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2012/0194

Abschaffung des Begrüßungsgeldes für Studentinnen und Studenten

Magistratsvorlage 04.06.2012

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2012/0194

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2012/0194

3084 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.06.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0194 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 1222-10  
Kostenstelle: 032-006-1000  Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1222-11  Sachkonto:       
 
Betreff: Abschaffung des Begrüßungsgeldes für Studentinnen und Studenten 
 
Vorlage vom: 04.06.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die durch Beschluss des Magistrats vom 1.12.2010 eingeführte Gewährung eines Begrüßungsgeldes an 
Studentinnen und Studenten wird eingestellt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.06.2012:  
 
Am 04.11.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einführung der Zweitwohnungssteuer in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Der Beschluss sieht vor, die Einführung der Zweit-
wohnungssteuer mit der Gewährung eines Begrüßungsgeldes in Höhe von 100,00 € an Personen, 
die sich mit Erstwohnsitz in Darmstadt anmelden, zu verbinden. 
 
Der Magistrat hat daraufhin am 01.12.2010 beschlossen, allen Studentinnen und Studenten, die ab 
dem 01.01.2011 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Hauptwohnsitz anmelden und diesen 
mindestens ein Jahr aufrecht erhalten, ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 € zu 
gewähren. Das Begrüßungsgeld kann ein Jahr nach der Anmeldung eingelöst werden. Seit dem 
01.01.2012 werden die Begrüßungsgelder vom Bürger- und Ordnungsamt entsprechend dem Ma-
gistratsbeschluss ausgezahlt. Im Haushalt 2012 sind hierfür 250.000,00 € vorgesehen. Für 2013 
wurde ein Bedarf in gleicher Höhe angemeldet und auch in den Folgejahren müssten Ausgaben in 
gleichem Umfang eingeplant werden. 
 
Bei diesen Ausgaben handelt es sich um freiwillige Leistungen. Von ihnen geht nach der erfolgten 
Einführung der Zweitwohnungssteuer kein zusätzlicher Lenkungseffekt (Erhöhung der Hauptwohn-
sitze) aus. Diese freiwilligen Leistungen müssen im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation 
eingestellt werden. Nach entsprechender Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordneten-
versammlung können Studentinnen und Studenten bei Anmeldung eines Hauptwohnsitzes keine 
Anträge auf Gewährung eines Begrüßungsgeldes mehr stellen. Bei den bis dahin gestellten Anträ-
gen muss das Begrüßungsgeld aus Vertrauensschutzgründen noch ausgezahlt werden, so dass 
sich (dauerhafte) Einspareffekte erst mit einjähriger Verzögerung ergeben. 
 
Darmstadt, 04.06.2012 
 
Dezernent II      Dezernent IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg 
Bürgermeister      Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0194
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.06.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00