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2429/2021

Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser Landstraße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße (AN/1367/2021)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2693 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 2429/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
 
Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser Landstraße/Geestemünder 
Straße/Franz-Greiß-Straße (AN/1367/2021) 
Die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Nippes bat um die Beantwortung fol-
gender Fragen: 
 
1. Warum wurde dem Sportverein die Nutzungsmöglichkeit entzogen? 
2. Warum hat die Stadtverwaltung die anderweitige Vermarktung der Fläche als “unumgänglich” 
bezeichnet? 
3. Welche Nutzung ist für das Gelände vorgesehen? 
4. (Diese Frage ist für den nichtöffentlichen Teil:) Wer hat Interesse an einem Erwerb bekundet? 
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem Sportverein auch künftig eine Nutzung dieser 
Fläche zu gestatten und das dort entstandene Biotop auf Dauer zu erhalten und ggf. weiter 
aufzuwerten? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Frage 1: 
Es trifft nicht zu, dass dem Verein die Nutzungsmöglichkeit entzogen wurde. Vielmehr nutzt der Ver-
ein die städtische Fläche weiterhin. 
 
Richtig ist, dass dem Verein in Gesprächen sowie mit Schreiben vom 08.02.2021 mitgeteilt wurde, 
dass die Vermarktung der Fläche vorgesehen ist und voraussichtlich nach dem Ende der Golfsaison 
Ende 2021 eine weitere Golfnutzung auf einer Teilfläche nicht mehr möglich sein wird. Zugleich wur-
de dem Verein mitgeteilt, dass die laufenden Verkaufsgespräche auch mit dem Ziel geführt werden, 
die Golfnutzung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.  
 
Der Verein hatte sich in einem Anwaltsvergleich vom 14.12.1998 verpflichtet, die ihm überlassene 
Fläche klaglos zu räumen. 
 
 
Frage 2: 
Die Vermarktung der Fläche ist unumgänglich, um sie der im Bebauungsplan dokumentierten stadt-
entwicklungspolitischen Zweckbestimmung als Industriegebiet zuzuführen.  
 
 
Frage 3: 
Auf dem Gelände ist die Ansiedlung eines Industriebetriebs vorgesehen, um die Ausbildungs- und 
Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen, sowie Gewerbesteuereinnahmen zu generieren.

2 
 
 
Frage 4: 
Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil. 
 
 
Frage 5: 
Eine Kombination aus Golfplatz/Industriebetrieb ist nicht möglich. Daher wurde dem Verein eine Er-
satzfläche im Kölner Norden angeboten, die bauplanungsrechtlich als Golfplatz ausgewiesen ist. Die-
ses Angebot hat der Verein ausgeschlagen. 
 
Wenn, wie zuweilen vorgetragen, auf der Restfläche kein Golfbetrieb mehr möglich ist, können die 
ökologisch minderwertigen Greens für Ausgleichsmaßnahmen insbesondere für Kröten und Eidech-
sen hergerichtet werden.

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Neusser Landstraße
  • Geestemünder Straße
  • Franz-Greiß-Straße

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Details

Aktenzeichen
2429/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.07.2021
Erstellt
25.06.2021 13:33