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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Graeffstraße, (Az.: 02-1600-89/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2877/2017 vom 21.09.2017

Stand: Am 09.10.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit ca. 5 Jahren Bewohner der Graeffstr. und bin mit den neusten Entscheidungen der Bezirksregierung nicht einverstanden. Vor kurzem wurde auf dem Parkabschnitt vor meiner Wohnung die Parksituation verschlechtert indem man die erlaubte Parkrichtung geändert hat. Dadurch werden zukünftig etwa nur halb so viele Fahrzeuge Platz finden. Wie sie auf den Fotos sehen, haben sämtliche Fahrzeuge einen Strafzettel bekommen obwohl: - der Abstand zu den Wohnhäusern groß genug ist - die Durchfahrt für die Fahrzeuge nicht behindert wird - die Fahrzeuge zwischen den Markierungen stehen Ich würde mir wünschen eine Verbesserung der Parksituation wünschen, z.b. durch Anwohnerparkplätze, jedoch nicht was hier (zu Einnahmezwecken) passiert. Der große private Parkplatz ist leider von den Bürogebäuden vollständig angemietet, steht jedoch den Anwohnern nicht zur Verfügung. Ich bitte um Ihre Mithilfe diesen Irrsinn zu stoppen. Mit freundlichen Grüßen
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 2877/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Graeffstraße, (Az.: 02-1600-89/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertretung spricht sich jedoch zugunsten der Fußgänger für eine Beibehaltung des neu geordneten Parkens aus. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 2 Begründung: Der Petent wünscht eine Verbesserung der Parksituation in der Graeffstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 08.05.2017 beschlossen, vor den Gebäuden Graeffstraße 10- 14 in Köln-Ehrenfeld unverzüglich geeignete Maßnahmen vorzunehmen, sodass der Gehweg vor den oben genannten Häusern nicht mehr durch parkende Kraftfahrzeuge blockiert wird. Nach erfolgter Prüfung der Örtlichkeit konnte festgestellt werden, dass grundsätzlich das Parken in Fahrtrichtung links und rechts erlaubt ist. Im Kurvenbereich der Graeffstraße vor Hausnummer 10-14 wurden aber Kraftfahrzeuge teils auf der Fahrbahn und teils auf dem Gehweg nebeneinander und vertikal zur Fahrbahn aufgestellt. Dies führte in der Folge zu massiven Einschränkungen auf dem Gehweg. Daher ist seit dem 20.06.2017 im genannten Bereich Graeffstraße, vor Hausnummer 8-14, durch Be- schilderung das Parken ausschließlich halbseitig auf dem Gehweg gestattet. Mit Beschwerde vom 02.07.2017 bittet der Petent diese Regelung wieder zu ändern, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Aus Verkehrssicherheitsgründen, insbesondere dem Schutz der Fußgänger, kann zurzeit keine Ände- rung vorgenommen werden. Für den Bereich Ehrenfeld wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld eine entsprechende Beschlussvor- lage zur Einrichtung von insgesamt 4 Bewohnerparkgebieten im Bereich Ehrenfeld zur Entscheidung vorgelegt. Die Graeffstraße befindet sich im Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld III. Dieses Gebiet umfasst die Bereiche zwischen Venloer Straße, Gutenbergstraße/Lukasstraße, Herkulesstraße und Innerer Kanalstraße. Nach positiver Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld kann hier mit den weiteren Arbeiten zur Umsetzung des Beschlusses begonnen werden. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 09.10.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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