3983/2017
Hundefreilaufflächen in Vogelsang
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 3983/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Hundefreilaufflächen in Vogelsang An/1672/2017 - Beschluss in der Sitzung am 04.12.2017 Entsprechend dem Antrag der FDP und der Piraten-Fraktion hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld in der oben genannten Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob es mög- lich ist, im Stadtteil Vogelsang weitere Hundefreilaufflächen einzurichten. Mitteilung der Verwaltung: Anlass zur Einrichtung von Hundefreilaufflächen war das Inkrafttreten des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) am 01.01.2003. Seitdem sind alle Hunde generell an geeigneten Leinen zu führen, eine Ausnahme von dieser Anleinpflicht besteht nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbe- reichen. Die Stadt Köln war dadurch gehalten, diese Freilaufzonen einzurichten. Das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen hatte daher geeignete Hundefreilaufflächen vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit der neuen Grünflächenordnung zunächst den Bezirksvertretungen vorgestellt und mit Beschluss des Rates der Stadt Köln im März 2003 rechtsgültig wurden. Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedel- ten Stadtgebiet Köln gestaltete sich schwierig und konnte nur unter Abwägung der verschiedenen Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hun- dehaltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch freilaufende Hunde beeinträchtigt oder gar gefährdet sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der Freilaufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier – wie in allen öffentlichen Grünanlagen – verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Generell ist es problematisch, es jedem Bürger mit und ohne Hund Recht zu machen, da den Tieren eine artgerechte Bewegungsfreiheit zugestanden werden muss. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat bei der Auswahl der Grünanlagen, in denen Hundefreilaufflächen eingerichtet wer- den mussten, darauf geachtet, dass den Menschen, die Angst vor unangeleinten Hunden haben, auch weiterhin genügend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung im öffentlichen Grün zur Verfügung stehen. Naturgemäß kann nicht jedem Hundehalter eine Hundefreilauffläche in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnsitz zur Verfügung gestellt werden, das würde auch der Zielsetzung des Landeshundegesetzes entgegen wirken, öffentliche Flächen sicherer zu machen. Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es insgesamt sieben Hundefreilaufflächen, die wie folgt verteilt sind: 2 Stadtteil Lage genaue Beschrei- bung Fläche in Quadrat- meter Zone Nummer Bickendorf Feltenstraße bis Alter Friedhof östlich der Emilstraße 10.118 27 Bocklemünd/Mengenich Buschweg- Schuhmacherring nordöstlich des Busch- weges 44.550 31 Bocklemünd/Mengenich ehemalige KVB- Trasse Trasse zwischen Kurt- Weill-Weg und Ollen- hauerring 3.499 29 Bocklemünd/Mengenich Nüssenberger Straße, ehemalige KVB- Trasse Trasse zwischen Kurt- Weill-Weg und Ollen- hauerring 3.866 30 Neuehrenfeld Parkgürtel Wöhler- straße parallel zu Autobahn A 57 bis Wöhlerstraße 31.655 87 Neuehrenfeld Takufeld Ecke Subbelrather Straße/Äußere Kanal- straße 10.498 26 Ossendorf Bürgerpark Nord zwischen Butzweiler- straße und Autobahn 202.954 32 Ossendorf Feltenstraße bis Alter Friedhof östlich der Emilstraße 1.827 27 Vogelsang Siedlung Vogelsang nordöstlich des Bach- stelzenweges 27.219 28 Wie aus der Liste ersichtlich, ist der Stadtteil Vogelsang bereits mit einer verhältnismäßig großen Hundefreilauffläche ausgestattet. Sie liegt relativ zentral von der Wohnbebauung erreichbar. In Vo- gelsang gibt es lediglich zwei weitere Parkanlagen nördlich des Goldammerweges und nördlich des Rotschwänzchenweges mit geringerem Flächenumfang, welche der Bevölkerung für ihre Freizeitnut- zungen erhalten bleiben sollten. 3 4 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann daher die Einrichtung einer weiteren Hundefrei- lauffläche im Stadtteil Vogelsang nicht befürworten, insbesondere da es in den zwei weiteren Grünan- lagen keine räumlichen Abgrenzungen durch Strauchbewuchs gibt, die Hunde vor dem Überlaufen auf den Spazierweg hindern könnten. Besonders für Radfahrer würde dadurch eine potenzielle Un- fallgefahr durch frei laufende Hunde geschaffen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3983/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.12.2017
- Erstellt
- 19.12.2017 09:49