2012/0194
Abschaffung des Begrüßungsgeldes für Studentinnen und Studenten
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2012/0194
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.06.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Bürger- und Ord- nungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0194 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 1222-10 Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 1222-11 Sachkonto: Betreff: Abschaffung des Begrüßungsgeldes für Studentinnen und Studenten Vorlage vom: 04.06.2012 Beschlussvorschlag: Die durch Beschluss des Magistrats vom 1.12.2010 eingeführte Gewährung eines Begrüßungsgeldes an Studentinnen und Studenten wird eingestellt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.06.2012: Am 04.11.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einführung der Zweitwohnungssteuer in der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Der Beschluss sieht vor, die Einführung der Zweit- wohnungssteuer mit der Gewährung eines Begrüßungsgeldes in Höhe von 100,00 € an Personen, die sich mit Erstwohnsitz in Darmstadt anmelden, zu verbinden. Der Magistrat hat daraufhin am 01.12.2010 beschlossen, allen Studentinnen und Studenten, die ab dem 01.01.2011 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Hauptwohnsitz anmelden und diesen mindestens ein Jahr aufrecht erhalten, ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 € zu gewähren. Das Begrüßungsgeld kann ein Jahr nach der Anmeldung eingelöst werden. Seit dem 01.01.2012 werden die Begrüßungsgelder vom Bürger- und Ordnungsamt entsprechend dem Ma- gistratsbeschluss ausgezahlt. Im Haushalt 2012 sind hierfür 250.000,00 € vorgesehen. Für 2013 wurde ein Bedarf in gleicher Höhe angemeldet und auch in den Folgejahren müssten Ausgaben in gleichem Umfang eingeplant werden. Bei diesen Ausgaben handelt es sich um freiwillige Leistungen. Von ihnen geht nach der erfolgten Einführung der Zweitwohnungssteuer kein zusätzlicher Lenkungseffekt (Erhöhung der Hauptwohn- sitze) aus. Diese freiwilligen Leistungen müssen im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation eingestellt werden. Nach entsprechender Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordneten- versammlung können Studentinnen und Studenten bei Anmeldung eines Hauptwohnsitzes keine Anträge auf Gewährung eines Begrüßungsgeldes mehr stellen. Bei den bis dahin gestellten Anträ- gen muss das Begrüßungsgeld aus Vertrauensschutzgründen noch ausgezahlt werden, so dass sich (dauerhafte) Einspareffekte erst mit einjähriger Verzögerung ergeben. Darmstadt, 04.06.2012 Dezernent II Dezernent IV Rafael Reißer André Schellenberg Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0194
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.06.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00