2429/2021
Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser Landstraße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße (AN/1367/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2693 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 2429/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser Landstraße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße (AN/1367/2021) Die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Nippes bat um die Beantwortung fol- gender Fragen: 1. Warum wurde dem Sportverein die Nutzungsmöglichkeit entzogen? 2. Warum hat die Stadtverwaltung die anderweitige Vermarktung der Fläche als “unumgänglich” bezeichnet? 3. Welche Nutzung ist für das Gelände vorgesehen? 4. (Diese Frage ist für den nichtöffentlichen Teil:) Wer hat Interesse an einem Erwerb bekundet? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem Sportverein auch künftig eine Nutzung dieser Fläche zu gestatten und das dort entstandene Biotop auf Dauer zu erhalten und ggf. weiter aufzuwerten? Stellungnahme der Verwaltung: Frage 1: Es trifft nicht zu, dass dem Verein die Nutzungsmöglichkeit entzogen wurde. Vielmehr nutzt der Ver- ein die städtische Fläche weiterhin. Richtig ist, dass dem Verein in Gesprächen sowie mit Schreiben vom 08.02.2021 mitgeteilt wurde, dass die Vermarktung der Fläche vorgesehen ist und voraussichtlich nach dem Ende der Golfsaison Ende 2021 eine weitere Golfnutzung auf einer Teilfläche nicht mehr möglich sein wird. Zugleich wur- de dem Verein mitgeteilt, dass die laufenden Verkaufsgespräche auch mit dem Ziel geführt werden, die Golfnutzung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Der Verein hatte sich in einem Anwaltsvergleich vom 14.12.1998 verpflichtet, die ihm überlassene Fläche klaglos zu räumen. Frage 2: Die Vermarktung der Fläche ist unumgänglich, um sie der im Bebauungsplan dokumentierten stadt- entwicklungspolitischen Zweckbestimmung als Industriegebiet zuzuführen. Frage 3: Auf dem Gelände ist die Ansiedlung eines Industriebetriebs vorgesehen, um die Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen, sowie Gewerbesteuereinnahmen zu generieren. 2 Frage 4: Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil. Frage 5: Eine Kombination aus Golfplatz/Industriebetrieb ist nicht möglich. Daher wurde dem Verein eine Er- satzfläche im Kölner Norden angeboten, die bauplanungsrechtlich als Golfplatz ausgewiesen ist. Die- ses Angebot hat der Verein ausgeschlagen. Wenn, wie zuweilen vorgetragen, auf der Restfläche kein Golfbetrieb mehr möglich ist, können die ökologisch minderwertigen Greens für Ausgleichsmaßnahmen insbesondere für Kröten und Eidech- sen hergerichtet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Neusser Landstraße
- Geestemünder Straße
- Franz-Greiß-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2429/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.07.2021
- Erstellt
- 25.06.2021 13:33