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V/0465/2005

Jahresabschluss 2004 der Westfälische Bauindustrie GmbH

Vorlage 31.05.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 6.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4408 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2004 der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) 
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Jahresabschluss 2004 der WBI GmbH (Anlage 1 Bilanz, Anlage 2 Gewinn- und Ver-
lustrechnung) und der Lagebericht (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2004 der WBI GmbH 
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt und Partner, Münster, der un-
eingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Vertreter der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafter-
versammlung der WBI GmbH werden ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben: 
 
3.1 Der von den Geschäftsführern aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.04 wird festge-
stellt. 
 
3.2 Vom Bilanzgewinn 2004 i.H.v. 1.039.754,16 € werden 1.000.000,- € an die Gesell-
schafter ausgeschüttet. 
 
3.3 Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2004 entlastet. 
 
3.4 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt und Partner, Münster, wird als 
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 bestellt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0465/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Preuß 
Ruf: 
492 20 46 
E-Mail: 
PreussD@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist mit 1% an der WBI GmbH beteiligt. 99% der Anteile hält die Stadtwerke 
Münster GmbH, an der die Stadt Münster wiederum zu 100% beteiligt ist. Gemäß § 14 Abs. 2 des 
Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und be-
schließt über die Gewinnausschüttung sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäfts-
führer. Über den Jahresabschluss 2004 und die Bestellung des Abschlussprüfers 2005 ist im Auf-
sichtsrat der WBI GmbH am 19.05.05 entsprechend entschieden worden. 
 
Kurzanalyse des Jahresabschlusses 2004 der WBI GmbH
 
 
Die Bilanzsumme der WBI sinkt gegenüber dem 31.12.03 um rund 1 Mio €. Da Finanzanlagen 
und flüssige Mittel per Saldo um rund 160 T€ steigen, ist das ausschließlich auf gestiegene  
Abschreibungen des Anlagevermögens zurückzuführen (Neubau Parkhaus Engelenschanze). 
Durch die Verringerung des Ansatzes von Rückstellungen und Verbindlichkeiten um etwas über  
1 Mio € auf der Passivseite steigt hingegen das ausgewiesene Eigenkapital absolut um rund     
40 T€, die Eigenkapitalquote steigt von 95,04% auf 98,27%. 
 
Umsatzerlöse erhöhen sich um 265 T€, sonstige betriebliche Erträge um 31 T€, Zinserträge sin- 
ken um rund 58 T€ (Investitionen Parkhaus Engelenschanze). Per Saldo verbessert sich dem- 
nach die Ertragslage gegenüber 2003 um 238 T€. Diese Verbesserung resultiert überwiegend  
aus der Sparte Parkeinrichtungen (Erlöse +238T€, Rohertrag +188T€). Bei der Vermietung von  
gewerblichen Einheiten und Wohnungen wird ein um 41T€ höherer Rohertrag erzielt, bei der  
Verwaltungsbetreuung sinken die Erlöse um 14T€. 
Von der Erlössteigerung bleibt eine Verbesserung des Jahresüberschusses von nur 37 T€ übrig.  
Grund hierfür ist fast ausschließlich der Anstieg der Abschreibungen nach Fertigstellung des  
 Parkhauses Engelenschanze (+187 T€). Der Jahresüberschuss 2004 beträgt 942 T€ gegenüber 
 905 T€ in 2003. 
 
Zum Jahresüberschuss kommt noch der Gewinnvortrag von 97 T€, so dass sich ein Bilanzge- 
winn von 1.039 T€ ergibt. Davon sollen 1.000.000,- € ausgeschüttet und der Restbetrag von      
39 T€ vorgetragen werden. Der Ausschüttungsbetrag übersteigt die Erwartungen der Gesell- 
schafter lt. Managementkontrakt (vergl. Ratssitzung vom 11.06.03)  um 300.000 €. 
 
Bestellung des Abschlussprüfers
 
 
Seit dem Geschäftsjahr 2002 prüft die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt und Part-
ner, Münster, die Jahresabschlüsse der WBI GmbH . Ein Wechsel des Abschlussprüfers soll nach 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster alle 5 – 7 Jahren erfolgen. Die Prüfungs-
tätigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist bisher nicht zu beanstanden. 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.6 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Engelenschanze

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0465/2005
Typ
Vorlage
Datum
31.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37