V/0077/2010
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 "Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster"
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Beschlussvorlage
13320 Zeichen
V/0077/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat OB / Dezernat II
Betrifft
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 "Rathaus öffnen:
Bürgerhaushalt für Münster"
Beratungsfolge
03.02.2010 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss nimmt die bisherigen, in der Begründung dargestellten Aktivitäten der
Verwaltung für eine stärkere Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam mit interes-
sierten Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern zu erarbeiten, diese
im federführenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften abzustimmen
und über die weiteren Umsetzungsschritte regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Ausgangslage
Bürgerschaftliches Engagement ist eine zentrale Grundlage lokaler Demokratie. Ohne das vielfälti-
ge, uneigennützige Engagement zahlloser Bürgerinnen und Bürger ist ein Gemeinwesen wie eine
Kommune nicht vorstellbar. Die Unterschiedlichk eit des Engagements stellt aber wiederum die
lokale Demokratie vor neue Herausforderungen. So ist seit einigen Jahren, wenn nicht Jahrzehn-
ten, die Tendenz festzustellen, dass kommunalpolitische Entscheidungen kritisch hinterfragt wer-
den und der (legitime) Versuch unternommen wird, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Dies
kann beispielsweise durch Gründung von Bürgerinitiativen, verstärkten Kontakt zur Verwaltung
bzw. zu politischen Parteien oder durch Hinweise an die Medienberichterstattung geschehen, weil
diese Einflussnahmemöglichkeiten einen direkteren und unmittelbareren Erfolg zu versprechen
scheinen.
Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass die räumliche Umgebung an sozialer Bedeutung ver-
liert. Die Herausforderung besteht hier darin, zwischen überörtlichen Angeboten und dem Privatbe-
reich – insbesondere in Zeiten zunehmender Bedeutung des Internets – den lokalen, räumlichen
Bezug dauerhaft zu erhalten und möglichst noch zu stärken.
Vorlagen-Nr.:
V/0077/2010
Auskunft erteilen:
Herr Uetz / Herr Möller
Ruf:
492 - 60 20 / - 70 22
E-Mail:
Uetz@stadt-muenster.de
MoellerFrank@stadt-muenster.de
Datum:
21.01.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0077/2010
Gründe für einen Bürgerhaushalt
Um den oben genannten Herausforderungen zu begegnen, kann sich das Instrument des Bürger-
haushalts anbieten. Die Gründe, die für die Einführung eines idealtypischen Bürgerhaushalts spre-
chen, sind zahlreich, darunter
- mehr Akzeptanz für die Haushaltslage und den Haushalt an sich bei besser abgestimmten
Prioritäten,
- eine Aktivierung von Bürgerinnen- und Bürgerengagement
- eine höhere Effizienz des Verwaltungshandelns durch Einbeziehung von Bürgerinnen- und
Bürgerwissen,
- ein stärkeres Kostenbewusstsein bei allen Beteiligten und letztlich auch
- die Förderung der Demokratie.
Bereits bestehende Beteiligungsrechte
Auch heute schon stehen Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Beteiligungsrechte zu. Dazu
gehören
- das Unterrichtungsrecht,
- Anregungen und Beschwerden,
- Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner,
- Einwohneranträge,
- Bürgerbegehren / Bürgerentscheide und
- die Bürgerbeteiligung bei der Stadtplanung
- und Beteiligungsmöglichkeiten nach verschiedenen Fachgesetzen (z. B. Landschaftsgesetz
NRW).
Trotz dieses insgesamt recht umfangreichen Instrumentariums lässt sich grundsätzlich für die
kommunale Ebene feststellen, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Beteiligungsrechte (oder
bestehende Fristen) nicht kennen oder nicht in Anspruch nehmen möchten. Auch diese Erkenntnis
stützt die Idee, neue Formen der Bürgerbeteiligung zu prüfen.
Antrag der CDU-Fraktion
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 16. November 2009 (siehe Anlage 2 dieser Vorlage) hatte zum
Inhalt, die Verwaltung zu beauftragen, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürger-
haushaltes zu entwickeln und vorzuschlagen.
In einem ersten Schritt sollten die Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Form über den Haus-
halt informiert werden. Die Ergebnisse sollten in verschiedenen, jeweils geeigneten Formaten prä-
sentiert werden (z. B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveranstaltung).
In einem zweiten Schritt sollten geeignete Wege zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung (Meinungs-
äußerungen, Vorschläge, Anregungen) im Rahmen des Haushaltsberatungsverfahrens vorgese-
hen werden. Die Bürgerbeteiligung sollte dabei über verschiedene Wege (Internet, im Rahmen von
Veranstaltungen, schriftlich) erfolgen können. Die Hinweise, Anregungen und Vorschläge sollten
anschließend an die Fraktionen, die Ratsgruppe und den Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster
weitergeleitet werden.
Nach Verabschiedung des Haushalts sollte den Bürgerinnen und Bürgern dokumentiert werden,
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.
Der Antrag ist in der Sitzung des Rates am 9. Dezember 2009 an den Hauptausschuss verwiesen
worden. Diese Vorlage stellt den ersten Schritt der Umsetzung dar.
- 3 -
V/0077/2010
Zukünftige Haushaltssteuerung und Haushaltsentwicklung in Münster
Ebenfalls in der Sitzung am 9. Dezember 2009 hat der Rat mit der Vorlage V/0743/2009 Grundsät-
ze für die zukünftige Haushaltssteuerung und Haushaltsentwicklung in Münster beschlossen. Einer
der Grundsätze lautete:
„Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger vor der Verabschiedung des Haushalts
durch den Rat werden weiter gestärkt.“ (Beschlusspunkt 4.2 der Vorlage V/0743/2009)
Was ist ein „Bürgerhaushalt“?
In der Literatur ist die Frage untersucht worden, was einen Bürgerhaushalt von anderen Formen
der Bürgerbeteiligung (z. B. Lokale Agenda 21, Quartiersfonds) unterscheidet. Dabei wurden die
folgenden fünf Aspekte herausgearbeitet:
1
1. Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenz-
te Ressourcen.
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eige-
nen politischen oder administrativen Kompetenzen statt.
3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren.
4. Der Bürgerhaushalt beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess.
5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft dahingehend ablegen, inwieweit die im Verfahren
geäußerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
„Bausteine“ eines Bürgerhaushalts
Wenn stärkere Bürgerbeteiligungsformen erfolgreich sein sollen, müssen drei Anforderungen an
den Beteiligungsprozess gestellt werden: Erstens muss der Prozess ergebnisoffen sein, d. h., es
darf keine wesentlichen Vorfestlegungen (beispielsweise durch Verwaltung oder Politik) geben.
Zweitens muss der Prozess möglichst frühzei tig begonnen werden, um Einflussnahmemöglichkei-
ten für die Bürgerinnen und Bürger offen zu halten. Drittens müssen die Einflussmöglichkeiten aller
am Prozess Beteiligten (und vom Ergebnis Betroffenen) fair ausgestaltet sein. Insgesamt darf je-
doch nicht aus dem Blick geraten, da ss es sich weiterhin um Beteiligungs
prozesse, nicht jedoch
um das Treffen von Entscheidungen handelt. Dies bleibt weiterhin das Primat der gewählten
Ratsmitglieder.
Zum weiteren Vorgehen stellt sich die Verwaltung einen Beteiligungsprozess vor, der aus den drei
Säulen
- Information,
- Konsultation / Kooperation und
- Rechenschaft
aufgebaut ist.
Geeignete Informationen
stellen eine wesentliche Voraussetzung für den öffentlichen Meinungsbil-
dungsprozess dar. Grundsätzlich kann der Zugang zu Informationen aktiv oder passiv gestaltet
werden. Passiv bedeutet, dass den Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfragen Informationen gelie-
fert werden, während der aktive Zugang auf der Informationsverbreitung in Eigeninitiative durch die
Verwaltung erfolgt. Die Verwaltung wird sich zukünftig vorrangig um eine aktive Informations-
verbreitung bemühen.
1 Vgl. Franzke, Jochen / Heinz Kleger (Hrsg.), Komm unaler Bürgerhaushalt in Theorie und Praxis am Bei-
spiel Potsdams, Potsdam 2006, S. 192 f.
- 4 -
V/0077/2010
Bei einer reinen Konsultation im Sinne von Befragung werden die Ergebnisse der Bürgerbeteili-
gung bzw. die entwickelten Vorschläge von der Verwaltung – und nicht von den Bürgerinnen und
Bürgern selbst – zusammengefasst, kommentiert und der Politik zur weiteren Beratung zur Verfü-
gung gestellt. Die Kooperation
geht dagegen einen Schritt weiter: Hier wird eine Gewichtung /
Schwerpunktsetzung bei den Vorschlägen, Anregungen und Hinweisen durch die Bürgerinnen und
Bürger selbst vorgenommen. Selbstverständlich kann dies nur in einem vorher abgestimmten und
akzeptierten Verfahren ablaufen.
Die letzte Säule, die ein Bürgerhaushalt leisten muss, besteht darin, Rechenschaft
abzulegen –
darüber, welche Vorschläge, Anregungen und Hinweise in den parlamentarischen Gremien eine
Mehrheit gefunden haben oder aber nicht aufgegriffen wurden.
Der Bürgerbeteiligungsprozess im Rahmen des Haushaltsverfahrens muss letztlich in mehreren
Stufen erfolgen, die nachfolgend beispielhaft und idealtypisch dargestellt sind:
Stufe 1: Mobilisierung von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung
Stufe 2: Informationen zum und über den Haushalt
Stufe 3: Entwicklung von Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger
Stufe 4: Beratung der Vorschläge / Festlegung von Empfehlungen
Stufe 5: Übergabe der Empfehlungen an die Politik
Stufe 6: Rechenschaft über die Umsetzung der Vorschläge
Stufe 7: Bewertung / Evaluation des Verfahrens.
Bürgerversammlung zum Haushalt und zu denkbaren Beteiligungsmöglichkeiten
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur stärkeren Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung hat
die Verwaltung zu einer ersten Bürgerversammlung eingeladen. Die Bürgerversammlung hat am
14. Januar 2010 in der Rüstkammer des Rathauses stattgefunden. Weit über 100 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer haben im Rathaus mit Oberbürgermeister Markus Lewe, Stadtkämmerin Helga
Bickeböller, dem Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, Alfons Reinkemeier, und dem
Büroleiter des Oberbürgermeisters, Rainer Uetz , über die aktuelle Haushaltslage, aber auch über
zukünftig denkbare Beteiligungsmöglichkeiten für alle Einwohnerinnen und Einwohner Münsters
diskutiert.
Eine Dokumentation der Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Auf der Ver-
sammlung ist neben der aktuellen Haushaltslage, den Eckpunkten des Haushalts 2010 und der
zukünftig geplanten Haushaltsstrategie vor allem über zukünftig denkbare Beteiligungsmöglichkei-
ten diskutiert worden. Der Vorschlag der Verwaltung, neue Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam
mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln, ist positiv aufgenommen worden.
Mit der Bürgerversammlung am 14. Januar ist ein erster Schritt auf den Stufen 1 und 2 des oben
dargestellten, idealtypischen Ablaufs erfolgt. Im Nachgang der Bürgerversammlung haben sich
bereits mehrere Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt, an einer „Kernarbeitsgruppe“ mitzuwirken,
die sich mit inhaltlichen und organisatorischen Fragestellungen zu Beteiligungsformen beschäfti-
gen soll.
In der konstituierenden (noch zu terminierenden) Sitzung der Kernarbeitsgruppe sollten Aufgaben-
stellung, Zielsetzung, Arbeitsprogramm und Verfahrensregeln gemeinsam mit der Verwaltung dis-
kutiert werden.
In der nächsten Sitzung des „erweiterten Kreises“ (= Bürgerversammlung) könnten Beispiele der
Information / Kommunikation aus anderen Städten vorgestellt und konkrete Aufträge zur Erstellung
von Informations- und Kommunikationswerkzeugen an die Kernarbeitsgruppe formuliert werden.
Nach Vorlage erster Ergebnisse und Vorschläge der Kernarbeitsgruppe könnten weitere Sitzungen
des erweiterten Kreises zur Fertigstellung des Kommunikationskonzepts stattfinden.
- 5 -
V/0077/2010
Abschließend sei noch erwähnt, dass die Verwaltung beabsichtigt, in den Folgejahren im Rahmen
von Bürgerumfragen das Thema „Haushalt und Finanz en“ aufzugreifen, um so eine zusätzliche
Informationsquelle für politische Schwerpunktsetzungen zu erschließen. Letztmalig ist mit der Bür-
gerumfrage 2003 das Thema Haushalt behandelt worden.
Weiteres Vorgehen
Wie unter Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage dargestellt, wird die Verwaltung regelmäßig im Aus-
schuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften über die weitere Entwicklung und weitere
Schritte auf dem Weg zu einem Bürgerhaushalt in Münster informieren. Wichtige Meilensteine
werden mit dem Ausschuss oder – bei besonderer Bedeutung – mit dem Rat im Vorfeld abge-
stimmt.
Mit der Einführung eines Bürgerhaushalts sind auch Kosten verbunden, insbesondere bei Hinzu-
ziehung eines externen Moderators und technischer Unterstützungsmaßnahmen. Diese Kosten
müssten im weiteren Prozess näher eruiert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die
möglicherweise im Jahr 2010 erforderlichen Finanzmittel durch den Gesamthaushalt getragen wer-
den können.
In Vertretung
gez. gez.
Lewe Bickeböller
Oberbürgermeister Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage 1: Dokumentation der Bürgerversammlung am 14. Januar 2010
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 "Rathaus öffnen:
Bürgerhaushalt für Münster"
V-0077-2010_Anlage1
17593 Zeichen
IKU GmbH · Olpe 39 · 44135 Dortmund · Tel. 0231_931103-0 · Fax. 0231_31894 · iku@iku-gmbh.de · www.iku-gmbh.de
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Dortmunder Volksbank · Konto 2606066900 · BLZ 44160014 · Sparkasse Dortmund · Konto 231004335 · BLZ 44050199
Steuernummer: 314/5705/4494 · UID (VAT): DE124654039
Bürgerversammlung zum
Haushalt Münster
am 14. Januar 2010
MünsterView.de/Heiner Witte
Rüstkammer im Stadtweinhaus
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
2
Ziele der Veranstaltung
Die Ziele der Veranstaltung sind:
• Vorstellung der Haushaltssituation
und künftigen Strategie
• Diskussion über Beteiligung der Bür-
ger im Rahmen der Haushaltsaufstel-
lung 2011
• Gewinnung von Teilnehmenden für
"Bürgergruppe"
Es geht in der Bürgerversammlung nicht darum
• Vorschläge für Sparmaßnahmen zu
sammeln
• Haushalt 2010 zu diskutieren.
Programm
1. Begrüßung OB Markus Lewe
2. Aktuelle Haushaltslage Kämmerin
Helga Bickeböller
3. Eckpunkte des Haushalts 2010 Amtsleiter Finanzen
und Beteiligungen
Alfons Reinkemeier
4. Künftige Haushaltsstrategie OB Markus Lewe
5. Gelegenheit für Nachfragen
6. Wie kann die Bürgerbeteiligung bei der
Haushaltsaufstellung in Münster aussehen?
OB Markus Lewe
7. Diskussion zur künftigen Bürgerbeteiligung
Hinweis:
Die Folien können unter www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php
heruntergeladen werden oder per Mail angefordert werden.
Weitere Informationen zum Prozess erhalten diejenigen, die sich während
der Veranstaltung in die Liste eingetragen haben oder eine Mail an
finanzen@stadt-muenster.de senden.
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
3
Aktuelle Haushaltslage
Kämmerin Helga Bickeböller
3
Einleitung
Sparen im privaten Bereich bedeutet:
„Geld, was man hat, nicht auszugeben.“
Derselbe Begriff hat im öffentlichen Bereich
die Bedeutung:
„Geld, was man nicht hat, nicht
auszugeben.“
Stuttgarts Oberbürgermeister a. D. Rommel
4
Die aktuelle Haushaltslage
2010
688
775
87
500
600
700
800
Erträge Aufwen-
dungen
2009
704
784
79
500
600
700
800
Erträge Aufwen-
dungen
Mio. €
5
14,8
52,2
39,6
21,0
24,3
38,5
79,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
unausgeglichene städtische Haushalte seit 2001
Strukturelle
Defizite
(Mio. €)
Ein Blick zurück
6
Was gibt die Stadt für Zins und
Tilgung aus?
22
29
13
22
0
20
40
60
1998 2008
Tilgung
Zinsen
Mio. €
7
Und die Gründe für die Defizite?
• Übertragung von Aufgaben durch Bund
und Land Nordrhein-Westfalen
• Garantie von Kindergartenplätzen
• Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
• Erhöhung von an Land und Bund zu zah-
lende Umlagen (z. B. Krankenhausumlage)
• Kürzung von Landeszuschüssen, z. B. bei
der Volkshochschule
• Hohe „Münster-Standards“
• 2009: Wirtschafts- und Finanzkrise
8
Ein Blick auf die Einnahmen
(Gewerbesteuer):
253
223 218
167 160 165
223 209
285
198
280
225
50
100
150
200
250
300
98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09
Mio. €
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
4
9
Ein Blick auf die Ausgaben
(Soziales und Jugend / Familie):
87 87 93 93 106 113 113 112 113 117 117 117 117
87 89 93 99
101 102 107 111 123 129 130 134 137
0
50
100
150
200
250
2001 03 05 07 09 11 13
Soziale Leistungen
Kinder-, Jugend- und FamilienhilfeMio. €
10
Und was hat die Stadt gegen die
Defizite getan?
• 4 große Spar- und Konsolidierungspro-
gramme im städtischen Haushalt, vor
allem durch Ausgabensenkung
• Programm 2002 – 2005: rund 60 Mio. €
• Programm 2003 – 2006: rund 120 Mio. €
• Programm 2006 – 2009: rund 20 Mio. €
• Programm 2007 – 2010: rund 26 Mio. €
• Konsolidierungsvolumen insgesamt: über
220 Mio. Euro!
11
Und was hat die Stadt gegen die
Defizite getan?
• Damit hat Münster mit „freiwilliger“ Konso-
lidierung mehr erreicht als vergleichbare
Städte mit verpflichtenden Haushalts-
sicherungskonzepten
• Aber: Weitere Konsolidierung des
Haushalts unausweichlich, sonst
HAUSHALTSSICHERUNG
12
Exkurs: Haushaltssicherung
• Verbraucht die Stadt zuviel Eigenkapital in
mehreren Haushaltsjahren, ist ein
sogenanntes Haushaltssicherungskonzept
zu erstellen
• Genehmigung des Konzepts durch
Kommunalaufsicht (Bezirksregierung)
erforderlich
• Genehmigung kann mit Bedingungen und
Auflagen erfolgen / Genehmigung kann
auch versagt werden
13
Exkurs: Haushaltssicherung
• Fazit: Haushaltssicherung heißt
Fremdbestimmung des Haushalts
• Politik und Verwaltung haben sich zum
Ziel gesetzt, eine Haushaltssicherung zu
vermeiden
MünsterView.de/Heiner Witte
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
5
Eckpunkte des Haushalts 2010
Alfons Reinkemeier, Leiter des Amtes für
Finanzen und Beteiligungen
14
Der „neue“ Kommunalhaushalt
ErgebnisplanungFinanzplanung
15
Was steht in Münster im Haushalts-
plan?
• Haushaltssatzung 2010
• Ergebnis- und Finanzplan
• Vorbericht zum Haushalt
• Eckwertepapier
• Bilanz
• Stellenplan
• Übersichten, unter anderem
• über Stand der Verbindlichkeiten
• über Entwicklung des Eigenkapitals
• Zuschussbericht
• Bericht zu Instandhaltungsmaßnahmen
• Navigator durch den Haushalt
16
Haushalt 2010 in Münster
Ergebnisplan
Erträge insgesamt: 688,1 Mio. €
Aufwendungen insgesamt: -775,2 Mio. €
= Defizit -8 7 , 1Mio. €
+ Entnahme Ausgleichsrücklage + 76,7 Mio. €
+ Entnahme allgemeine Rücklage + 10,3 Mio. €
= fiktiver Haushaltsausgleich 0 €
Der „fiktive“ Haushaltsausgleich ist erreicht !
Ziel muss es sein, den „echten“ Haushalts-
ausgleich dauerhaft zu erreichen.
17
Haushalt 2010 in Münster
Ergebnisplan – Etwas genauer betrachtet
Steuern, Zuwendungen, Transfererträge 491,0
Leistungsentgelte 120,9
Restliche ordentliche Erträge 67,4
Summe Ordentlicher Erträge + 679,3
Personalaufwendungen 191,7
Bilanzielle Abschreibungen 75,3
Restliche ordentliche Aufwendungen 475,2
Summe ordentliche Aufwendungen - 742,2
Finanzergebnis - 24,2
Summe Jahresergebnis -8 7 , 1
18
Haushalt 2010 in Münster
Ergebnisplan – Die Steuern und Abgaben
2010 2011 2012 2013
Grundsteuer 44,4 44,9 45,4 45,9
Gewerbesteuer 230,0 245,0 270,0 280,0
Einkommensteueranteil 95,0 100,0 107,0 112,0
Umsatzsteueranteil 21,5 22,0 22,5 23,0
Sonstige Steuern/
Abgaben 13,6 13,6 13,6 13,6
Steuern u. ähnl. Abgaben 404,5 425,4 458,4 474,4
Mio. €
19
Städt. Aufwendungen 2010
Umwelt, Natur- &
Landschafts-
pflege; 3%
Ver- &
Entsorgung; 4%
Kultur &
Wissenschaft /
Wirtschaft &
Tourismus; 6%
Sicherheit &
Ordnung; 6%
Planung &
Verkehr / Bauen
& Wohnen; 9%
Schulträgerauf-
gaben / Sport;
10%
Allgemeine Ver-
waltung, u.a.
Anmietung von
Gebäuden,
Gebäudeinstand-
haltung; 13%
Umlagen an
andere Gebiets-
körperschaften
(v.a. Landschafts-
u. Gewerbe-
steuerumlage);
16%
Soziale
Leistungen &
Gesundheit; 16%
Kinder-, Jugend-
& Familienhilfe;
16%
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
6
20
Städt. Investitionen 2010
Natur- und Land-
schaftspflege;
5,7%
Sicherheit und
Ordnung (v.a.
Brandschutz);
11,0%
Innere Verwal-
tung (v.a. Er-
werb von Grund-
stücken u. Ge-
bäuden); 13,3%
Ver- und
Entsorgung;
18,0%
Schulträger-
aufgaben; 18,9%
Verkehrsflächen
und -anlagen,
ÖPNV; 26,9%
Kinder-, Jugend-
und Familien-
hilfe; 4,7%
Sportförderung;
1,4%
21
Die städtische Bilanz
Vorläufige Bilanz zum 31.12.2008
Künftige Haushaltsstrategie
Oberbürgermeister Markus Lewe
22
Die neue Haushaltsstrategie
• Der Rat der Stadt Münster hat im
Dezember 2009 eine neue Haushalts-
strategie und Leitlinien für die zukünftige
Haushaltsentwicklung beschlossen
23
Die neue Haushaltsstrategie
Wesentliche Aspekte der neuen Strategie
• Haushaltsdefizit abbauen! (Ziel: 2014
maximal 20 Mio. Euro Defizit; 2020 = Null)
• Haushaltssicherung vermeiden!
• Ziele für die Haushaltssteuerung
identifizieren!
• Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen
und Bürger stärken!
• „Gegenstromprinzip“ einführen!
24
Die neue Haushaltsstrategie
Gegenstromprinzip
• Vorschlag für ein neues Verfahren zur
Haushaltsaufstellung
• Ziel: Zu Beginn der HH-Beratung
Gesamtbetrachtung des Haushalts
• Wahl der richtigen Tortengröße (Haus-
haltsvolumen nach realistischen Erträgen)
• Bemessung der Tortenstückgröße nach
Priorität der „Verwaltungsprodukte“ (z. B.
Bereich Kultur, Sport, Jugend, etc.)
MünsterView.de/Heiner Witte
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
7
Gelegenheit für Nachfragen
Auf die Präsentation von Frau Bickeböller, Herrn Reinkemeier und Herrn
Oberbürgermeister Lewe folgt eine Reihe von Fragen, die hier aus-
schnittsweise wiedergegeben werden.
Frage: Was bewirkt die Umstellung vom alten, kameralistischen Prinzip
auf das neue kommunale Finanzmanagement (NKF)? War diese Umstel-
lung von der Verwaltung gewollt?
Antwort: Zentrale Veränderungen sind die Notwendigkeit der Erstellung
einer Finanz- und Ergebnisrechnung sowie einer Bilanz. Konkret bedeutet
dies z.B. die Bildung von Abschreibungen auf Gebäuden und die Möglich-
keit der Bildung einer Ausgleichsrücklage. Gerade mit dem letzten In-
strument wollte man die Kommunen von Seiten des Innenministeriums
unterstützen. Gäbe es diese Ausgleichsrücklage nicht, würde Münster
schon viel eher die Haushaltssicherung drohen.
Frage: Wie hoch ist der Anteil der Personal- und Pensionskosten am Ge-
samthaushalt? Ein Problem vieler anderer Kommunen sei, dass dieser
Anteil sehr hoch sei und bis zu 45 % betrage.
Antwort: Der Anteil der Personal und Pensionskosten macht etwa 25 %
des Haushaltsvolumens aus.
Frage: Die „Kuchen“
1 zu den Ausgaben und den Einnahmen sollte doch
wohl gleich groß sein, oder?
Antwort: Das sind sie gerade nicht. Der Unterschied zwischen der Ein-
nahme und der Ausgabeseite ist das sogenannte strukturelle Defizit. Per-
spektivisch sollen aber die „Kuchen“ gleich groß sein, dass heißt die Aus-
gaben sollen durch die Einnahmen der Stadt gedeckt werden.
Frage: Der „Kuchen“, der im Rahmen des Bürgerhaushalts verteilt wer-
den kann ist doch wohl kleiner als die dargestellten Ausgaben bzw. Inves-
titionen?
Antwort: Die einzelnen Tortenstücke stellen erst einmal die Ausgaben für
einen Bereich wie z.B. die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe dar. In eini-
gen Bereichen gibt es Pflichtausgaben, wie z.B. die Unterstützung von
Kindergärten, die geleistet werden müssen. Außerdem hat sich die Stadt
durch Verträge auch schon an bestimmte Ausgaben für die kommenden
Jahre gebunden. Somit kann nur über einen Teil des Kuchenstücks disku-
tiert werden.
Frage: Im Vortrag hörte es sich so an, als ob bei den freiwilligen Leistun-
gen gestrichen werden soll. Wie sieht es hier mit der freiwilligen Leistung
Kultur aus?
1 Gemeint sind die Tortendiagramme zu Einnahmen und Ausgaben
bzw. Erträgen und Aufwendungen.
Umstellung von
Kameralistik auf
NKF
Personal- und
Pensionskosten
Höhe Einnahmen
und Ausgaben
Um welchen
„Kuchen“ geht es bei
der Bürger-
beteiligung
Freiwillige Leistung
Kultur
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
8
Antwort: Kultur macht die Urbanität eines Oberzentrums wie Münster
aus. Streichungen in diesem Bereich sind daher besonders gut zu überle-
gen zumal das vorhandene Angebot stark durch das bürgerschaftliche
Engagement getragen wird. Budgets im Bereich Kultur seien nicht sakro-
sankt im Sinne von unveränderlich; auch hier kann es zu Streichungen
kommen. Dies bedeutet aber auch nicht, dass gerade dort gestrichen
wird.
Und um Missverständnissen vorzubeugen, auch die Pflichtausgaben ge-
hören auf den Prüfstand. Auch wenn die Stadt Münster verpflichtet ist,
bestimmte Leistungen zu erbringen, so muss geprüft werden, ob diese
mit den derzeitigen Standards beibehalten werden sollen oder ob die zum
Teil sehr hohen „Münsteraner Standards“ abgesenkt werden können.
Wie kann die Bürgerbeteiligung bei der
Haushaltsaufstellung in Münster aussehen?
Oberbürgermeister Markus Lewe
25
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
• In den vergangenen Jahren sind in vielen
Städten und Gemeinden – neben den
gesetzlichen Beteiligungsrechten –
zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten für
die Einwohnerinnen/Einwohner diskutiert
worden
26
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
• Im Grundsatz gilt:
Stärkere Bürgerbeteiligung möglich durch
• Information
• Konsultation (Befragung)
• Kooperation (Beteiligung am Haushalts-
verfahren)
27
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Stärkere Bürgerbeteiligung durch Information
• Beispiel: Haushaltsbroschüre von
Bürgerinnen / Bürgern für Bürgerinnen /
Bürger
• Die Erfahrungen aus anderen Städten
zeigen, dass die Bereitschaft in der
Bürgerschaft besteht, Dinge selbst in die
Hand zu nehmen
• Verwaltung kann unterstützend tätig
werden (Informationsbeschaffung, Layout
und Druck der Broschüre, etc.)
28
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Stärkere Beteiligung durch Konsultation
• Beispiel: „Bürgerwerkstätten“
• In Bürgerwerkstätten könnten die
Vorschläge der Verwaltung zur Erreichung
des Konsolidierungsziels (2014: maximales
Defizit von 20 Mio. Euro) beraten werden
• Die Verwaltung würde den Bürgerinnen und
Bürgern Rede und Antwort zu den
einzelnen Vorschlägen stehen
• Ergebnisse werden dokumentiert u. fließen
in den politischen Entscheidungsprozess
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
9
29
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Stärkere Beteiligung durch Kooperation
• Beispiel: „Zukunftswerkstatt“
• In einer Zukunftswerkstatt kann die Bürger-
schaft – vor dem Hintergrund der schwieri-
gen Haushaltslage – über einen Orientie-
rungs- und Werterahmen für die Stadtent-
wicklung beraten
• Die Zukunftswerkstatt würde über mehrere
Tage durchgeführt
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Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
• Mit einer Zukunftskonferenz können
zentrale und unverzichtbare Qualitäten der
Stadt definiert werden
• Auf Basis dieser „idealen“ Qualitäten wird
ein Entwicklungsplan erstellt, der die
Restriktionen des Haushaltsbudgets
berücksichtigt
• Ergebnisse wären ein wichtige Entschei-
dungsvorlage für die Politik
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Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Fazit und Ziel:
• Bürgerbeteiligung soll gemeinsam von
Bürgerinnen / Bürgern und Politik und
Verwaltung entwickelt werden, und nicht
allein aus der Verwaltung!
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Internetseite zur Bürgerbeteiligung
http://www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php
E-Mail-Adresse: finanzen@stadt-muenster.de
Diskussion zur künftigen Bürgerbeteiligung
Die Diskussion zur künftigen Bürgerbeteiligung ist durch drei Themen
geprägt:
• die Rückschau auf bisherige Bürgerbeteiligungsprozesse,
• konkrete Empfehlungen für den künftige Prozess und
• Anforderungen an den Prozess und seine Ergebnisse.
Eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern nennt gute und insbesondere
auch schlechte Erfahrungen aus anderen Prozessen der Bürgerbeteili-
gung (Lokale Agenda 21, Integriertes Stadtmarketing ISM, Planung Picas-
soplatz). In den Beiträgen wird immer wieder betont, dass die Erfahrun-
gen reflektiert und Konsequenzen für den künftigen Prozess gezogen
werden sollte. Fast alle betonen dabei explizit, dass sie sich aktiv am
künftigen Prozess beteiligen wollen.
Rückschau auf
bisherige
Bürgerbeteiligungsp
rozesse
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
10
Konkret werden folgende Empfehlungen für den Prozess gemacht:
• künftig solle von Einwohnerinnen und Einwohnern2 geredet
werden, um auch den Personenkreis der Nicht-EU-
Angehörigen einzubeziehen;
• die Rolle der Politik im Prozess muss
dargestellt werden;
• die Politik möge sich selbst verpflich-
ten, Rückmeldung zu den Vorschlä-
gen der Einwohnerinnen und Ein-
wohner zu geben, die sie nicht über-
nommen haben;
• es soll sich mit anderen Kommunen
auf regionaler, nationaler und Inter-
nationaler Ebene
3 zur Bürgerbeteili-
gung bei der Aufstellung des Haus-
halts ausgetauscht und von deren
Prozessen gelernt werden;
• die Einwohnerinnen und Einwohner
sollen zu einer aktiven Teilnahme am
Prozess befähigt werden; konkret:
Seminare und Veranstaltungen an-
bieten, auf denen der Haushalt und
seine Mechanismen erklärt werden
etc.
Für den letzten Punkt erklärt die Leiterin der Volkshochschule Münster
sich bereit, daran als Volkshochschule aktiv mitwirken zu wollen.
In den Beiträgen der Teilnehmenden werden folgende Anforderungen an
den Prozess gemacht:
• Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner
○ Wie kann eine repräsentative Teilnahme gewährleis-
tet werden?
○ Wie kann die Einbeziehung aller/möglichst vieler
gewährleistet werden?
• Transparenz
○ Wie kann der Prozess für alle transparent und ver-
ständlich gestaltet werden?
2 Der Begriff Bürgerin/Bürger bezieh t sich lediglich auf Personen, die
über Wahlrecht verfügen.
3 Z.B. auf dem Internationalen Kongress zu Modellen des Bürgerhaus-
haltes 2010
Empfehlungen
Anforderungen an
den Prozess
Bürgerversammlung zum Haushalt Münster
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○ Wie kann der Umgang mit den Vorschlägen durch
Verwaltung und Politik transparent gestaltet wer-
den?
○ Wie erhalten die Teilnehmenden Rückmeldungen zu
ihren Vorschlägen?
Aufforderung zur Mitgestaltung und Mitwirkung
Am Ende der Veranstaltung ruft Oberbürgermeister Lewe nochmals alle
auf, weiter am Prozess mitzuwirken. Insbesondere mögen sich Einwohne-
rinnen und Einwohner melden, die Interesse an einer aktiven Mitarbeit
zur Vorbereitung weiterer Veranstaltungen haben. Diese mögen sich bei
Herrn Uetz (0251-492-6020) oder unter finanzen@stadt-muenster.de
mel-
den.
Dokumentation: Stefan Löchtefeld
Dortmund, den 14.01.2010
V-0077-2010_Anlage2
3452 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2009
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
16.November 2009
Antrag
„Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu
entwickeln und vorzuschlagen.
In einem ersten Schritt soll die Bürgerschaft in einer Form über den Haushalt der Stadt Münster infor-
miert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist. Dabei sollen die Fragen, woher die Stadt ihr
Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten
für Stadt und Rat bestehen, aufbereitet werden. Die Ergebnisse sollen in verschiedenen, jeweils ge-
eigneten Formaten präsentiert werden, z.B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveran-
staltung.
In einem zweiten Schritt sollen geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu allen
Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und Anregungen
zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen müssen auf verschiedene
Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder schriftlich. Soweit der
Bürgervorschlag Mehrausgaben beinhaltet, sollte auch ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden.
Die Vorschläge sollen zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen,
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanberatun-
gen weitergeleitet werden.
Nach der Verabschiedung des Haushaltes, für den selbstverständlich ausschließlich der Rat der Stadt
Münster Verantwortung trägt, wird die Stadt Münster der Bürgerschaft Rechenschaft darüber ablegen,
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.
Begründung:
Die CDU Münster hat in ihrem Wahlprogramm 2009 die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes gefordert.
Gerade in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Situationen, ist die Erhöhung der Transparenz der
wirtschaftlichen Situation einer Kommune geboten. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements ist der städtische Haushalt für Nicht-Fachleute fast nicht mehr zu verstehen.
Daher soll in einem ersten Schritt die Bürgerschaft in allgemeinverständlicher Weise über den Haus-
halt ihrer Stadt informiert werden. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger
bei der Verteilung bzw. Reduzierung entsprechender Finanzmittel zu beteiligen und konkrete Anre-
gungen und Hinweise zu erhalten. Es sollte dabei jedoch nie der Eindruck entstehen, der Rat trete die
Entscheidungskompetenz für den Haushalt an die Bürgerschaft ab.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenbäumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0077/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37