2019/0186
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Aufstellungsbeschluss)
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2019/0186
6802 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0186
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße –
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 07.06.2019
Beschlussvorschlag :
Der Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – soll für den östlichen Teilbereich zwischen
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße (Geltungsbereich
s. Abb. 2 S. 4) aufgehoben werden. Die Aufhebung dieses Teilbereichs ist erfo rderlich, weil die
Festsetzungen des Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare
Grundstücksfläche funktionslos sind und die Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung
nicht mehr weiter verfolgt wird.
Mit diesem Aufstellungsbe schluss stimmt die Stadtverordnetenversammlung der Einleitung des
Aufhebungsverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0186 vom 07.06.2019:
Der seit 29.01.1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – für das Gebiet
zwischen Ingelheimer Straße, Groß Gerauer Weg, Kattreinstraße und Bessunger Straße wurde
in der Vergangenheit bereits im westlichen Teilbereich durch den Bebauungsplan W 6.2 -
Ingelheimer Straße / Niersteiner Straße - (rechtskräftig seit 27.08.1985) und seiner
Teiländerung durch den Bebauungsplan W 6.2.1 – Wendeplatz Ingelheimer Straße –
(rechtskräftig seit 16.12.1986) überplant (s. Abb. 1).
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 6 und seine Teilaufhebungen (ohne Maßstab)
Mit dem am 30.06.2018 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des
Ingelheimer Gartens – wurde die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des
Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) für Wohnzwecke gesichert.
Im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 erfolgte die 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Rechtskraft am 27.06.2018) für die Fläche des ehemaligen EAD -
- 4 -
Betriebsgeländes sowie für das Areal des Technischen Stadthauses. Die Flächendarstellung
des Flächennutzungsplans wurde von gemischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in
Wohnbaufläche geändert.
Östliche Teilaufhebung
Der Bebauungsplan W 6 soll nun in seinem östlichen Teilbereich für das Gebiet zwischen
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße aufgehoben
werden (s. Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten Teilaufhebung).
Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Danach gilt für die Aufhebung von Bebauungsplänen der gleiche Verfahrensablauf wie bei der
Aufstellung. Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs des Bebauungsplans W 6 wird im sog.
Normalverfahren vollzogen.
Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6
(ohne Maßstab)
- 5 -
Der rechtskräftige Bebauungsplan W 6.4 ändert den Teilbereich des Bebauungsplans W 6 im
Gebiet des ehemaligen EAD-Geländes. Im östlichen Teilbereich des W 6 verbleiben das Gebiet
des denkmalgeschützten Ensembles (Techn. Stadthaus) und eine kleine nordöstliche Teilfläche
der Ingelheimer Straße, die als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt ist. Letzt
genannte Fläche verblieb nach der Überplanung durch den Bebauungsplan W 6.4 als
Restfläche und soll ebenfalls förmlich aufgehoben werden. Sie wird weiterhin als öffentliche
Straßenverkehrsfläche genutzt (s. Abb. 1).
Im Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles setzt der seit 1971 rechtskräftige
Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – die Art der Nutzung als Sondergebiet mit
Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer
GRZ 0,25 und GFZ 1,5 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse reicht von II - bis XIV-Geschosse
(s. Abb. 3 unten).
Abb. 3: Auszug aus dem Bebauungsplan W 6 im Bereich der ehem. Artillerie-Kaserne
(ohne Maßstab)
- 6 -
Die Gesamtanlage ‚Neue Artillerie-Kaserne Bessunger Straße 125 - 127‘ wurde zwischen 1986
und 1994 (Erscheinungsjahr der Denkmaltopographie) unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund
des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und Freiflächen zu
erhalten. Eine Planverwirklichung des W 6 in diesem Teilbereich ist daher nicht mehr möglich.
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche
des Bebauungsplans W 6 sind funktionslos und sind somit nicht mehr anzuwenden. Die Art der
baulichen Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für Verwaltung“ wird nicht mehr weiterverfolgt, da
die technischen Ämter neue Verwaltungsstandorte beziehen werden und das Gelände bis
spätestens 2021 vollständig freigezogen sein soll. Um eine Nachnutzung für andere
Nutzungsarten zu ermöglichen, ist eine Teilaufhebung erforderlich.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 betrifft auch das Gebiet des ehemaligen EAD-
Geländes, so dass auch für diesen Teilbereich bei eventuellem Wegfall des Bebauungsplans
W 6.4 der Bebauungsplan W 6 nicht wieder angewendet werden muss.
Nach der geplanten Teilaufhebung wird das Gebiet des denkmalgeschützt en Ensembles
planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und
Freiflächen zu erhalten und Maßnahmen (wie Umgestaltung, Instandsetzung) am
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern einer Genehmigung durch die
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Nach der östlichen Teilaufhebung für den östlichen Teilbereich des Bebauungsplans W 6 wird
die städtebauliche Ordnung und Qualität für das Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB
sowie durch den Denkmalschutz gesichert und es bedarf keiner weiteren Planaufstellung.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
244 Zeichen
Punkt 20: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0186) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD und UWIGA
anlage 4
207 Zeichen
Punkt 28: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0186) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
anlage 1
6847 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0186
Magistratsbeschluss-Nr.
259
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße –
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 07.06.2019
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – soll für den östlichen Teilbereich zwischen
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße (Geltungsbereich
s. Abb. 2 S. 4) aufgehoben werden. Die Aufhebung dieses Teilbereichs ist erforderlich, weil die
Festsetzungen des Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare
Grundstücksfläche funktionslos sind und die Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung
nicht mehr weiter verfolgt wird.
Mit diesem Aufstellungsbeschluss stimmt die Stadtverordnetenversammlung der Einleitung des
Aufhebungsverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0186 vom 07.06.2019:
Der seit 29.01.1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – für das Gebiet
zwischen Ingelheimer Straße, Groß Gerauer Weg, Kattreinstraße und Bessunger Straße wurde
in der Vergangenheit bereits im westlichen Teilbereich durch den Bebauungsplan W 6.2 -
Ingelheimer Straße / Niersteiner Straße - (rechtskräftig seit 27.08.1985) und seiner
Teiländerung durch den Bebauungsplan W 6.2.1 – Wendeplatz Ingelheimer Straße –
(rechtskräftig seit 16.12.1986) überplant (s. Abb. 1).
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 6 und seine Teilaufhebungen (ohne Maßstab)
Mit dem am 30.06.2018 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des
Ingelheimer Gartens – wurde die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des
Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) für Wohnzwecke gesichert.
- 5 -
Im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 erfolgte die 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Rechtskraft am 27.06.2018) für die Fläche des ehemaligen EAD-
Betriebsgeländes sowie für das Areal des Technischen Stadthauses. Die Flächendarstellung
des Flächennutzungsplans wurde von gemischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in
Wohnbaufläche geändert.
Östliche Teilaufhebung
Der Bebauungsplan W 6 soll nun in seinem östlichen Teilbereich für das Gebiet zwischen
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße aufgehoben
werden (s. Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten Teilaufhebung).
Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Danach gilt für die Aufhebung von Bebauungsplänen der gleiche Verfahrensablauf wie bei der
Aufstellung. Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs des Bebauungsplans W 6 wird im sog.
Normalverfahren vollzogen.
- 6 -
Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6
(ohne Maßstab)
Der rechtskräftige Bebauungsplan W 6.4 ändert den Teilbereich des Bebauungsplans W 6 im
Gebiet des ehemaligen EAD-Geländes. Im östlichen Teilbereich des W 6 verbleiben das Gebiet
des denkmalgeschützten Ensembles (Techn. Stadthaus) und eine kleine nordöstliche Teilfläche
der Ingelheimer Straße, die als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt ist. Letzt
genannte Fläche verblieb nach der Überplanung durch den Bebauungsplan W 6.4 als
Restfläche und soll ebenfalls förmlich aufgehoben werden. Sie wird weiterhin als öffentliche
Straßenverkehrsfläche genutzt (s. Abb. 1).
Im Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles setzt der seit 1971 rechtskräftige
Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – die Art der Nutzung als Sondergebiet mit
- 7 -
Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer
GRZ 0,25 und GFZ 1,5 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse reicht von II- bis XIV-Geschosse
(s. Abb. 3 unten).
Abb. 3: Auszug aus dem Bebauungsplan W 6 im Bereich der ehem. Artillerie-Kaserne
(ohne Maßstab)
Die Gesamtanlage ‚Neue Artillerie-Kaserne Bessunger Straße 125 - 127‘ wurde zwischen 1986
und 1994 (Erscheinungsjahr der Denkmaltopographie) unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund
des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und Freiflächen zu
erhalten. Eine Planverwirklichung des W 6 in diesem Teilbereich ist daher nicht mehr möglich.
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche
des Bebauungsplans W 6 sind funktionslos und sind somit nicht mehr anzuwenden. Die Art der
baulichen Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für Verwaltung“ wird nicht mehr weiterverfolgt, da
die technischen Ämter neue Verwaltungsstandorte beziehen werden und das Gelände bis
spätestens 2021 vollständig freigezogen sein soll. Um eine Nachnutzung für andere
Nutzungsarten zu ermöglichen, ist eine Teilaufhebung erforderlich.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 betrifft auch das Gebiet des ehemaligen EAD-
Geländes, so dass auch für diesen Teilbereich bei eventuellem Wegfall des Bebauungsplans
W 6.4 der Bebauungsplan W 6 nicht wieder angewendet werden muss.
Nach der geplanten Teilaufhebung wird das Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles
planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und
Freiflächen zu erhalten und Maßnahmen (wie Umgestaltung, Instandsetzung) am
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern einer Genehmigung durch die
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Nach der östlichen Teilaufhebung für den östlichen Teilbereich des Bebauungsplans W 6 wird
die städtebauliche Ordnung und Qualität für das Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB
sowie durch den Denkmalschutz gesichert und es bedarf keiner weiteren Planaufstellung.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 2
245 Zeichen
Punkt 12: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0186) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Niersteiner Straße
- Ingelheimer Straße
- Groß-Gerauer Weg
- Bessunger Straße 125
- Kattreinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0186
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00