SV-2018/0021
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw-Durchfahrtsverbot
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Punkt 29.13: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw- Durchfahrtsverbot (V-Nr. SV-2018/0016) Dem Antrag wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 10: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw- Durchfahrtsverbot (SV-Nr. 2018/0021) Die Punkte 1 und 2 werden einzeln abgestimmt. Einstimmig empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 des Antrages zuzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 des Antrages zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD und AfD Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
SV-2018/0021
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Vorlage-Nr. SV-2018/0021
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 20. April 2018 betr. Kontrolle Lkw-
Durchfahrtsverbot
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 20. April 2018
Antrag – Kontrolle LKW Durchfahrtsverbot
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
Der Magistrat wird aufgefordert,
1. sowohl eigenverantwortlich als auch in Kooperation mit der Polizei mindestens 2 mal pro
Monat Kontrollen des LKW-Durchfahrtsverbotes durchzuführen und die Ergebnisse in einem
kurzen Bericht 1 mal pro Jahr der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
2. zu prüfen, welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, mittelfristig diese
Kontrollen automatisiert durchzuführen, z.B. unterstützt durch eine digitale Anwendung zur
automatischen Nummernschilderkennung o.ä.
Begründung:
In 2017 hat die Polizeidirektion DA-DI insgesamt 9 Kontrollen zum LKW-Durchfahrtsverbot
durchgeführt und bei 96 kontrollierten Fahrzeugen 56 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot
festgestellt. Bei weitere 9 allgemeinen LKW-Verkehrskontrollen waren es 20 von 105 LKWs.
Unterm Strich fuhren also etwa 1/3 der 201 kontrollierten LKW unerlaubterweise durch
Darmstadt.
Zur Erinnerung - in DA dürfen tagsüber keine LKWs über 3,5t fahren es sei denn sie be- oder
entladen in dem Gebiet, das ohne Heimstättensiedlung, Weststadt, Arheilgen, Wixhausen,
Kranichstein und Eberstadt nur die Kernstadt betrifft. Nachts (20h-6h) herrscht generelles
LKW-Durchfahrtsverbot.
Es hilft nicht, Durchfahrtsverbote zu verhängen, sie müssen auch kontrolliert werden um die
gewünschte Wirkung zu erreichen, nämlich weniger Schadstoffe, weniger Feinstaub und
weniger Lärm. Außerdem erhöhen ortsfremde LKW-Fahrer das Unfallrisiko.
Bei keiner der 18 Kontrollen in 2018 war die Kommunalpolizei beteiligt obwohl die Kontrolle
des Durchfahrtsverbotes originär Aufgabe der Stadt ist, nicht Sache der Polizei. Die Kontrolle
des ruhenden Verkehrs scheint der Schwerpunkt der Kommunalpolizei zu sein. Wir halten eine
Kontrolle des Durchfahrtsverbotes für wichtiger als Parkknöllchen wegen Überschreiten der
Zeit.
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Außerdem soll geprüft werden, ob mittelfristig eine automatisierte Lösung zur Überwachung
möglich ist, z.b. mittels Nummernschilderkennung bei Einfahren und Verlassen der
Verbotszone sowie Abgleich der Verweildauer in dem Gebiet um eine reine Durchfahrt
gegenüber einem Stop mit Be- oder Entladen zu unterscheiden. Eine solche Lösung könnte
auch für andere Fälle eines beschränkten oder generellen Durchfahrtsverbotes sinnvoll sein.
Weitere Begründung mündlich
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Florence Tafesse
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0021
- Typ
- Antrag
- Datum
- 02.05.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00