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Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen/sachkundigen Einwohnern in Ratsausschüssen

Beschlussvorlage Ausschuss 3531/2020 vom 15.12.2020

Stand: Am 12.01.2021 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 3531/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen/sachkundigen Einwohnern in Ratsausschüssen Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat schlägt dem Rat folgende Mitglieder des Integrationsrates als sachkundige Ein- wohnerin / sachkundigen Einwohner bzw. stellvertretende sachkundige Einwohnerin / stellvertreten- den sachkundigen Einwohner für die Fachausschüsse vor. Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Kunst und Kultur Integrationsrat 12.01.2021 2 ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Schule und Weiterbildung ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Soziales und Senioren ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Bauausschuss (zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft) ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Digitalisierungsausschuss ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Gesundheitsausschuss ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Sportausschuss ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Stadtentwicklungsausschuss 3 ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Verkehrsausschuss ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung Wirtschaftsausschuss ___________________________als sachkundige Einwohnerin / sachkundiger Einwohner: ___________________________als Stellvertretung 4 Begründung: Gemäß § 22 Abs. 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln, kann der Integrationsrat dem Rat je ein Mit- glied als sachkundige Einwohnerin / sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO sowie ein Mit- glied als stellvertretende sachkundige Einwohnerin / stellvertretenden sachkundigen Einwohner für die Fachausschüsse vorschlagen. Die Benennung der sachkundigen Einwohner*innen in die Fachausschüsse erfolgt gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Integrationsrates wie folgt: (1) Haben sich die Integrationsratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung der Funktion als sachkundige Einwohnerin/sachkundiger Einwohner und stellvertretende sachkundige Einwohnerin/stellvertretender sachkundiger Einwohner in die in § 22 Abs. 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln genannten Fachausschüsse geeinigt, ist der einstimmige Be- schluss des Integrationsrates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. (2) Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, werden die zu besetzenden Ausschüs- se einzeln aufgerufen (getrennte Wahlgänge) und die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die stellvertretenden sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner jeweils mit Mehrheitsbeschluss gewählt.

Beratungsverlauf

  1. 12.01.2021

    Integrationsrat

    TOP 12.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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