A-R/0041/2015
Erweiterung des Bürgerhaushalts
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a-r-0041-2015-Erweiterung Bürgerhaushalt
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2015 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp -ms.de Münster, 08.06.2015 Antrag Erweiterung des Bürgerhaushalts Der Rat möge beschließen: Die bisherige Praxis des Bürgerhaushaltes wird modifiziert. A. Erweiterung um einen Modellversuch in einzelnen Stadtteilen 1. Als weitere Komponente der Beteiligung von Bürge rinnen und Bürgern am Haushalt findet für einen befristeten Erprobungszeitraum von zunächst drei Jahren ab 2016 ein Bürgerhaushalts-Diskussionsprozess statt. Modellhaf t geschieht dieses in jeweils einem Stadtteil in maximal zwei Bezirksvertretungen , die an diesem neuen Projekt teilnehmen wollen. Zur Umsetzung der Ergebnisse ste hen in den betroffenen Haushalten der maximal zwei Bezirksvertretungen zus ätzlich frei verfügbare Mittel i.H.v. jeweils 35.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel sind ganz oder teilweise in die verbleibenden Folgejahre übertragb ar, wenn Projekte anfinanziert werden sollen. 2. Die an der Teilnahme interessierten Bezirksvertr etungen der Außenstadtteile wählen zunächst einen dafür geeigneten Stadtteil in ihrem Gebiet aus. Alternativ können die Mittel auch auf zwei Stadtteile in einer Bezirksver tretung aufgeteilt werden. Parallel dazu erarbeitet die Bezirksvertretung eine Verfahre nskonzeption für die Durchführung dieses Modellversuchs im jeweiligen Stadtteil. Eine abschließende Entscheidung über die Durchführung dieses Modellversuchs in den beide n Bezirksvertretungen trifft der Hauptausschuss. 3. Zentrales Element der Einbringung, Diskussion un d Bewertung von Vorschlägen im Rahmen dieses Modellversuchs wird / werden die je n ach Konzeption einmalige oder mehrmalige Bürgerversammlung/en im Stadtteil. Hier sollen die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger vorgestellt und diskutiert w erden. Über die Art der Abstimmung macht die Bezirksvertretung einen Verfahrensvorschlag. 4. Um das Interesse am neuen Modellversuch des Bürg erhaushaltes in den Stadtteilen zu wecken und zu stärken, sollen auch Schulen in de n betreffenden Stadtteilen eingeladen werden, sich mit Schülerinnen und Schüle rn zu beteiligen, das Verfahren und den jeweiligen Haushalt kennen zu lernen und Vorschläge einzureichen. 5. Koordination und Durchführung verbleiben wie bis her bei im Thema stehenden Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Die Verwaltung nimmt zu den Vorschlägen Stellung, um juristisch unzulässige oder schon bearbeitete / schon in Bearbeitung befindliche Vorschläge auszusondern sowie nicht den Stadtteil betreffende Vorschläge richtig zuzuordnen und einer Weiterbearbeitung zuzuführen. Ablauf: - 2 - Findungsphase: Zunächst identifizieren die interessierten Bezirksv ertretungen der Außenstadtteile jeweils einen, im Fall des Splittens der Mittel maximal zwe i, Stadtteile in ihrem Gebiet, in dem / in denen für drei Jahre dieser Modellversuch erprobt w erden soll. Parallel dazu schlägt sie auch Orte und Zeiten für Bürgerversammlungen vor un d macht weitere Verfahrensvorschläge. Über die teilnehmenden Bezirk svertretungen und deren Verfahrensvorschläge entscheidet der Hauptausschuss. Vorschlagsphase In den Bürgerversammlungen stellen die Bürger ihre Vorschläge für die Verwendung der zusätzlich im betroffenen BV-Haushalt verankerten, frei verfügbaren Mittel im Stadtteil vor. Diese werden dann ggf. in Arbeitsgruppen diskutiert . Beispiel gebend hierfür sind die Versammlungen zu den aktuellen Konversionsprojekten wie den Kasernengeländen in Gievenbeck und Gremmendorf, die sehr erfolgreich un d mit großer Bürgerbeteiligung durchgeführt wurden. Auch die Abgabe von Ideenvorschlägen im Internet, b ei Marktständen und bei der Bezirksverwaltung kann auf Vorschlag der jeweiligen Bezirksvertretung weiterhin möglich bleiben. Ausgabenvorschläge ohne entsprechenden Stadtteilbez ug oder mit einem Finanzvolumen außerhalb der 35.000 Euro werden im Rahmen des Mode llversuches nicht zugelassen, sondern einer anderweitigen Bearbeitung im gesamtst ädtischen Bürgerhaushalt oder als Vorschlag gem. § 24 GO NW zugeführt. So wird verhin dert, dass sich die bekannten Problematiken vergangener Bürgerhaushalte wiederholen. Bewertungsphase Die Verwaltung nimmt zeitnah zu den Vorschlägen Ste llung (siehe oben unter A 6. und unter Vorschlagsphase). Eine Bewertung der Sinnhaft igkeit erfolgt durch die Verwaltung nicht. Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertungsphase in der von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die einzelnen Vorschläge ab. Dokumentationsphase In der Dokumentationsphase werden die Vorschläge wi e vorher auch durch die Verwaltung für die betroffenen Bezirksvertretungen zur abschließenden Entscheidung aufbereitet. Beratungsphase Da die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertu ngsphase in der von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die ein zelnen Vorschläge abstimmen, ist dieses Votum mit einem hohen Grad von Verbindlichke it versehen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die jeweilige Bezirksvertr etung mit den Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger. Rechenschaftsphase Die Rechenschaftsphase wird auch im Rahmen des Mode llversuches weiter in der bekannten Form durchgeführt. - 3 - B. Gesamtstädtischer Bürgerhaushalt 1. Parallel zum Modellversuch wird das bisherige Bü rgerhaushaltsmodell, nunmehr aber beschränkt auf Einsparvorschläge zum gesamtstädtisc hen Haushalt, modifiziert weitergeführt. 2. Das erfolgreich aufgebaute Internet-Infrastruktu rsystem des bisherigen Bürgerhaushaltes soll weiter dafür genutzt werden, dass Bürgervorschläge zu Einsparungen im gesamtstädtischen Haushalt möglich bleiben. Ablauf: Vorschlagsphase Neben dem Modellversuch soll die Möglichkeit besteh en bleiben, weitestgehend internetbasiert solche reinen Einsparvorschläge ein zureichen, die den gesamtstädtischen Haushalt betreffen. Auch Verwaltung und Politik sollen – wie die Bürger – aufgefordert werden, Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt in das Internetportal einzustellen. Alle zugelassenen Vorschläge können auf der Internetplat tform wie gewohnt kommentiert, die vorhandene Infrastruktur weiter genutzt werden. Damit Vorschläge nicht verloren gehen, die zwar die Erfordernisse des Bürgerhaushalts nicht erfüllen, aber geeignet sind, als Anregung ge m. § 24 GO NW eingereicht zu werden, müssten die Vorschlagenden vorab ihr Einverständnis erklären, dass ihr abgelehnter Bürgerhaushalts-Vorschlag möglicherweise als solche Anregung behandelt werden kann. Wünschenswert und sinnvoll ist es, diese Vorschläge weitestgehend online zu erfassen. Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmef ällen erfolgen. Bürger, die nicht über die entsprechende Infrastruktur verfügen, werden da rüber informiert, wo sie städtische Computer kostenfrei für die Beteiligung am Bürgerhaushalt in ihrem Bezirk nutzen können, etwa in Bibliotheken. Bewertungsphase Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das bisherige Verfahren in der Bewertungsphase nicht. Dokumentationsphase Auch die Dokumentationsphase bleibt unverändert. Beratungsphase Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das Verfahren auch in der Beratungsphase nicht. Rechenschaftsphase Die Rechenschaftsphase bleibt ebenfalls angepasst bestehen. C. Gemeinsame Bestimmungen Informationsphase: Der jeweiligen Vorschlagsphase vorgeschaltet ist ei ne für den Modellversuch und den fortgeführten Bürgerhaushalt gleiche Informationsph ase: Auf der Internetseite zum - 4 - Bürgerhaushalt werden die vergangenen Etats der tei lnehmenden Bezirksvertretungen zusätzlich zum gesamtstädtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Zum Bürgerhaushalt 2016 liegt auch die vom Rat gefo rderte Aufschlüsselung der Verwaltung vor, welche Zuschüsse an Vereine und Institutionen Pflichtaufgaben, freiwillige Leistungen oder über die Pflichtaufgaben hinausgehe nde, so genannte „Münster- Standards“ sind. Diese Auflistung soll auf der Home page des Bürgerhaushalts einsehbar sein, um eine fundierte Grundlage für Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt zu bilden. Wie bisher betreuen die Mitglieder des Beirates die Informationsstände, bei denen auch das neue Verfahren erläutert wird. Welche Standorte (Stadtteil-Märkte etc.) sich anbieten, soll anhand der bisherigen Erfahrungen entschieden werden. Dies gilt auch noch in der Vorschlags- sowie der Bewertungsphase. Die Einführungsveranstaltungen entfallen. Dafür wer den die betreffenden Bezirksvertretungen gebeten, das Verfahren in der l etzten öffentlichen Sitzung vor Beginn der Vorschlagsphase kurz vorzustellen. Ansonsten werden Informationsbroschüren auf dem ent sprechenden Stadtteil-Markt verteilt. Diese sollen zusätzlich zu Plakaten auch in allen städtischen Einrichtungen im Bereich der teilnehmenden Bezirksvertretung auslieg en. Die Werbeanzeige in der „na dann“ - jetzt zu Modellversuch und zu Einsparvorschlägen - bleibt erhalten. Zusätzlich wird vom Beirat eine Facebook-Gruppe gegründet, für die zwei Mitglieder als Administratoren bestimmt werden, um so auch bei internetaffinen Gru ppen für die Beteiligung am Bürgerhaushalt zu werben. Neue Zusammensetzung des Beirats Bürger Aus dem Gebiet jeder teilnehmenden Bezirksvertretun g sollen zwei Bürgerinnen oder Bürger als Beiratsmitglied und zwei Bürgerinnen ode r Bürger als jeweilige Stellvertreter/innen berufen werden. In Hinblick au f die gesamtstädtischen Einsparvorschläge sollen aus den übrigen Bezirksver tretungen jeweils eine Bürgerin oder ein Bürger als Mitglied und eine Bürgerin oder ein Bürger als Stellvertreter/in berufen werden. In den Bezirken und in den zunächst ausgewählten St adtteilen soll die Bewerbungsmöglichkeit über Aushänge und zusätzlich stadtweit über die Presse bekannt gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zu einem festgesetzten Termin bei der jeweiligen Bezirksverwaltung für den Beirat bewerben. Die jeweilige Bezirksvertretung bestimmt aus den Bewerbern ihres Bezirks in ihrer nächsten Sitzung nach Ende der Bewerbungsfrist per Losverfahren das/ die Beiratsmitglied/er und den/die Stellvertreter/in/. Die Wahl gilt bis zum Ende der jeweils laufenden Periode des Bürgerhaushaltes. Scheidet ein Beiratsmitglied aus oder gibt es nicht genügend Bewerber/innen, wird diese Position mit der Informationsphase des folgenden Bü rgerhaushalts in diesem Bezirk erneut beworben und bleibt bis dahin vakant. Politik Die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen bestimmen je ein Mitglied und eine/n Stellvertreter/in aus ihrer Fraktion für den Beirat. - 5 - Kosten: Der so geänderte Bürgerhaushalt kann voraussichtlic h mit Verwaltungskosten von 17.500 Euro durchgeführt werden. Durchführung: Der Bürgerhaushalt in seiner so geänderten Form sol l zukünftig, bezogen auf den Verwaltungsaufwand (35.000 Euro alle zwei Jahre) kostenneutral, jährlich stattfinden. Begründung: zu A) Modellversuch in einzelnen Stadtteilen Aufgrund der bisherigen Erfahrungen scheint es notw endig, die Strukturen des Bürgerhaushaltes zu erweitern. Er muss sich von ein em allgemeinen Werkzeug des Vorschlagswesens – welches den Bürgerinnen und Bürg ern in Form des § 24 GO NW ohnehin bereits jederzeit zur Verfügung stand – zu einem „Bürgerhaushalt“ wandeln, der diesem Namen auch gerecht wird. Besonders geeignet ist dazu eine Struktur, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Mitsprache dort einräumt, wo sie nah an den Problem en sind, nämlich in ihrem eigenen Stadtteil. Hier können sie aus ihrer täglichen Ansc hauung heraus parallel zur Verwaltungssicht Lösungsvorschläge entwickeln und V erbesserungs-Möglichkeiten mit einem sehr hohen Grad an Praxistauglichkeit umsetzen. Für den dreijährigen Modellversuch sollen pro teiln ehmender Bezirksvertretung 35.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, also maximal 70.000 Euro pro Jahr. Mit diesen Mitteln werden die Bürgervorschläge umgesetzt, über die zun ächst die Bürgerinnen und Bürger abstimmen und mit denen sich dann die Bezirksvertre tung unter Berücksichtigung des hohen Grades an Verbindlichkeit eines solchen Votum s befasst. Sollten Mittel nicht voll ausgeschöpft werden oder sollen Maßnahmen aus diese n Mitteln anfinanziert werden, so können die Restmittel in die verbleibenden Folgejah re des Modellversuchs übertragen werden. Zunächst müssen sich die Bezirksvertretungen der Au ßenstadtteile entscheiden, ob sie Interesse an einer solchen Bürgerbeteiligung haben und ob in ihrem Gebiet ein Stadtteil für den Modellversuch geeignet erscheint. Entscheid et sich eine Bezirksvertretung, nicht nur einen, sondern maximal zwei Stadtteile zu benen nen, so werden die pro BV und Jahr zur Verfügung stehenden Mittel ggf. entsprechend aufgeteilt. Kernelement dieses Modellversuchs ist die Bürgerver sammlung im Stadtteil, bei der die Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge einbringen. Da rauf basierend entwickelt die Bezirksvertretung parallel ein Verfahren, wie die A nträge weiter diskutiert und von den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden. Dies kan n beispielsweise in weiteren Bürgerversammlungen geschehen, denen eventuell auch Arbeitsgruppen vorgeschaltet werden können, es kann aber auch wie im bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren internetbasiert erfolgen. Auf Basis der vorliegenden Vorschläge zu Stadtteile n und Verfahren aus den Bezirksvertretungen entscheidet dann der Hauptaussc huss darüber, welche maximal zwei Stadtteile in welchen beiden Bezirksvertretungen teilnehmen. Erfahrungsgemäß werden dann auch solche Vorschläge eingebracht, die entweder nicht den Stadtteil betreffen oder den Rahmen der zur Ver fügung stehenden Mittel sprengen. - 6 - Solches Bürgerwissen soll nicht verloren gehen, son dern in das Verfahren gem. § 24 GO NW überführt werden. Der weitere Ablauf in der Dokumentations-, Beratung s- und Rechenschaftsphase ist an das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. zu B) gesamtstädtischer Bürgerhaushalt Parallel zu dem Modellversuch soll das bisherige Bü rgerhaushaltsverfahren weitergeführt werden. Dieses jedoch mit der Einschränkung, dass n ur solche Vorschläge diskutiert und entschieden werden sollen, die zu tatsächlichen Ein sparungen im gesamtstädtischen Haushalt führen. Darüber hinausgehende Vorschläge s ollen - wie auch schon beim Modellverfahren vorgesehen - in das Verfahren gem. § 24 GO NW überführt werden. Die jüngste Finanzeckwerte-Vorlage der Stadt (V/028 5/2015) weist klar darauf hin, dass das extrem wichtige Ziel des ausgeglichenen Haushal tes im Jahr 2020 aufgrund des gleichbleibend hohen jährlichen Haushaltsdefizits d er Stadt kaum noch zu erreichen sein wird. Die Jahresergebnisse der städtischen Haushalt e summieren sich von 2016 bis 2019 voraussichtlich auf einen Fehlbetrag von -115,1 Mio . Euro. In dieser Situation ist für die Stadt Münster jeder umsetzbare Einsparvorschlag wertvoll und wichtig. Um noch mehr Bürgernähe bei Sparvorschlägen möglich zu machen, soll nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Politik d ie Möglichkeit eröffnet werden, einzelne Sparvorschläge außerhalb der eigentlichen Haushaltsberatungen in das Verfahren einzubringen und so zur Diskussion zu stellen. Da es sich herausgestellt hat, dass sich hinsichtli ch gesamtstädtischer Fragen eine Behandlung im Rahmen von Bürgerversammlungen nicht anbietet, sollen die Einsparvorschläge möglichst ausschließlich im beste henden Internet-Infrastruktursystem des bisherigen Bürgerhaushaltes eingebracht und bewertet werden. Auch hier ist der weitere Ablauf in der Dokumentati ons-, Beratungs- und Rechenschaftsphase an das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. zu C) gemeinsame Vorschriften Informationen: Die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen werden zum einen um die Daten zu den Haushalten der am Modellversuch teilne hmenden Bezirksvertretungen ergänzt. Zum anderen sollen die Bürger hinsichtlich der Einsparungen zum gesamtstädtischen Haushalt auch wesentlich detailli erter über die Zuschüsse informiert werden, die die Stadt direkt oder indirekt (z.B. üb er die nicht kostendeckende zur Verfügung Stellung von Räumlichkeiten und Anlagen) vergibt. Beirat: Der Beirat hat eine wichtige Funktion bei der Anpas sung des Verfahrens. Auch die Einbringung der „Bürgersicht“ durch die beteiligten Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu unterschätzen. Allerdings hat sich der bisher niede rschwellige Zugang in der Außensicht als nachteilig für die Wahrnehmung des Beirats und seiner Arbeit erwiesen. Die wiederkehrende Forderung zur Auflösung des Beirats im Rahmen des Bürgerhaushalts ist nur ein Indikator dafür. Daher bedarf es im Rahmen dieses Änderungskonzepts auch einer Anpassung der Zusammensetzung des Beirats. Der Beirat soll in neuer Form aus Bürgern und Vertr etern der Politik zusammengesetzt sein. Hierzu muss die Geschäftsordnung angepasst werden. - 7 - Verwaltungskosten: Mit Einsparung der Einführungsveranstaltung und gez ielterer Werbung kann die Reduzierung der Verwaltungskosten erreicht werden. Kosten 2014 in Euro Kosten 2016 in Euro Moderation 10.000 10.000 Umfrage 5.000 0 Broschüre 2.700 2.700 Quiz 6.200 0 Postkarte „Jugendliche“ 650 650 Stellwandplakate 500 0 Anzeige „na dann“ 320 320 Einkaufswagenchips 800 0 Sattelscho ner 1.200 0 Buswerbung 2.400 0 Online -Anzeigen (WN + MZ) 2.200 0 Erhöhung Anzahl Broschüren Druck Plakate evtl. Facebookwerbung evtl. Schulbroschüre diverses Kleinmaterial 0 3.830 31.970 17.500 Durch eine höhere Anzahl von Aushängen in den öffen tlichen Gebäuden und Institutionen steigen im Gegenzug zu den Streichungen diese Koste n für Broschüren und Plakate etwas. Jährliche Durchführung: Ein jährlicher Bürgerhaushalt lässt sich bezogen au f die Verwaltungskosten kostenneutral durchführen, da das neue Konzept mit dem gleichen B udget auskommt wie es die bisherige zweijährige Durchführung beanspruchte. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jörg Berens Jürgen Reuter FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0041/2015
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37