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Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2018 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen

Berichtsvorlage 13/1211 vom 28.08.2018

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