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3983/2017

Hundefreilaufflächen in Vogelsang

Mitteilung BV 22.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2018, TOP 12.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4569 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3983/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
 
Hundefreilaufflächen in Vogelsang 
An/1672/2017 - Beschluss in der Sitzung am 04.12.2017 
Entsprechend dem Antrag der FDP und der Piraten-Fraktion hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld in 
der oben genannten Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob es mög-
lich ist, im Stadtteil Vogelsang weitere Hundefreilaufflächen einzurichten. 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Anlass zur Einrichtung von Hundefreilaufflächen war das Inkrafttreten des Landeshundegesetzes 
(LHundG NRW) am 01.01.2003. Seitdem sind alle Hunde generell an geeigneten Leinen zu führen, 
eine Ausnahme von dieser Anleinpflicht besteht nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbe-
reichen. Die Stadt Köln war dadurch gehalten, diese Freilaufzonen einzurichten. Das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen hatte daher geeignete Hundefreilaufflächen vorgeschlagen, die im 
Zusammenhang mit der neuen Grünflächenordnung zunächst den Bezirksvertretungen vorgestellt 
und mit Beschluss des Rates der Stadt Köln im März 2003 rechtsgültig wurden.  
 
Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedel-
ten Stadtgebiet Köln gestaltete sich schwierig und konnte nur unter Abwägung der verschiedenen 
Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hun-
dehaltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch 
freilaufende Hunde beeinträchtigt oder gar gefährdet sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche 
Nutzung der Freilaufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier – 
wie in allen öffentlichen Grünanlagen – verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu 
entfernen.  
 
Generell ist es problematisch, es jedem Bürger mit und ohne Hund Recht zu machen, da den Tieren 
eine artgerechte Bewegungsfreiheit zugestanden werden muss. Das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen hat bei der Auswahl der Grünanlagen, in denen Hundefreilaufflächen eingerichtet wer-
den mussten, darauf geachtet, dass den Menschen, die Angst vor unangeleinten Hunden haben, 
auch weiterhin genügend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung im öffentlichen Grün zur Verfügung 
stehen.  
 
Naturgemäß kann nicht jedem Hundehalter eine Hundefreilauffläche in unmittelbarer Nähe zu seinem 
Wohnsitz zur Verfügung gestellt werden, das würde auch der Zielsetzung des Landeshundegesetzes 
entgegen wirken, öffentliche Flächen sicherer zu machen. 
 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es insgesamt sieben Hundefreilaufflächen, die wie folgt verteilt sind:

2 
 
Stadtteil Lage genaue Beschrei-
bung 
Fläche in 
Quadrat-
meter 
Zone 
Nummer 
Bickendorf Feltenstraße bis Alter 
Friedhof 
östlich der Emilstraße 10.118 27 
Bocklemünd/Mengenich Buschweg-
Schuhmacherring 
nordöstlich des Busch-
weges  
44.550  31 
Bocklemünd/Mengenich ehemalige KVB-
Trasse 
Trasse zwischen Kurt-
Weill-Weg und Ollen-
hauerring 
3.499 29 
Bocklemünd/Mengenich Nüssenberger Straße, 
ehemalige KVB-
Trasse 
Trasse zwischen Kurt-
Weill-Weg und Ollen-
hauerring 
3.866 30 
Neuehrenfeld Parkgürtel Wöhler-
straße 
parallel zu Autobahn A 
57 bis Wöhlerstraße 
31.655 87 
Neuehrenfeld Takufeld Ecke Subbelrather 
Straße/Äußere Kanal-
straße 
10.498 26 
Ossendorf Bürgerpark Nord zwischen Butzweiler-
straße und Autobahn 
202.954 32 
Ossendorf Feltenstraße bis Alter 
Friedhof 
östlich der Emilstraße 1.827 27 
Vogelsang Siedlung Vogelsang nordöstlich des Bach-
stelzenweges 
27.219 28 
 
Wie aus der Liste ersichtlich, ist der Stadtteil Vogelsang bereits mit einer verhältnismäßig großen 
Hundefreilauffläche ausgestattet. Sie liegt relativ zentral von der Wohnbebauung erreichbar. In Vo-
gelsang gibt es lediglich zwei weitere Parkanlagen nördlich des Goldammerweges und nördlich des 
Rotschwänzchenweges mit geringerem Flächenumfang, welche der Bevölkerung für ihre Freizeitnut-
zungen erhalten bleiben sollten.

3

4 
 
 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann daher die Einrichtung einer weiteren Hundefrei-
lauffläche im Stadtteil Vogelsang nicht befürworten, insbesondere da es in den zwei weiteren Grünan-
lagen keine räumlichen Abgrenzungen durch Strauchbewuchs gibt, die Hunde vor dem Überlaufen 
auf den Spazierweg hindern könnten. Besonders für Radfahrer würde dadurch eine potenzielle Un-
fallgefahr durch frei laufende Hunde geschaffen.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3983/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.12.2017
Erstellt
19.12.2017 09:49