V/0877/2020
Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
9527 Zeichen
V/0877/2020 V/0877/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien Beratungsfolge 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien werden folgende stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewählt: Mitglieder als Vertreter und Vertreterinnen des Rates gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII: Ordentliche stimmberechtigte Mitglieder Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. 8. 8. 9. 9. Amt für Bürger- und Ratsservice 27.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de - 2 - V/0877/2020 Stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII. Ordentliche Stimmberechtigte Mitglieder Stellvertretende Stimmberechtigte Mitglieder 10. 10. 11. 11. 12. 12. 13. 13. 14. 14. 15. 15. 2. Bestellung/Wahl von beratenden Mitgliedern gem. § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Aus- führung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) i. V. m. § 4 Abs. 3 ( i) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster: 2.1 Die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vertretenen Wohlfahrtsverbände und die Sportjugend des Stadtsportbundes sind berechtigt, je ein beratendes ordentliches bzw. stellvertrete ndes Mitglied des Aus- schusses für Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 2.2 Die gem. § 78 SGB VIII gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind berechtigt, jeweils ei- ne/n von ihnen gewählte/n Sprecher/ -in als ordent liches beratendes Mitglied bzw. die gewählte Vertretung als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 3. Über die Entsendung der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen und ihre Stellvertre- ter und Stellvertreterinnen gem. § 4 Abs. 3 ( j) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster wird im Rahmen der Entsendung der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen in die übrigen Ausschüsse entschieden. Begründung: Zu 1. Gemäß § 71 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 1 AG-KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster vom 05.07.2019 gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des bzw. der Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertret er und Stellvertreterinnen sind vom Rat für die Dauer seiner Wahlperiode zu wählen, und zwar ● 9 Mitglieder aus dem Rat der Stadt Münster oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind und ● 6 Mitglieder (Frauen und Männer) , die von den im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden. - 3 - V/0877/2020 Die im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben gem. § 4 Abs. 4 AG -KJHG mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und deren Stellvertreter und Stellvertreter innen vorzuschlagen, aus denen der Rat 6 Mitglieder und 6 Stellvertreter und Stellvertreter innen wählt. Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 AG -KJHG sind bei der Wahl Frauen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Die Vorschläge der im Bereich der Stadt Münster wirkend en und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind beigefügt (Anlage 1). Die Wahl erfolgt – sofern es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und es wird in einem Wahlgang abgestimmt (§ 3 Abs. 1 AG-KJHG i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen – Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer). Es findet eine einheitliche Listenwahl statt. Dazu werden von den Fraktionen Listenvorschläge mit den Namen der von ihnen vorgeschlagenen Ratsm itglieder sowie sachkundiger/erfahrener Bürger und Bürgerinnen, die dem Rat angehören können, einerseits und der Mitglieder der Verbände an- dererseits zur Wahl gestellt. Die Zuteilung richtet sich nach dem Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. Die Wahlstelle n sind daher auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhält- nis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgege- benen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden z unächst so viele Sitze zuge- teilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen ent- scheidet das Los. Auf der Basis der Sitzverteilung im Rat ergibt sich folgende Verteilung der einzelnen Sitze: Fraktion Sitze davon Sitze nach § 71 Abs. 1 Ziffer 1 Vertreter und Vertrete- rinnen aus dem Rat der Stadt Münster oder von ihm gewählte Frauen und Männer davon Sitze nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 Vertreter und Vertrete- rinnen der Träger der freien Jugendhilfe CDU 5 3 2 Bündnis 90/ Die Grünen/GAL 5 3 2 SPD 3 2 1 FDP oder DIE LINKE. (ggf. Losentscheid) 2 1 1 - 4 - V/0877/2020 Zu 2. Gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. m § 5 Abs. 1 AG -KJHG sind 11 beratende Mitglieder vorgese- hen. Durch Satzung kann bestimmt werden, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien als beratende Mitglieder angehören (§ 5 Abs. 3 AG-KJHG). Gemäß § 4 Abs. 3 (i) der Satzung f ür das Jugendamt der Stadt Münster gehören dem Ausschuss weitere beratende Mitglieder an, über deren Anzahl sowie die sie bestellenden Instituti- onen der Rat der Stadt Münster entscheidet. Gemäß § 5 Abs. 3 AG-KJHG ist auf eine angemessene Beteiligung von Frauen zu achten. Zu 2.1 In der Vergangenheit gehörten Vertreter und Vertreterinnen der in Münster wirkenden fünf Wohl- fahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk) a ufgrund der Bedeutung ihrer Tätigkeit dem Aus- schuss für Kinder, Jugendliche und Familien entweder als stimmberechtigte oder als beratende Mitglieder an. Es wird vorgeschlagen, in der neuen Wahlperiode die Mitarbeit der Wohlfahrtsverbände im Aus- schuss für Kinder, Jugendliche und Familien wie bisher auf die Weise zu sichern, dass diejenigen Wohlfahrtsverbände, die nicht als stimmberechtigte Mitglieder im Ausschuss vertreten sind, bera- tende ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder bestellen können. Nach der Kommunalwahl 2004 hatte der Rat beschlossen, dass die Sportjugend des Stadtsport- bundes berechtigt ist, ein beratendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied für den Aus- schuss zu benennen. Dieses Verfahren wurde seit der Kommunalwahl 2009 fortgef ührt. Es wird vorgeschlagen, auch in dieser Wahlperiode so zu verfahren. Außerdem bestimmt der Jugendrat der Stadt Münster gemäß 5 Abs. 3 AG -KJHG i. V. m. § 4 Abs. 1 (k) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster bis zu zwei ständige Mitglieder aus s einer Mitte. Darüber hinaus bestimmt auch der Jugendamtselternbeirat gemäß 5 Abs. 3 AG -KJHG i. V. m. § 4 Abs. 3 (l) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster ein weiteres ständiges Mitglied aus seiner Mitte. Zu 2.2 Zusätzlich waren bisher die Vertr eter und Vertreterinnen von 6 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (AG Mädchen und Jungen/Gender, AG Kinder - und Jugendarbeit, AG Jugendsozialar- beit, AG Familienförderung, AG Tagesbetreuung für Kinder, AG Hilfen zur Erziehung) als beraten- de Mitglieder im Ausschuss Kinder, Jugendliche und Familien vertreten. Es wird vorgeschlagen, dass die o. g. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII berechtigt sind, beratende ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu entsenden. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „ ´Frauen - 5 - V/0877/2020 ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 - 2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an d ie neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar- tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lan- desgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Vorschlagsliste Träger der freien Jugendhilfe (Anlage 1) Anlage A
Anlage-1_Vorschlagsliste
6907 Zeichen
Anlage 1
...
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorschlagsliste
für die Wahl stimmberechtigter Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(Jugendhilfeausschuss) der Stadt Münster
(gem. § 71 Abs. 1 Ziff. 2 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch [SGB VIII] - Kinder- und Jugendhilfe, § 4 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes [AG-KJHG] und § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster)
Vorschläge
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
1. Wohlfahrtsverbände
1.1 Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Clemensstraße 2 - 4
45699 Herten
1. Michael Kaiser
Diplom-Pädagoge
1. Uwe Wellmann
Diplom-Sozialpädagoge
2. Sebastian Koppers
Diplom-Sozialpädagoge
2. Dr. Ralf Kaisen
Dipl.-Psychologe
3. Stephan Degen
Geschäftsführer
3. Marita Badde
Diplom-Sozialarbeiterin
4. Klaus Fröse
Sozialarbeiter
4. Nicole Stange
Diplom-Sozialarbeiterin
Anlage 1
...
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
5. Anne Westendorf
Diplom-Sozialarbeiterin
5. Beate Heeg
Fachberaterin
6. Manuel Grundmann
Diplom-Psychologe
6. Jenny Lohmann
Diplom-Sozialpädagogin
1.2 Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Josefstraße 2
48151 Münster
1. Michael Kaiser
Diplom-Pädagoge
1. Uwe Wellmann
Diplom-Sozialpädagoge
2. Sebastian Koppers
Diplom-Sozialpädagoge
2. Dr. Ralf Kaisen
Dipl.-Psychologe
3. Stephan Degen
Geschäftsführer
3. Marita Badde
Diplom-Sozialarbeiterin
4. Klaus Fröse
Sozialarbeiter
4. Nicole Stange
Diplom-Sozialarbeiterin
5. Anne Westendorf
Diplom-Sozialarbeiterin
5. Beate Heeg
Fachberaterin
6. Manuel Grundmann
Diplom-Psychologe
6. Jenny Lohmann
Diplom-Sozialpädagogin
1.3 Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Münster e.V.
Kinder, Jugend und Familie
Zumsandestraße 25/27
48145 Münster
1. Anne Westendorf
Diplom-Sozialarbeiterin
1. Jenny Lohmann
Diplom-Sozialpädagogin
Anlage 1
...
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
2. Jugendverbände
2.1 CVJM
Christlicher Verein Junger
Menschen Münster e. V.
Merschkamp 20-22
48155 Münster
1. Stephan Degen
Geschäftsführer
2.2 Die Johanniter
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Münsterland/ Soest
Geringhoffstraße 45-47
48163 Münster
1. Daniel Nießen
Sozialarbeiter B.A.
2.3 Stadtsportbund Münster *
Sportjugend
Mauritz-Lindenweg 95
48145 Münster
1. Thomas Lammers
Fachkraft für Jugendarbeit
1. Jana Winkeljann
Pädagogikstudentin
* Der Stadtsportbund Münster/Sportjugend hat als Jugendverband gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII die Möglichkeit, dem Rat der Stadt Münster Vorschläge für die
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien zu unterbreiten.
In der vergangenen Wahlperiode beschloss der Rat der Stadt Münster, dem Stadtsportbund gem. § 4 Abs. 3 Buchst. i) [in der seinerzeit aktuellen Fassung: Buchst.
h.)] der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster das Recht einzuräumen, eine Vertreterin/einen Vertreter aus der Sportjugend als beratendes Mitglied ein-
schließlich Stellvertretung zu bestellen.
Anlage 1
...
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
3. Weitere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
3.1 Bistum Münster
Stadtdekanat Münster
Alter Steinweg 50
48143 Münster
1. Ulrich Messing
Pfarrer
1. Christian Fraune
Verwaltungswirt/
stv. Verwaltungsleiter
3.2 Bischöfliches Generalvikariat
Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene
Regionalbüro Ost
Neubrückenstraße 60
48143 Münster
1. Ulrich Messing
Pfarrer
1. Christian Fraune
Verwaltungswirt/
stv. Verwaltungsleiter
3.3 Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH
Geschäftsstelle
Viefhoek 17
48565 Steinfurt
1. Gerhard Dworok
Sozialpädagoge
1. Gerhard Dworok
Sozialpädagoge
3.4 Ev. Jugend- und Bildungswerk des
Kirchenkreises Münster
An der Apostelkirche 3
48143 Münster
Stephan Degen
Geschäftsführer
1. Hanna Schwebke
Sozialpädagogin
3.5 Jüdische Gemeinde Münster K.d.ö.R.
Klosterstraße 8/9
48143 Münster
1. Margarita Voloj
Lehrerin
1. Ruth Frankenthal
Anlage 1
...
Stimmberechtigte Mitglieder Stellvertretungen
3.6 VDIJB e.V.
Verein zur Förderung Internationaler
Jugendbegegnungen und Projekte
Idenbrockplatz 5
48159 Münster
1. Lothar Wypyrsczyk
Dipl.-Sozialpädagoge/Rentner/
staatl. anerkannter Erzieher
1. Barbara Wagstaff
Dipl.-Sozialarbeiterin
3.7 KCM Schwulenzentrum Münster e.V.
Am Hawerkamp 31
48155 Münster
1. Martin Enders
Dipl.-Pädagoge
1. Alexander Proske
Einzelhandelskaufmann
2. Heiko Philippski
Einzelhandelskaufmann
2. Norman Devantier
Koch
3.8 Kreisel e.V.
Verein für Mütter, Väter und Kinder in
unterschiedlichen Familienformen
Friedrichstraße 2
48282 Emsdetten
1. Joachim Lemke
Dipl.-Pädagoge/
Dipl.-Sozialarbeiter
2. Cornelia Nöschel
Diplom-Psychologin
3.9 Verbund Sozialtherapeutischer
Einrichtungen NRW e. V.
- Beratungsstelle -
Rudolfstraße 9
48145 Münster
1. Heiko Biedermann
Diplom-Sozialpädagoge
1. Stefan Proske-Schuppelius
Diplom-Sozialpädagoge
3.10 SeHT Münster e.V.
Dechaneistraße 14
48145 Münster
1. Elisabeth Leifheit
Diplom-Pädagogin/
Geschäftsführerin SeHT e.V.
1. Frederike Burhorst
BA Erziehungswissenschaften/
Leitung Ambulanter Dienst
Anlage 1
...
Stimmberechtigte Mitglieder Stellvertretungen
3.11 MOT-TREFF KOTTEN e.V.
Coerder Liekweg 80
48157 Münster
1. Thomas Hemker
Sachbearbeiter
1. Michael Schwarz
Lehrer
3.12 Verein für Mototherapie und
Psychomotorische Entwicklungsförderung e.V.
Gasselstiege 13
48159 Münster
1. Olesja Hoffmann
Motologin MA
1. Corinna Blume-Ulmer
Motopädin
3.13 Kleine Wiese
Kindergruppe e.V.
Kanalstraße 155
48147 Münster
1. Regine Leie
Heilpädagogin/Erzieherin
Leitung Kita
2. Monika Westhues
Erziehungswissenschaften (BA)
3.14 Kindergruppe Krümel II e.V.
Vivaldistraße 18
48147 Münster
1. Dr. Melanie Overbeck
Verwaltungsjuristin
3.15 Inklusiver Montessori-Kindergarten Münster e.V.
Mauritz-Lindenweg 100
48145 Münster
1. Beate Heeg
Fachberaterin
3.16 Waldkindergarten Münster e.V.
Dyckburgstraße 228a
48157 Münster
1. Beate Heeg
Fachberaterin
Anlage 1
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
3.17 Waldorfkindergarten Münster e.V.
Rudolf-Steiner-Weg 9
48149 Münster
1. Beate Heeg
Fachberaterin
3.18 Studierendenwerk Münster AöR
Kindertageseinrichtungen
Bismarckallee 5
48151 Münster
1. Beate Heeg
Fachberaterin
3.19 Kita „Die Grünschnäbel“ e.V.
Burgstraße 5
48151 Münster
1. Beate Heeg
Fachberaterin
Anlage A
1506 Zeichen
Anlage A zur V/0877/2020 Kurzüberblick Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Besetzung des nach der Kommunalwahl neu gebildeten Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nach seiner Neubildung die Arbeit aufnehmen kann, ist der Beschluss über die Besetzung durch den Rat erforderlich. Die Abstim- mung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (22)
- Josefstraße 2
- Zumsandestraße 25
- Geringhoffstraße 45
- Neubrückenstraße 60
- Klosterstraße 8
- Friedrichstraße 2
- Rudolfstraße 9
- Dechaneistraße 14
- Kanalstraße 155
- Vivaldistraße 18
- Dyckburgstraße 228a
- Bismarckallee 5
- Burgstraße 5
- Merschkamp 20
- Mauritz-Lindenweg 95
- Alter Steinweg 50
- Idenbrockplatz 5
- Coerder Liekweg 80
- Rudolf-Steiner-Weg 9
- An der Apostelkirche 3
- Am Hawerkamp 31
- Gasselstiege 13
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0877/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37