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2019/0186

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 07.06.2019

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2019/0186

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2019/0186

6802 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.06.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0186 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 07.06.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – soll für den östlichen Teilbereich zwischen 
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße (Geltungsbereich 
s. Abb. 2 S. 4) aufgehoben werden. Die Aufhebung dieses Teilbereichs ist erfo rderlich, weil die 
Festsetzungen des Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare 
Grundstücksfläche funktionslos sind und die Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung 
nicht mehr weiter verfolgt wird.  
Mit diesem Aufstellungsbe schluss stimmt die Stadtverordnetenversammlung der Einleitung des 
Aufhebungsverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0186 vom 07.06.2019:  
Der seit 29.01.1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – für das Gebiet 
zwischen Ingelheimer Straße, Groß Gerauer Weg, Kattreinstraße und Bessunger Straße wurde 
in der Vergangenheit bereits im westlichen Teilbereich durch den Bebauungsplan W 6.2 - 
Ingelheimer Straße / Niersteiner Straße - (rechtskräftig seit 27.08.1985) und seiner 
Teiländerung durch den Bebauungsplan W 6.2.1 – Wendeplatz Ingelheimer Straße – 
(rechtskräftig seit 16.12.1986) überplant (s. Abb. 1).  
 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 6 und seine Teilaufhebungen (ohne Maßstab)  
Mit dem am 30.06.2018 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des 
Ingelheimer Gartens – wurde die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des 
Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) für Wohnzwecke gesichert.  
Im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 erfolgte die 12. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (Rechtskraft am 27.06.2018) für die Fläche des ehemaligen EAD -

- 4 - 
Betriebsgeländes sowie für das Areal des Technischen Stadthauses. Die Flächendarstellung 
des Flächennutzungsplans wurde von gemischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in 
Wohnbaufläche geändert. 
 
Östliche Teilaufhebung 
Der Bebauungsplan W 6 soll nun in seinem östlichen Teilbereich für das Gebiet zwischen 
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße aufgehoben 
werden (s. Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten Teilaufhebung). 
Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). 
Danach gilt für die Aufhebung von Bebauungsplänen der gleiche Verfahrensablauf wie bei der 
Aufstellung. Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs des Bebauungsplans W 6 wird im sog. 
Normalverfahren vollzogen.  
 
Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6  
(ohne Maßstab)

- 5 - 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan W 6.4 ändert den Teilbereich des Bebauungsplans W 6 im 
Gebiet des ehemaligen EAD-Geländes. Im östlichen Teilbereich des W 6 verbleiben das Gebiet 
des denkmalgeschützten Ensembles (Techn. Stadthaus) und eine kleine nordöstliche Teilfläche 
der Ingelheimer Straße, die als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt ist. Letzt 
genannte Fläche verblieb nach der Überplanung durch den Bebauungsplan W 6.4 als 
Restfläche und soll ebenfalls förmlich aufgehoben werden. Sie wird weiterhin als öffentliche 
Straßenverkehrsfläche genutzt (s. Abb. 1).  
Im Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles setzt der seit 1971 rechtskräftige 
Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – die Art der Nutzung als Sondergebiet mit 
Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer 
GRZ 0,25 und GFZ 1,5 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse reicht von II - bis XIV-Geschosse 
(s. Abb. 3 unten).  
 
 
Abb. 3: Auszug aus dem Bebauungsplan W 6 im Bereich der ehem. Artillerie-Kaserne 
(ohne Maßstab)

- 6 - 
 
 
Die Gesamtanlage ‚Neue Artillerie-Kaserne Bessunger Straße 125 - 127‘ wurde zwischen 1986 
und 1994 (Erscheinungsjahr der Denkmaltopographie) unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund 
des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und Freiflächen zu 
erhalten. Eine Planverwirklichung des W 6 in diesem Teilbereich ist daher nicht mehr möglich. 
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche 
des Bebauungsplans W 6 sind funktionslos und sind somit nicht mehr anzuwenden. Die Art der 
baulichen Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für Verwaltung“ wird nicht mehr weiterverfolgt, da 
die technischen Ämter neue Verwaltungsstandorte beziehen werden und das Gelände bis 
spätestens 2021 vollständig freigezogen sein soll. Um eine Nachnutzung für andere 
Nutzungsarten zu ermöglichen, ist eine Teilaufhebung erforderlich. 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 betrifft auch das Gebiet des ehemaligen EAD-
Geländes, so dass auch für diesen Teilbereich bei eventuellem Wegfall des Bebauungsplans 
W 6.4 der Bebauungsplan W 6 nicht wieder angewendet werden muss.  
Nach der geplanten Teilaufhebung wird das Gebiet des denkmalgeschützt en Ensembles 
planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich 
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die 
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.  
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und 
Freiflächen zu erhalten und Maßnahmen (wie Umgestaltung, Instandsetzung) am 
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern einer Genehmigung durch die 
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.  
Nach der östlichen Teilaufhebung für den östlichen Teilbereich des Bebauungsplans W 6 wird 
die städtebauliche Ordnung und Qualität für das Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB 
sowie durch den Denkmalschutz gesichert und es bedarf keiner weiteren Planaufstellung. 
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

anlage 3

244 Zeichen

Punkt 20: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0186) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: AfD und UWIGA

anlage 4

207 Zeichen

Punkt 28: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0186) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

anlage 1

6847 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.06.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0186 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
259 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 07.06.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – soll für den östlichen Teilbereich zwischen 
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße (Geltungsbereich 
s. Abb. 2 S. 4) aufgehoben werden. Die Aufhebung dieses Teilbereichs ist erforderlich, weil die 
Festsetzungen des Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare 
Grundstücksfläche funktionslos sind und die Festsetzung über die Art der  baulichen Nutzung 
nicht mehr weiter verfolgt wird.  
Mit diesem Aufstellungsbeschluss stimmt die Stadtverordnetenversammlung der Einleitung des 
Aufhebungsverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0186 vom 07.06.2019:  
Der seit 29.01.1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – für das Gebiet 
zwischen Ingelheimer Straße, Groß Gerauer Weg, Kattreinstraße und Bessunger Straße wurde 
in der Vergangenheit bereits im westlichen Teilbereich durch den Bebauungsplan W 6.2 - 
Ingelheimer Straße / Niersteiner Straße - (rechtskräftig seit 27.08.1985) und seiner 
Teiländerung durch den Bebauungsplan W 6.2.1 – Wendeplatz Ingelheimer Straße – 
(rechtskräftig seit 16.12.1986) überplant (s. Abb. 1).  
 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 6 und seine Teilaufhebungen (ohne Maßstab) 
Mit dem am 30.06.2018 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des 
Ingelheimer Gartens – wurde die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des 
Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) für Wohnzwecke gesichert.

- 5 - 
Im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 erfolgte die 12. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (Rechtskraft am 27.06.2018) für die Fläche des ehemaligen EAD-
Betriebsgeländes sowie für das Areal des Technischen Stadthauses. Die Flächendarstellung 
des Flächennutzungsplans wurde von gemischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in 
Wohnbaufläche geändert. 
 
Östliche Teilaufhebung 
Der Bebauungsplan W 6 soll nun in seinem östlichen Teilbereich für das Gebiet zwischen 
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße aufgehoben 
werden (s. Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten Teilaufhebung). 
Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). 
Danach gilt für die Aufhebung von Bebauungsplänen der gleiche Verfahrensablauf wie bei der 
Aufstellung. Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs des Bebauungsplans W 6 wird im sog. 
Normalverfahren vollzogen.

- 6 - 
 
Abb. 2: Geltungsbereich der geplanten östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6  
(ohne Maßstab) 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan W 6.4 ändert den Teilbereich des Bebauungsplans W 6 im 
Gebiet des ehemaligen EAD-Geländes. Im östlichen Teilbereich des W 6 verbleiben das Gebiet 
des denkmalgeschützten Ensembles (Techn. Stadthaus) und eine kleine nordöstliche Teilfläche 
der Ingelheimer Straße, die als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt ist. Letzt 
genannte Fläche verblieb nach der Überplanung durch den Bebauungsplan W 6.4 als 
Restfläche und soll ebenfalls förmlich aufgehoben werden. Sie wird weiterhin als öffentliche 
Straßenverkehrsfläche genutzt (s. Abb. 1).  
Im Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles setzt der seit 1971 rechtskräftige 
Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – die Art der Nutzung als Sondergebiet mit

- 7 - 
Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer 
GRZ 0,25 und GFZ 1,5 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse reicht von II- bis XIV-Geschosse 
(s. Abb. 3 unten).  
 
 
Abb. 3: Auszug aus dem Bebauungsplan W 6 im Bereich der ehem. Artillerie-Kaserne 
(ohne Maßstab) 
 
 
Die Gesamtanlage ‚Neue Artillerie-Kaserne Bessunger Straße 125 - 127‘ wurde zwischen 1986 
und 1994 (Erscheinungsjahr der Denkmaltopographie) unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund 
des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und Freiflächen zu 
erhalten. Eine Planverwirklichung des W 6 in diesem Teilbereich ist daher nicht mehr möglich. 
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche 
des Bebauungsplans W 6 sind funktionslos und sind somit nicht mehr anzuwenden. Die Art der 
baulichen Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für Verwaltung“ wird nicht mehr weiterverfolgt, da

die technischen Ämter neue Verwaltungsstandorte beziehen werden und das Gelände bis 
spätestens 2021 vollständig freigezogen sein soll. Um eine Nachnutzung für andere 
Nutzungsarten zu ermöglichen, ist eine Teilaufhebung erforderlich. 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 betrifft auch das Gebiet des ehemaligen EAD-
Geländes, so dass auch für diesen Teilbereich bei eventuellem Wegfall des Bebauungsplans 
W 6.4 der Bebauungsplan W 6 nicht wieder angewendet werden muss.  
Nach der geplanten Teilaufhebung wird das Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles 
planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich 
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die 
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.  
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und 
Freiflächen zu erhalten und Maßnahmen (wie Umgestaltung, Instandsetzung) am 
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern einer Genehmigung durch die 
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.  
Nach der östlichen Teilaufhebung für den östlichen Teilbereich des Bebauungsplans W 6 wird 
die städtebauliche Ordnung und Qualität für das Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB 
sowie durch den Denkmalschutz gesichert und es bedarf keiner weiteren Planaufstellung. 
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 2

245 Zeichen

Punkt 12: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0186) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 259
TOP 20
TOP 28
TOP 12

Orte (5)

  • Niersteiner Straße
  • Ingelheimer Straße
  • Groß-Gerauer Weg
  • Bessunger Straße 125
  • Kattreinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0186
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00