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V/0077/2010

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 "Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster"

Vorlagen 20.01.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 03.02.2010, TOP 2.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0077-2010_Anlage1

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Ansehen

V-0077-2010_Anlage2

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Ansehen

Beschlussvorlage

13320 Zeichen

V/0077/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat OB / Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 "Rathaus öffnen: 
Bürgerhaushalt für Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt die bisherigen, in der Begründung dargestellten Aktivitäten der 
Verwaltung für eine stärkere Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zur Kenntnis. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam mit interes-
sierten Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern zu erarbeiten, diese 
im federführenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften abzustimmen 
und über die weiteren Umsetzungsschritte regelmäßig zu berichten. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Bürgerschaftliches Engagement ist eine zentrale Grundlage lokaler Demokratie. Ohne das vielfälti-
ge, uneigennützige Engagement zahlloser Bürgerinnen und Bürger ist ein Gemeinwesen wie eine 
Kommune nicht vorstellbar. Die Unterschiedlichk eit des Engagements stellt aber wiederum die 
lokale Demokratie vor neue Herausforderungen. So ist seit einigen Jahren, wenn nicht Jahrzehn-
ten, die Tendenz festzustellen, dass kommunalpolitische Entscheidungen kritisch hinterfragt wer-
den und der (legitime) Versuch unternommen wird, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Dies 
kann beispielsweise durch Gründung von Bürgerinitiativen, verstärkten Kontakt zur Verwaltung 
bzw. zu politischen Parteien oder durch Hinweise an die Medienberichterstattung geschehen, weil 
diese Einflussnahmemöglichkeiten einen direkteren und unmittelbareren Erfolg zu versprechen 
scheinen. 
 
Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass die räumliche Umgebung an sozialer Bedeutung ver-
liert. Die Herausforderung besteht hier darin, zwischen überörtlichen Angeboten und dem Privatbe-
reich – insbesondere in Zeiten zunehmender Bedeutung des Internets – den lokalen, räumlichen 
Bezug dauerhaft zu erhalten und möglichst noch zu stärken. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0077/2010 
Auskunft erteilen: 
Herr Uetz / Herr Möller 
Ruf: 
492 - 60 20 / - 70 22 
E-Mail: 
Uetz@stadt-muenster.de 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0077/2010 
 
Gründe für einen Bürgerhaushalt 
 
Um den oben genannten Herausforderungen zu begegnen, kann sich das Instrument des Bürger-
haushalts anbieten. Die Gründe, die für die Einführung eines idealtypischen Bürgerhaushalts spre-
chen, sind zahlreich, darunter 
- mehr Akzeptanz für die Haushaltslage und den Haushalt an sich bei besser abgestimmten 
Prioritäten, 
- eine Aktivierung von Bürgerinnen- und Bürgerengagement 
- eine höhere Effizienz des Verwaltungshandelns durch Einbeziehung von Bürgerinnen- und 
Bürgerwissen, 
- ein stärkeres Kostenbewusstsein bei allen Beteiligten und letztlich auch 
- die Förderung der Demokratie. 
 
 
Bereits bestehende Beteiligungsrechte 
 
Auch heute schon stehen Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Beteiligungsrechte zu. Dazu 
gehören 
- das Unterrichtungsrecht, 
- Anregungen und Beschwerden, 
- Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner, 
- Einwohneranträge, 
- Bürgerbegehren / Bürgerentscheide und 
- die Bürgerbeteiligung bei der Stadtplanung 
- und Beteiligungsmöglichkeiten nach verschiedenen Fachgesetzen (z. B. Landschaftsgesetz 
NRW). 
 
Trotz dieses insgesamt recht umfangreichen Instrumentariums lässt sich grundsätzlich für die 
kommunale Ebene feststellen, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Beteiligungsrechte (oder 
bestehende Fristen) nicht kennen oder nicht in Anspruch nehmen möchten. Auch diese Erkenntnis 
stützt die Idee, neue Formen der Bürgerbeteiligung zu prüfen. 
 
 
Antrag der CDU-Fraktion 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 16. November 2009 (siehe Anlage 2 dieser Vorlage) hatte zum 
Inhalt, die Verwaltung zu beauftragen, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürger-
haushaltes zu entwickeln und vorzuschlagen. 
 
In einem ersten Schritt sollten die Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Form über den Haus-
halt informiert werden. Die Ergebnisse sollten in verschiedenen, jeweils geeigneten Formaten prä-
sentiert werden (z. B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveranstaltung). 
 
In einem zweiten Schritt sollten geeignete Wege zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung (Meinungs-
äußerungen, Vorschläge, Anregungen) im Rahmen des Haushaltsberatungsverfahrens vorgese-
hen werden. Die Bürgerbeteiligung sollte dabei über verschiedene Wege (Internet, im Rahmen von 
Veranstaltungen, schriftlich) erfolgen können. Die Hinweise, Anregungen und Vorschläge sollten 
anschließend an die Fraktionen, die Ratsgruppe und den Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster 
weitergeleitet werden. 
 
Nach Verabschiedung des Haushalts sollte den Bürgerinnen und Bürgern dokumentiert werden, 
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind. 
 
Der Antrag ist in der Sitzung des Rates am 9. Dezember 2009 an den Hauptausschuss verwiesen 
worden. Diese Vorlage stellt den ersten Schritt der Umsetzung dar.

- 3 - 
V/0077/2010 
 
Zukünftige Haushaltssteuerung und Haushaltsentwicklung in Münster 
 
Ebenfalls in der Sitzung am 9. Dezember 2009 hat der Rat mit der Vorlage V/0743/2009 Grundsät-
ze für die zukünftige Haushaltssteuerung und Haushaltsentwicklung in Münster beschlossen. Einer 
der Grundsätze lautete: 
 
„Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger vor der Verabschiedung des Haushalts 
durch den Rat werden weiter gestärkt.“ (Beschlusspunkt 4.2 der Vorlage V/0743/2009) 
 
 
Was ist ein „Bürgerhaushalt“? 
 
In der Literatur ist die Frage untersucht worden, was einen Bürgerhaushalt von anderen Formen 
der Bürgerbeteiligung (z. B. Lokale Agenda 21, Quartiersfonds) unterscheidet. Dabei wurden die 
folgenden fünf Aspekte herausgearbeitet:
1 
 
1. Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenz-
te Ressourcen. 
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eige-
nen politischen oder administrativen Kompetenzen statt. 
3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. 
4. Der Bürgerhaushalt beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess. 
5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft dahingehend ablegen, inwieweit die im Verfahren 
geäußerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden. 
 
 
„Bausteine“ eines Bürgerhaushalts 
 
Wenn stärkere Bürgerbeteiligungsformen erfolgreich sein sollen, müssen drei Anforderungen an 
den Beteiligungsprozess gestellt werden: Erstens muss der Prozess ergebnisoffen sein, d. h., es 
darf keine wesentlichen Vorfestlegungen (beispielsweise durch Verwaltung oder Politik) geben. 
Zweitens muss der Prozess möglichst frühzei tig begonnen werden, um Einflussnahmemöglichkei-
ten für die Bürgerinnen und Bürger offen zu halten. Drittens müssen die Einflussmöglichkeiten aller 
am Prozess Beteiligten (und vom Ergebnis Betroffenen) fair ausgestaltet sein. Insgesamt darf je-
doch nicht aus dem Blick geraten, da ss es sich weiterhin um Beteiligungs
prozesse, nicht jedoch 
um das Treffen von Entscheidungen handelt. Dies bleibt weiterhin das Primat der gewählten 
Ratsmitglieder.  
 
Zum weiteren Vorgehen stellt sich die Verwaltung einen Beteiligungsprozess vor, der aus den drei 
Säulen 
- Information, 
- Konsultation / Kooperation und 
- Rechenschaft 
aufgebaut ist. 
 
Geeignete Informationen
 stellen eine wesentliche Voraussetzung für den öffentlichen Meinungsbil-
dungsprozess dar. Grundsätzlich kann der Zugang zu Informationen aktiv oder passiv gestaltet 
werden. Passiv bedeutet, dass den Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfragen Informationen gelie-
fert werden, während der aktive Zugang auf der Informationsverbreitung in Eigeninitiative durch die 
Verwaltung erfolgt. Die Verwaltung wird sich zukünftig vorrangig um eine aktive Informations-
verbreitung bemühen. 
 
                                                
 
1 Vgl. Franzke, Jochen / Heinz Kleger (Hrsg.), Komm unaler Bürgerhaushalt in Theorie und Praxis am Bei-
spiel Potsdams, Potsdam 2006, S. 192 f.

- 4 - 
V/0077/2010 
Bei einer reinen Konsultation  im Sinne von Befragung werden die Ergebnisse der Bürgerbeteili-
gung bzw. die entwickelten Vorschläge von der Verwaltung – und nicht von den Bürgerinnen und 
Bürgern selbst – zusammengefasst, kommentiert und der Politik zur weiteren Beratung zur Verfü-
gung gestellt. Die Kooperation
 geht dagegen einen Schritt weiter: Hier wird eine Gewichtung / 
Schwerpunktsetzung bei den Vorschlägen, Anregungen und Hinweisen durch die Bürgerinnen und 
Bürger selbst vorgenommen. Selbstverständlich kann dies nur in einem vorher abgestimmten und 
akzeptierten Verfahren ablaufen. 
 
Die letzte Säule, die ein Bürgerhaushalt leisten muss, besteht darin, Rechenschaft
 abzulegen – 
darüber, welche Vorschläge, Anregungen und Hinweise in den parlamentarischen Gremien eine 
Mehrheit gefunden haben oder aber nicht aufgegriffen wurden. 
 
Der Bürgerbeteiligungsprozess im Rahmen des Haushaltsverfahrens muss letztlich in mehreren 
Stufen erfolgen, die nachfolgend beispielhaft und idealtypisch dargestellt sind: 
 
Stufe 1: Mobilisierung von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung 
Stufe 2: Informationen zum und über den Haushalt 
Stufe 3: Entwicklung von Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger 
Stufe 4: Beratung der Vorschläge / Festlegung von Empfehlungen 
Stufe 5: Übergabe der Empfehlungen an die Politik 
Stufe 6: Rechenschaft über die Umsetzung der Vorschläge 
Stufe 7: Bewertung / Evaluation des Verfahrens. 
 
 
Bürgerversammlung zum Haushalt und zu denkbaren Beteiligungsmöglichkeiten 
 
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur stärkeren Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung hat 
die Verwaltung zu einer ersten Bürgerversammlung eingeladen. Die Bürgerversammlung hat am 
14. Januar 2010 in der Rüstkammer des Rathauses stattgefunden. Weit über 100 Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer haben im Rathaus mit Oberbürgermeister Markus Lewe, Stadtkämmerin Helga 
Bickeböller, dem Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, Alfons Reinkemeier, und dem 
Büroleiter des Oberbürgermeisters, Rainer Uetz , über die aktuelle Haushaltslage, aber auch über 
zukünftig denkbare Beteiligungsmöglichkeiten für alle Einwohnerinnen und Einwohner Münsters 
diskutiert. 
 
Eine Dokumentation der Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Auf der Ver-
sammlung ist neben der aktuellen Haushaltslage, den Eckpunkten des Haushalts 2010 und der 
zukünftig geplanten Haushaltsstrategie vor allem über zukünftig denkbare Beteiligungsmöglichkei-
ten diskutiert worden. Der Vorschlag der Verwaltung, neue Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam 
mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln, ist positiv aufgenommen worden. 
 
Mit der Bürgerversammlung am 14. Januar ist ein erster Schritt auf den Stufen 1 und 2 des oben 
dargestellten, idealtypischen Ablaufs erfolgt. Im Nachgang der Bürgerversammlung haben sich 
bereits mehrere Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt, an einer „Kernarbeitsgruppe“ mitzuwirken, 
die sich mit inhaltlichen und organisatorischen Fragestellungen zu Beteiligungsformen beschäfti-
gen soll.  
 
In der konstituierenden (noch zu terminierenden) Sitzung der Kernarbeitsgruppe sollten Aufgaben-
stellung, Zielsetzung, Arbeitsprogramm und Verfahrensregeln gemeinsam mit der Verwaltung dis-
kutiert werden. 
 
In der nächsten Sitzung des „erweiterten Kreises“ (= Bürgerversammlung) könnten Beispiele der 
Information / Kommunikation aus anderen Städten vorgestellt und konkrete Aufträge zur Erstellung 
von Informations- und Kommunikationswerkzeugen an die Kernarbeitsgruppe formuliert werden. 
Nach Vorlage erster Ergebnisse und Vorschläge der Kernarbeitsgruppe könnten weitere Sitzungen 
des erweiterten Kreises zur Fertigstellung des Kommunikationskonzepts stattfinden.

- 5 - 
V/0077/2010 
 
Abschließend sei noch erwähnt, dass die Verwaltung beabsichtigt, in den Folgejahren im Rahmen 
von Bürgerumfragen das Thema „Haushalt und Finanz en“ aufzugreifen, um so eine zusätzliche 
Informationsquelle für politische Schwerpunktsetzungen zu erschließen. Letztmalig ist mit der Bür-
gerumfrage 2003 das Thema Haushalt behandelt worden. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Wie unter Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage dargestellt, wird die Verwaltung regelmäßig im Aus-
schuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften über die weitere Entwicklung und weitere 
Schritte auf dem Weg zu einem Bürgerhaushalt in Münster informieren. Wichtige Meilensteine 
werden mit dem Ausschuss oder – bei besonderer Bedeutung – mit dem Rat im Vorfeld abge-
stimmt. 
 
Mit der Einführung eines Bürgerhaushalts sind auch Kosten verbunden, insbesondere bei Hinzu-
ziehung eines externen Moderators und technischer Unterstützungsmaßnahmen. Diese Kosten 
müssten im weiteren Prozess näher eruiert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die 
möglicherweise im Jahr 2010 erforderlichen Finanzmittel durch den Gesamthaushalt getragen wer-
den können. 
 
 In Vertretung 
 
gez. gez. 
 
Lewe Bickeböller 
Oberbürgermeister Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Dokumentation der Bürgerversammlung am 14. Januar 2010 
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 "Rathaus öffnen: 
Bürgerhaushalt für Münster"

V-0077-2010_Anlage1

17593 Zeichen

IKU GmbH · Olpe 39 · 44135 Dortmund · Tel. 0231_931103-0 · Fax. 0231_31894 · iku@iku-gmbh.de · www.iku-gmbh.de 
 Geschäftsführer: Marcus Bloser · Dr. Frank Claus · HRB 9583 · Amtsgericht Dortmund 
 Dortmunder Volksbank · Konto 2606066900 · BLZ 44160014 · Sparkasse Dortmund · Konto 231004335 · BLZ 44050199 
 Steuernummer: 314/5705/4494 · UID (VAT): DE124654039 
 
 
 
 
 
 
 
Bürgerversammlung zum 
Haushalt Münster  
am 14. Januar 2010 
 
 
MünsterView.de/Heiner Witte 
 
 
 
 
Rüstkammer im Stadtweinhaus

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
2 
Ziele der Veranstaltung 
Die Ziele der Veranstaltung sind: 
• Vorstellung der Haushaltssituation 
und künftigen Strategie 
• Diskussion über Beteiligung der Bür-
ger im Rahmen der Haushaltsaufstel-
lung 2011 
• Gewinnung von Teilnehmenden für  
"Bürgergruppe" 
Es geht in der Bürgerversammlung nicht darum 
• Vorschläge für Sparmaßnahmen zu 
sammeln 
• Haushalt 2010 zu diskutieren. 
 
Programm 
1. Begrüßung  OB Markus Lewe 
2. Aktuelle Haushaltslage  Kämmerin  
Helga Bickeböller 
3. Eckpunkte des Haushalts 2010  Amtsleiter Finanzen 
und Beteiligungen  
Alfons Reinkemeier 
4. Künftige Haushaltsstrategie  OB Markus Lewe 
5. Gelegenheit für Nachfragen  
6. Wie kann die Bürgerbeteiligung bei der 
Haushaltsaufstellung in Münster aussehen? 
OB Markus Lewe 
7. Diskussion zur künftigen Bürgerbeteiligung  
 
 
Hinweis:  
Die Folien können unter www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php
 
heruntergeladen werden oder per Mail angefordert werden.  
Weitere Informationen zum Prozess erhalten diejenigen, die sich während 
der Veranstaltung in die Liste eingetragen haben oder eine Mail an 
finanzen@stadt-muenster.de senden.

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
3 
Aktuelle Haushaltslage  
Kämmerin Helga Bickeböller 
3
Einleitung
Sparen im privaten Bereich bedeutet:
„Geld, was man hat, nicht auszugeben.“
Derselbe Begriff hat im öffentlichen Bereich 
die Bedeutung:
„Geld, was man nicht hat, nicht 
auszugeben.“
Stuttgarts Oberbürgermeister a. D. Rommel
 
4
Die aktuelle Haushaltslage
2010
688
775
87
500
600
700
800
Erträge Aufwen-
dungen
2009
704
784
79
500
600
700
800
Erträge Aufwen-
dungen
Mio. €
 
5
14,8
52,2
39,6
21,0
24,3
38,5
79,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
unausgeglichene städtische Haushalte seit 2001
Strukturelle
Defizite
(Mio. €)
Ein Blick zurück
 
6
Was gibt die Stadt für Zins und 
Tilgung aus?
22
29
13
22
0
20
40
60
1998 2008
Tilgung
Zinsen
Mio. €
 
7
Und die Gründe für die Defizite?
• Übertragung von Aufgaben durch Bund 
und Land Nordrhein-Westfalen
• Garantie von Kindergartenplätzen
• Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
• Erhöhung von an Land und Bund zu zah-
lende Umlagen (z. B. Krankenhausumlage)
• Kürzung von Landeszuschüssen, z. B. bei 
der Volkshochschule
• Hohe „Münster-Standards“
• 2009: Wirtschafts- und Finanzkrise 
 
8
Ein Blick auf die Einnahmen
(Gewerbesteuer):
253
223 218
167 160 165
223 209
285
198
280
225
50
100
150
200
250
300
98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09
Mio. €

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
4 
9
Ein Blick auf die Ausgaben   
(Soziales und Jugend / Familie):
87 87 93 93 106 113 113 112 113 117 117 117 117
87 89 93 99
101 102 107 111 123 129 130 134 137
0
50
100
150
200
250
2001 03 05 07 09 11 13
Soziale Leistungen
Kinder-, Jugend- und FamilienhilfeMio. €
 
10
Und was hat die Stadt gegen die 
Defizite getan?
• 4 große Spar- und Konsolidierungspro-
gramme im städtischen Haushalt, vor 
allem durch Ausgabensenkung
• Programm 2002 – 2005: rund   60 Mio. €
• Programm 2003 – 2006: rund 120 Mio. €
• Programm 2006 – 2009: rund   20 Mio. €
• Programm 2007 – 2010: rund   26 Mio. €
• Konsolidierungsvolumen insgesamt: über 
220 Mio. Euro!
 
11
Und was hat die Stadt gegen die 
Defizite getan?
• Damit hat Münster mit „freiwilliger“ Konso-
lidierung mehr erreicht als vergleichbare 
Städte mit verpflichtenden Haushalts-
sicherungskonzepten
• Aber: Weitere Konsolidierung des 
Haushalts unausweichlich, sonst 
HAUSHALTSSICHERUNG
 
12
Exkurs: Haushaltssicherung
• Verbraucht die Stadt zuviel Eigenkapital in 
mehreren Haushaltsjahren, ist ein 
sogenanntes Haushaltssicherungskonzept 
zu erstellen
• Genehmigung des Konzepts durch 
Kommunalaufsicht (Bezirksregierung) 
erforderlich
• Genehmigung kann mit Bedingungen und 
Auflagen erfolgen / Genehmigung kann 
auch versagt werden
 
13
Exkurs: Haushaltssicherung
• Fazit: Haushaltssicherung heißt 
Fremdbestimmung des Haushalts
• Politik und Verwaltung haben sich zum 
Ziel gesetzt, eine Haushaltssicherung zu 
vermeiden
 
  
MünsterView.de/Heiner Witte

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
5 
Eckpunkte des Haushalts 2010  
Alfons Reinkemeier, Leiter des Amtes für  
Finanzen und Beteiligungen 
14
Der „neue“ Kommunalhaushalt
ErgebnisplanungFinanzplanung 
 
15
Was steht in Münster im Haushalts-
plan?
• Haushaltssatzung 2010
• Ergebnis- und Finanzplan
• Vorbericht zum Haushalt
• Eckwertepapier
• Bilanz
• Stellenplan
• Übersichten, unter anderem
• über Stand der Verbindlichkeiten
• über Entwicklung des Eigenkapitals
• Zuschussbericht
• Bericht zu Instandhaltungsmaßnahmen
• Navigator durch den Haushalt   
16
Haushalt 2010 in Münster
Ergebnisplan
Erträge insgesamt: 688,1 Mio. €
Aufwendungen insgesamt:  -775,2 Mio. €
= Defizit -8 7 , 1Mio. €
+ Entnahme Ausgleichsrücklage   + 76,7 Mio. €
+ Entnahme allgemeine Rücklage + 10,3 Mio. €
= fiktiver Haushaltsausgleich 0 €
Der „fiktive“ Haushaltsausgleich ist erreicht !
Ziel muss es sein, den „echten“ Haushalts-
ausgleich dauerhaft zu erreichen.
 
17
Haushalt 2010 in Münster
Ergebnisplan – Etwas genauer betrachtet
Steuern, Zuwendungen, Transfererträge 491,0
Leistungsentgelte 120,9
Restliche ordentliche Erträge 67,4
Summe Ordentlicher Erträge + 679,3    
Personalaufwendungen           191,7 
Bilanzielle Abschreibungen 75,3
Restliche ordentliche Aufwendungen 475,2
Summe ordentliche Aufwendungen - 742,2
Finanzergebnis            - 24,2
Summe Jahresergebnis -8 7 , 1   
18
Haushalt 2010 in Münster
Ergebnisplan – Die Steuern und Abgaben
2010 2011  2012   2013
Grundsteuer               44,4 44,9   45,4    45,9
Gewerbesteuer 230,0 245,0 270,0  280,0
Einkommensteueranteil 95,0 100,0 107,0 112,0
Umsatzsteueranteil 21,5  22,0  22,5    23,0
Sonstige Steuern/
Abgaben 13,6  13,6   13,6   13,6
Steuern u. ähnl. Abgaben 404,5 425,4 458,4 474,4
Mio. €
 
19
Städt. Aufwendungen 2010
Umwelt, Natur- & 
Landschafts-
pflege; 3%
Ver- & 
Entsorgung; 4%
Kultur & 
Wissenschaft / 
Wirtschaft & 
Tourismus; 6%
Sicherheit & 
Ordnung; 6%
Planung & 
Verkehr / Bauen 
& Wohnen; 9%
Schulträgerauf-
gaben / Sport; 
10%
Allgemeine Ver-
waltung, u.a. 
Anmietung von 
Gebäuden, 
Gebäudeinstand-
haltung; 13%
Umlagen an 
andere Gebiets-
körperschaften 
(v.a. Landschafts-
u. Gewerbe-
steuerumlage); 
16%
Soziale 
Leistungen & 
Gesundheit; 16%
Kinder-, Jugend- 
& Familienhilfe; 
16%

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
6 
20
Städt. Investitionen 2010
Natur- und Land-
schaftspflege; 
5,7%
Sicherheit und 
Ordnung (v.a. 
Brandschutz); 
11,0%
Innere Verwal-
tung (v.a. Er-
werb von Grund-
stücken u. Ge-
bäuden); 13,3%
Ver- und 
Entsorgung; 
18,0%
Schulträger-
aufgaben; 18,9%
Verkehrsflächen 
und -anlagen, 
ÖPNV; 26,9%
Kinder-, Jugend- 
und Familien-
hilfe; 4,7%
Sportförderung; 
1,4%
 
21
Die städtische Bilanz
Vorläufige Bilanz zum 31.12.2008  
Künftige Haushaltsstrategie 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
22
Die neue Haushaltsstrategie
• Der Rat der Stadt Münster hat im 
Dezember 2009 eine neue Haushalts-
strategie und Leitlinien für die zukünftige 
Haushaltsentwicklung beschlossen
 
23
Die neue Haushaltsstrategie
Wesentliche Aspekte der neuen Strategie
• Haushaltsdefizit abbauen! (Ziel: 2014 
maximal 20 Mio. Euro Defizit; 2020 = Null)
• Haushaltssicherung vermeiden!
• Ziele für die Haushaltssteuerung 
identifizieren!
• Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen 
und Bürger stärken!
• „Gegenstromprinzip“ einführen!
  
24
Die neue Haushaltsstrategie
Gegenstromprinzip
• Vorschlag für ein neues Verfahren zur 
Haushaltsaufstellung
• Ziel: Zu Beginn der HH-Beratung 
Gesamtbetrachtung des Haushalts
• Wahl der richtigen Tortengröße (Haus-
haltsvolumen nach realistischen Erträgen) 
• Bemessung der Tortenstückgröße nach 
Priorität der „Verwaltungsprodukte“ (z. B. 
Bereich Kultur, Sport, Jugend, etc.)
 
  
MünsterView.de/Heiner Witte

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
7 
Gelegenheit für Nachfragen 
Auf die Präsentation von Frau Bickeböller, Herrn Reinkemeier und Herrn 
Oberbürgermeister Lewe folgt eine Reihe von Fragen, die hier aus-
schnittsweise wiedergegeben werden. 
Frage: Was bewirkt die Umstellung vom alten, kameralistischen Prinzip 
auf das neue kommunale Finanzmanagement (NKF)? War diese Umstel-
lung von der Verwaltung gewollt? 
Antwort: Zentrale Veränderungen sind die Notwendigkeit der Erstellung 
einer Finanz- und Ergebnisrechnung sowie einer Bilanz. Konkret bedeutet 
dies z.B. die Bildung von Abschreibungen auf Gebäuden und die Möglich-
keit der Bildung einer Ausgleichsrücklage. Gerade mit dem letzten In-
strument wollte man die Kommunen von Seiten des Innenministeriums 
unterstützen. Gäbe es diese Ausgleichsrücklage nicht, würde Münster 
schon viel eher die Haushaltssicherung drohen. 
Frage: Wie hoch ist der Anteil der Personal- und Pensionskosten am Ge-
samthaushalt? Ein Problem vieler anderer Kommunen sei, dass dieser 
Anteil sehr hoch sei und bis zu 45 % betrage. 
Antwort: Der Anteil der Personal und Pensionskosten macht etwa 25 % 
des Haushaltsvolumens aus. 
Frage: Die „Kuchen“
1 zu den Ausgaben und den Einnahmen sollte doch 
wohl gleich groß sein, oder?  
Antwort: Das sind sie gerade nicht. Der Unterschied zwischen der Ein-
nahme und der Ausgabeseite ist das sogenannte strukturelle Defizit. Per-
spektivisch sollen aber die „Kuchen“ gleich groß sein, dass heißt die Aus-
gaben sollen durch die Einnahmen der Stadt gedeckt werden. 
Frage: Der „Kuchen“, der im Rahmen des Bürgerhaushalts verteilt wer-
den kann ist doch wohl kleiner als die dargestellten Ausgaben bzw. Inves-
titionen? 
Antwort: Die einzelnen Tortenstücke stellen erst einmal die Ausgaben für 
einen Bereich wie z.B. die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe dar. In eini-
gen Bereichen gibt es Pflichtausgaben, wie z.B. die Unterstützung von 
Kindergärten, die geleistet werden müssen. Außerdem hat sich die Stadt 
durch Verträge auch schon an bestimmte Ausgaben für die kommenden 
Jahre gebunden. Somit kann nur über einen Teil des Kuchenstücks disku-
tiert werden. 
Frage: Im Vortrag hörte es sich so an, als ob bei den freiwilligen Leistun-
gen gestrichen werden soll. Wie sieht es hier mit der freiwilligen Leistung 
Kultur aus? 
                                                     
 
1  Gemeint sind die Tortendiagramme zu Einnahmen und Ausgaben 
bzw. Erträgen und Aufwendungen. 
Umstellung von 
Kameralistik auf 
NKF 
Personal- und 
Pensionskosten 
Höhe Einnahmen 
und Ausgaben 
Um welchen 
„Kuchen“ geht es bei 
der Bürger-
beteiligung 
Freiwillige Leistung 
Kultur

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
8 
Antwort: Kultur macht die Urbanität eines Oberzentrums wie Münster 
aus. Streichungen in diesem Bereich sind daher besonders gut zu überle-
gen zumal das vorhandene Angebot stark durch das bürgerschaftliche 
Engagement getragen wird. Budgets im Bereich Kultur seien nicht sakro-
sankt im Sinne von unveränderlich; auch hier kann es zu Streichungen 
kommen. Dies bedeutet aber auch nicht, dass gerade dort gestrichen 
wird. 
Und um Missverständnissen vorzubeugen, auch die Pflichtausgaben ge-
hören auf den Prüfstand. Auch wenn die Stadt Münster verpflichtet ist, 
bestimmte Leistungen zu erbringen, so muss geprüft werden, ob diese 
mit den derzeitigen Standards beibehalten werden sollen oder ob die zum 
Teil sehr hohen „Münsteraner Standards“ abgesenkt werden können. 
Wie kann die Bürgerbeteiligung bei der  
Haushaltsaufstellung in Münster aussehen?   
Oberbürgermeister Markus Lewe 
25
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
• In den vergangenen Jahren sind in vielen 
Städten und Gemeinden – neben den 
gesetzlichen Beteiligungsrechten –
zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten für 
die Einwohnerinnen/Einwohner diskutiert 
worden
 
26
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
• Im Grundsatz gilt: 
Stärkere Bürgerbeteiligung möglich durch
• Information
• Konsultation (Befragung)
• Kooperation (Beteiligung am Haushalts-
verfahren)
  
27
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Stärkere Bürgerbeteiligung durch Information
• Beispiel: Haushaltsbroschüre von
Bürgerinnen / Bürgern für Bürgerinnen / 
Bürger
• Die Erfahrungen aus anderen Städten 
zeigen, dass die Bereitschaft in der 
Bürgerschaft besteht, Dinge selbst in die 
Hand zu nehmen
• Verwaltung kann unterstützend tätig 
werden (Informationsbeschaffung, Layout 
und Druck der Broschüre, etc.)
 
28
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Stärkere Beteiligung durch Konsultation
• Beispiel: „Bürgerwerkstätten“
• In Bürgerwerkstätten könnten die 
Vorschläge der Verwaltung zur Erreichung 
des Konsolidierungsziels (2014: maximales 
Defizit von 20 Mio. Euro) beraten werden
• Die Verwaltung würde den Bürgerinnen und 
Bürgern Rede und Antwort zu den 
einzelnen Vorschlägen stehen
• Ergebnisse werden dokumentiert u. fließen 
in den politischen Entscheidungsprozess

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
9 
29
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Stärkere Beteiligung durch Kooperation
• Beispiel: „Zukunftswerkstatt“
• In einer Zukunftswerkstatt kann die Bürger-
schaft – vor dem Hintergrund der schwieri-
gen Haushaltslage – über einen Orientie-
rungs- und Werterahmen für die Stadtent-
wicklung beraten
• Die Zukunftswerkstatt würde über mehrere 
Tage durchgeführt
 
30
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
• Mit einer Zukunftskonferenz können 
zentrale und unverzichtbare Qualitäten der 
Stadt definiert werden
• Auf Basis dieser „idealen“ Qualitäten wird 
ein Entwicklungsplan erstellt, der die 
Restriktionen des Haushaltsbudgets 
berücksichtigt
• Ergebnisse wären ein wichtige Entschei-
dungsvorlage für die Politik
  
31
Zukünftig denkbare Beteiligungs-
möglichkeiten
Fazit und Ziel:
• Bürgerbeteiligung soll gemeinsam von 
Bürgerinnen / Bürgern und Politik und
Verwaltung entwickelt werden, und nicht 
allein aus der Verwaltung!
 
32
Internetseite zur Bürgerbeteiligung
http://www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php
E-Mail-Adresse: finanzen@stadt-muenster.de
 
Diskussion zur künftigen Bürgerbeteiligung 
Die Diskussion zur künftigen Bürgerbeteiligung ist durch drei Themen 
geprägt: 
• die Rückschau auf bisherige Bürgerbeteiligungsprozesse, 
• konkrete Empfehlungen für den künftige Prozess und 
• Anforderungen an den Prozess und seine Ergebnisse. 
Eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern nennt gute und insbesondere 
auch schlechte Erfahrungen aus anderen Prozessen der Bürgerbeteili-
gung (Lokale Agenda 21, Integriertes Stadtmarketing ISM, Planung Picas-
soplatz). In den Beiträgen wird immer wieder betont, dass die Erfahrun-
gen reflektiert und Konsequenzen für den künftigen Prozess gezogen 
werden sollte. Fast alle betonen dabei explizit, dass sie sich aktiv am 
künftigen Prozess beteiligen wollen. 
 
 
Rückschau auf 
bisherige 
Bürgerbeteiligungsp
rozesse

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
10 
Konkret werden folgende Empfehlungen für den Prozess gemacht: 
• künftig solle von Einwohnerinnen und Einwohnern2 geredet 
werden, um auch den Personenkreis der Nicht-EU-
Angehörigen einzubeziehen; 
• die Rolle der Politik im Prozess muss 
dargestellt werden; 
• die Politik möge sich selbst verpflich-
ten, Rückmeldung zu den Vorschlä-
gen der Einwohnerinnen und Ein-
wohner zu geben, die sie nicht über-
nommen haben; 
• es soll sich mit anderen Kommunen 
auf regionaler, nationaler und Inter-
nationaler Ebene
3 zur Bürgerbeteili-
gung bei der Aufstellung des Haus-
halts ausgetauscht und von deren 
Prozessen gelernt werden; 
• die Einwohnerinnen und Einwohner 
sollen zu einer aktiven Teilnahme am 
Prozess befähigt werden; konkret: 
Seminare und Veranstaltungen an-
bieten, auf denen der Haushalt und 
seine Mechanismen erklärt werden 
etc. 
Für den letzten Punkt erklärt die Leiterin der Volkshochschule Münster 
sich bereit, daran als Volkshochschule aktiv mitwirken zu wollen. 
In den Beiträgen der Teilnehmenden werden folgende Anforderungen an 
den Prozess gemacht: 
• Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner 
○ Wie kann eine repräsentative Teilnahme gewährleis-
tet werden? 
○ Wie kann die Einbeziehung aller/möglichst vieler 
gewährleistet werden? 
• Transparenz 
○ Wie kann der Prozess für alle transparent und ver-
ständlich gestaltet werden? 
                                                      
2  Der Begriff Bürgerin/Bürger bezieh t sich lediglich auf Personen, die 
über Wahlrecht verfügen. 
3  Z.B. auf dem Internationalen Kongress zu Modellen des Bürgerhaus-
haltes 2010 
Empfehlungen 
Anforderungen an 
den Prozess

Bürgerversammlung zum Haushalt Münster 
 
11 
○ Wie kann der Umgang mit den Vorschlägen durch 
Verwaltung und Politik transparent gestaltet wer-
den? 
○ Wie erhalten die Teilnehmenden Rückmeldungen zu 
ihren Vorschlägen? 
Aufforderung zur Mitgestaltung und Mitwirkung 
Am Ende der Veranstaltung ruft Oberbürgermeister Lewe nochmals alle 
auf, weiter am Prozess mitzuwirken. Insbesondere mögen sich Einwohne-
rinnen und Einwohner melden, die Interesse an einer aktiven Mitarbeit 
zur Vorbereitung weiterer Veranstaltungen haben. Diese mögen sich bei 
Herrn Uetz (0251-492-6020) oder unter finanzen@stadt-muenster.de
 mel-
den. 
 
 
Dokumentation: Stefan Löchtefeld 
Dortmund, den 14.01.2010

V-0077-2010_Anlage2

3452 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2009 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
       
         
 
 16.November 2009 
 
Antrag  
 
„Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu 
entwickeln und vorzuschlagen.  
 
In einem ersten Schritt soll die Bürgerschaft in einer Form über den Haushalt der Stadt Münster infor-
miert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist. Dabei sollen die Fragen, woher die Stadt ihr 
Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten 
für Stadt und Rat bestehen, aufbereitet werden. Die Ergebnisse sollen in verschiedenen, jeweils ge- 
eigneten Formaten präsentiert werden, z.B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveran- 
staltung.    
 
In einem zweiten Schritt sollen geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu allen 
Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und Anregungen 
zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen müssen auf verschiedene 
Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder schriftlich. Soweit der 
Bürgervorschlag Mehrausgaben beinhaltet, sollte auch ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden. 
Die Vorschläge sollen zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen, 
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanberatun- 
gen weitergeleitet werden.   
 
Nach der Verabschiedung des Haushaltes, für den selbstverständlich ausschließlich der Rat der Stadt 
Münster Verantwortung trägt, wird die Stadt Münster der Bürgerschaft Rechenschaft darüber ablegen, 
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.  
 
Begründung: 
 
Die CDU Münster hat in ihrem Wahlprogramm 2009 die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes gefordert. 
Gerade in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Situationen, ist die Erhöhung der Transparenz der 
wirtschaftlichen Situation einer Kommune geboten. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements ist der städtische Haushalt für Nicht-Fachleute fast nicht mehr zu verstehen. 
Daher soll in einem ersten Schritt die Bürgerschaft in allgemeinverständlicher Weise über den Haus- 
halt ihrer Stadt informiert werden. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger 
bei der Verteilung bzw. Reduzierung entsprechender Finanzmittel zu beteiligen und konkrete Anre- 
gungen und Hinweise zu erhalten. Es sollte dabei jedoch nie der Eindruck entstehen, der Rat trete die 
Entscheidungskompetenz für den Haushalt an die Bürgerschaft ab.    
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenbäumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Beratungsverlauf (1)

03.02.2010 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0077/2010
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37