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Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH

Beschlussvorlage Ausschuss 0073/2017 vom 12.01.2017

Stand: Am 13.02.2017 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/2 Vorlagen-Nummer 0073/2017 Freigabedatum 12.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses  für die Aufstellung der Straßendekoration 2016 in Höhe von 25.600 €  für den Rosenmontagszug 2017 in Höhe von 127.825 € an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zu. Finanzausschuss 13.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 153.425 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Haushaltsplan 2016/2017 beinhaltet im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszuges und zur Aufstellung der Straßendekoration, der sich wie folgt zusammensetzt:  Aufstellung der Straßendekoration 2016 25.600 €  Rosenmontagszug 2017 127.825 € 153.425 € Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH hat nunmehr um Auszahlung des Zu- schusses zur Aufstellung der Straßendekoration 2016 sowie des Zuschussbetrages für den Rosen- montagszug 2017 gebeten. Zur Verwendung der Mittel bedarf es der Zustimmung des Finanzausschusses.

Beratungsverlauf

  1. 13.02.2017

    Finanzausschuss

    TOP 12.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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