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A-R/0041/2015

Erweiterung des Bürgerhaushalts

Antrag an den Rat 09.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 49.6

a-r-0041-2015-Erweiterung Bürgerhaushalt

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a-r-0041-2015-Erweiterung Bürgerhaushalt

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2015  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp -ms.de  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 Münster, 08.06.2015 
Antrag 
 
Erweiterung des Bürgerhaushalts  
 
Der Rat möge beschließen:  
Die bisherige Praxis des Bürgerhaushaltes wird modifiziert. 
A. Erweiterung um einen Modellversuch in einzelnen Stadtteilen 
1. Als weitere Komponente der Beteiligung von Bürge rinnen und Bürgern am Haushalt 
findet für einen befristeten Erprobungszeitraum von  zunächst drei Jahren ab 2016 ein 
Bürgerhaushalts-Diskussionsprozess statt. Modellhaf t geschieht dieses in jeweils 
einem Stadtteil in maximal zwei Bezirksvertretungen , die an diesem neuen Projekt 
teilnehmen wollen. Zur Umsetzung der Ergebnisse ste hen in den betroffenen 
Haushalten der maximal zwei Bezirksvertretungen zus ätzlich frei verfügbare Mittel 
i.H.v. jeweils 35.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel sind ganz oder 
teilweise in die verbleibenden Folgejahre übertragb ar, wenn Projekte anfinanziert 
werden sollen. 
2. Die an der Teilnahme interessierten Bezirksvertr etungen der Außenstadtteile wählen 
zunächst einen dafür geeigneten Stadtteil in ihrem Gebiet aus. Alternativ können die 
Mittel auch auf zwei Stadtteile in einer Bezirksver tretung aufgeteilt werden. Parallel 
dazu erarbeitet die Bezirksvertretung eine Verfahre nskonzeption für die Durchführung 
dieses Modellversuchs im jeweiligen Stadtteil. Eine  abschließende Entscheidung über 
die Durchführung dieses Modellversuchs in den beide n Bezirksvertretungen trifft der 
Hauptausschuss. 
3. Zentrales Element der Einbringung, Diskussion un d Bewertung von Vorschlägen im 
Rahmen dieses Modellversuchs wird / werden die je n ach Konzeption einmalige oder 
mehrmalige Bürgerversammlung/en im Stadtteil. Hier sollen die Vorschläge der 
Bürgerinnen und Bürger vorgestellt und diskutiert w erden. Über die Art der 
Abstimmung macht die Bezirksvertretung einen Verfahrensvorschlag. 
4. Um das Interesse am neuen Modellversuch des Bürg erhaushaltes in den Stadtteilen 
zu wecken und zu stärken, sollen auch Schulen in de n betreffenden Stadtteilen 
eingeladen werden, sich mit Schülerinnen und Schüle rn zu beteiligen, das Verfahren 
und den jeweiligen Haushalt kennen zu lernen und Vorschläge einzureichen. 
5. Koordination und Durchführung verbleiben wie bis her bei im Thema stehenden 
Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Die Verwaltung nimmt zu den Vorschlägen Stellung, 
um juristisch unzulässige oder schon bearbeitete / schon in Bearbeitung befindliche 
Vorschläge auszusondern sowie nicht den Stadtteil betreffende Vorschläge richtig 
zuzuordnen und einer Weiterbearbeitung zuzuführen.
 Ablauf:

- 2 - 
 
 
 
 
 
Findungsphase: 
Zunächst identifizieren die interessierten Bezirksv ertretungen der Außenstadtteile jeweils 
einen, im Fall des Splittens der Mittel maximal zwe i, Stadtteile in ihrem Gebiet, in dem / in 
denen für drei Jahre dieser Modellversuch erprobt w erden soll. Parallel dazu schlägt sie 
auch Orte und Zeiten für Bürgerversammlungen vor un d macht weitere 
Verfahrensvorschläge. Über die teilnehmenden Bezirk svertretungen und deren 
Verfahrensvorschläge entscheidet der Hauptausschuss. 
Vorschlagsphase 
In den Bürgerversammlungen stellen die Bürger ihre Vorschläge für die Verwendung der 
zusätzlich im betroffenen BV-Haushalt verankerten, frei verfügbaren Mittel im Stadtteil vor. 
Diese werden dann ggf. in Arbeitsgruppen diskutiert . Beispiel gebend hierfür sind die 
Versammlungen zu den aktuellen Konversionsprojekten  wie den Kasernengeländen in 
Gievenbeck und Gremmendorf, die sehr erfolgreich un d mit großer Bürgerbeteiligung 
durchgeführt wurden.  
Auch die Abgabe von Ideenvorschlägen im Internet, b ei Marktständen und bei der 
Bezirksverwaltung kann auf Vorschlag der jeweiligen  Bezirksvertretung weiterhin möglich 
bleiben.  
Ausgabenvorschläge ohne entsprechenden Stadtteilbez ug oder mit einem Finanzvolumen 
außerhalb der 35.000 Euro werden im Rahmen des Mode llversuches nicht zugelassen, 
sondern einer anderweitigen Bearbeitung im gesamtst ädtischen Bürgerhaushalt oder als 
Vorschlag gem. § 24 GO NW zugeführt. So wird verhin dert, dass sich die bekannten 
Problematiken vergangener Bürgerhaushalte wiederholen.  
Bewertungsphase 
Die Verwaltung nimmt zeitnah zu den Vorschlägen Ste llung (siehe oben unter A 6. und 
unter Vorschlagsphase). Eine Bewertung der Sinnhaft igkeit erfolgt durch die Verwaltung 
nicht. 
Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertungsphase in 
der von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die einzelnen Vorschläge ab.  
Dokumentationsphase 
In der Dokumentationsphase werden die Vorschläge wi e vorher auch durch die 
Verwaltung für die betroffenen Bezirksvertretungen zur abschließenden Entscheidung 
aufbereitet. 
Beratungsphase 
Da die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertu ngsphase in der von der 
Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die ein zelnen Vorschläge abstimmen, ist 
dieses Votum mit einem hohen Grad von Verbindlichke it versehen. Vor diesem 
Hintergrund befasst sich die jeweilige Bezirksvertr etung mit den Vorschlägen der 
Bürgerinnen und Bürger. 
Rechenschaftsphase 
Die Rechenschaftsphase wird auch im Rahmen des Mode llversuches weiter in der 
bekannten Form durchgeführt.

- 3 - 
 
 
 
 
 
B. Gesamtstädtischer Bürgerhaushalt 
1. Parallel zum Modellversuch wird das bisherige Bü rgerhaushaltsmodell, nunmehr aber 
beschränkt auf Einsparvorschläge zum gesamtstädtisc hen Haushalt, modifiziert 
weitergeführt.  
2. Das erfolgreich aufgebaute Internet-Infrastruktu rsystem des bisherigen 
Bürgerhaushaltes soll weiter dafür genutzt werden, dass Bürgervorschläge zu 
Einsparungen im gesamtstädtischen Haushalt möglich bleiben.  
Ablauf: 
Vorschlagsphase 
Neben dem Modellversuch soll die Möglichkeit besteh en bleiben, weitestgehend 
internetbasiert solche reinen Einsparvorschläge ein zureichen, die den gesamtstädtischen 
Haushalt betreffen.  
Auch Verwaltung und Politik sollen – wie die Bürger  – aufgefordert werden, 
Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt in das Internetportal einzustellen. Alle 
zugelassenen Vorschläge können auf der Internetplat tform wie gewohnt kommentiert, die 
vorhandene Infrastruktur weiter genutzt werden. 
Damit Vorschläge nicht verloren gehen, die zwar die  Erfordernisse des Bürgerhaushalts 
nicht erfüllen, aber geeignet sind, als Anregung ge m. § 24 GO NW eingereicht zu werden, 
müssten die Vorschlagenden vorab ihr Einverständnis  erklären, dass ihr abgelehnter 
Bürgerhaushalts-Vorschlag möglicherweise als solche Anregung behandelt werden kann. 
Wünschenswert und sinnvoll ist es, diese Vorschläge  weitestgehend online zu erfassen. 
Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmef ällen erfolgen. Bürger, die nicht über 
die entsprechende Infrastruktur verfügen, werden da rüber informiert, wo sie städtische 
Computer kostenfrei für die Beteiligung am Bürgerhaushalt in ihrem Bezirk nutzen können, 
etwa in Bibliotheken.  
Bewertungsphase 
Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das 
bisherige Verfahren in der Bewertungsphase nicht. 
Dokumentationsphase 
Auch die Dokumentationsphase bleibt unverändert.  
Beratungsphase 
Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das 
Verfahren auch in der Beratungsphase nicht. 
Rechenschaftsphase 
Die Rechenschaftsphase bleibt ebenfalls angepasst bestehen. 
C. Gemeinsame Bestimmungen 
Informationsphase: 
Der jeweiligen Vorschlagsphase vorgeschaltet ist ei ne für den Modellversuch und den 
fortgeführten Bürgerhaushalt gleiche Informationsph ase: Auf der Internetseite zum

- 4 - 
 
 
 
 
 
Bürgerhaushalt werden die vergangenen Etats der tei lnehmenden Bezirksvertretungen 
zusätzlich zum gesamtstädtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. 
Zum Bürgerhaushalt 2016 liegt auch die vom Rat gefo rderte Aufschlüsselung der 
Verwaltung vor, welche Zuschüsse an Vereine und Institutionen Pflichtaufgaben, freiwillige 
Leistungen oder über die Pflichtaufgaben hinausgehe nde, so genannte „Münster-
Standards“ sind. Diese Auflistung soll auf der Home page des Bürgerhaushalts einsehbar 
sein, um eine fundierte Grundlage für Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt 
zu bilden. 
Wie bisher betreuen die Mitglieder des Beirates die  Informationsstände, bei denen auch 
das neue Verfahren erläutert wird. Welche Standorte  (Stadtteil-Märkte etc.) sich anbieten, 
soll anhand der bisherigen Erfahrungen entschieden werden. Dies gilt auch noch in der 
Vorschlags- sowie der Bewertungsphase. 
Die Einführungsveranstaltungen entfallen. Dafür wer den die betreffenden 
Bezirksvertretungen gebeten, das Verfahren in der l etzten öffentlichen Sitzung vor Beginn 
der Vorschlagsphase kurz vorzustellen. 
Ansonsten werden Informationsbroschüren auf dem ent sprechenden Stadtteil-Markt 
verteilt. Diese sollen zusätzlich zu Plakaten auch in allen städtischen Einrichtungen im 
Bereich der teilnehmenden Bezirksvertretung auslieg en. Die Werbeanzeige in der „na 
dann“ - jetzt zu Modellversuch und zu Einsparvorschlägen - bleibt erhalten. Zusätzlich wird 
vom Beirat eine Facebook-Gruppe gegründet, für die zwei Mitglieder als Administratoren 
bestimmt werden, um so auch bei internetaffinen Gru ppen für die Beteiligung am 
Bürgerhaushalt zu werben. 
Neue Zusammensetzung des Beirats 
Bürger  
Aus dem Gebiet jeder teilnehmenden Bezirksvertretun g sollen zwei Bürgerinnen oder 
Bürger als Beiratsmitglied und zwei Bürgerinnen ode r Bürger als jeweilige 
Stellvertreter/innen berufen werden. In Hinblick au f die gesamtstädtischen 
Einsparvorschläge sollen aus den übrigen Bezirksver tretungen jeweils eine Bürgerin oder 
ein Bürger als Mitglied und eine Bürgerin oder ein Bürger als Stellvertreter/in berufen 
werden. 
In den Bezirken und in den zunächst ausgewählten St adtteilen soll die 
Bewerbungsmöglichkeit über Aushänge und zusätzlich stadtweit über die Presse bekannt 
gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zu einem festgesetzten Termin 
bei der jeweiligen Bezirksverwaltung für den Beirat  bewerben. Die jeweilige 
Bezirksvertretung bestimmt aus den Bewerbern ihres Bezirks in ihrer nächsten Sitzung 
nach Ende der Bewerbungsfrist per Losverfahren das/ die Beiratsmitglied/er und den/die 
Stellvertreter/in/. Die Wahl gilt bis zum Ende der jeweils laufenden Periode des 
Bürgerhaushaltes. 
Scheidet ein Beiratsmitglied aus oder gibt es nicht  genügend Bewerber/innen, wird diese 
Position mit der Informationsphase des folgenden Bü rgerhaushalts in diesem Bezirk 
erneut beworben und bleibt bis dahin vakant.  
Politik  
Die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen  bestimmen je ein Mitglied und eine/n 
Stellvertreter/in aus ihrer Fraktion für den Beirat.

- 5 - 
 
 
 
 
 
Kosten: 
Der so geänderte Bürgerhaushalt kann voraussichtlic h mit Verwaltungskosten von 17.500 
Euro durchgeführt werden.  
Durchführung: 
Der Bürgerhaushalt in seiner so geänderten Form sol l zukünftig, bezogen auf den 
Verwaltungsaufwand (35.000 Euro alle zwei Jahre) kostenneutral, jährlich stattfinden. 
Begründung: 
zu A) Modellversuch in einzelnen Stadtteilen 
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen scheint es notw endig, die Strukturen des 
Bürgerhaushaltes zu erweitern. Er muss sich von ein em allgemeinen Werkzeug des 
Vorschlagswesens – welches den Bürgerinnen und Bürg ern in Form des § 24 GO NW 
ohnehin bereits jederzeit zur Verfügung stand – zu einem „Bürgerhaushalt“ wandeln, der 
diesem Namen auch gerecht wird. 
Besonders geeignet ist dazu eine Struktur, die den Bürgerinnen und Bürgern eine 
Mitsprache dort einräumt, wo sie nah an den Problem en sind, nämlich in ihrem eigenen 
Stadtteil. Hier können sie aus ihrer täglichen Ansc hauung heraus parallel zur 
Verwaltungssicht Lösungsvorschläge entwickeln und V erbesserungs-Möglichkeiten mit 
einem sehr hohen Grad an Praxistauglichkeit umsetzen. 
Für den dreijährigen Modellversuch sollen pro teiln ehmender Bezirksvertretung 35.000 
Euro zur Verfügung gestellt werden, also maximal 70.000 Euro pro Jahr. Mit diesen Mitteln 
werden die Bürgervorschläge umgesetzt, über die zun ächst die Bürgerinnen und Bürger 
abstimmen und mit denen sich dann die Bezirksvertre tung unter Berücksichtigung des 
hohen Grades an Verbindlichkeit eines solchen Votum s befasst. Sollten Mittel nicht voll 
ausgeschöpft werden oder sollen Maßnahmen aus diese n Mitteln anfinanziert werden, so 
können die Restmittel in die verbleibenden Folgejah re des Modellversuchs übertragen 
werden. 
Zunächst müssen sich die Bezirksvertretungen der Au ßenstadtteile entscheiden, ob sie 
Interesse an einer solchen Bürgerbeteiligung haben und ob in ihrem Gebiet ein Stadtteil 
für den Modellversuch geeignet erscheint. Entscheid et sich eine Bezirksvertretung, nicht 
nur einen, sondern maximal zwei Stadtteile zu benen nen, so werden die pro BV und Jahr 
zur Verfügung stehenden Mittel ggf. entsprechend aufgeteilt. 
Kernelement dieses Modellversuchs ist die Bürgerver sammlung im Stadtteil, bei der die 
Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge einbringen. Da rauf basierend entwickelt die 
Bezirksvertretung parallel ein Verfahren, wie die A nträge weiter diskutiert und von den 
Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden. Dies kan n beispielsweise in weiteren 
Bürgerversammlungen geschehen, denen eventuell auch  Arbeitsgruppen vorgeschaltet 
werden können, es kann aber auch wie im bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren 
internetbasiert erfolgen. 
Auf Basis der vorliegenden Vorschläge zu Stadtteile n und Verfahren aus den 
Bezirksvertretungen entscheidet dann der Hauptaussc huss darüber, welche maximal zwei 
Stadtteile in welchen beiden Bezirksvertretungen teilnehmen.  
Erfahrungsgemäß werden dann auch solche Vorschläge eingebracht, die entweder nicht 
den Stadtteil betreffen oder den Rahmen der zur Ver fügung stehenden Mittel sprengen.

- 6 - 
 
 
 
 
 
Solches Bürgerwissen soll nicht verloren gehen, son dern in das Verfahren gem. § 24 GO 
NW überführt werden. 
Der weitere Ablauf in der Dokumentations-, Beratung s- und Rechenschaftsphase ist an 
das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. 
zu B) gesamtstädtischer Bürgerhaushalt 
Parallel zu dem Modellversuch soll das bisherige Bü rgerhaushaltsverfahren weitergeführt 
werden. Dieses jedoch mit der Einschränkung, dass n ur solche Vorschläge diskutiert und 
entschieden werden sollen, die zu tatsächlichen Ein sparungen im gesamtstädtischen 
Haushalt führen. Darüber hinausgehende Vorschläge s ollen - wie auch schon beim 
Modellverfahren vorgesehen - in das Verfahren gem. § 24 GO NW überführt werden. 
Die jüngste Finanzeckwerte-Vorlage der Stadt (V/028 5/2015) weist klar darauf hin, dass 
das extrem wichtige Ziel des ausgeglichenen Haushal tes im Jahr 2020 aufgrund des 
gleichbleibend hohen jährlichen Haushaltsdefizits d er Stadt kaum noch zu erreichen sein 
wird. Die Jahresergebnisse der städtischen Haushalt e summieren sich von 2016 bis 2019 
voraussichtlich auf einen Fehlbetrag von -115,1 Mio . Euro. In dieser Situation ist für die 
Stadt Münster jeder umsetzbare Einsparvorschlag wertvoll und wichtig. 
Um noch mehr Bürgernähe bei Sparvorschlägen möglich  zu machen, soll nicht nur den 
Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Politik d ie Möglichkeit eröffnet werden, 
einzelne Sparvorschläge außerhalb der eigentlichen Haushaltsberatungen in das 
Verfahren einzubringen und so zur Diskussion zu stellen. 
Da es sich herausgestellt hat, dass sich hinsichtli ch gesamtstädtischer Fragen eine 
Behandlung im Rahmen von Bürgerversammlungen nicht anbietet, sollen die 
Einsparvorschläge möglichst ausschließlich im beste henden Internet-Infrastruktursystem 
des bisherigen Bürgerhaushaltes eingebracht und bewertet werden. 
Auch hier ist der weitere Ablauf in der Dokumentati ons-, Beratungs- und 
Rechenschaftsphase an das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. 
zu C) gemeinsame Vorschriften 
Informationen: 
Die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen werden zum einen um die 
Daten zu den Haushalten der am Modellversuch teilne hmenden Bezirksvertretungen 
ergänzt. Zum anderen sollen die Bürger hinsichtlich  der Einsparungen zum 
gesamtstädtischen Haushalt auch wesentlich detailli erter über die Zuschüsse informiert 
werden, die die Stadt direkt oder indirekt (z.B. üb er die nicht kostendeckende zur 
Verfügung Stellung von Räumlichkeiten und Anlagen) vergibt.  
Beirat: 
Der Beirat hat eine wichtige Funktion bei der Anpas sung des Verfahrens. Auch die 
Einbringung der „Bürgersicht“ durch die beteiligten  Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu 
unterschätzen. Allerdings hat sich der bisher niede rschwellige Zugang in der Außensicht 
als nachteilig für die Wahrnehmung des Beirats und seiner Arbeit erwiesen. Die 
wiederkehrende Forderung zur Auflösung des Beirats im Rahmen des Bürgerhaushalts ist 
nur ein Indikator dafür. Daher bedarf es im Rahmen dieses Änderungskonzepts auch einer 
Anpassung der Zusammensetzung des Beirats. 
Der Beirat soll in neuer Form aus Bürgern und Vertr etern der Politik zusammengesetzt 
sein. Hierzu muss die Geschäftsordnung angepasst werden.

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Verwaltungskosten: 
Mit Einsparung der Einführungsveranstaltung und gez ielterer Werbung kann die 
Reduzierung der Verwaltungskosten erreicht werden. 
 
 
 Kosten 2014  in Euro  Kosten 2016  in Euro  
Moderation  10.000  10.000  
Umfrage  5.000  0 
Broschüre  2.700  2.700  
Quiz  6.200  0 
Postkarte „Jugendliche“  650  650  
Stellwandplakate  500  0 
Anzeige „na dann“  320  320  
Einkaufswagenchips  800  0 
Sattelscho ner  1.200  0 
Buswerbung  2.400  0 
Online -Anzeigen (WN + MZ)  2.200  0 
Erhöhung Anzahl Broschüren  
Druck Plakate 
evtl. Facebookwerbung 
evtl. Schulbroschüre 
diverses Kleinmaterial  
0
 3.830  
 31.970  17.500  
Durch eine höhere Anzahl von Aushängen in den öffen tlichen Gebäuden und Institutionen 
steigen im Gegenzug zu den Streichungen diese Koste n für Broschüren und Plakate 
etwas.  
Jährliche Durchführung: 
Ein jährlicher Bürgerhaushalt lässt sich bezogen au f die Verwaltungskosten kostenneutral 
durchführen, da das neue Konzept mit dem gleichen B udget auskommt wie es die 
bisherige zweijährige Durchführung beanspruchte. 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff  
Hans Varnhagen 
Jörg Berens 
Jürgen Reuter 
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Rat
TOP 49.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-R/0041/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37