Zuständigkeitsordnung
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1110/2022 vom 25.05.2022
Stand: Am 08.06.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, und SPD-Fraktion
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 20. Mai 2022 Zuständigkeitsordnung Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Begründung: Obwohl es einen, der mit viel Aufwand erarbeiteter Abgrenzungskatalog gibt, hat er keine Wirkung für die Zuständigkeit. Er ist wertlos. Um seine rechtliche Wirkung zu entfalten, muss er gesetzlicher Bestandteil der Zuständigkeitsordnung werden. Ansonsten haben die Bezirksvertretungen keine praktische Zuständigkeit. gez. Ute Ackermann gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Lothar Müller/ Die Linke
Beratungsverlauf
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08.06.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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