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Änderungsantrag zu Top 2.1 - Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln - Stärkung der Bezirke - Tischvorlage
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0936/2017 vom 20.06.2017
Stand: Am 20.06.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.
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ÄAntrag Stärkung der Bezirke (gem.)
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 12.06.2017 Änderungsantrag zu Top 2.1 zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20.06.2017 hier: Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln – Stärkung der Bezirke Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschlußentwurf: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, bei der Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln nachfolgende Maßnahmen zu berücksichtigen: 1) Sämtliche in der Vorlage genannten Wertgrenzen werden wieder auf 20.000 € festge- legt. Die in der Synopse unter der lfd. Nr. 12 genannten Vorhaben sind zu definieren. 2) Nachfolgende Verwaltungsbereiche von bezirklicher Bedeutung sind zu dezentralisie- ren und mit Weisungsbefugnis des Bürgeramtsleiters in die Zuständigkeit der Be- zirksvertretung zu geben: Ordnungsdienst Jugendamt Grünpflege Bauaufsicht/Baugenehmigung Gewerbeamt 3) Als Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung werden folgende Fachbereiche in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung und in die Weisungsbefugnis des Bürgeramts- leiters gegeben: Grünpflege in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Verkehr Kinderspielplätze Bürgerzentren Sporteinrichtungen Bezirksordnungsdienst Schulen Denkmalschutz Kultur Bezirksjugendpfleger Reinigungskräfte der AWB Altenheime 4) Des Weiteren ist Punkt 2. des Beschlusses auf Seite 1 der Beschlussvorlage mit fol- gendem Satz zu ergänzen: „Zusätzlich ist in dem Erfahrungsbericht darzustellen, in welcher Form ein Beschluss- Controlling in den Bürgerämtern und dem Büro der Oberbürgermeisterin bzw. den Ämtern der Kölner Verwaltung existieren bzw. eingeführt wurden und ob das derzeit bestehende Controlling ausreichend ist oder Optimierungsbedarf besteht.“ Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
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