitionsbudget des Bauprojektes Frankfurter Landstraße standen vor Durchführung
der Sanierung 1.108.897,57 Euro zur Verfügung. Nach Abzug der Auszahlungsbeträge 2018
für Bauausführung, Baunebenkosten und den Rechtsanwaltskosten des noch laufenden
Schadenersatzverfahrens „Schienenkartell“ verblieben zum Jahresende 2018 noch
33.703,48 Euro. Dem stehen noch Forderungen in Höhe von etwa 530.000 Euro gegenüber.
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von knapp 500.000 Euro.
Verfügbare Mittel Anfang 2018 1.108.897,57 Euro
Tiefbauarbeiten ARGE Strabag/ AGT 2018 890.149,77 Euro
Planung, Überwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung 2018 143.403,18 Euro
Rechtsanwälte Schadenersatzklage Schienenkartell 2018 41.641,14 Euro
Noch verfügbar Ende 2018 33.703,48 Euro
Forderung ARGE Strabag/AGT 458.341,22 Euro
Forderung Planung, Üb erwachung, Prüfgutachten, Verkehrssicherung 70.000,00 Euro
Kostenunterdeckung - 494.637,74 Euro
Zur Deckung des fehlenden Ansatzes für die Begleichung der vorliegenden und zu erwarte n-
den Schlussrechnungen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro stehen Haushaltsausgabereste
der Investitionsnummer 11066 -6118 – Frankfurter Straße – zur Verfügung. Diese können zur
Verfügung gestellt werden, weil sich der vorgesehene Projektfortschritt verzögert. Über die
folgende Haushaltsanmeldung wird ein entsprechender A nsatz für die Maßnahme Frankfurter
Straße angemeldet werden.
Die höheren Kosten entstanden zur Hälfte aus Mengen - und Massenerhöhungen im Hauptau f-
trag der ARGE Strabag/AGT. Die zum Teil deutliche Abweichung des Ergebnisses von den
ursprünglichen Planungsd aten wurde von HEAG mobilo und vom Straßenverkehrs - und Tief-
bauamt beim planenden Ingenieurbüro überprüft und ist nicht zu beanstanden. Nach Ei n-
schätzung des Fachamtes liegen hier klare Mängel in der Bearbeitung durch das beauftragte
Ingenieurbüro vor. Ob hieraus Schadenersatzforderungen für die Stadt Darmstadt abzuleiten
sind, wird parallel mit dem Rechtsamt geklärt. Weitere Kostenerhöhungen ergaben sich aus
dem erhöhten Aufwand für konzeptionelle Änderungen in der Bauablaufplanung der Ingen i-
eurbüros. Dies e Bauablaufänderungen wurden von HEAG mobilo und Straßenverkehrs - und
- 4 -
Tiefbauamt schrittweise festgelegt, sobald sich ein vorher angestrebtes Bauverfahren nach
bauherrenseitiger Prüfung unter bauzeitlichen und verkehrstechnischen Aspekten als nicht
durchführbar herausstellte. Wesentliches Beurteilungskriterium für die Prüfung war der mö g-
liche Zeitraum eines Schienenersatzverkehrs und die damit verbundenen zeitlichen Risiken
für die Schienenersatzverkehre vor und nach der Arheilger Baumaßnahme. Außerdem wurd e
der Anteil externer Bauüberwachung deutlich höher als geplant, da der Einsatz städtischer
Mitarbeiter aufgrund gleichzeitig in Bau befindlicher Projekte nicht in geplantem Umfang
möglich war.
Hinweis: Gemäß Vereinbarung mit HEAG mobilo ist die Teilsanie rung der Fahrbahn Frankfu r-
ter Landstraße mit den 2018 ausgeführten Bauleistungen noch nicht ganz abgeschlossen.
Darum sind in den nächsten Jahren noch Restarbeiten erforderlich, die im Programm der
Streckensperrungen des Jahres 2018 nicht realisierbar ware n.
Die Fertigstellung der Fahrbahn der Frankfurter Landstraße ist Voraussetzung für die formale
Übergabe der Straßenbahnbetriebsanlagen vom Bauherrn Stadt Darmstadt an den Betreiber
HEAG mobilo. Auch die Übernahme in die jeweiligen Anlagevermögen ist für die betroffenen
Fahrbahnabschnitte erst mit Abschluss der hier durchgeführten Nachbesserungen möglich.
Darmstadt, 29.03.2019
III-66
Dezernat III Der Dezernent IV
i. V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
280 Zeichen
Punkt 3: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe von 500.000 Euro (V-Nr. 2019/0037) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD Stimmenthaltung: Die Linke., FDP und UWIGA
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216 Zeichen
Punkt 18: Frankfurter Landstraße – Kostenerhöhung zur Fertigstellung der Fahrbahn in Höhe von 500.000 Euro (V-Nr. 2019/0037) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, FDP Stimmenthaltung: UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Frankfurter Landstraße
- Frankfurter Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0037
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.03.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00