mandari

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Euskirchen vom 21. November 2004 - § 34 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beschlussvorlage 317/2004 vom 23.11.2004

Stand: Am 23.11.2004 im Wahlausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 23.11.2004

    Wahlausschuss

    TOP 3.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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