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SV-2018/0021

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw-Durchfahrtsverbot

Antrag 02.05.2018

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SV-2018/0021

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179 Zeichen

Punkt 
29.13: 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw-
Durchfahrtsverbot 
 (V-Nr. SV-2018/0016) 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD

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439 Zeichen

Punkt 10: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw-
Durchfahrtsverbot 
 (SV-Nr. 2018/0021) 
 
Die Punkte 1 und 2 werden einzeln abgestimmt. 
 
Einstimmig empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 des Antrages 
zuzustimmen. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 des 
Antrages zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD und AfD 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

SV-2018/0021

2833 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0021 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw-
Durchfahrtsverbot 
 
 
 
 
                          Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              www.uffbasse-darmstadt.de 
 
Darmstadt, den 20. April 2018 
 
Antrag – Kontrolle LKW Durchfahrtsverbot 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,  
Der Magistrat wird aufgefordert,  
1. sowohl eigenverantwortlich als auch in Kooperation mit der Polizei mindestens 2 mal pro 
Monat Kontrollen des LKW-Durchfahrtsverbotes durchzuführen und die Ergebnisse in einem 
kurzen Bericht 1 mal pro Jahr der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. 
2. zu prüfen, welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, mittelfristig diese 
Kontrollen automatisiert durchzuführen, z.B. unterstützt durch eine digitale Anwendung zur 
automatischen Nummernschilderkennung o.ä. 
      
Begründung: 
 
In 2017 hat die Polizeidirektion DA-DI insgesamt 9 Kontrollen zum LKW-Durchfahrtsverbot 
durchgeführt und bei 96 kontrollierten Fahrzeugen 56 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot 
festgestellt. Bei weitere 9 allgemeinen LKW-Verkehrskontrollen waren es 20 von 105 LKWs. 
Unterm Strich fuhren also etwa 1/3 der 201 kontrollierten LKW unerlaubterweise durch 
Darmstadt. 
Zur Erinnerung - in DA dürfen tagsüber keine LKWs über 3,5t fahren es sei denn sie be- oder 
entladen in dem Gebiet, das ohne Heimstättensiedlung, Weststadt, Arheilgen, Wixhausen, 
Kranichstein und Eberstadt nur die Kernstadt betrifft. Nachts (20h-6h) herrscht generelles 
LKW-Durchfahrtsverbot.  
Es hilft nicht, Durchfahrtsverbote zu verhängen, sie müssen auch kontrolliert werden um die 
gewünschte Wirkung zu erreichen, nämlich weniger Schadstoffe, weniger Feinstaub und 
weniger Lärm. Außerdem erhöhen ortsfremde LKW-Fahrer das Unfallrisiko.  
Bei keiner der 18 Kontrollen in 2018 war die Kommunalpolizei beteiligt obwohl die Kontrolle 
des Durchfahrtsverbotes originär Aufgabe der Stadt ist, nicht Sache der Polizei. Die Kontrolle 
des ruhenden Verkehrs scheint der Schwerpunkt der Kommunalpolizei zu sein. Wir halten eine 
Kontrolle des Durchfahrtsverbotes für wichtiger als Parkknöllchen wegen Überschreiten der 
Zeit.

2 
 
Außerdem soll geprüft werden, ob mittelfristig eine automatisierte Lösung zur Überwachung 
möglich ist, z.b. mittels Nummernschilderkennung bei Einfahren und Verlassen der 
Verbotszone sowie Abgleich der Verweildauer in dem Gebiet um eine reine Durchfahrt  
 
gegenüber einem Stop mit Be- oder Entladen zu unterscheiden. Eine solche Lösung könnte 
auch für andere Fälle eines beschränkten oder generellen Durchfahrtsverbotes sinnvoll sein.  
 
 
Weitere Begründung mündlich 
 
 
 
Fraktion Uffbasse 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Florence Tafesse

Beratungsverlauf (3)

TOP 47.8
TOP 29.13
TOP 10

Orte (1)

  • Liebigstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0021
Typ
Antrag
Datum
02.05.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00