Mandari Insight

V/0877/2020

Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen 18.09.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 12.2.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage-1_Vorschlagsliste

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

9527 Zeichen

V/0877/2020 
V/0877/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien werden folgende stimmberechtigte 
Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewählt: 
 
 Mitglieder als Vertreter und Vertreterinnen des Rates gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII: 
 
Ordentliche  
stimmberechtigte Mitglieder 
Stellvertretende  
stimmberechtigte Mitglieder 
1. 1. 
2. 2. 
3. 3. 
4. 4. 
5. 5. 
6. 6. 
7. 7. 
8. 8. 
9. 9. 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
27.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0877/2020 
 Stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Münster wirkenden und 
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII. 
 
Ordentliche 
Stimmberechtigte Mitglieder 
Stellvertretende 
Stimmberechtigte Mitglieder 
10. 10. 
11. 11. 
12. 12. 
13. 13. 
14. 14. 
15. 15. 
  
2. Bestellung/Wahl von beratenden Mitgliedern gem. § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Aus-
führung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) i. V. m. § 4 Abs. 3 ( i) der Satzung 
für das Jugendamt der Stadt Münster: 
 
2.1 Die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien vertretenen Wohlfahrtsverbände und die Sportjugend des Stadtsportbundes 
sind berechtigt, je ein beratendes ordentliches bzw. stellvertrete ndes Mitglied des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 
 
2.2  Die gem. § 78 SGB VIII gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind berechtigt, jeweils ei-
ne/n von ihnen gewählte/n Sprecher/ -in als ordent liches beratendes Mitglied bzw. die 
gewählte Vertretung als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 
 
3. Über die Entsendung der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen und ihre Stellvertre-
ter und Stellvertreterinnen gem. § 4 Abs. 3 ( j) der Satzung für das Jugendamt der Stadt 
Münster wird im Rahmen der Entsendung der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen 
in die übrigen Ausschüsse entschieden. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Gemäß § 71 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 1 AG-KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt 
der Stadt Münster vom 05.07.2019 gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des bzw. der Vorsitzenden an. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertret er und Stellvertreterinnen sind vom Rat für 
die Dauer seiner Wahlperiode zu wählen, und zwar 
 
● 9 Mitglieder aus dem Rat der Stadt Münster oder von ihm gewählte Frauen und Männer, 
die in der Jugendhilfe erfahren sind und 
 
● 6 Mitglieder (Frauen und Männer) , die von den im Bereich der Stadt Münster wirkenden 
und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.

- 3 - 
V/0877/2020 
Die im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben 
gem. § 4 Abs. 4 AG -KJHG mindestens die  doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden 
Mitglieder und deren Stellvertreter  und Stellvertreter innen vorzuschlagen, aus denen der Rat 6 
Mitglieder und 6 Stellvertreter und Stellvertreter innen wählt. Die Vorschläge der Jugendverbände 
und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. 
 
Gemäß § 4 Abs. 2 AG -KJHG sind bei der Wahl Frauen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist 
es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. 
 
Die Vorschläge der im Bereich der Stadt Münster wirkend en und anerkannten Träger der freien 
Jugendhilfe sind beigefügt (Anlage 1). 
 
Die Wahl erfolgt – sofern es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt – nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl und es wird in einem Wahlgang abgestimmt (§ 3 Abs. 1 AG-KJHG 
i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen – Quotenverfahren nach 
Hare/Niemeyer).  
 
Es findet eine einheitliche Listenwahl statt. Dazu werden von den Fraktionen Listenvorschläge mit 
den Namen der von ihnen vorgeschlagenen Ratsm itglieder sowie sachkundiger/erfahrener Bürger 
und Bürgerinnen, die dem Rat angehören können, einerseits und der Mitglieder der Verbände an-
dererseits zur Wahl gestellt. 
 
Die Zuteilung richtet sich nach dem Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. Die Wahlstelle n sind 
daher auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhält-
nis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgege-
benen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden z unächst so viele Sitze zuge-
teilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in 
der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen ent-
scheidet das Los.  
 
Auf der Basis der Sitzverteilung im Rat ergibt sich folgende Verteilung der einzelnen Sitze: 
 
 
 
Fraktion  Sitze davon Sitze nach  
§ 71 Abs. 1 Ziffer 1 
Vertreter und Vertrete-
rinnen aus dem Rat der 
Stadt Münster oder von 
ihm gewählte Frauen 
und Männer 
davon Sitze nach  
§ 71 Abs. 1 Ziffer 2 
Vertreter und Vertrete-
rinnen der Träger der 
freien Jugendhilfe 
CDU 5 3 2 
Bündnis 90/ 
Die Grünen/GAL 
 
5 
 
3 
 
2 
SPD 3 2 1 
FDP oder DIE LINKE. 
(ggf. Losentscheid) 
2 1 1

- 4 - 
V/0877/2020 
Zu 2. 
 
Gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. m § 5 Abs. 1 AG -KJHG sind 11 beratende Mitglieder vorgese-
hen. Durch Satzung kann bestimmt werden, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien als beratende Mitglieder angehören (§ 5 Abs. 3 
AG-KJHG). Gemäß § 4 Abs. 3 (i) der Satzung f ür das Jugendamt der Stadt Münster gehören dem 
Ausschuss weitere beratende Mitglieder an, über deren Anzahl sowie die sie bestellenden Instituti-
onen der Rat der Stadt Münster entscheidet. 
 
Gemäß § 5 Abs. 3 AG-KJHG ist auf eine angemessene Beteiligung von Frauen zu achten. 
 
Zu 2.1 
 
In der Vergangenheit gehörten Vertreter und Vertreterinnen der in Münster wirkenden fünf Wohl-
fahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, 
Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk) a ufgrund der Bedeutung ihrer Tätigkeit dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien entweder als stimmberechtigte oder als beratende 
Mitglieder an. 
 
Es wird vorgeschlagen, in der neuen Wahlperiode die Mitarbeit der Wohlfahrtsverbände im Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien wie bisher auf die Weise zu sichern, dass diejenigen 
Wohlfahrtsverbände, die nicht als stimmberechtigte Mitglieder im Ausschuss vertreten sind, bera-
tende ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder bestellen können.  
 
Nach der Kommunalwahl 2004 hatte der Rat beschlossen, dass die Sportjugend des Stadtsport-
bundes berechtigt ist, ein beratendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied für den Aus-
schuss zu benennen. Dieses Verfahren wurde seit der Kommunalwahl 2009 fortgef ührt. Es wird 
vorgeschlagen, auch in dieser Wahlperiode so zu verfahren. 
 
Außerdem bestimmt der Jugendrat der Stadt Münster gemäß 5 Abs. 3 AG -KJHG i. V. m. § 4 Abs. 
1 (k) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster bis zu zwei ständige Mitglieder aus s einer 
Mitte. Darüber hinaus bestimmt auch der Jugendamtselternbeirat gemäß 5 Abs. 3 AG -KJHG i. V. 
m. § 4 Abs. 3 (l) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster ein weiteres ständiges Mitglied 
aus seiner Mitte. 
 
Zu 2.2 
 
Zusätzlich waren bisher die Vertr eter und Vertreterinnen von 6 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 
SGB VIII (AG Mädchen und Jungen/Gender, AG Kinder - und Jugendarbeit, AG Jugendsozialar-
beit, AG Familienförderung, AG Tagesbetreuung für Kinder, AG Hilfen zur Erziehung) als beraten-
de Mitglieder im Ausschuss Kinder, Jugendliche und Familien vertreten. 
 
Es wird vorgeschlagen, dass die o. g. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII berechtigt sind, 
beratende ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien zu entsenden. 
 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „ ´Frauen

- 5 - 
V/0877/2020 
ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 -
2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an d ie neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar-
tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lan-
desgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze 
geschlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
 
 
Anlagen:  Vorschlagsliste Träger der freien Jugendhilfe (Anlage 1) 
 Anlage A

Anlage-1_Vorschlagsliste

6907 Zeichen

Anlage 1 
... 
Stadt Münster                
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
Vorschlagsliste 
 
für die Wahl stimmberechtigter Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
(Jugendhilfeausschuss) der Stadt Münster 
(gem. § 71 Abs. 1 Ziff. 2 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch [SGB VIII] - Kinder- und Jugendhilfe, § 4 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und 
Jugendhilfegesetzes [AG-KJHG] und § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster) 
 
 
   Vorschläge 
 
  
   Stimmberechtigte Mitglieder 
 
 Stellvertretungen 
1. Wohlfahrtsverbände 
 
    
1.1 Arbeiterwohlfahrt 
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 
Clemensstraße 2 - 4 
45699 Herten 
1. Michael Kaiser 
Diplom-Pädagoge 
 
 
1. Uwe Wellmann 
Diplom-Sozialpädagoge 
 
      
  2. Sebastian Koppers 
Diplom-Sozialpädagoge 
 
2. Dr. Ralf Kaisen 
Dipl.-Psychologe 
 
  3. Stephan Degen 
Geschäftsführer 
 
3. Marita Badde 
Diplom-Sozialarbeiterin 
 
  4. Klaus Fröse 
Sozialarbeiter 
 
 
4. Nicole Stange 
Diplom-Sozialarbeiterin

Anlage 1 
... 
   Stimmberechtigte Mitglieder 
 
 Stellvertretungen 
  5. Anne Westendorf 
Diplom-Sozialarbeiterin 
 
5. Beate Heeg 
Fachberaterin 
 
  6. Manuel Grundmann 
Diplom-Psychologe 
 
6. Jenny Lohmann 
Diplom-Sozialpädagogin 
 
 
1.2 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. 
Josefstraße 2 
48151 Münster 
1. Michael Kaiser 
Diplom-Pädagoge 
 
1. Uwe Wellmann 
Diplom-Sozialpädagoge 
 
  2. Sebastian Koppers 
Diplom-Sozialpädagoge 
 
2. Dr. Ralf Kaisen 
Dipl.-Psychologe 
 
  3. Stephan Degen 
Geschäftsführer 
 
3. Marita Badde 
Diplom-Sozialarbeiterin 
 
  4. Klaus Fröse 
Sozialarbeiter 
 
4. Nicole Stange 
Diplom-Sozialarbeiterin 
 
  5. Anne Westendorf 
Diplom-Sozialarbeiterin 
 
5. Beate Heeg 
Fachberaterin 
 
  6. Manuel Grundmann 
Diplom-Psychologe 
 
6. Jenny Lohmann 
Diplom-Sozialpädagogin 
 
 
1.3 Deutsches Rotes Kreuz 
Kreisverband Münster e.V. 
Kinder, Jugend und Familie 
Zumsandestraße 25/27 
48145 Münster 
1. Anne Westendorf 
Diplom-Sozialarbeiterin 
 
1. Jenny Lohmann 
Diplom-Sozialpädagogin

Anlage 1 
... 
 
   Stimmberechtigte Mitglieder 
 
 Stellvertretungen 
2. Jugendverbände 
 
    
2.1 CVJM 
Christlicher Verein Junger 
Menschen Münster e. V. 
Merschkamp 20-22 
48155 Münster 
 
1. Stephan Degen 
Geschäftsführer 
 
  
2.2 Die Johanniter 
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 
Regionalverband Münsterland/ Soest 
Geringhoffstraße 45-47 
48163 Münster 
 
1. Daniel Nießen 
Sozialarbeiter B.A. 
 
  
2.3 Stadtsportbund Münster * 
Sportjugend 
Mauritz-Lindenweg 95 
48145 Münster 
1. Thomas Lammers 
Fachkraft für Jugendarbeit 
 
 
1. Jana Winkeljann 
Pädagogikstudentin 
 
 
 
 *  Der Stadtsportbund Münster/Sportjugend hat als Jugendverband gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII die Möglichkeit, dem Rat der Stadt Münster Vorschläge für die 
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien zu unterbreiten. 
  In der vergangenen Wahlperiode beschloss der Rat der Stadt Münster, dem Stadtsportbund gem. § 4 Abs. 3 Buchst. i) [in der seinerzeit aktuellen Fassung: Buchst. 
h.)] der Satzung für das Jugendamt  der  Stadt Münster das Recht einzuräumen, eine Vertreterin/einen Vertreter aus der Sportjugend als beratendes Mitglied ein-
schließlich Stellvertretung zu bestellen.

Anlage 1 
... 
 
   Stimmberechtigte Mitglieder 
 
 Stellvertretungen 
3. Weitere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe 
 
    
3.1 Bistum Münster 
Stadtdekanat Münster 
Alter Steinweg 50 
48143 Münster 
 
1. Ulrich Messing 
Pfarrer 
 
1. Christian Fraune 
Verwaltungswirt/  
stv. Verwaltungsleiter 
 
3.2 Bischöfliches Generalvikariat 
Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene 
Regionalbüro Ost 
Neubrückenstraße 60 
48143 Münster 
 
1. Ulrich Messing 
Pfarrer 
 
1. Christian Fraune 
Verwaltungswirt/  
stv. Verwaltungsleiter 
 
3.3 Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH 
Geschäftsstelle 
Viefhoek 17 
48565 Steinfurt 
 
1. Gerhard Dworok 
Sozialpädagoge 
 
1. Gerhard Dworok 
Sozialpädagoge 
 
3.4 Ev. Jugend- und Bildungswerk des 
Kirchenkreises Münster 
An der Apostelkirche 3 
48143 Münster 
 
 Stephan Degen 
Geschäftsführer 
 
1. Hanna Schwebke 
Sozialpädagogin 
 
 
3.5 Jüdische Gemeinde Münster K.d.ö.R. 
Klosterstraße 8/9 
48143 Münster 
 
1. Margarita Voloj 
Lehrerin 
 
1. Ruth Frankenthal

Anlage 1 
... 
 
   Stimmberechtigte Mitglieder  Stellvertretungen 
      
3.6 VDIJB e.V. 
Verein zur Förderung Internationaler  
Jugendbegegnungen und Projekte 
Idenbrockplatz 5 
48159 Münster 
 
1. Lothar Wypyrsczyk 
Dipl.-Sozialpädagoge/Rentner/ 
staatl. anerkannter Erzieher 
 
1. Barbara Wagstaff 
Dipl.-Sozialarbeiterin 
 
 
3.7 KCM Schwulenzentrum Münster e.V. 
Am Hawerkamp 31 
48155 Münster 
1. Martin Enders 
Dipl.-Pädagoge 
 
1. Alexander Proske 
Einzelhandelskaufmann 
 
  2. Heiko Philippski 
Einzelhandelskaufmann 
 
2. Norman Devantier 
Koch 
3.8 Kreisel e.V. 
Verein für Mütter, Väter und Kinder in  
unterschiedlichen Familienformen 
Friedrichstraße 2 
48282 Emsdetten 
1. Joachim Lemke 
Dipl.-Pädagoge/ 
Dipl.-Sozialarbeiter 
  
  2. Cornelia Nöschel 
Diplom-Psychologin 
 
  
3.9 Verbund Sozialtherapeutischer 
Einrichtungen NRW e. V. 
- Beratungsstelle - 
Rudolfstraße 9 
48145 Münster 
 
1. Heiko Biedermann 
Diplom-Sozialpädagoge 
 
1. Stefan Proske-Schuppelius 
Diplom-Sozialpädagoge 
 
3.10 SeHT Münster e.V. 
Dechaneistraße 14 
48145 Münster 
 
1. Elisabeth Leifheit 
Diplom-Pädagogin/ 
Geschäftsführerin SeHT e.V. 
 
1. Frederike Burhorst 
BA Erziehungswissenschaften/ 
Leitung Ambulanter Dienst

Anlage 1 
... 
 
   Stimmberechtigte Mitglieder  Stellvertretungen 
      
3.11 MOT-TREFF KOTTEN e.V. 
Coerder Liekweg 80 
48157 Münster 
 
1. Thomas Hemker 
Sachbearbeiter 
 
1. Michael Schwarz 
Lehrer 
 
3.12 Verein für Mototherapie und 
Psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. 
Gasselstiege 13 
48159 Münster 
 
1. Olesja Hoffmann 
Motologin MA 
 
1. Corinna Blume-Ulmer 
Motopädin 
 
3.13 Kleine Wiese 
Kindergruppe e.V. 
Kanalstraße 155 
48147 Münster 
1. Regine Leie 
Heilpädagogin/Erzieherin 
Leitung Kita 
  
  2. Monika Westhues 
Erziehungswissenschaften (BA) 
 
  
3.14 Kindergruppe Krümel II e.V. 
Vivaldistraße 18 
48147 Münster 
 
1. Dr. Melanie Overbeck 
Verwaltungsjuristin 
 
  
3.15 Inklusiver Montessori-Kindergarten Münster e.V. 
Mauritz-Lindenweg 100 
48145 Münster 
 
1. Beate Heeg 
Fachberaterin 
 
  
3.16 Waldkindergarten Münster e.V. 
Dyckburgstraße 228a 
48157 Münster 
 
1. Beate Heeg 
Fachberaterin

Anlage 1 
 
 
   Stimmberechtigte Mitglieder 
 
 Stellvertretungen 
3.17 Waldorfkindergarten Münster e.V. 
Rudolf-Steiner-Weg 9 
48149 Münster 
 
1. Beate Heeg 
Fachberaterin 
 
  
3.18 Studierendenwerk Münster AöR 
Kindertageseinrichtungen 
Bismarckallee 5 
48151 Münster 
 
1. Beate Heeg 
Fachberaterin 
 
  
3.19 Kita „Die Grünschnäbel“ e.V. 
Burgstraße 5 
48151 Münster 
1. Beate Heeg 
Fachberaterin

Anlage A

1506 Zeichen

Anlage A zur V/0877/2020 
 
Kurzüberblick 
 
Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Besetzung des nach der Kommunalwahl neu gebildeten 
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Damit der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nach seiner Neubildung die Arbeit 
aufnehmen kann, ist der Beschluss über die Besetzung durch den Rat erforderlich. Die Abstim-
mung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. 
Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 12.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (22)

  • Josefstraße 2
  • Zumsandestraße 25
  • Geringhoffstraße 45
  • Neubrückenstraße 60
  • Klosterstraße 8
  • Friedrichstraße 2
  • Rudolfstraße 9
  • Dechaneistraße 14
  • Kanalstraße 155
  • Vivaldistraße 18
  • Dyckburgstraße 228a
  • Bismarckallee 5
  • Burgstraße 5
  • Merschkamp 20
  • Mauritz-Lindenweg 95
  • Alter Steinweg 50
  • Idenbrockplatz 5
  • Coerder Liekweg 80
  • Rudolf-Steiner-Weg 9
  • An der Apostelkirche 3
  • Am Hawerkamp 31
  • Gasselstiege 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0877/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37