0066/2017
Einsatz von Geflüchteten als Ordnungskräfte zu Silvester 2015/2016, Vorlage: AN/0002/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 09.01.2017 0066/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 09.01.2017 Einsatz von Geflüchteten als Ordnungskräfte zu Silvester 2015/2016, Vorlage: AN/0002/2017 Zur Sitzung des Hauptausschusses am 09.01.2017 bittet die SPD -Fraktion um Beantwortung zu fo l- gender Anfrage: „Laut Berichten in verschiedenen Medien sollen in der Silvesternacht 2015/2016 Asylbewerber dur ch eine private Wachschutzfirma, die im Auftrag der Stadt Köln Sicherheitspersonal stellte, eingesetzt worden sein. Insgesamt 59 Männer seien aus drei Erstaufnahmeeinrichtungen heraus engagiert wo r- den und sollen einen Stundenlohn in Höhe von 5 Euro erhalten haben. Im Zuge dieser Medienberichte bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Entsprechen die erwähnten Medienberichte der Wahrheit? Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Stadt Köln dar?“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Stadt Köln liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die angeforderte Stellungnahme des Bewachungsunternehmens liegt zwischenzei tlich vor. Dort ist zu entnehmen, dass sämtliche, sowohl bei den Mitarbeiter/innen, die vom Auftragnehmer selbst, wie auch bei den Mitarbeiter/innen, die von dem eingesetzten Subunternehmer beschäftigt wurden, b e- stehende gesetzliche bzw. tarifliche Lohnvorgaben eingehalten worden sind. Der Auftragnehmer bestätigt weiterhin, dass bei allen eingesetzten Mitarbeiter/innen das V orliegen der Aufenthaltsgenehmigung sowie Arbeitserlaubnis geprüft worden ist. Bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer angegeben, dass zur Erfüllung der Leistung „Brücke n- sperrungen an Silvester“ keine Bietergemeinschaft besteht. Weiterhin hat der Auftragn ehmer erklärt, dass er die festgelegten Leistungen mit eigenem Fachpersonal erfüllen wird und, dass es keiner Ei n- schaltung eines Subunternehmers bedarf. Es wurde vertraglich festgelegt, dass, sofern zu einem späteren Zeitpunkt die Beauftragung eines Subunternehmers notwendig werden sollte, dies im Einzelfall der Genehmigung der Stadt Köln b e- darf. Ein solcher Antrag seitens des Auftragnehmers ist zu keinem Zeitpunkt gestellt worden. De m- nach wurde der Einsatz des Subunternehmers durch die Stadt Köln nicht genehmigt. Aufgrund der Vertragspflichtverletzung wird das zentrale Vergabeamt beauftragt, die Vertragsverle t- zung zu prüfen und ggfs. ahnden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Medienberichte dahingehend zutreffend sind, dass ein Subunternehmen beauftr agt worden ist, sich bei der Leistung „Brückenspe r- rungen an Silvester“ zu beteil igen. Dies war der Verwaltung bislang nicht bekannt. Der Einsatz von Asylbewerbern wird von beiden Firmen ausdrücklich bestritten. 2 2. „Wie hat die Stadt Köln in der Vergangenhei t die Auftragsausführung durch beauftragte Unte r- nehmen bzw. deren Subunternehmen geprüft? Wie wird sie dies in Zukunft tun?“ Stellungnahme der Verwaltung: In der Vergangenheit hat der Ordnungsdienst aufgrund eines Rahmenvertrags mit der Firma RSD zusammengearbeitet. Hierbei wurden in den letzten Jahren die in Anspruch genommenen Dienstlei s- tungen der Firma RSD bei verschiedenen Anlässen, z. B. Karneval, Stadiondienste und auch an Si l- vester, quantitativ durch den Ordnungsdienst - sofern es im Einsatzgescheh en möglich war – über- prüft sowie die erforderliche Aufgabenerledigung sichergestellt. In wenigen Einzelfällen wurden vor Ort zu beanstandende Verhaltensweisen (z. B. fehlende Erkennbarkeit der Wachperson) festgestellt; diese Mängel wurden jeweils unverzüglich durch die Einsatzleitung der Firma RSD abgestellt. An Rosenmontag 2016 wurde unter Federführung des Amtes für öffentliche Ordnung eine Kontrolle der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden dokumentiert. Nach Prüfung durch das Zentrale Vergabeamt wurden diese Verstöße im Rahmen einer Vertragsverletzungsstrafe geahndet. Es handelte sich dabei um folgende Verstöße: - Einsetzen eines Nachunternehmers ohne Erlaubnis der Stadt Köln, - vereinzelte Beschäftigung von Arbeitnehmern unterhalb des geltenden Mindestlohn, - Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Arbeitserlaubnis, - fehlende Vorlage einer Anwesenheitsliste über das eingesetzte Personal für die Karn e- valstage und - vereinzeltes Fehlen von Anmeldungen bei der Sozialversicherung. Außerdem wurden die erfassten Mitarbeiterdaten an das Hauptzollamt, Finanzkontrolle Schwarza r- beit, weitergeleitet. Eine Kündigung des laufenden Vertrages oder ein Ausschluss von weiteren Vergaben war und ist aus Sicht des zentralen Vergabeamtes nicht möglich. Seitens des zentralen Vergabeamtes wurde jedoch eine Vertragsstrafe festgesetzt. Die Außendienstkräfte des Ordnungsdienstes haben an Silvester 2016 / 2017 – soweit es das Ei n- satzgeschehen zuließ – stichprobenartig die Daten des eingesetzten Personals der Bewachungsu n- ternehmen aufgenommen. Die erhobenen Daten werden zur Zeit unter gewerberechtlichen, vertrags - und tarifrechtlichen, ausländerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Aspekten durch die Fachbereiche der Stadt Köln und das Hauptzollamt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, geprüft und da r- aus die notwendigen und möglichen Konsequenzen gezogen. Auch bei den kommenden Einsätzen (bei Großveranstaltungen) wird weiterhin eine Datenaufnahme vor Ort und ein e anschließende Pr ü- fung, Auswertung und Ahndung erfolgen. Aufgrund der zu Rosenmontag 2016 gemachten Erkenntnisse wurden die Anforderungskriterien für den neuen Vertragsabschluss deutlich erhöht. Hier wurde geregelt, dass der Auftragnehmer dem Au f- traggeber vier Wochen vor Auftragserfüllung eine Namensliste über die voraussichtlich einzusetze n- den Mitarbeiter/innen übersendet. Eine Woche vor dem Ereignisdatum übersendet der Auftragnehmer die aktualisierte Liste der Mitarbeiter/innen. Der Auftraggeber kontrol liert die Zuverlässigkeit des Ei n- satzpersonals mit der Unterstützung der entsprechenden Fachabteilungen. 3. „Inwieweit wurden und werden die Bestimmungen des Tariftreue - und Vergabegesetzes s i- chergestellt? Warum wurde ein Stundenlohn unterhalb des gesetzlic hen Mindestlohns g e- zahlt? In welcher Höhe hat die beauftragte Wachschutzfirma Personalkosten bei der Stadt Köln abgerechnet?“ Stellungnahme der Verwaltung: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Rahmenvertrages 2012 bis 2016 war es Voraussetzung, dass für die Veranstaltungen bzw. Ereignisse ausschließlich sozialversicherungspflichtiges Personal eingesetzt wird, dass nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstlei s- 3 tungen vom 11.02.2011 vergütet wird. Der Angebotspreis des B ieters musste dementsprechend ka l- kuliert werden. Die Vergabe erfolgte zu einem Stunden -Pauschalpreis für die Einsatzkräfte und den Einsatzleiter. Mit diesem Preis mussten sämtliche Kosten, wie z.B. Wegezeiten, Nacht -, Sonntags - und Feiertagszuschläge, Ausstattung (sämtlicher Art) des Personals abgegolten sein. Mit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter bestätigt, dass diese Erfordernisse eingehalten werden. Die beauftragte Wachschutzfirma hat zu Silvester 2015/2016 einen Stundenlohn pro Mitarbeiter/in in Höhe von 14,- € zzgl. MwSt. bzw. 16,66 € inkl. MwSt. abgerechnet. 4. „Wie kann die Stadt Köln einen reibungslosen und sicheren Ablauf von Großveranstaltungen gewährleisten, wenn sie nicht weiß, wer diese sichern soll, nach welchen Kriterien die eing e- setzten Kräfte ausgewählt wurden und über welche Qualifikation sie verfügen? Wie wird die Stadt Köln dies in Zukunft ändern? Inwieweit wurde dies bereits wie dem Rat zugesagt bei der Ausschreibung des neuen Rahmenvertrags berücksichtigt?“ Stellungnahme der Verwaltung: Sofern im Rahmen von Großveranstaltungen Aufgaben auf gewerbliche Sicherheits - und Veranstal- tungsdienste übertragen werden, erfolgt die Anforderungsformulierung hinsichtlich notwendiger E r- laubnisse, Qualifikationen und Erfahrungen für die Wahrnehmu ng der Aufgaben im Zuge der Verg a- be. Es erfolgt eine strikte Trennung von Bewachungstätigkeiten gem. § 34a Gewerbeordnung und reinen Ordnertätigkeiten. Durch die jeweiligen veranstaltungsbezogenen Maßnahmenpakete bzw. Sicherheitskonzepte wird festgelegt, welche Qualifikation die eingesetzten Personen für die jeweiligen Aufgaben haben müssen. Diese Aufteilung wird im Maßnahmenpaket bzw. Sicherheitskonzept, we l- ches von allen beteiligten Sicherheitsbehörden mitgetragen wird, festgelegt. Die Beauftragten sind darüber hinaus ab diesem Jahr (aufgrund eines neues Rahmenvertrages) ve r- pflichtet, erstmalig 4 Wochen vor Einsatzdatum und erneut spätestens 7 Tage vor Einsatzdatum, die Daten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln zu Prüfungszwec ken zur Ver- fügung zu stellen. Wie bereits unter 2. aufgeführt wurden und werden die Beauftragten und die in A n- spruch genommenen Dienstleistungen im Einsatzgeschehen aufgenommen und anschließend g e- prüft. Wie ebenfalls oben ausgeführt, wurden die Anforderu ngskriterien an die Auftragnehmer bei der Au s- schreibung des neuen Rahmenvertrages deutlich erhöht. Mit der Vorlage der Daten vier Wochen vor Auftragserfüllung über die voraussichtlich einzusetzenden Mitarbeiter/innen wird eine Überprüfung der Mitarbeiter/i nnen bereits im Vorfeld möglich. Auch die Kontrolle des tatsächlich eingesetzten (Wach-)Personals bei Veranstaltungen wird – unter Berücksichtigung des Einsatzgeschehens – in- tensiviert. Der neue Rahmenvertrag wurde zum 01.01.2017 ab geschlossen und kommt erstmals Karneval 2017 zum Tragen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0066/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27