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Sachstand zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit)

Mitteilung Ausschuss 3458/2018 vom 26.10.2018

Stand: Am 06.11.2018 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/804 Vorlagen-Nummer 26.10.2018 3458/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 Sachstand zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) Nach Verabschiedung durch den Rat am 19.12.2017 wurde zum Jahresbeginn mit der Umset- zung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) be- gonnen. Mit Wirkung zum 01.07.2018 hat die Lenkungsgruppe eine Förderrichtlinie verabschiedet. Hierzu wurden ein erläuternder Leitfaden sowie die erforderlichen Vordrucke und Bescheidvorlagen er- stellt. Bisher werden über KomProArBeit 19 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert, darunter ein Beschäftigungsverhältnis in einem privaten Kleinunternehmen. Es wurden zudem beschäftigungsbegleitendes Coaching sowie arbeitsplatzbezogene Qualifizie- rungen realisiert. Zusätzlich zu den bereits laufenden Förderungen befinden sich folgende Maßnahmen in der Entwicklung und Umsetzung: - berufliche Orientierung; hier wird derzeit ein Konzept im Sportbereich erarbeitet, in dem der Talentkompass NRW im- plementiert wird. Dies richtet sich vor allem an nicht erreichbare unter 25 - Jährige im SGB II Leistungsbezug. - Schwerpunkt Gesundheitsförderung; hier werden verschiedene Ansätze verfolgt, z.B. eine Maßnahme für SGB II Leistungsempfän- ger und Leistungsempfängerinnen, in der es um gesunde Ernährung mit einem geringen Ein- kommen geht. - Gesundheitsfördernde Angebote um Beschäftigungsfähigkeit zu erlangen, verbessern und sta- bilisieren. - Konzeptentwicklung für Beschäftigungsförderprogramme, die im Jahr 2019 starten. - Abklärung vorrangiger Leistungsträger/Drittmittel; aufgrund der geplanten Gesetzesänderung des § 16e sowie der Einführung des Sozialen Arbeitsmarktes (§ 16i SGB II) besteht Abstim- mungsbedarf, der erst zum Jahresende nach Verabschiedung der Gesetzesänderung erfolgen kann. Es wird hier in der Folge für das Jahr 2019 eine vermehrte Antragstellung erwartet. Mitte Mai 2018 konnten die Stellen für die Durchführung des Programms besetzt werden. Bis Ende des Jahres können ca. 450.000 Euro gebunden und verausgabt werden. Es ist beab- sichtigt, die nicht verausgabten Mittel aus 2018 in das Jahr 2019 zu übertragen. 2 Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 06.11.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 06.11.2018 zuletzt

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 12.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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